Sahih Muslim — Hadith #9823

Hadith #9823
حَدَّثَنِي زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ مَهْدِيٍّ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنْ عَلْقَمَةَ بْنِ، مَرْثَدٍ عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ بُرَيْدَةَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنْ لَعِبَ بِالنَّرْدَشِيرِ فَكَأَنَّمَا صَبَغَ يَدَهُ فِي لَحْمِ خِنْزِيرٍ وَدَمِهِ ‏"‏ ‏.‏
Ibn Buraida berichtete im Namen seines Vaters, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Ich habe euch verboten, Gräber zu besuchen, aber ihr dürft sie jetzt besuchen; ich habe euch verboten, das Fleisch von Opfertieren nach drei Tagen zu essen, aber ihr dürft es jetzt aufbewahren, solange ihr Lust dazu habt; und ich habe euch verboten, Nabidh zu trinken, außer in einem Wasserschlauch; ihr dürft es aus allen Arten von Wasserschläuchen trinken, aber ihr dürft nichts Berauschendes trinken.“
Erzählt von
Buraida (RA)
Quelle
Sahih Muslim # 11/2260
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Sonnenfinsternis
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Themen: #Mother #Death

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