Sahih Muslim — Hadith #12065
Hadith #12065
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ بْنِ قَعْنَبٍ، حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ، - يَعْنِي ابْنَ بِلاَلٍ - عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ يَزِيدَ، مَوْلَى الْمُنْبَعِثِ أَنَّهُ سَمِعَ زَيْدَ بْنَ خَالِدٍ الْجُهَنِيَّ، صَاحِبَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ سُئِلَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنِ اللُّقَطَةِ الذَّهَبِ أَوِ الْوَرِقِ فَقَالَ " اعْرِفْ وِكَاءَهَا وَعِفَاصَهَا ثُمَّ عَرِّفْهَا سَنَةً فَإِنْ لَمْ تَعْرِفْ فَاسْتَنْفِقْهَا وَلْتَكُنْ وَدِيعَةً عِنْدَكَ فَإِنْ جَاءَ طَالِبُهَا يَوْمًا مِنَ الدَّهْرِ فَأَدِّهَا إِلَيْهِ " . وَسَأَلَهُ عَنْ ضَالَّةِ الإِبِلِ فَقَالَ " مَا لَكَ وَلَهَا دَعْهَا فَإِنَّ مَعَهَا حِذَاءَهَا وَسِقَاءَهَا تَرِدُ الْمَاءَ وَتَأْكُلُ الشَّجَرَ حَتَّى يَجِدَهَا رَبُّهَا " . وَسَأَلَهُ عَنِ الشَّاةِ فَقَالَ " خُذْهَا فَإِنَّمَا هِيَ لَكَ أَوْ لأَخِيكَ أَوْ لِلذِّئْبِ " .
Zaid ibn Khalid al-Juhani, ein Gefährte des Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) nach dem Aufsammeln von verirrtem Gold oder Silber gefragt wurde. Daraufhin sagte er: „Erkennt den Riemen und den Beutel, in dem sich das Gold oder Silber befindet, genau und macht ein Jahr lang eine entsprechende Bekanntmachung. Wenn es niemand erkennt, gebt es aus, und es soll euch anvertraut sein. Wenn eines Tages jemand kommt und es zurückfordert, dann gebt es ihm zurück.“ Der Fragesteller fragte nach dem verlorenen Kamel, woraufhin der Gesandte sagte: „Damit hast du nichts zu tun. Lass es in Ruhe, denn es hat Füße und einen Lederbeutel, es trinkt Wasser und frisst Blätter von den Bäumen.“ Der Fragesteller fragte ihn nach Schafen, woraufhin der Gesandte sagte: „Nimm es, es ist für dich, für deinen Bruder oder für den Wolf.“
Quelle
Sahih Muslim # 31/4502
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Urteile
Themen:
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