Sahih Muslim — Hadith #7919
Hadith #7919
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، أَخْبَرَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً هُوَ فِيهَا فَاجِرٌ لَقِيَ اللَّهَ وَهُوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ . ثُمَّ ذَكَرَ نَحْوَ حَدِيثِ الأَعْمَشِ غَيْرَ أَنَّهُ قَالَ كَانَتْ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ خُصُومَةٌ فِي بِئْرٍ فَاخْتَصَمْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ " شَاهِدَاكَ أَوْ يَمِينُهُ " .
Es wird von Abdullah überliefert, dass er den Propheten (Friede sei mit ihm) sagen hörte: „Wer einen Eid schwört, um sich ein Grundstück anzueignen, obwohl er ein Lügner ist, wird Allah in einem Zustand begegnen, in dem Er sehr zornig auf ihn sein wird.“ Der Rest des Hadith wurde von A'mash überliefert, jedoch mit folgenden Ausnahmen: „Es gab einen Streit zwischen mir und einer anderen Person bezüglich eines Brunnens. Wir brachten diesen Streit dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) vor. Daraufhin sagte er: ‚Entweder (bringt) zwei Zeugen (zur Unterstützung eurer Behauptung) oder sein Eid (wird als gültig anerkannt).‘“
Quelle
Sahih Muslim # 1/356
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 1: Glaube
Themen:
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