Sahih Muslim — Hadith #14240

Hadith #14240
وَحَدَّثَنِيهِ نَصْرُ بْنُ عَلِيٍّ الْجَهْضَمِيُّ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الأَعْلَى، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ عُذِّبَتِ امْرَأَةٌ فِي هِرَّةٍ أَوْثَقَتْهَا فَلَمْ تُطْعِمْهَا وَلَمْ تَسْقِهَا وَلَمْ تَدَعْهَا تَأْكُلُ مِنْ خَشَاشِ الأَرْضِ ‏"‏ ‏.‏
Dieser Hadith wurde von Ibn Umar überliefert, und zwar über eine weitere Überlieferungskette. Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Eine Frau wurde gequält wegen einer Katze, die sie angebunden hatte und der sie weder fressen noch trinken ließ. Sie ließ sie auch nicht frei, damit sie das Ungeziefer der Erde fressen konnte.
Quelle
Sahih Muslim # 45/6677
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 45: Vorzüge der Gefährten
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