Sahih Muslim — Hadith #9859

Hadith #9859
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، ح وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، - وَاللَّفْظُ لَهُ - حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ، عَبْدِ اللَّهِ الأَنْصَارِيَّ يَقُولُ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ ‏"‏ مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ قَطُّ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَسْتَنُّ عَلَيْهِ بِقَوَائِمِهَا وَأَخْفَافِهَا وَلاَ صَاحِبِ بَقَرٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطِحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِقَوَائِمِهَا وَلاَ صَاحِبِ غَنَمٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطِحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِأَظْلاَفِهَا لَيْسَ فِيهَا جَمَّاءُ وَلاَ مُنْكَسِرٌ قَرْنُهَا وَلاَ صَاحِبِ كَنْزٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهِ حَقَّهُ إِلاَّ جَاءَ كَنْزُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعًا أَقْرَعَ يَتْبَعُهُ فَاتِحًا فَاهُ فَإِذَا أَتَاهُ فَرَّ مِنْهُ فَيُنَادِيهِ خُذْ كَنْزَكَ الَّذِي خَبَأْتَهُ فَأَنَا عَنْهُ غَنِيٌّ فَإِذَا رَأَى أَنْ لاَ بُدَّ مِنْهُ سَلَكَ يَدَهُ فِي فِيهِ فَيَقْضَمُهَا قَضْمَ الْفَحْلِ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ هَذَا الْقَوْلَ ثُمَّ سَأَلْنَا جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ مِثْلَ قَوْلِ عُبَيْدِ بْنِ عُمَيْرٍ ‏.‏ وَقَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ قَالَ رَجُلٌ يَا رَسُولَ اللَّهِ مَا حَقُّ الإِبِلِ قَالَ ‏"‏ حَلَبُهَا عَلَى الْمَاءِ وَإِعَارَةُ دَلْوِهَا وَإِعَارَةُ فَحْلِهَا وَمَنِيحَتُهَا وَحَمْلٌ عَلَيْهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ ‏"‏ ‏.‏
Jabir ibn 'Abdullah al-Ansari berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Der Besitzer eines Kamels, der die fällige Steuer für sein Tier nicht entrichtet, wird am Tag der Auferstehung folgendermaßen bestraft: Viele weitere Tiere werden kommen, und er wird gezwungen, sich auf weichen Sandboden zu setzen. Sie werden ihn mit ihren Füßen und Hufen zertreten. Und kein Besitzer von Rindern, der die fällige Steuer für sein Vieh nicht entrichtet, wird von der Strafe verschont bleiben. Am Tag der Auferstehung werden viele weitere Tiere kommen, und er wird gezwungen, sich auf weichen Sandboden zu setzen. Sie werden ihn mit ihren Hörnern aufspießen und unter ihren Füßen zertreten.“ Und kein Besitzer von Ziegen und Schafen, der die fällige Steuer für sein Vieh nicht entrichtet, wird von der Strafe verschont bleiben. Am Tag der Auferstehung werden viele weitere Tiere kommen, und er wird gezwungen, sich auf weichen Sandboden zu setzen. Sie werden ihn mit ihren Hörnern aufspießen und unter ihren Hufen zertreten. Und es gäbe noch mehr (unter dieser Schaf- und Ziegenherde) ohne Hörner oder mit abgebrochenen Hörnern. Und keinem Schatzbesitzer, der seine Abgabe nicht entrichtet, würde sein Schatz am Tag der Auferstehung wie eine kahle Schlange erscheinen und ihn mit offenem Maul verfolgen. Wenn sie nahe käme, würde er vor ihr fliehen, und man würde ihm zurufen: „Nimm deinen Schatz, den du versteckt hast, denn ich brauche ihn nicht.“ Wenn er keinen Ausweg fände, würde er seine Hand in ihr Maul stecken, und sie würde daran nagen wie ein Kamelhengst. Abu Zubair sagte: Wir hörten Ubaid ibn Umair dies sagen. Wir fragten dann Jabir ibn Abdullah danach. Und auch er sagte wie Ubaid ibn Umair. Abu Zubair sagte: Ich hörte Ubaid ibn Umair sagen: Ein Mann fragte: Gesandter Allahs, was ist bei Kamelen zu entrichten? Er sagte: Sie in der Nähe von Wasser zu melken und einen Eimer (zum Wasserschöpfen) auszuleihen oder das Männchen zur Paarung mit einer Kamelstute zur Verfügung zu stellen und es als Reittier für Allahs Wohlgefallen zur Verfügung zu stellen.
Quelle
Sahih Muslim # 12/2296
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Begräbnis
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Themen: #Charity #Mother

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