Sahih Muslim — Hadith #11005

Hadith #11005
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ سِيرِينَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يَخْطُبُ الرَّجُلُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلاَ يَسُومُ عَلَى سَوْمِ أَخِيهِ وَلاَ تُنْكَحُ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا وَلاَ عَلَى خَالَتِهَا وَلاَ تَسْأَلُ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَكْتَفِئَ صَحْفَتَهَا وَلْتَنْكِحْ فَإِنَّمَا لَهَا مَا كَتَبَ اللَّهُ لَهَا ‏"‏ ‏.‏
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Ein Mann darf einer Frau keinen Heiratsantrag machen, wenn sein Bruder dies bereits getan hat. Er darf auch keinen Preis für etwas bieten, für das sein Bruder bereits einen Preis geboten hat. Eine Frau darf nicht mit der Schwester ihres Vaters oder der Schwester ihrer Mutter verheiratet werden. Eine Frau darf nicht die Scheidung ihrer Schwester verlangen, um sich ihres Erbes zu berauben. Sie muss heiraten, denn sie wird das erhalten, was Allah ihr bestimmt hat.
Quelle
Sahih Muslim # 16/3442
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Pilgerfahrt
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Themen: #Mother #Marriage

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