Sahih Muslim — Hadith #11342

Hadith #11342
وَحَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، مُحَمَّدُ بْنُ الْعَلاَءِ الْهَمْدَانِيُّ حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ، حَدَّثَنَا هِشَامُ، بْنُ عُرْوَةَ أَخْبَرَنِي أَبِي، عَنْ عَائِشَةَ، قَالَتْ دَخَلَتْ عَلَىَّ بَرِيرَةُ فَقَالَتْ إِنَّ أَهْلِي كَاتَبُونِي عَلَى تِسْعِ أَوَاقٍ فِي تِسْعِ سِنِينَ فِي كُلِّ سَنَةٍ أُوقِيَّةٌ ‏.‏ فَأَعِينِينِي ‏.‏ فَقُلْتُ لَهَا إِنْ شَاءَ أَهْلُكِ أَنْ أَعُدَّهَا لَهُمْ عَدَّةً وَاحِدَةً وَأُعْتِقَكِ وَيَكُونَ الْوَلاَءُ لِي فَعَلْتُ ‏.‏ فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لأَهْلِهَا فَأَبَوْا إِلاَّ أَنْ يَكُونَ الْوَلاَءُ لَهُمْ فَأَتَتْنِي فَذَكَرَتْ ذَلِكَ قَالَتْ فَانْتَهَرْتُهَا فَقَالَتْ لاَهَا اللَّهِ إِذَا قَالَتْ ‏.‏ فَسَمِعَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَسَأَلَنِي فَأَخْبَرْتُهُ فَقَالَ ‏"‏ اشْتَرِيهَا وَأَعْتِقِيهَا وَاشْتَرِطِي لَهُمُ الْوَلاَءَ فَإِنَّ الْوَلاَءَ لِمَنْ أَعْتَقَ ‏"‏ ‏.‏ فَفَعَلْتُ - قَالَتْ - ثُمَّ خَطَبَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَشِيَّةً فَحَمِدَ اللَّهَ وَأَثْنَى عَلَيْهِ بِمَا هُوَ أَهْلُهُ ثُمَّ قَالَ ‏"‏ أَمَّا بَعْدُ فَمَا بَالُ أَقْوَامٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَتْ فِي كِتَابِ اللَّهِ مَا كَانَ مِنْ شَرْطٍ لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ فَهُوَ بَاطِلٌ وَإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ كِتَابُ اللَّهِ أَحَقُّ وَشَرْطُ اللَّهِ أَوْثَقُ مَا بَالُ رِجَالٍ مِنْكُمْ يَقُولُ أَحَدُهُمْ أَعْتِقْ فُلاَنًا وَالْوَلاَءُ لِي إِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ ‏"‏ ‏.‏
Aischa (Allahs Wohlgefallen sei mit ihr) berichtete: Barira kam zu mir und sagte: Meine Familie (die Besitzer) hat mit mir einen Vertrag über neun 'Uqiyas (Silber) geschlossen, zahlbar in neun Jahren, eine 'Uqiya pro Jahr. Hilf mir (bei der Zahlung). Ich sagte zu ihr: Wenn deine Familie es wünscht, bin ich bereit, die volle Summe in einer Summe zu zahlen und dir so die Freiheit zu sichern. Das Erbrecht würde dann jedoch an mich fallen. Sie (Barira) erzählte ihrer Familie davon, aber diese lehnte ab, außer unter der Bedingung, dass das Erbrecht ihnen zufiele. Sie kam wieder zu mir und fragte, ob sie das tun solle. Aischa sagte: Ich schalt sie. Sie (Barira) sagte: Bei Allah, das ist unmöglich (sie werden niemals zustimmen). Und während sie dies sagte, hörte der Gesandte Allahs (ﷺ) es und fragte mich. Ich berichtete es ihm, und er sagte: „Kaufe sie frei und gib ihr die Freiheit, und lass das Erbrecht ihnen zufallen, denn sie können es nicht (rechtmäßig) beanspruchen, da das Erbrecht demjenigen zusteht, der den Sklaven freilässt; daher haben diese Leute kein Recht, solche falschen Ansprüche zu erheben.“ Und ich tat es. Sie (Aischa) sagte: „Dann hielt der Gesandte Allahs (ﷺ) am Abend eine Predigt. Er pries Allah und lobte Ihn in gebührendem Maße und sagte anschließend: ‚Was ist nur mit den Leuten geschehen, dass sie Bedingungen aufstellen, die nicht im Buch Allahs stehen? Und die Bedingung, die nicht im Buch Allahs steht, ist ungültig, selbst wenn es hundert wären. Das Buch Allahs ist wahrer (als jede andere Tat), und die von Allah auferlegte Bedingung ist bindender (als jede andere Bedingung).‘“ Was ist nur mit euch los, dass jemand sagt: „Lasst den und den frei, aber das Erbrecht steht mir zu“? Wahrlich, das Erbrecht steht dem zu, der freilässt.
Quelle
Sahih Muslim # 20/3779
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Fluch
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Themen: #Charity #Mother

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