Sahih Muslim — Hadith #8341

Hadith #8341
وَحَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، وَأَبُو كُرَيْبٍ قَالاَ حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي سُفْيَانَ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ إِذَا قَضَى أَحَدُكُمُ الصَّلاَةَ فِي مَسْجِدِهِ فَلْيَجْعَلْ لِبَيْتِهِ نَصِيبًا مِنْ صَلاَتِهِ فَإِنَّ اللَّهَ جَاعِلٌ فِي بَيْتِهِ مِنْ صَلاَتِهِ خَيْرًا ‏"‏ ‏.‏
Abu Sa'id al-Khudri berichtete: Der Gesandte Allahs (ﷺ) kam an einem Mann der Ansar vorbei und ließ ihn rufen. Als er herauskam, rann ihm Wasser vom Kopf. Daraufhin sagte der Prophet: „Vielleicht haben wir dich zur Eile gedrängt.“ Der Mann antwortete: „Ja, Gesandter Allahs.“ Der Prophet sagte: „Wenn ihr es eilig habt oder kein Samenerguss stattfindet, ist das Baden für euch nicht verpflichtend, die rituelle Waschung (Wudu) jedoch schon.“ Ibn Baschschir überlieferte dies mit einer kleinen Abweichung.
Erzählt von
Jabir (RA)
Quelle
Sahih Muslim # 3/778
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Menstruation
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Themen: #Mother

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