Sahih Muslim — Hadith #9860
Hadith #9860
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْمَلِكِ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ " مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ وَلاَ بَقَرٍ وَلاَ غَنَمٍ لاَ يُؤَدِّي حَقَّهَا إِلاَّ أُقْعِدَ لَهَا يَوْمَ الْقِيَامَةِ بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَطَؤُهُ ذَاتُ الظِّلْفِ بِظِلْفِهَا وَتَنْطِحُهُ ذَاتُ الْقَرْنِ بِقَرْنِهَا لَيْسَ فِيهَا يَوْمَئِذٍ جَمَّاءُ وَلاَ مَكْسُورَةُ الْقَرْنِ " . قُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ وَمَا حَقُّهَا قَالَ " إِطْرَاقُ فَحْلِهَا وَإِعَارَةُ دَلْوِهَا وَمَنِيحَتُهَا وَحَلَبُهَا عَلَى الْمَاءِ وَحَمْلٌ عَلَيْهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ وَلاَ مِنْ صَاحِبِ مَالٍ لاَ يُؤَدِّي زَكَاتَهُ إِلاَّ تَحَوَّلَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعًا أَقْرَعَ يَتْبَعُ صَاحِبَهُ حَيْثُمَا ذَهَبَ وَهُوَ يَفِرُّ مِنْهُ وَيُقَالُ هَذَا مَالُكَ الَّذِي كُنْتَ تَبْخَلُ بِهِ فَإِذَا رَأَى أَنَّهُ لاَ بُدَّ مِنْهُ أَدْخَلَ يَدَهُ فِي فِيهِ فَجَعَلَ يَقْضَمُهَا كَمَا يَقْضَمُ الْفَحْلُ " .
Jabir ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Kein Besitzer von Kamelen, Rindern, Schafen oder Ziegen, der seine Abgaben nicht entrichtet, wird am Tag der Auferstehung auf weichem Sand sitzen müssen. Die Huftiere werden ihn mit ihren Hufen zertreten und mit ihren Hörnern stoßen. Und keines von ihnen wird an diesem Tag ohne Hörner oder mit abgebrochenen Hörnern sein.“ Wir fragten: „Gesandter Allahs, welche Abgaben sind ihnen denn zu schulden?“ Er antwortete: „Das Ausleihen des Männchens (zur Nutzung), das Ausleihen des Eimers (zum Wasserschöpfen), das Decken und Melken in der Nähe von Wasser und das Bereitstellen der Tiere als Reittiere um Allahs willen.“ Und kein Besitzer, der die Zakat nicht entrichtet, würde davon unberührt bleiben, sondern sein Besitz würde sich in eine kahle Schlange verwandeln und ihm überallhin folgen. Er würde vor ihr fliehen, und es würde zu ihm gesagt werden: „Das ist dein Besitz, an dem du geizig warst.“ Und wenn er keinen anderen Ausweg mehr fände, würde er seine Hand in ihr Maul stecken, und sie würde daran nagen wie ein Kamelhengst.
Quelle
Sahih Muslim # 12/2297
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Begräbnis