Sahih Muslim — Hadith #11217
Hadith #11217
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ طَلَّقْتُ امْرَأَتِي عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَهْىَ حَائِضٌ فَذَكَرَ ذَلِكَ عُمَرُ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ " مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا ثُمَّ لْيَدَعْهَا حَتَّى تَطْهُرَ ثُمَّ تَحِيضَ حَيْضَةً أُخْرَى فَإِذَا طَهُرَتْ فَلْيُطَلِّقْهَا قَبْلَ أَنْ يُجَامِعَهَا أَوْ يُمْسِكْهَا فَإِنَّهَا الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ يُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ " . قَالَ عُبَيْدُ اللَّهِ قُلْتُ لِنَافِعٍ مَا صَنَعَتِ التَّطْلِيقَةُ قَالَ وَاحِدَةٌ اعْتَدَّ بِهَا .
Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete: Ich habe meine Frau zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) geschieden, als sie ihre Menstruation hatte. Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) erwähnte dies gegenüber dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), woraufhin dieser sagte: „Befiehl ihm, sie zurückzunehmen und sie in diesem Zustand zu lassen, bis sie rein ist. Dann soll sie ihre zweite Menstruation bekommen, und wenn sie rein ist, sollst du sie endgültig scheiden, bevor du mit ihr Geschlechtsverkehr hast, oder du sollst sie behalten.“ Dies ist die Wartezeit (Idda), die Allah bei der Scheidung von Frauen vorgeschrieben hat. Ubaidullah berichtete: Ich fragte Nafi: „Was geschah mit dieser Scheidung (innerhalb der Wartezeit)?“ Er sagte: „Sie zählte als eine, die sie als …“
Quelle
Sahih Muslim # 18/3654
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Stillen