Sahih Muslim — Hadith #11022
Hadith #11022
وَحَدَّثَنِي حَرْمَلَةُ بْنُ يَحْيَى، أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي سَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " لاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَبِعِ الْمَرْءُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ يَبِعْ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلاَ يَخْطُبِ الْمَرْءُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ الأُخْرَى لِتَكْتَفِئَ مَا فِي إِنَائِهَا " .
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) Folgendes sagte: Überbietet nicht in einem Verkauf, um jemanden in eine Falle zu locken. Kein Mann soll ein Geschäft abschließen, an dem sein Bruder bereits beteiligt ist, und kein Stadtbewohner soll im Namen eines Dorfbewohners verkaufen. Und kein Mann soll einen Heiratsantrag machen, den sein Bruder bereits gemacht hat, und keine Frau soll die Scheidung von einer anderen (Mit-)Frau verlangen, um sie ihres Eigentums zu berauben.
Quelle
Sahih Muslim # 16/3459
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Pilgerfahrt