Sahih Muslim — Hadith #11418
Hadith #11418
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، ح وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ، أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ " إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَكَانَا جَمِيعًا أَوْ يُخَيِّرُ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَإِنْ خَيَّرَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ تَبَايَعَا وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ "
Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn zwei Personen ein Geschäft abschließen, hat jede von ihnen das Recht, es zu annullieren, solange sie nicht getrennt sind und sich am Ort des Geschäfts befinden; oder wenn eine der anderen das Recht (zur Annullierung des Geschäfts) einräumt. Wenn jedoch eine der anderen die Wahlmöglichkeit einräumt, wird das Geschäft unter dieser Bedingung abgeschlossen (d. h., eine hat das Recht, das Geschäft zu annullieren), und es wird bindend. Und selbst wenn sie nach Abschluss des Geschäfts getrennt werden und keine von ihnen es annulliert hat, bleibt das Geschäft bindend.“
Quelle
Sahih Muslim # 21/3855
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Freilassung