Sahih Hadithe Qudsi — Hadith #40676
Hadith #40676
عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ -رضي الله عنهما- قَالَ لَمَّا نَزَلَتْ هَذِهِ الْآيَةُ: ﴿ وَإِن تُبۡدُواْ مَا فِيٓ أَنفُسِكُمۡ أَوۡ تُخۡفُوهُ يُحَاسِبۡكُم بِهِ ٱللَّهُۖ ﴾، قَالَ: دَخَلَ قُلُوبَهُمْ مِنْهَا شَيْءٌ لَمْ يَدْخُلْ قُلُوبَهُمْ مِنْ شَيْءٍ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم : «قُولُوا سَمِعْنَا وَأَطَعْنَا وَسَلَّمْنَا» قَالَ: فَأَلْقَى اللَّهُ الْإِيمَانَ فِي قُلُوبِهِمْ فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: ﴿ لَا يُكَلِّفُ ٱللَّهُ نَفۡسًا إِلَّا وُسۡعَهَاۚ لَهَا مَا كَسَبَتۡ وَعَلَيۡهَا مَا ٱكۡتَسَبَتۡۗ رَبَّنَا لَا تُؤَاخِذۡنَآ إِن نَّسِينَآ أَوۡ أَخۡطَأۡنَاۚ ﴾ «قَالَ: قَدْ فَعَلْتُ» ﴿رَبَّنَا وَلَا تَحۡمِلۡ عَلَيۡنَآ إِصۡرٗا كَمَا حَمَلۡتَهُۥ عَلَى ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِنَاۚ ﴾ «قَالَ: قَدْ فَعَلْتُ» ﴿ وَٱغۡفِرۡ لَنَا وَٱرۡحَمۡنَآۚ أَنتَ مَوۡلَىٰنَا ﴾ [البقرة: ٢٨٦]]. «قَالَ: قَدْ فَعَلْتُ» ( مسلم ) صحيح
Aufgrund der Autorität von Ibn Abbas – möge Gott mit beiden zufrieden sein – sagte er, als dieser Vers offenbart wurde: „Und ob ihr das, was in euch ist, zerstreut oder es fürchtet, Gott wird euch darin zur Rechenschaft ziehen.“ Er sagte: Nichts gelangte dadurch in ihre Herzen, und nichts gelangte in ihre Herzen. So sagte der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Sag: ‚Wir hören, wir gehorchen und wir unterwerfen uns.‘“ Er sagte: Also lieferte er Gott hat Vertrauen in ihre Herzen, deshalb offenbarte Gott, der Allmächtige: „Gott belastet eine Seele nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten; denn es ist das, was sie verdient hat, und darauf liegt das, was sie verdient haben: „Was du verdient hast, unser Herr, bestrafe uns nicht, wenn wir es vergessen oder einen Fehler machen.“ Er sagte: „Das habe ich getan.“ „Unser Herr, belaste uns nicht mit irgendeinem Fehlverhalten.“ So wie Du es denen auferlegt hast „Wir haben akzeptiert“ (Er sagte: „Ich habe es getan“) „Und vergib uns und erbarme dich unser, Du bist unser Meister“ (Al-Baqarah: 286). „Er sagte: Ich habe es getan“ (Muslim) Sahih
Erzählt von
Anas ibn Malik (RA)
Quelle
Sahih Hadithe Qudsi # 2
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 1