Sahih Muslim — Hadith #12003
Hadith #12003
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، وَأَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ كِلاَهُمَا عَنْ أَبِي مُعَاوِيَةَ، قَالَ يَحْيَى أَخْبَرَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مُرَّةَ، عَنِ الْبَرَاءِ بْنِ عَازِبٍ، قَالَ مُرَّ عَلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِيَهُودِيٍّ مُحَمَّمًا مَجْلُودًا فَدَعَاهُمْ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ " هَكَذَا تَجِدُونَ حَدَّ الزَّانِي فِي كِتَابِكُمْ " . قَالُوا نَعَمْ . فَدَعَا رَجُلاً مِنْ عُلَمَائِهِمْ فَقَالَ " أَنْشُدُكَ بِاللَّهِ الَّذِي أَنْزَلَ التَّوْرَاةَ عَلَى مُوسَى أَهَكَذَا تَجِدُونَ حَدَّ الزَّانِي فِي كِتَابِكُمْ " . قَالَ لاَ وَلَوْلاَ أَنَّكَ نَشَدْتَنِي بِهَذَا لَمْ أُخْبِرْكَ نَجِدُهُ الرَّجْمَ وَلَكِنَّهُ كَثُرَ فِي أَشْرَافِنَا فَكُنَّا إِذَا أَخَذْنَا الشَّرِيفَ تَرَكْنَاهُ وَإِذَا أَخَذْنَا الضَّعِيفَ أَقَمْنَا عَلَيْهِ الْحَدَّ قُلْنَا تَعَالَوْا فَلْنَجْتَمِعْ عَلَى شَىْءٍ نُقِيمُهُ عَلَى الشَّرِيفِ وَالْوَضِيعِ فَجَعَلْنَا التَّحْمِيمَ وَالْجَلْدَ مَكَانَ الرَّجْمِ . فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " اللَّهُمَّ إِنِّي أَوَّلُ مَنْ أَحْيَا أَمْرَكَ إِذْ أَمَاتُوهُ " . فَأَمَرَ بِهِ فَرُجِمَ فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ { يَا أَيُّهَا الرَّسُولُ لاَ يَحْزُنْكَ الَّذِينَ يُسَارِعُونَ فِي الْكُفْرِ} إِلَى قَوْلِهِ { إِنْ أُوتِيتُمْ هَذَا فَخُذُوهُ} يَقُولُ ائْتُوا مُحَمَّدًا صلى الله عليه وسلم فَإِنْ أَمَرَكُمْ بِالتَّحْمِيمِ وَالْجَلْدِ فَخُذُوهُ وَإِنْ أَفْتَاكُمْ بِالرَّجْمِ فَاحْذَرُوا . فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى { وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ} { وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ} { وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْفَاسِقُونَ} فِي الْكُفَّارِ كُلُّهَا .
Al-Bara' ibn 'Azib berichtete: Einst kam ein Jude, geschwärzt und ausgepeitscht, am Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) vorbei. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) rief die Juden zu sich und fragte: „Ist dies die Strafe, die ihr in eurem Buch (der Thora) für Ehebruch vorschreibt?“ Sie antworteten: „Ja.“ Daraufhin rief er einen der Gelehrten unter ihnen zu sich und fragte: „Ich frage dich im Namen Allahs, Der die Thora auf Mose herabgesandt hat, ob dies die Strafe für Ehebruch ist, die ihr in eurem Buch findet?“ Der Gelehrte antwortete: „Nein. Hättest du mich nicht im Namen Allahs gefragt, hätte ich dir diese Information nicht gegeben. Wir finden die Steinigung als Strafe in der Thora. Doch dieses Verbrechen war unter unserer Oberschicht weit verbreitet. Wenn wir also einen Reichen beim Ehebruch erwischten, verschonten wir ihn, doch wenn wir einen Wehrlosen erwischten, verhängten wir die vorgeschriebene Strafe.“ Wir sagten dann: Lasst uns (über eine Strafe) einigen, die wir sowohl den Reichen als auch den Armen auferlegen können. So beschlossen Wir, das Gesicht mit Kohle zu schwärzen und auszupeitschen als Ersatzstrafe für die Steinigung. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): O Allah, ich bin der Erste, der Deinen Befehl wiederbelebt, nachdem er für ungültig erklärt worden war. Er befahl es, und der Übeltäter wurde gesteinigt. Allah, der Majestätische und Erhabene, sandte (diesen Vers) herab: „O Gesandter, (das Verhalten) derer, die einander im Leugnen der Wahrheit überbieten, soll dich nicht betrüben…“ bis zu „ist dir gewährt, nimm es an“ (V. 41). 2176 Es wurde (von den Juden) gesagt: Geht zu Mohammed; wenn er euch befiehlt, das Gesicht zu schwärzen und auszupeitschen (als Strafe für Ehebruch), dann nehmt es an, aber wenn er das Urteil der Steinigung fällt, dann meidet es. Damals sandte Allah, der Majestätische und Erhabene, folgende Verse herab: „Und diejenigen, die nicht nach dem richten, was Allah herabgesandt hat, sind wahrlich Leugner der Wahrheit“ (V. 44); „Und diejenigen, die nicht nach dem richten, was Allah herabgesandt hat – sie sind wahrlich die Ungerechten“ (V. 45); „Und diejenigen, die nicht nach dem richten, was Gott herabgesandt hat – sie sind die Frevler“ (V. 47). (Alle diese Verse) wurden im Zusammenhang mit den Ungläubigen offenbart.
Quelle
Sahih Muslim # 29/4440
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Eid, Krieg, Vergeltung und Blutgeld