Sahih Muslim — Hadith #7708

Hadith #7708
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبَّادٍ، وَابْنُ أَبِي عُمَرَ، جَمِيعًا عَنْ مَرْوَانَ الْفَزَارِيِّ، قَالَ ابْنُ عَبَّادٍ حَدَّثَنَا مَرْوَانُ، عَنْ يَزِيدَ، - يَعْنِي ابْنَ كَيْسَانَ - عَنْ أَبِي حَازِمٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ بَدَأَ الإِسْلاَمُ غَرِيبًا وَسَيَعُودُ كَمَا بَدَأَ غَرِيبًا فَطُوبَى لِلْغُرَبَاءِ ‏"‏ ‏.‏
Es wird von Mu'adh ibn Jabal überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Mu'adh, kennst du das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern?“ Er (Mu'adh) antwortete: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er (der Gesandte Allahs) sagte: „Allah allein gebührt die Anbetung, und Ihm darf nichts beigesellt werden.“ Er (der Heilige Prophet) fragte: „Welches Recht haben sie (die Diener) gegenüber Ihm, wenn sie dies tun?“ Er (Mu'adh) antwortete: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er (der Heilige Prophet) sagte: „Er wird sie nicht bestrafen.“
Erzählt von
It Is
Quelle
Sahih Muslim # 1/145
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 1: Glaube
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother

Verwandte Hadithe