Sahih Muslim — Hadith #12489
Hadith #12489
حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ سَهْلٍ التَّمِيمِيُّ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي مَرْيَمَ، أَخْبَرَنَا نَافِعُ بْنُ يَزِيدَ، حَدَّثَنِي أَبُو هَانِئٍ، حَدَّثَنِي أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْحُبُلِيُّ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " مَا مِنْ غَازِيَةٍ أَوْ سَرِيَّةٍ تَغْزُو فَتَغْنَمُ وَتَسْلَمُ إِلاَّ كَانُوا قَدْ تَعَجَّلُوا ثُلُثَىْ أُجُورِهِمْ وَمَا مِنْ غَازِيَةٍ أَوْ سَرِيَّةٍ تُخْفِقُ وَتُصَابُ إِلاَّ تَمَّ أُجُورُهُمْ " .
Es wurde von Abdullah ibn Amr (über eine andere Überlieferungskette) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Eine große oder kleine Truppe von Soldaten, die (auf dem Wege Allahs) kämpft, ihren Anteil an der Beute erhält und wohlbehalten zurückkehrt, erhält zwei Drittel ihres Lohns im Voraus (nur ein Drittel bleibt ihnen im Jenseits zustehen); und eine große oder kleine Truppe von Soldaten, die mit leeren Händen zurückkehrt und verwundet oder heimgesucht wird, wird ihren vollen Lohn (im Jenseits) erhalten.“
Quelle
Sahih Muslim # 33/4926
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 33: Dschihad