Sahih Muslim — Hadith #11333

Hadith #11333
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قُلْتُ لِمَالِكٍ حَدَّثَكَ نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ مَنْ أَعْتَقَ شِرْكًا لَهُ فِي عَبْدٍ فَكَانَ لَهُ مَالٌ يَبْلُغُ ثَمَنَ الْعَبْدِ قُوِّمَ عَلَيْهِ قِيمَةَ الْعَدْلِ فَأُعْطِيَ شُرَكَاؤُهُ حِصَصَهُمْ وَعَتَقَ عَلَيْهِ الْعَبْدُ وَإِلاَّ فَقَدْ عَتَقَ مِنْهُ مَا عَتَقَ‏"‏ ‏.‏
Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Wenn jemand seinen Anteil an einem Sklaven freigibt und über genügend Geld verfügt, um den vollen Preis für ihn zu bezahlen, soll ein gerechter Preis für den Sklaven festgelegt, seinen Partnern ihre Anteile zugeteilt und der Sklave somit freigegeben werden. Andernfalls wird er nur bis zur Höhe des Anteils des ersten Mannes freigegeben.
Quelle
Sahih Muslim # 20/3770
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Fluch
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Themen: #Mother

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