Sahih Muslim — Hadith #11541
Hadith #11541
حَدَّثَنِي أَبُو الطَّاهِرِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي مَالِكٌ، عَنْ حُمَيْدٍ الطَّوِيلِ، عَنْ أَنَسِ، بْنِ مَالِكٍ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثَّمَرَةِ حَتَّى تُزْهِيَ قَالُوا وَمَا تُزْهِيَ قَالَ تَحْمَرُّ . فَقَالَ إِذَا مَنَعَ اللَّهُ الثَّمَرَةَ فَبِمَ تَسْتَحِلُّ مَالَ أَخِيكَ
Anas ibn Malik (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) den Verkauf von Früchten verbot, bis diese reif waren. Seine Gefährten fragten: Was bedeutet „reif“? Er antwortete: Es bedeutet, dass sie rot geworden sind. Er sagte: Wenn Allah das Wachstum von Früchten hemmt, was sollte euch dann vom Vermögen eures Bruders erlaubt sein?
Quelle
Sahih Muslim # 22/3978
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 22: Verkauf
Themen:
#Mother