Sahih Muslim — Hadith #11041
Hadith #11041
وَحَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، بِهَذَا الإِسْنَادِ وَقَالَ " الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا وَالْبِكْرُ يَسْتَأْذِنُهَا أَبُوهَا فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا " . وَرُبَّمَا قَالَ " وَصَمْتُهَا إِقْرَارُهَا " .
Sufyan berichtete auf der Grundlage derselben Überlieferungskette (und die Worte lauten): Eine Frau, die zuvor verheiratet war (Thayyib), hat mehr Recht über ihre Person als ihr Vormund; und der Vater einer Jungfrau muss sie um ihre Zustimmung bitten, wobei ihre Zustimmung ihr Schweigen ist. Manchmal sagte er: Ihr Schweigen ist ihre Bestätigung.
Quelle
Sahih Muslim # 16/3478
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Pilgerfahrt