Dschami at-Tirmidhi — Hadith #28925
Hadith #28925
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ اشْتِمَالِ الصَّمَّاءِ وَالاِحْتِبَاءِ فِي ثَوْبٍ وَاحِدٍ وَأَنْ يَرْفَعَ الرَّجُلُ إِحْدَى رِجْلَيْهِ عَلَى الأُخْرَى وَهُوَ مُسْتَلْقٍ عَلَى ظَهْرِهِ . قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ .
Qutaibah erzählte uns, Al-Layth erzählte uns im Auftrag von Abu Al-Zubayr, im Auftrag von Jabir, dass der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, das Tragen blinder Frauen und das Verstecken in einem Gewand verbot. Erstens, und dass der Mann eines seiner Beine über das andere hebt, während er auf dem Rücken liegt. Abu Issa sagte, dies sei ein guter Hadith. WAHR.
Erzählt von
Jabir (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 43/2767
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 43: Benehmen
Themen:
#Mother