Sahih Muslim — Hadith #11339

Hadith #11339
وَحَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَنَّهَا أَرَادَتْ أَنْ تَشْتَرِيَ، جَارِيَةً تُعْتِقُهَا فَقَالَ أَهْلُهَا نَبِيعُكِهَا عَلَى أَنَّ وَلاَءَهَا لَنَا ‏.‏ فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ ‏ "‏ لاَ يَمْنَعُكِ ذَلِكَ فَإِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ ‏"‏‏.‏
Ibn Umar berichtete, dass Aischa beschloss, eine Sklavin zu kaufen und sie anschließend freizulassen. Ihre Herren sagten jedoch: „Wir sind bereit, sie dir zu verkaufen, unter der Bedingung, dass ihr Erbrecht dir zufällt.“ Sie (Hadrat Aischa) erwähnte dies gegenüber dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), woraufhin er sagte: „Dies sollte dich nicht aufhalten. Das Erbrecht fällt demjenigen zu, der eine Sklavin freilässt.“
Quelle
Sahih Muslim # 20/3776
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Fluch
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Themen: #Mother

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