Sahih Muslim — Hadith #11220
Hadith #11220
حَدَّثَنِي عَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، أَخْبَرَنِي يَعْقُوبُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدٌ، - وَهُوَ ابْنُ أَخِي الزُّهْرِيِّ - عَنْ عَمِّهِ، أَخْبَرَنَا سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، قَالَ طَلَّقْتُ امْرَأَتِي وَهْىَ حَائِضٌ فَذَكَرَ ذَلِكَ عُمَرُ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَتَغَيَّظَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ثُمَّ قَالَ " مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا حَتَّى تَحِيضَ حَيْضَةً أُخْرَى مُسْتَقْبَلَةً سِوَى حَيْضَتِهَا الَّتِي طَلَّقَهَا فِيهَا فَإِنْ بَدَا لَهُ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا طَاهِرًا مِنْ حَيْضَتِهَا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا فَذَلِكَ الطَّلاَقُ لِلْعِدَّةِ كَمَا أَمَرَ اللَّهُ " . وَكَانَ عَبْدُ اللَّهِ طَلَّقَهَا تَطْلِيقَةً وَاحِدَةً فَحُسِبَتْ مِنْ طَلاَقِهَا وَرَاجَعَهَا عَبْدُ اللَّهِ كَمَا أَمَرَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم .
Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihnen) berichtete: „Ich habe mich von meiner Frau scheiden lassen, als sie ihre Menstruation hatte.“ Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) erzählte dies dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), woraufhin dieser erzürnt war und sagte: „Befiehl ihm, sie zurückzunehmen, bis sie ihre zweite Menstruation erhält, nach derjenigen, in der er sich von ihr scheiden ließ. Sollte er es für angebracht halten, sich von ihr zu scheiden, soll er die Scheidung (endgültig) aussprechen, bevor er sie berührt, sobald sie von ihrer Menstruation rein ist. Dies ist die vorgeschriebene Frist für die Scheidung, wie Allah es geboten hat.“ Abdullah sprach eine Scheidung aus, die im Falle einer Scheidung angerechnet wurde. Abdullah nahm sie zurück, wie es ihm der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) geboten hatte.
Quelle
Sahih Muslim # 18/3657
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Stillen