Sahih Muslim — Hadith #10583
Hadith #10583
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدَةُ بْنُ سُلَيْمَانَ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ، فِي قَوْلِهِ عَزَّ وَجَلَّ { إِذْ جَاءُوكُمْ مِنْ فَوْقِكُمْ وَمِنْ أَسْفَلَ مِنْكُمْ وَإِذْ زَاغَتِ الأَبْصَارُ وَبَلَغَتِ الْقُلُوبُ الْحَنَاجِرَ} قَالَتْ كَانَ ذَلِكَ يَوْمَ الْخَنْدَقِ .
Ata' berichtete: Ibn 'Abbas (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) pflegte zu sagen, dass ein Pilger oder Nicht-Pilger (jemand, der die Umar vollzieht), der das Haus umrundet, von der Pflicht zum Ihram befreit ist. Ich (Ibn Juraij, einer der Überlieferer) fragte 'Ata': Auf welche Grundlage sagt er (Ibn Abbas) dies? Er antwortete: Auf Grundlage der Worte Allahs: „Dann ist ihr Opferort das Alte Haus“ (al-Qur'an, 22:33). Ich fragte: Dies betrifft die Zeit nach dem Aufenthalt in 'Arafat. Daraufhin sagte er: Ibn 'Abbas (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) hatte gesagt, dass der Opferort das Alte Haus sei; dies könne sowohl nach als auch vor dem Aufenthalt in 'Arafat geschehen. Und er (Ibn Abbas) zog diese Schlussfolgerung aus dem Befehl des Gesandten Allahs (ﷺ), als dieser anlässlich der Abschiedspilgerfahrt befohlen hatte, den Ihram abzulegen.
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Sahih Muslim # 15/3020
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 15: Rückzug