Sahih Muslim — Hadith #11388
Hadith #11388
وَحَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، وَعَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، أَخْبَرَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ ابْنِ طَاوُسٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ تُتَلَقَّى الرُّكْبَانُ وَأَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ . قَالَ فَقُلْتُ لاِبْنِ عَبَّاسٍ مَا قَوْلُهُ حَاضِرٌ لِبَادٍ قَالَ لاَ يَكُنْ لَهُ سِمْسَارًا
Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Man soll den Reitern (die Waren transportieren) nicht auf dem Weg begegnen, und ein Stadtbewohner soll nicht für einen Wüstenbewohner verkaufen.“ Der Überlieferer berichtete: „Ich fragte Ibn Abbas: Was bedeuten diese Worte – ‚Der Stadtbewohner für den Wüstenbewohner‘? Er sagte: Dass er als Vermittler für ihn tätig sein soll.“
Quelle
Sahih Muslim # 21/3825
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Freilassung
Themen:
#Mother