Sahih Muslim — Hadith #10474
Hadith #10474
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ الْعَبْدِيُّ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْكَبِيرِ بْنُ عَبْدِ الْمَجِيدِ أَبُو بَكْرٍ الْحَنَفِيُّ،
حَدَّثَنَا عَبْدُ الْحَمِيدِ بْنُ جَعْفَرٍ، قَالَ سَمِعْتُ عُمَرَ بْنَ الْحَكَمِ، يُحَدِّثُ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ
صلى الله عليه وسلم قَالَ
" لاَ تَذْهَبُ الأَيَّامُ وَاللَّيَالِي حَتَّى يَمْلِكَ رَجُلٌ يُقَالُ لَهُ الْجَهْجَاهُ
" . قَالَ مُسْلِمٌ هُمْ أَرْبَعَةُ إِخْوَةٍ شَرِيكٌ وَعُبَيْدُ اللَّهِ وَعُمَيْرٌ وَعَبْدُ الْكَبِيرِ بَنُو عَبْدِ الْمَجِيدِ
.
Aischa, die Frau des Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), berichtete: Wir zogen mit dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) im Jahr der Abschiedspilgerfahrt aus. Einige von uns hatten den Ihram für die Umra angelegt, andere den Ihram für den Hadsch. Wir reisten weiter, bis wir nach Mekka kamen. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Wer den Ihram für die Umra angelegt hat, aber kein Opfertier mitgebracht hat, soll ihn ablegen. Wer den Ihram für die Umra angelegt und ein Opfertier mitgebracht hat, soll ihn erst ablegen, nachdem er das Tier geschlachtet hat. Wer den Ihram für den Hadsch angelegt hat, soll ihn vollenden. Aischa (Allahs Wohlgefallen sei mit ihr) sagte: Ich befand mich in meiner Menstruation und blieb in diesem Zustand bis zum Tag von Arafa. Dann begann ich den Ihram für die Umra. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl mir daraufhin, mein Haar zu öffnen und es (erneut) zu kämmen, den Ihram-Zustand für die Hadsch anzunehmen und die Umra-Riten abzubrechen. Sie (Aischa) sagte: Ich tat dies, und als ich meine Pilgerfahrt vollendet hatte, sandte der Gesandte Allahs (ﷺ) Abd al-Rabman ibn Abu Bakr mit mir und befahl mir, die Umra in Tan'im wieder aufzunehmen, dem Ort, an dem ich die Umra abgebrochen und den Ihram-Zustand für die Hadsch angelegt hatte (bevor ich die Umra abgeschlossen hatte).
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Muslim # 15/2911
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 15: Rückzug