Sahih Al-Buchari — Hadith #5098

Hadith #5098
حَدَّثَنَا مُحَمَّدٌ، أَخْبَرَنَا عَبْدَةُ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ، ‏{‏وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ، تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى‏}‏‏.‏ قَالَتِ الْيَتِيمَةُ تَكُونُ عِنْدَ الرَّجُلِ وَهْوَ وَلِيُّهَا، فَيَتَزَوَّجُهَا عَلَى مَالِهَا، وَيُسِيءُ صُحْبَتَهَا، وَلاَ يَعْدِلُ فِي مَالِهَا، فَلْيَتَزَوَّجْ مَا طَابَ لَهُ مِنَ النِّسَاءِ سِوَاهَا مَثْنَى وَثُلاَثَ وَرُبَاعَ‏.‏
(Bezüglich) des Verses: „Und wenn ihr fürchtet, den Waisen nicht gerecht handeln zu können…“ (4.3) Es geht um ein Waisenmädchen, das unter der Obhut eines Mannes steht, der sie wegen ihres Vermögens heiraten will. Er behandelt sie jedoch schlecht und verwaltet ihr Vermögen nicht gerecht und ehrlich. Ein solcher Mann sollte zwei, drei oder vier andere Frauen heiraten, die ihm gefallen. „Verboten ist euch (zur Heirat) … euren Ammen (die euch gestillt haben).“ (4.23) Die Ehe ist verboten zwischen Personen, die in einem Stillverhältnis zueinander stehen, das einer Blutsverwandtschaft entspricht, welche die Ehe unzulässig macht.
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 67/5098
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 67: Ehe
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Themen: #Mother #Marriage

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