Handelsgeschäfte
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191 Hadithe
01
Muwatta von Imam Malik # 31/1290
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ الثِّقَةِ، عِنْدَهُ عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الْعُرْبَانِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ: وَذلِكَ فِيمَا نُرَى - وَاللهُ أَعْلَمُ - أَنْ يَشْتَرِيَ الرَّجُلُ الْعَبْدَ، أَوِ الْوَلِيدَةَ. أَوْ يَتَكَارَى الدَّابَّةَ. ثُمَّ يَقُولُ لِلَّذِي اشْتَرَى مِنْهُ، أَوْ تَكَارَى مِنْهُ: أُعْطِيكَ دِينَاراً، أَوْ دِرْهَماً، أَوْ أَكْثَرَ مِنْ ذلِكَ، أَوْ أَقَلَّ. عَلَى أَنِّي إِنْ أَخَذْتُ السِّلْعَةَ، أَوْ رَكِبْتُ مَا تَكَارَيْتُ مِنْكَ، فَالَّذِي أَعْطَيْتُكَ هُوَ مِنْ ثَمَنِ السِّلْعَةِ. أَوْ مِنْ كِرَاءِ الدَّابَّةِ، وَإِنْ تَرَكْتُ ابْتِيَاعَ السِّلْعَةِ، أَوْ كِرَاءَ الدَّابَّةِ، فَمَا أَعْطَيْتُكَ لَكَ بَاطِلٌ بِغَيْرِ شَيْءٍ. قَالَ مَالِكٌ: وَالْأَمْرُ عِنْدَنَا، أَنَّهُ لاَ بَأْسَ بِأَنْ يَبْتَاعَ الْعَبْدَ التَّاجِرَ الْفَصِيحَ، بِالْأَعْبُدِ مِنَ الْحَبَشَةِ، أَوْ مِنْ جِنْسٍ مِنَ الْأَجْنَاسِ، لَيْسُوا مِثْلَهُ فِي الْفَصَاحَةِ، وَلاَ فِي التِّجَارَةِ، وَالنَّفَاذِ، وَالْمَعْرِفَةِ. لاَ بَأْسَ بِهذَا، أَنْ يَشْتَرِيَ مِنْهُ الْعَبْدَ بِالْعَبْدَيْنِ، أَوْ بِالْأَعْبُدِ إِلَى أَجَلٍ مَعْلُومٍ. إِذَا اخْتَلَفَ، فَبَانَ اخْتِلاَفُهُ .فَإِنْ أَشْبَهَ بَعْضُ ذلِكَ بَعْضاً، حَتَّى يَتَقَارَبَ، فَلاَ تَأْخُذَنْ مِنْهُ اثْنَيْنِ بِوَاحِدٍ، إِلَى أَجَلٍ. وَإِنِ اخْتَلَفَتْ أَجْنَاسُهُمْ. قَالَ مَالِكٌ: وَلاَ بَأْسَ بِأَنْ تَبِيعَ مَا اشْتَرَيْتَ مِنْ ذلِكَ، قَبْلَ أَنْ تَسْتَوْفِيَهُ. إِذَا انْتَقَدْتَ ثَمَنَهُ مِنْ غَيْرِ صَاحِبِهِ الَّذِي اشْتَرَيْتَهُ مِنْهُ. قَالَ مَالِكٌ: لاَ يَنْبَغِي أَنْ يُسْتَثْنَى جَنِينٌ فِي بَطْنِ أُمِّهِ، إِذَا بِيعَتْ. لِأَنَّ ذلِكَ غَرَرٌ. لاَ يُدْرَى أَذَكَرٌ هُوَ أَمْ (1) أُنْثَى أو حَسَنٌ (2) أَوْ قَبِيحٌ، أَوْ نَاقِصٌ، أَوْ تَامٌّ، أَوْ حَيٌّ أَوْ مَيِّتٌ؟. وَذلِكَ يَضَعُ مِنْ ثَمَنِهَا. قَالَ مَالِكٌ، فِي الرَّجُلِ يَبْتَاعُ الْعَبْدَ، أَوِ الْوَلِيدَةَ، بِمِائَةِ دِينَارٍ إِلَى أَجَلٍ. ثُمَّ يَنْدَمُ الْبَائِعُ. فَيَسْأَلُ الْمُبْتَاعَ أَنْ يُقِيلَهُ بِعَشَرَةِ دَنَانِيرَ، يَدْفَعُهَا إِلَيْهِ نَقْداً. أَوْ إِلَى أَجَلٍ. وَيَمْحُو عَنْهُ الْمِائَةَ دِينَارٍ الَّتِي لَهُ. قَالَ مَالِكٌ: لاَ بَأْسَ بِذلِكَ. وَإِنْ نَدِمَ الْمُبْتَاعُ، فَسَأَلَ الْبَائِعَ أَنْ يُقِيلَهُ فِي الْجَارِيَةِ، أَوِ الْعَبْدِ، وَيَزِيدَهُ عَشَرَةَ دَنَانِيرَ نَقْداً، أَوْ إِلَى أَجَلٍ أَبْعَدَ مِنَ الْأَجَلِ الَّذِي اشْتَرَى إِلَيْهِ الْعَبْدَ، أَوِ الْوَلِيدَةَ. فَإِنَّ ذلِكَ لاَ يَنْبَغِي. وَإِنَّمَا كَرِهَ ذلِكَ؛ لِأَنَّ الْبَائِعَ كَأَنَّهُ بَاعَ مِنْهُ مِائَةَ دِينَارٍ لَهُ، إِلَى سَنَةٍ قَبْلَ أَنْ تَحِلَّ، بِجَارِيَةٍ، وَبِعَشَرَةِ دَنَانِيرَ نَقْداً. أَوْ إِلَى أَجَلٍ أَبْعَدَ مِنَ السَّنَةِ. فَدَخَلَ فِي ذلِكَ بَيْعُ الذَّهَبِ بِالذَّهَبِ إِلَى أَجَلٍ. قَالَ مَالِكٌ، فِي الرَّجُلِ يَبِيعُ مِنَ الرَّجُلِ الْجَارِيَةَ بِمِائَةِ دِينَارٍ إِلَى أَجَلٍ، ثُمَّ يَشْتَرِيهَا بِأَكْثَرَ مِنْ ذلِكَ الثَّمَنِ الَّذِي بَاعَهَا بِهِ إِلَى أَبْعَدَ مِنْ ذلِكَ الْأَجَلِ، الَّذِي بَاعَهَا إِلَيْهِ: إِنَّ ذلِكَ لاَ يَصْلُحُ. وَتَفْسِيرُ مَا كَرِهَ مِنْ ذلِكَ، أَنْ يَبِيعَ الرَّجُلُ الْجَارِيَةَ إِلَى أَجَلٍ. ثُمَّ يَبْتَاعُهَا إِلَى أَجَلٍ أَبْعَدَ مِنْهُ. يَبِيعُهَا بِثَلاَثِينَ دِينَاراً إِلَى شَهْرٍ، ثُمَّ يَبْتَاعُهَا بِسِتِّينَ دِينَاراً، إِلَى سَنَةٍ، أَوْ إِلَى نِصْفِ سَنَةٍ. فَصَارَ، إِنْ رَجَعَتْ إِلَيْهِ سِلْعَتُهُ بِعَيْنِهَا، وَأَعْطَاهُ صَاحِبُهُ ثَلاَثِينَ دِينَاراً، إِلَى شَهْرٍ؛ بِسِتِّينَ دِينَاراً، إِلَى سَنَةٍ، أَوْ إِلَى نِصْفِ سَنَةٍ. فَهذَا لاَ يَنْبَغِي
Yahya erzählte mir von Malik aus einer zuverlässigen Quelle von Amr ibn Shuayb von seinem Vater vom Vater seines Vaters, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, Transaktionen verbot, bei denen nicht rückzahlbare Anzahlungen geleistet wurden. Malik sagte: „Das ist unserer Meinung nach, aber Allah weiß am besten, dass zum Beispiel ein Mann einen Sklaven oder eine Sklavin kauft oder ein Tier mietet und dann zu der Person sagt, von der er den Sklaven gekauft oder das Tier gepachtet hat: ‚Ich werde dir einen Dinar oder einen Dirham oder was auch immer geben, unter der Bedingung, dass, wenn ich die Waren tatsächlich nehme oder reite, was ich von dir gemietet habe, das, was ich dir gegeben habe, bereits für die Bezahlung der Waren oder die Miete des Tieres gilt. Wenn ich die Waren nicht kaufe oder miete Tier, dann gehört das, was ich dir gegeben habe, dir ohne Haftung deinerseits.‘ „ Malik sagte: „Je nachdem, wie wir mit uns umgehen, ist es nichts Falsches daran, etwas zu tauschen
02
Muwatta von Imam Malik # 31/1291
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَنْ بَاعَ عَبْدًا وَلَهُ مَالٌ فَمَالُهُ لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَهُ الْمُبْتَاعُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Wenn ein Sklave, der Reichtum hat, verkauft wird, gehört dieser Reichtum dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer schreibt seine Einbeziehung vor.“ Malik sagte: „Die unter uns allgemein vereinbarte Vorgehensweise ist, dass, wenn der Käufer die Einbeziehung des Eigentums des Sklaven festlegt, sei es Bargeld, Schulden oder Waren mit bekanntem oder unbekanntem Wert, diese dem Käufer gehören, selbst wenn der Sklave mehr besitzt als das, wofür er gekauft wurde, unabhängig davon, ob er gegen Bargeld, als Zahlung für eine Schuld oder im Tausch gegen Waren gekauft wurde. Dies ist möglich, weil ein Herr nicht aufgefordert wird, Zakat für das Eigentum seines Sklaven zu zahlen. Wenn ein Sklave eine hat Wenn ein Sklave freigelassen oder unter Vertrag genommen wird (kitaba), um seine Freiheit zu erkaufen, dann geht sein Eigentum mit ihm. Wenn er bankrott geht, übernehmen seine Gläubiger sein Eigentum und sein Herr haftet nicht für seine Schulden
03
Muwatta von Imam Malik # 31/1292
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ، أَنَّ أَبَانَ بْنَ عُثْمَانَ، وَهِشَامَ بْنَ إِسْمَاعِيلَ، كَانَا يَذْكُرَانِ فِي خُطْبَتِهِمَا عُهْدَةَ الرَّقِيقِ فِي الأَيَّامِ الثَّلاَثَةِ مِنْ حِينِ يُشْتَرَى الْعَبْدُ أَوِ الْوَلِيدَةُ وَعُهْدَةَ السَّنَةِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَا أَصَابَ الْعَبْدُ أَوِ الْوَلِيدَةُ فِي الأَيَّامِ الثَّلاَثَةِ مِنْ حِينِ يُشْتَرَيَانِ حَتَّى تَنْقَضِيَ الأَيَّامُ الثَّلاَثَةُ فَهُوَ مِنَ الْبَائِعِ وَإِنَّ عُهْدَةَ السَّنَةِ مِنَ الْجُنُونِ وَالْجُذَامِ وَالْبَرَصِ فَإِذَا مَضَتِ السَّنَةُ فَقَدْ بَرِئَ الْبَائِعُ مِنَ الْعُهْدَةِ كُلِّهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَمَنْ بَاعَ عَبْدًا أَوْ وَلِيدَةً مِنْ أَهْلِ الْمِيرَاثِ أَوْ غَيْرِهِمْ بِالْبَرَاءَةِ فَقَدْ بَرِئَ مِنْ كُلِّ عَيْبٍ وَلاَ عُهْدَةَ عَلَيْهِ إِلاَّ أَنْ يَكُونَ عَلِمَ عَيْبًا فَكَتَمَهُ فَإِنْ كَانَ عَلِمَ عَيْبًا فَكَتَمَهُ لَمْ تَنْفَعْهُ الْبَرَاءَةُ وَكَانَ ذَلِكَ الْبَيْعُ مَرْدُودًا وَلاَ عُهْدَةَ عِنْدَنَا إِلاَّ فِي الرَّقِيقِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Abi Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm, dass Aban ibn Uthman und Hisham ibn Ismail in ihren Khutbas eingebaute Haftungsvereinbarungen beim Verkauf von Sklaven erwähnten, die sowohl einen Zeitraum von drei Tagen als auch eine ähnliche Klausel für ein Jahr abdeckten. Malik erklärte: „Die Mängel, die eine Lave oder Sklavin vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Ablauf der drei Tage aufweist, liegen in der Verantwortung des Verkäufers. Die Jahresvereinbarung deckt Geisteskrankheit, Lepra und den Verlust von Gliedmaßen aufgrund von Krankheit ab. Nach einem Jahr ist der Verkäufer von jeglicher Haftung befreit.“ Malik sagte: „Ein Erbe oder jemand anderes, der eine Sklavin oder eine Sklavin ohne eine solche eingebaute Garantie verkauft, ist nicht für etwaige Fehler der Sklavin verantwortlich und es gibt keine Haftungsvereinbarung gegen ihn, es sei denn, er war sich eines Fehlers bewusst und hat ihn verschwiegen. Wenn er sich eines Fehlers bewusst war, schützt ihn das Fehlen einer Garantie nicht. Der Kauf wird zurückgegeben. Unserer Ansicht nach gelten integrierte Haftungsvereinbarungen nur für den Kauf von Sklaven.“
04
Muwatta von Imam Malik # 31/1293
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ سَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، بَاعَ غُلاَمًا لَهُ بِثَمَانِمِائَةِ دِرْهَمٍ وَبَاعَهُ بِالْبَرَاءَةِ فَقَالَ الَّذِي ابْتَاعَهُ لِعَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ بِالْغُلاَمِ دَاءٌ لَمْ تُسَمِّهِ لِي ‏.‏ فَاخْتَصَمَا إِلَى عُثْمَانَ بْنِ عَفَّانَ ‏.‏ فَقَالَ الرَّجُلُ بَاعَنِي عَبْدًا وَبِهِ دَاءٌ لَمْ يُسَمِّهِ ‏.‏ وَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ بِعْتُهُ بِالْبَرَاءَةِ ‏.‏ فَقَضَى عُثْمَانُ بْنُ عَفَّانَ عَلَى عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ أَنْ يَحْلِفَ لَهُ لَقَدْ بَاعَهُ الْعَبْدَ وَمَا بِهِ دَاءٌ يَعْلَمُهُ فَأَبَى عَبْدُ اللَّهِ أَنْ يَحْلِفَ وَارْتَجَعَ الْعَبْدَ فَصَحَّ عِنْدَهُ فَبَاعَهُ عَبْدُ اللَّهِ بَعْدَ ذَلِكَ بِأَلْفٍ وَخَمْسِمِائَةِ دِرْهَمٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا أَنَّ كُلَّ مَنِ ابْتَاعَ وَلِيدَةً فَحَمَلَتْ أَوْ عَبْدًا فَأَعْتَقَهُ وَكُلَّ أَمْرٍ دَخَلَهُ الْفَوْتُ حَتَّى لاَ يُسْتَطَاعَ رَدُّهُ فَقَامَتِ الْبَيِّنَةُ إِنَّهُ قَدْ كَانَ بِهِ عَيْبٌ عِنْدَ الَّذِي بَاعَهُ أَوْ عُلِمَ ذَلِكَ بِاعْتِرَافٍ مِنَ الْبَائِعِ أَوْ غَيْرِهِ فَإِنَّ الْعَبْدَ أَوِ الْوَلِيدَةَ يُقَوَّمُ وَبِهِ الْعَيْبُ الَّذِي كَانَ بِهِ يَوْمَ اشْتَرَاهُ فَيُرَدُّ مِنَ الثَّمَنِ قَدْرُ مَا بَيْنَ قِيمَتِهِ صَحِيحًا وَقِيمَتِهِ وَبِهِ ذَلِكَ الْعَيْبُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا فِي الرَّجُلِ يَشْتَرِي الْعَبْدَ ثُمَّ يَظْهَرُ مِنْهُ عَلَى عَيْبٍ يَرُدُّهُ مِنْهُ وَقَدْ حَدَثَ بِهِ عِنْدَ الْمُشْتَرِي عَيْبٌ آخَرُ إِنَّهُ إِذَا كَانَ الْعَيْبُ الَّذِي حَدَثَ بِهِ مُفْسِدًا مِثْلُ الْقَطْعِ أَوِ الْعَوَرِ أَوْ مَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ الْعُيُوبِ الْمُفْسِدَةِ فَإِنَّ الَّذِي اشْتَرَى الْعَبْدَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ إِنْ أَحَبَّ أَنْ يُوضَعَ عَنْهُ مِنْ ثَمَنِ الْعَبْدِ بِقَدْرِ الْعَيْبِ الَّذِي كَانَ بِالْعَبْدِ يَوْمَ اشْتَرَاهُ وُضِعَ عَنْهُ وَإِنْ أَحَبَّ أَنْ يَغْرَمَ قَدْرَ مَا أَصَابَ الْعَبْدَ مِنَ الْعَيْبِ عِنْدَهُ ثُمَّ يَرُدُّ الْعَبْدَ فَذَلِكَ لَهُ وَإِنْ مَاتَ الْعَبْدُ عِنْدَ الَّذِي اشْتَرَاهُ أُقِيمَ الْعَبْدُ وَبِهِ الْعَيْبُ الَّذِي كَانَ بِهِ يَوْمَ اشْتَرَاهُ فَيُنْظَرُ كَمْ ثَمَنُهُ فَإِنْ كَانَتْ قِيمَةُ الْعَبْدِ يَوْمَ اشْتَرَاهُ بِغَيْرِ عَيْبٍ مِائَةَ دِينَارٍ وَقِيمَتُهُ يَوْمَ اشْتَرَاهُ وَبِهِ الْعَيْبُ ثَمَانُونَ دِينَارًا وُضِعَ عَنِ الْمُشْتَرِي مَا بَيْنَ الْقِيمَتَيْنِ وَإِنَّمَا تَكُونُ الْقِيمَةُ يَوْمَ اشْتُرِيَ الْعَبْدُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا أَنَّ مَنْ رَدَّ وَلِيدَةً مِنْ عَيْبٍ وَجَدَهُ بِهَا وَكَانَ قَدْ أَصَابَهَا أَنَّهَا إِنْ كَانَتْ بِكْرًا فَعَلَيْهِ مَا نَقَصَ مِنْ ثَمَنِهَا وَإِنْ كَانَتْ ثَيِّبًا فَلَيْسَ عَلَيْهِ فِي إِصَابَتِهِ إِيَّاهَا شَىْءٌ لأَنَّهُ كَانَ ضَامِنًا لَهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا فِيمَنْ بَاعَ عَبْدًا أَوْ وَلِيدَةً أَوْ حَيَوَانًا بِالْبَرَاءَةِ مِنْ أَهْلِ الْمِيرَاثِ أَوْ غَيْرِهِمْ فَقَدْ بَرِئَ مِنْ كُلِّ عَيْبٍ فِيمَا بَاعَ إِلاَّ أَنْ يَكُونَ عَلِمَ فِي ذَلِكَ عَيْبًا فَكَتَمَهُ فَإِنْ كَانَ عَلِمَ عَيْبًا فَكَتَمَهُ لَمْ تَنْفَعْهُ تَبْرِئَتُهُ وَكَانَ مَا بَاعَ مَرْدُودًا عَلَيْهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْجَارِيَةِ تُبَاعُ بِالْجَارِيَتَيْنِ ثُمَّ يُوجَدُ بِإِحْدَى الْجَارِيَتَيْنِ عَيْبٌ تُرَدُّ مِنْهُ قَالَ تُقَامُ الْجَارِيَةُ الَّتِي كَانَتْ قِيمَةَ الْجَارِيَتَيْنِ فَيُنْظَرُ كَمْ ثَمَنُهَا ثُمَّ تُقَامُ الْجَارِيَتَانِ بِغَيْرِ الْعَيْبِ الَّذِي وُجِدَ بِإِحْدَاهُمَا تُقَامَانِ صَحِيحَتَيْنِ سَالِمَتَيْنِ ثُمَّ يُقْسَمُ ثَمَنُ الْجَارِيَةِ الَّتِي بِيعَتْ بِالْجَارِيَتَيْنِ عَلَيْهِمَا بِقَدْرِ ثَمَنِهِمَا حَتَّى يَقَعَ عَلَى كُلِّ وَاحِدَةٍ مِنْهُمَا حِصَّتُهَا مِنْ ذَلِكَ عَلَى الْمُرْتَفِعَةِ بِقَدْرِ ارْتِفَاعِهَا وَعَلَى الأُخْرَى بِقَدْرِهَا ثُمَّ يُنْظَرُ إِلَى الَّتِي بِهَا الْعَيْبُ فَيُرَدُّ بِقَدْرِ الَّذِي وَقَعَ عَلَيْهَا مِنْ تِلْكَ الْحِصَّةِ إِنْ كَانَتْ كَثِيرَةً أَوْ قَلِيلَةً وَإِنَّمَا تَكُونُ قِيمَةُ الْجَارِيَتَيْنِ عَلَيْهِ يَوْمَ قَبْضِهِمَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الرَّجُلِ يَشْتَرِي الْعَبْدَ فَيُؤَاجِرُهُ بِالإِجَارَةِ الْعَظِيمَةِ أَوِ الْغَلَّةِ الْقَلِيلَةِ ثُمَّ يَجِدُ بِهِ عَيْبًا يُرَدُّ مِنْهُ إِنَّهُ يَرُدُّهُ بِذَلِكَ الْعَيْبِ وَتَكُونُ لَهُ إِجَارَتُهُ وَغَلَّتُهُ وَهَذَا الأَمْرُ الَّذِي كَانَتْ عَلَيْهِ الْجَمَاعَةُ بِبَلَدِنَا وَذَلِكَ لَوْ أَنَّ رَجُلاً ابْتَاعَ عَبْدًا فَبَنَى لَهُ دَارًا قِيمَةُ بِنَائِهَا ثَمَنُ الْعَبْدِ أَضْعَافًا ثُمَّ وَجَدَ بِهِ عَيْبًا يُرَدُّ مِنْهُ رَدَّهُ وَلاَ يُحْسَبُ لِلْعَبْدِ عَلَيْهِ إِجَارَةٌ فِيمَا عَمِلَ لَهُ فَكَذَلِكَ تَكُونُ لَهُ إِجَارَتُهُ إِذَا آجَرَهُ مِنْ غَيْرِهِ لأَنَّهُ ضَامِنٌ لَهُ وَهَذَا الأَمْرُ عِنْدَنَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِيمَنِ ابْتَاعَ رَقِيقًا فِي صَفْقَةٍ وَاحِدَةٍ فَوَجَدَ فِي ذَلِكَ الرَّقِيقِ عَبْدًا مَسْرُوقًا أَوْ وَجَدَ بِعَبْدٍ مِنْهُمْ عَيْبًا أَنَّهُ يُنْظَرُ فِيمَا وُجِدَ مَسْرُوقًا أَوْ وَجَدَ بِهِ عَيْبًا فَإِنْ كَانَ هُوَ وَجْهَ ذَلِكَ الرَّقِيقِ أَوْ أَكْثَرَهُ ثَمَنًا أَوْ مِنْ أَجْلِهِ اشْتَرَى وَهُوَ الَّذِي فِيهِ الْفَضْلُ فِيمَا يَرَى النَّاسُ كَانَ ذَلِكَ الْبَيْعُ مَرْدُودًا كُلُّهُ وَإِنْ كَانَ الَّذِي وُجِدَ مَسْرُوقًا أَوْ وُجِدَ بِهِ الْعَيْبُ مِنْ ذَلِكَ الرَّقِيقِ فِي الشَّىْءِ الْيَسِيرِ مِنْهُ لَيْسَ هُوَ وَجْهَ ذَلِكَ الرَّقِيقِ وَلاَ مِنْ أَجْلِهِ اشْتُرِيَ وَلاَ فِيهِ الْفَضْلُ فِيمَا يَرَى النَّاسُ رُدَّ ذَلِكَ الَّذِي وُجِدَ بِهِ الْعَيْبُ أَوْ وُجِدَ مَسْرُوقًا بِعَيْنِهِ بِقَدْرِ قِيمَتِهِ مِنَ الثَّمَنِ الَّذِي اشْتَرَى بِهِ أُولَئِكَ الرَّقِيقَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Yahya ibn Said von Salim ibn Abdullah, dass Abdullah ibn Umar einen seiner Sklaven für achthundert Dirham mit der Maßgabe verkaufte, dass er nicht für Mängel verantwortlich sei. Die Person, die den Sklaven gekauft hatte, beschwerte sich bei Abdullah ibn Umar, dass der Sklave eine Krankheit hatte, von der er ihm nichts erzählt hatte. Sie stritten sich und gingen zu Uthman ibn Affan, um eine Entscheidung zu treffen . Der Mann sagte: "Er hat mir einen Sklaven mit einer Krankheit verkauft, von der er mir nichts erzählt hat." Abdullah sagte: "Ich verkaufte an ihn mit der Auflage, dass ich nicht verantwortlich sei." Uthman ibn Affan beschloss, dass Abdullah ibn Umar einen Eid ablegen sollte, dass er den Sklaven verkauft hatte, ohne zu wissen, dass er irgendeine Krankheit hatte. Abdullah ibn Umar weigerte sich, den Eid abzulegen, so dass der Sklave zu ihm zurückgebracht wurde und seine Gesundheit in seinem Besitz wiedererlangte. Abdullah verkaufte ihn danach für 1500 Dirham. Malik sagte: "Die allgemein vereinbarte Vorgehensweise unter uns bei einem Mann, der eine Sklavin kauft und sie schwanger wird, oder der eine Sklavin kauft und sie dann befreit, oder wenn es eine andere solche Angelegenheit gibt, die bereits passiert ist, so dass er seinen Kauf nicht zurückgeben kann, und ein klarer Beweis dafür ist, dass es einen Fehler bei diesem Kauf gab, als er in den Händen des Verkäufers war oder der Fehler vom Verkäufer oder jemand anderem zugegeben wurde, ist, dass der Sklave oder das Sklavenmädchen auf seinen Wert mit dem Fehler bewertet wird, den es am Tag des Kaufs hatte, und der Käufer wird erstattet,von dem, was er bezahlt hat,die Differenz zwischen dem Preis von Was dem Sklaven passiert ist, während er sich in seinem Besitz befand, besteht darin, dass er eine Wahl hat, wenn der Defekt, der dem Sklaven in seinem Besitz widerfahren ist, ihn geschädigt hat, wie zum Beispiel den Verlust eines Gliedmaßes, des Verlusts eines Auges oder etwas Ähnliches. Wenn er möchte, kann er den Preis des Sklaven entsprechend dem Mangel (den er mit gekauft hat) entsprechend den Preisen am Tag, an dem er ihn gekauft hat, herabsetzen lassen, oder er kann, wenn er möchte, Ersatz für den Mangel leisten, den der Sklave in seinem Besitz erlitten hat, und ihn zurückgeben. Die Wahl liegt bei ihm. Wenn der Sklave in seinem Besitz stirbt, wird der Sklave mit dem Mangel bewertet, den er am Tag seines Kaufs hatte. Es zeigt sich, wie hoch sein Preis wirklich gewesen wäre. Wenn der Preis des Sklaven am Tag des Kaufs ohne Verschulden 100 Dinar betrug und sein Preis am Tag des Kaufs ohne Verschulden 80 Dinar betragen hätte, wird der Preis um die Differenz gemindert. Diese Preise bemessen sich nach dem Marktwert am Tag des Sklavenkaufs. „ Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Vorgehensweise unter uns ist, dass, wenn ein Mann eine Sklavin zurückgibt, bei der er einen Defekt festgestellt hat und er bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, er den reduzierten Preis von ihr bezahlen muss, wenn sie eine Jungfrau wäre.“ Wenn sie keine Jungfrau war, spricht nichts dagegen, dass er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, weil er für sie verantwortlich war.“ Malik sagte: „Die unter uns allgemein vereinbarte Vorgehensweise gegenüber einer Person, die einen Sklaven, eine Sklavin oder ein Tier ohne Haftungsvereinbarung verkauft, sei es ein Erbe oder nicht, ist, dass sie nicht für Mängel an dem, was sie verkauft hat, verantwortlich ist, es sei denn, sie kannte den Fehler und verheimlichte ihn.“ Wenn er wusste, dass ein Fehler vorlag und diesen verheimlichte, gilt dies nicht für seine Erklärung, dass er schuldfrei sei spreche ihn frei, und was er verkauft hat, wird ihm zurückgegeben.“ Malik sprach über eine Situation, in der eine Sklavin gegen zwei andere Sklavinnen eingetauscht wurde und dann festgestellt wurde, dass eine der Sklavinnen einen Defekt aufwies, für den sie zurückgegeben werden konnte. Er sagte: „Die Sklavin, die zwei andere Sklavinnen wert ist, wird für ihren Preis geschätzt.“ Dann werden die anderen beiden Sklavinnen bewertet, wobei der Fehler, den die eine von ihnen hat, ignoriert wird. Dann wird der Preis der Sklavin, die für zwei Sklavinnen verkauft wurde, entsprechend ihrem Preis zwischen ihnen aufgeteilt, so dass sich der Anteil jeder von ihnen an ihrem Preis ergibt – die höherpreisige entsprechend ihrem höheren Preis und die andere entsprechend ihrem Wert. Dann schaut man sich das mit dem Mangel an, und der Käufer erhält eine Rückerstattung entsprechend dem Betrag, der von dem Mangel betroffen ist, sei es ein geringer oder ein großer. Der Preis der beiden Sklavinnen basiert auf ihrem Marktwert am Tag, an dem sie gekauft wurden.“ Malik erzählte von einem Mann, der einen Sklaven kaufte und ihn langfristig oder kurzfristig vermietete und dann herausfand, dass der Sklave einen Defekt hatte, der seine Rückgabe erforderlich machte. Er sagte, wenn der Mann den Sklaven wegen des Defekts zurückgab, behielt er den Mietzins und die Einnahmen. „So werden die Dinge in unserer Stadt gemacht.“ Denn wenn der Mann einen Sklaven gekauft hätte, der ihm dann ein Haus gebaut hätte, und der Wert des Hauses ein Vielfaches des Preises des Sklaven betragen hätte, und er dann festgestellt hätte, dass der Sklave einen Mangel aufwies, für den er zurückgegeben werden konnte, und er zurückgegeben worden wäre, hätte er die Arbeit, die der Sklave für ihn geleistet hatte, nicht bezahlen müssen. Ebenso würde er alle Einnahmen aus der Vermietung einbehalten, da er die Verantwortung für ihn hatte. Das ist die Art und Weise, Dinge unter uns zu tun.“ Malik sagte: „Die Art und Weise, Dinge unter uns zu tun, wenn jemand.“ Wenn er mehrere Sklaven auf einmal kauft und dann feststellt, dass einer davon gestohlen wurde oder einen Defekt aufweist, sieht er sich den an, den er als gestohlen vorfindet, oder den, bei dem er einen Defekt feststellt. Wenn er der Auserwählte dieser Sklaven ist oder der teuerste, oder wenn er sie seinetwegen gekauft hat, oder wenn er derjenige ist, in dem die Menschen die größte Vortrefflichkeit sehen, dann wird der gesamte Verkauf zurückerstattet. Wenn derjenige, bei dem sich herausstellt, dass er gestohlen wurde oder einen Mangel hat, nicht die Wahl der Sklaven ist und er sie nicht um seinetwillen gekauft hat und es keine besondere Tugend gibt, die die Leute in ihm sehen, wird derjenige, bei dem festgestellt wird, dass er einen Mangel hat oder dass er gestohlen wurde, so zurückgegeben, wie er ist, und dem Käufer wird sein Anteil am Gesamtpreis zurückerstattet
05
Muwatta von Imam Malik # 31/1294
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ عُبَيْدَ اللَّهِ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُتْبَةَ بْنِ مَسْعُودٍ، أَخْبَرَهُ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ مَسْعُودٍ ابْتَاعَ جَارِيَةً مِنِ امْرَأَتِهِ زَيْنَبَ الثَّقَفِيَّةِ وَاشْتَرَطَتْ عَلَيْهِ أَنَّكَ إِنْ بِعْتَهَا فَهِيَ لِي بِالثَّمَنِ الَّذِي تَبِيعُهَا بِهِ فَسَأَلَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْعُودٍ عَنْ ذَلِكَ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ فَقَالَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ لاَ تَقْرَبْهَا وَفِيهَا شَرْطٌ لأَحَدٍ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab, dass Ubaydullah ibn Abdullah ibn Utba ibn Masud ihm erzählte, dass Abdullah ibn Masud eine Sklavin von seiner Frau, Zaynab Ath Thaqafiyya, gekauft habe. Sie stellte ihm die Bedingung, dass sie sie, wenn er sie kaufte, jederzeit für den Preis zurückkaufen konnte, den er zahlte. Abdullah ibn Masud fragte Umar ibn al-Khattab danach und Umar ibn al-Khattab sagte: „Gehen Sie nicht in ihre Nähe, solange irgendjemand über Sie ein Problem mit ihr hat.“
06
Muwatta von Imam Malik # 31/1295
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ لاَ يَطَأُ الرَّجُلُ وَلِيدَةً إِلاَّ وَلِيدَةً إِنْ شَاءَ بَاعَهَا وَإِنْ شَاءَ وَهَبَهَا وَإِنْ شَاءَ أَمْسَكَهَا وَإِنْ شَاءَ صَنَعَ بِهَا مَا شَاءَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِيمَنِ اشْتَرَى جَارِيَةً عَلَى شَرْطِ أَنْ لاَ يَبِيعَهَا أَوْ لاَ يَهَبَهَا أَوْ مَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ الشُّرُوطِ فَإِنَّهُ لاَ يَنْبَغِي لِلْمُشْتَرِي أَنْ يَطَأَهَا وَذَلِكَ أَنَّهُ لاَ يَجُوزُ لَهُ أَنْ يَبِيعَهَا وَلاَ يَهَبَهَا فَإِذَا كَانَ لاَ يَمْلِكُ ذَلِكَ مِنْهَا فَلَمْ يَمْلِكْهَا مِلْكًا تَامًّا لأَنَّهُ قَدِ اسْتُثْنِيَ عَلَيْهِ فِيهَا مَا مَلَكَهُ بِيَدِ غَيْرِهِ فَإِذَا دَخَلَ هَذَا الشَّرْطُ لَمْ يَصْلُحْ وَكَانَ بَيْعًا مَكْرُوهًا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagen würde: „Ein Mann sollte keinen Verkehr mit einer Sklavin haben, außer mit einer, die er, wenn er wollte, verkaufen, wenn er wollte, verschenken, wenn er wollte, behalten konnte, wenn er wollte, er mit ihr machen konnte, was er wollte.“ Malik sagte, dass ein Mann, der eine Sklavin unter der Bedingung kaufte, sie nicht zu verkaufen, zu verschenken oder etwas Ähnliches zu tun, keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben dürfe. Das lag daran, dass es ihm nicht gestattet war, sie zu verkaufen oder zu verschenken. Wenn er also nichts von ihr besaß, besaß er nicht das vollständige Eigentum an ihr, da von jemand anderem eine Ausnahme für sie gemacht worden war. Wenn eine solche Situation eintrat, war die Situation chaotisch und der Verkauf wurde nicht empfohlen
07
Muwatta von Imam Malik # 31/1296
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَامِرٍ، أَهْدَى لِعُثْمَانَ بْنِ عَفَّانَ جَارِيَةً وَلَهَا زَوْجٌ ابْتَاعَهَا بِالْبَصْرَةِ فَقَالَ عُثْمَانُ لاَ أَقْرَبُهَا حَتَّى يُفَارِقَهَا زَوْجُهَا ‏.‏ فَأَرْضَى ابْنُ عَامِرٍ زَوْجَهَا فَفَارَقَهَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab, dass Abdullah ibn Amir Uthman ibn Affan eine Sklavin gab, die einen Ehemann hatte, den er in Basra gekauft hatte. Uthman sagte: „Ich werde nicht in ihre Nähe kommen, bis sich ihr Mann von ihr trennt.“ Ibn Amir entschädigte den Ehemann und er trennte sich von ihr
08
Muwatta von Imam Malik # 31/1297
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ، أَنَّ عَبْدَ الرَّحْمَنِ بْنَ عَوْفٍ، ابْتَاعَ وَلِيدَةً فَوَجَدَهَا ذَاتَ زَوْجٍ فَرَدَّهَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Abu Salama ibn Abd ar-Rahman ibn Awf, dass Abd ar-Rahman ibn Awf eine Sklavin kaufte und feststellte, dass sie einen Ehemann hatte, also gab er sie zurück
09
Muwatta von Imam Malik # 31/1298
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنْ بَاعَ نَخْلاً قَدْ أُبِّرَتْ فَثَمَرُهَا لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Wenn Palmen verkauft werden, nachdem sie bestäubt wurden, gehört die Frucht dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht eine Vereinbarung über die Einbeziehung.“
10
Muwatta von Imam Malik # 31/1299
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثِّمَارِ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهَا نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِيَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Nafi von Ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Verkauf von Früchten verbot, bis sie zu reifen begonnen hatten. Er verbot die Transaktion sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer
11
Muwatta von Imam Malik # 31/1300
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ حُمَيْدٍ الطَّوِيلِ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثِّمَارِ حَتَّى تُزْهِيَ ‏.‏ فَقِيلَ لَهُ يَا رَسُولَ اللَّهِ وَمَا تُزْهِي فَقَالَ ‏"‏ حِينَ تَحْمَرُّ ‏"‏ ‏.‏ وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَرَأَيْتَ إِذَا مَنَعَ اللَّهُ الثَّمَرَةَ فَبِمَ يَأْخُذُ أَحَدُكُمْ مَالَ أَخِيهِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Humayd at-Tawil von Anas ibn Malik, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Verkauf von Früchten verbot, bis sie weich geworden waren. Er wurde gefragt: „Gesandter Allahs! Was meinst du mit sanft werden?“ Er sagte: „Wenn es rosig wird.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, fügte hinzu: „Allah kann verhindern, dass die Frucht reift. Wie kannst du also von deinem Bruder eine Bezahlung dafür verlangen?“
12
Muwatta von Imam Malik # 31/1301
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الرِّجَالِ، مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ حَارِثَةَ عَنْ أُمِّهِ، عَمْرَةَ بِنْتِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثِّمَارِ حَتَّى تَنْجُوَ مِنَ الْعَاهَةِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَبَيْعُ الثِّمَارِ قَبْلَ أَنْ يَبْدُوَ صَلاَحُهَا مِنْ بَيْعِ الْغَرَرِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Abu'r-Rijal Muhammad ibn Abd ar-Rahman ibn Haritha von seiner Mutter, Amra bint Abd ar-Rahman, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Verkauf von Früchten verbot, bis sie frei von Fäulnis waren. Malik sagte: „Obst zu verkaufen, bevor es zu reifen beginnt, ist eine ungewisse Transaktion (gharar)“
13
Muwatta von Imam Malik # 31/1302
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنْ خَارِجَةَ بْنِ زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ، أَنَّهُ كَانَ لاَ يَبِيعُ ثِمَارَهُ حَتَّى تَطْلُعَ الثُّرَيَّا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Abu'z-Zinad von Kharija ibn Zayd ibn Thabit, dass Zayd ibn Thabit keine Früchte verkaufte, bis die Plejaden Ende Mai sichtbar waren. Malik sagte: „Bei uns läuft es beim Verkauf von Melonen, Gurken, Wassermelonen und Karotten so, dass es Halal ist, sie zu verkaufen, wenn klar ist, dass sie zu reifen begonnen haben Wenn die Ernte beschädigt ist, wird ein Schadensersatz dafür vom Kaufpreis abgezogen
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Muwatta von Imam Malik # 31/1303
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَرْخَصَ لِصَاحِبِ الْعَرِيَّةِ أَنْ يَبِيعَهَا بِخَرْصِهَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Nafi von Abdullah ibn Umar von Zayd ibn Thabit, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, dem Inhaber eines Ariya erlaubte, die Datteln auf der Palme gegen die Menge an getrockneten Datteln einzutauschen, die die Palmen schätzungsweise produzieren würden
15
Muwatta von Imam Malik # 31/1304
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ دَاوُدَ بْنِ الْحُصَيْنِ، عَنْ أَبِي سُفْيَانَ، مَوْلَى ابْنِ أَبِي أَحْمَدَ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَرْخَصَ فِي بَيْعِ الْعَرَايَا بِخَرْصِهَا فِيمَا دُونَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ أَوْ فِي خَمْسَةِ أَوْسُقٍ ‏.‏ يَشُكُّ دَاوُدُ قَالَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ أَوْ دُونَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Da'ud ibn al-Husayn von Abu Sufyan, der Mawla von Ibn Abi Ahmad, von Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Tausch der Erträge eines Ariya gegen eine Schätzung dessen erlaubte, was der Ertrag sein würde, wenn die Ernte weniger als fünf Awsuq oder gleich fünf Awsuq betrug. Da'ud war sich nicht sicher, ob er fünf Awsuq oder weniger als fünf sagte. Malik sagte: „Ariyas können gegen eine Schätzung der produzierten Menge getrockneter Datteln verkauft werden.“ Die Ernte wird noch auf der Palme untersucht und geschätzt. Dies ist zulässig, da es in die Kategorie der Delegation von Verantwortung, der Übergabe von Rechten und der Einbeziehung eines Partners fällt. Wäre es eine Form des Verkaufs gewesen, hätte niemand jemand anderen zum Teilhaber des Produkts gemacht, bis es fertig wäre, noch hätte er auf sein Recht darauf verzichtet oder jemanden damit beauftragt, es zu verwalten, bis der Käufer es in Besitz genommen hätte
16
Muwatta von Imam Malik # 31/1305
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الرِّجَالِ، مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ عَنْ أُمِّهِ، عَمْرَةَ بِنْتِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ أَنَّهُ سَمِعَهَا تَقُولُ، ابْتَاعَ رَجُلٌ ثَمَرَ حَائِطٍ فِي زَمَانِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَعَالَجَهُ وَقَامَ فِيهِ حَتَّى تَبَيَّنَ لَهُ النُّقْصَانُ فَسَأَلَ رَبَّ الْحَائِطِ أَنْ يَضَعَ لَهُ أَوْ أَنْ يُقِيلَهُ فَحَلَفَ أَنْ لاَ يَفْعَلَ فَذَهَبَتْ أُمُّ الْمُشْتَرِي إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لَهُ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ تَأَلَّى أَنْ لاَ يَفْعَلَ خَيْرًا ‏"‏ ‏.‏ فَسَمِعَ بِذَلِكَ رَبُّ الْحَائِطِ فَأَتَى رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ هُوَ لَهُ ‏.‏
Yahya erzählte mir aus Malik, dass Abu'r-Rijal Muhammad ibn Abd ar-Rahman seine Mutter, Amra bint Abd ar-Rahman, sagen hörte: „Ein Mann kaufte zur Zeit des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, die Früchte eines umzäunten Obstgartens, und er pflegte sie, während er auf dem Land blieb. Ihm wurde klar, dass es einen Verlust geben würde. Er bat den Besitzer des Obstgartens, den Preis dafür zu senken.“ oder den Verkauf zu widerrufen, aber der Eigentümer leistete einen Eid, dies nicht zu tun. Der Besitzer des Obstgartens hörte davon und ging zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, und sagte: „Gesandter Allahs, die Wahl liegt bei ihm.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1306
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِ، قَضَى بِوَضْعِ الْجَائِحَةِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَالْجَائِحَةُ الَّتِي تُوضَعُ عَنِ الْمُشْتَرِي الثُّلُثُ فَصَاعِدًا وَلاَ يَكُونُ مَا دُونَ ذَلِكَ جَائِحَةً ‏.‏
Yahya erzählte mir aus Malik, dass er gehört hatte, dass Umar ibn Abd al-Aziz in einem Fall beschlossen habe, eine Reduzierung für Ernteschäden vorzunehmen. Malik sagte: „Das ist es, was wir in dieser Situation tun.“ Malik fügte hinzu: „Ernteschäden sind alles, was dem Käufer einen Verlust von einem Drittel oder mehr verursacht. Alles, was darunter liegt, zählt nicht als Ernteschäden.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1307
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَنَّ الْقَاسِمَ بْنَ مُحَمَّدٍ، كَانَ يَبِيعُ ثَمَرَ حَائِطِهِ وَيَسْتَثْنِي مِنْهُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Rabia ibn Abd ar-Rahman, dass al-Qasim ibn Muhammad die Produkte aus seinem Obstgarten verkaufen und einen Teil davon beiseite legen würde
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Muwatta von Imam Malik # 31/1308
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرٍ، أَنَّ جَدَّهُ، مُحَمَّدَ بْنَ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ بَاعَ ثَمَرَ حَائِطٍ لَهُ يُقَالُ لَهُ الأَفْرَاقُ بِأَرْبَعَةِ آلاَفِ دِرْهَمٍ وَاسْتَثْنَى مِنْهُ بِثَمَانِمِائَةِ دِرْهَمٍ تَمْرًا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Abi Bakr, dass sein Großvater, Muhammad ibn Amr ibn Hazm, die Früchte eines seiner Obstgärten namens al-Afraq für 4.000 Dirham verkaufte und er trockene Datteln im Wert von 800 Dirham beiseite legte
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Muwatta von Imam Malik # 31/1309
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الرِّجَالِ، مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ حَارِثَةَ أَنَّ أُمَّهُ، عَمْرَةَ بِنْتَ عَبْدِ الرَّحْمَنِ كَانَتْ تَبِيعُ ثِمَارَهَا وَتَسْتَثْنِي مِنْهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا أَنَّ الرَّجُلَ إِذَا بَاعَ ثَمَرَ حَائِطِهِ أَنَّ لَهُ أَنْ يَسْتَثْنِيَ مِنْ ثَمَرِ حَائِطِهِ مَا بَيْنَهُ وَبَيْنَ ثُلُثِ الثَّمَرِ لاَ يُجَاوِزُ ذَلِكَ وَمَا كَانَ دُونَ الثُّلُثِ فَلاَ بَأْسَ بِذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَأَمَّا الرَّجُلُ يَبِيعُ ثَمَرَ حَائِطِهِ وَيَسْتَثْنِي مِنْ ثَمَرِ حَائِطِهِ ثَمَرَ نَخْلَةٍ أَوْ نَخَلاَتٍ يَخْتَارُهَا وَيُسَمِّي عَدَدَهَا فَلاَ أَرَى بِذَلِكَ بَأْسًا لأَنَّ رَبَّ الْحَائِطِ إِنَّمَا اسْتَثْنَى شَيْئًا مِنْ ثَمَرِ حَائِطِ نَفْسِهِ وَإِنَّمَا ذَلِكَ شَىْءٌ احْتَبَسَهُ مِنْ حَائِطِهِ وَأَمْسَكَهُ لَمْ يَبِعْهُ وَبَاعَ مِنْ حَائِطِهِ مَا سِوَى ذَلِكَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Abu'r-Rijal, Muhammad ibn Abdar-Rahman ibn Haritha, dass seine Mutter, Amra bint Abd ar-Rahman, ihre Früchte verkaufte und einen Teil davon beiseite legte. Malik sagte: „Die allgemein anerkannte Vorgehensweise unter uns ist, dass ein Mann, wenn er die Früchte seines Obstgartens verkauft, bis zu einem Drittel der Früchte beiseite behalten kann, aber das darf nicht überschritten werden. Weniger als ein Drittel schadet nicht.“ Malik fügte hinzu, dass es seiner Meinung nach für einen Mann nicht schädlich sei, die Früchte seines Obstgartens zu verkaufen und nur die Früchte einer bestimmten Palme oder Palmen beiseite zu legen, die er ausgewählt und deren Anzahl er angegeben hatte, da der Besitzer nur bestimmte Früchte seines eigenen Obstgartens und alles andere, was er verkaufte, beiseite legte
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Muwatta von Imam Malik # 31/1310
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ، عَنْ عَطَاءِ بْنِ يَسَارٍ، أَنَّهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ التَّمْرُ بِالتَّمْرِ مِثْلاً بِمِثْلٍ ‏"‏ ‏.‏ فَقِيلَ لَهُ إِنَّ عَامِلَكَ عَلَى خَيْبَرَ يَأْخُذُ الصَّاعَ بِالصَّاعَيْنِ ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ ادْعُوهُ لِي ‏"‏ ‏.‏ فَدُعِيَ لَهُ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَتَأْخُذُ الصَّاعَ بِالصَّاعَيْنِ ‏"‏ ‏.‏ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ لاَ يَبِيعُونَنِي الْجَنِيبَ بِالْجَمْعِ صَاعًا بِصَاعٍ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ بِعِ الْجَمْعَ بِالدَّرَاهِمِ ثُمَّ ابْتَعْ بِالدَّرَاهِمِ جَنِيبًا ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Zayd ibn Aslam, dass Ata ibn Yasar sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: ‚Getrocknete Datteln sind für getrocknete Datteln Gleiches für Gleiches.“ Ihm wurde gesagt: „Ihr Agent in Khaybar nimmt ein Sa für zwei.“ Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Alles für mich.“ Also wurde er gerufen. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, fragte: „Nimmst du ein Sa für zwei?“ Er antwortete: „Gesandter Allahs! Warum sollten sie mir gute Datteln für verschiedene minderwertige Datteln verkaufen? Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Verkaufe die verschiedenen für Dirham und kaufe dann die guten mit diesen Dirham.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1311
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ الْحَمِيدِ بْنِ سُهَيْلِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ، وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم اسْتَعْمَلَ رَجُلاً عَلَى خَيْبَرَ فَجَاءَهُ بِتَمْرٍ جَنِيبٍ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَكُلُّ تَمْرِ خَيْبَرَ هَكَذَا ‏"‏ ‏.‏ فَقَالَ لاَ وَاللَّهِ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّا لَنَأْخُذُ الصَّاعَ مِنْ هَذَا بِالصَّاعَيْنِ وَالصَّاعَيْنِ بِالثَّلاَثَةِ ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ لاَ تَفْعَلْ بِعِ الْجَمْعَ بِالدَّرَاهِمِ ثُمَّ ابْتَعْ بِالدَّرَاهِمِ جَنِيبًا ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abd al-Hamid ibn Suhayl ibn Abd ar-Rahman ibn Awf von Said ibn al-Musayyab von Abu Said al-Khudri und von Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, einen Mann als Agenten in Khaybar ernannt habe und er ihm einige ausgezeichnete Daten gebracht habe. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte zu ihm: „Sind alle Daten von Khaybar so?“ Er sagte: „Nein. Bei Allah, Gesandter Allahs! Wir nehmen ein Sa dieser Art für zwei Sa oder zwei Sa für drei.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Tu das nicht. Verkaufe die verschiedenen für Dirham und kaufe dann die guten für die Dirham.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1312
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ يَزِيدَ، أَنَّ زَيْدًا أَبَا عَيَّاشٍ، أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، سَأَلَ سَعْدَ بْنَ أَبِي وَقَّاصٍ عَنِ الْبَيْضَاءِ، بِالسُّلْتِ فَقَالَ لَهُ سَعْدٌ أَيَّتُهُمَا أَفْضَلُ قَالَ الْبَيْضَاءُ ‏.‏ فَنَهَاهُ عَنْ ذَلِكَ ‏.‏ وَقَالَ سَعْدٌ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يُسْأَلُ عَنِ اشْتِرَاءِ التَّمْرِ بِالرُّطَبِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ أَيَنْقُصُ الرُّطَبُ إِذَا يَبِسَ ‏"‏ ‏.‏ فَقَالُوا نَعَمْ ‏.‏ فَنَهَى عَنْ ذَلِكَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Yazid, dass Zayd ibn Ayyash ihm erzählte, dass er Sad ibn Abi Waqqas einmal gefragt hatte, ob er weißen Weizen für eine gute Gerstensorte verkaufen könne. Sad fragte ihn, welches das bessere sei, und als er ihm den weißen Weizen nannte, verbot er die Transaktion. Sad sagte: „Ich hörte, wie der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, gefragt wurde, ob er getrocknete Datteln gegen frische Datteln verkaufen solle, und der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: ‚Verringern sich die Datteln, wenn sie trocken werden?‘ Als ihm gesagt wurde, dass sie es täten, verbot er es
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Muwatta von Imam Malik # 31/1313
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ وَالْمُزَابَنَةُ بَيْعُ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ كَيْلاً وَبَيْعُ الْكَرْمِ بِالزَّبِيبِ كَيْلاً ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Nafi von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, Muzabana verboten habe. Muzabana verkaufte frische Datteln nach Maß für getrocknete Datteln und verkaufte Trauben nach Maß für Rosinen
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Muwatta von Imam Malik # 31/1314
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ دَاوُدَ بْنِ الْحُصَيْنِ، عَنْ أَبِي سُفْيَانَ، مَوْلَى ابْنِ أَبِي أَحْمَدَ عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ وَالْمُحَاقَلَةِ وَالْمُزَابَنَةُ اشْتِرَاءُ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ فِي رُءُوسِ النَّخْلِ وَالْمُحَاقَلَةُ كِرَاءُ الأَرْضِ بِالْحِنْطَةِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Da'ud ibn al-Husayn von Abu Sufyan, der Mawla von Ibn Abi Ahmad, von Abu Said al-Khudri, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, Muzabana und Muhaqala verboten habe. Muzabana verkaufte frische Datteln gegen getrocknete Datteln, solange diese noch auf den Bäumen waren. Muhaqala pachtete Land im Tausch gegen Weizen
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Muwatta von Imam Malik # 31/1315
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ وَالْمُحَاقَلَةِ وَالْمُزَابَنَةُ اشْتِرَاءُ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ وَالْمُحَاقَلَةُ اشْتِرَاءُ الزَّرْعِ بِالْحِنْطَةِ وَاسْتِكْرَاءُ الأَرْضِ بِالْحِنْطَةِ ‏.‏ قَالَ ابْنُ شِهَابٍ فَسَأَلْتُ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ عَنِ اسْتِكْرَاءِ الأَرْضِ بِالذَّهَبِ وَالْوَرِقِ فَقَالَ لاَ بَأْسَ بِذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنِ الْمُزَابَنَةِ وَتَفْسِيرُ الْمُزَابَنَةِ أَنَّ كُلَّ شَىْءٍ مِنَ الْجِزَافِ الَّذِي لاَ يُعْلَمُ كَيْلُهُ وَلاَ وَزْنُهُ وَلاَ عَدَدُهُ ابْتِيعَ بِشَىْءٍ مُسَمًّى مِنَ الْكَيْلِ أَوِ الْوَزْنِ أَوِ الْعَدَدِ وَذَلِكَ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ يَكُونُ لَهُ الطَّعَامُ الْمُصَبَّرُ الَّذِي لاَ يُعْلَمُ كَيْلُهُ مِنَ الْحِنْطَةِ أَوِ التَّمْرِ أَوْ مَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ الأَطْعِمَةِ أَوْ يَكُونُ لِلرَّجُلِ السِّلْعَةُ مِنَ الْحِنْطَةِ أَوِ النَّوَى أَوِ الْقَضْبِ أَوِ الْعُصْفُرِ أَوِ الْكُرْسُفِ أَوِ الْكَتَّانِ أَوِ الْقَزِّ أَوْ مَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ السِّلَعِ لاَ يُعْلَمُ كَيْلُ شَىْءٍ مِنْ ذَلِكَ وَلاَ وَزْنُهُ وَلاَ عَدَدُهُ فَيَقُولُ الرَّجُلُ لِرَبِّ تِلْكَ السِّلْعَةِ كِلْ سِلْعَتَكَ هَذِهِ أَوْ مُرْ مَنْ يَكِيلُهَا أَوْ زِنْ مِنْ ذَلِكَ مَا يُوزَنُ أَوْ عُدَّ مِنْ ذَلِكَ مَا كَانَ يُعَدُّ فَمَا نَقَصَ عَنْ كَيْلِ كَذَا وَكَذَا صَاعًا - لِتَسْمِيَةٍ يُسَمِّيهَا - أَوْ وَزْنِ كَذَا وَكَذَا رِطْلاً أَوْ عَدَدِ كَذَا وَكَذَا فَمَا نَقَصَ مِنْ ذَلِكَ فَعَلَىَّ غُرْمُهُ لَكَ حَتَّى أُوفِيَكَ تِلْكَ التَّسْمِيَةَ فَمَا زَادَ عَلَى تِلْكَ التَّسْمِيَةِ فَهُوَ لِي أَضْمَنُ مَا نَقَصَ مِنْ ذَلِكَ عَلَى أَنْ يَكُونَ لِي مَا زَادَ ‏.‏ فَلَيْسَ ذَلِكَ بَيْعًا وَلَكِنَّهُ الْمُخَاطَرَةُ وَالْغَرَرُ وَالْقِمَارُ يَدْخُلُ هَذَا لأَنَّهُ لَمْ يَشْتَرِ مِنْهُ شَيْئًا بِشَىْءٍ أَخْرَجَهُ وَلَكِنَّهُ ضَمِنَ لَهُ مَا سُمِّيَ مِنْ ذَلِكَ الْكَيْلِ أَوِ الْوَزْنِ أَوِ الْعَدَدِ عَلَى أَنْ يَكُونَ لَهُ مَا زَادَ عَلَى ذَلِكَ فَإِنْ نَقَصَتْ تِلْكَ السِّلْعَةُ عَنْ تِلْكَ التَّسْمِيَةِ أَخَذَ مِنْ مَالِ صَاحِبِهِ مَا نَقَصَ بِغَيْرِ ثَمَنٍ وَلاَ هِبَةٍ طَيِّبَةٍ بِهَا نَفْسُهُ فَهَذَا يُشْبِهُ الْقِمَارَ وَمَا كَانَ مِثْلَ هَذَا مِنَ الأَشْيَاءِ فَذَلِكَ يَدْخُلُهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَمِنْ ذَلِكَ أَيْضًا أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ لَهُ الثَّوْبُ أَضْمَنُ لَكَ مِنْ ثَوْبِكَ هَذَا كَذَا وَكَذَا ظِهَارَةَ قَلَنْسُوَةٍ قَدْرُ كُلِّ ظِهَارَةٍ كَذَا وَكَذَا - لِشَىْءٍ يُسَمِّيهِ - فَمَا نَقَصَ مِنْ ذَلِكَ فَعَلَىَّ غُرْمُهُ حَتَّى أُوفِيَكَ وَمَا زَادَ فَلِي ‏.‏ أَوْ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ أَضْمَنُ لَكَ مِنْ ثِيَابِكَ هَذِي كَذَا وَكَذَا قَمِيصًا ذَرْعُ كُلِّ قَمِيصٍ كَذَا وَكَذَا فَمَا نَقَصَ مِنْ ذَلِكَ فَعَلَىَّ غُرْمُهُ وَمَا زَادَ عَلَى ذَلِكَ فَلِي ‏.‏ أَوْ أَنْ يَقُولُ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ لَهُ الْجُلُودُ مِنْ جُلُودِ الْبَقَرِ أَوِ الإِبِلِ أُقَطِّعُ جُلُودَكَ هَذِهِ نِعَالاً عَلَى إِمَامٍ يُرِيهِ إِيَّاهُ ‏.‏ فَمَا نَقَصَ مِنْ مِائَةِ زَوْجٍ فَعَلَىَّ غُرْمُهُ وَمَا زَادَ فَهُوَ لِي بِمَا ضَمِنْتُ لَكَ ‏.‏ وَمِمَّا يُشْبِهُ ذَلِكَ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ عِنْدَهُ حَبُّ الْبَانِ اعْصُرْ حَبَّكَ هَذَا فَمَا نَقَصَ مِنْ كَذَا وَكَذَا رِطْلاً فَعَلَىَّ أَنْ أُعْطِيَكَهُ وَمَا زَادَ فَهُوَ لِي ‏.‏ فَهَذَا كُلُّهُ وَمَا أَشْبَهَهُ مِنَ الأَشْيَاءِ أَوْ ضَارَعَهُ مِنَ الْمُزَابَنَةِ الَّتِي لاَ تَصْلُحُ وَلاَ تَجُوزُ ‏.‏ وَكَذَلِكَ - أَيْضًا - إِذَا قَالَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ لَهُ الْخَبَطُ أَوِ النَّوَى أَوِ الْكُرْسُفُ أَوِ الْكَتَّانُ أَوِ الْقَضْبُ أَوِ الْعُصْفُرُ أَبْتَاعُ مِنْكَ هَذَا الْخَبَطَ بِكَذَا وَكَذَا صَاعًا مِنْ خَبَطٍ يُخْبَطُ مِثْلَ خَبَطِهِ أَوْ هَذَا النَّوَى بِكَذَا وَكَذَا صَاعًا مِنْ نَوًى مِثْلِهِ وَفِي الْعُصْفُرِ وَالْكُرْسُفِ وَالْكَتَّانِ وَالْقَضْبِ مِثْلَ ذَلِكَ ‏.‏ فَهَذَا كُلُّهُ يَرْجِعُ إِلَى مَا وَصَفْنَا مِنَ الْمُزَابَنَةِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Said ibn al-Musayyab, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, Muzabana und Muhaqala verboten habe. Muzabana verkaufte frische Datteln gegen getrocknete Datteln. Muhaqala kaufte ungeernteten Weizen im Tausch gegen gedroschenen Weizen und pachtete Land im Tausch gegen Weizen. Ibn Shihab fügte hinzu, dass er Said ibn al-Musayyab nach der Pacht von Land für Gold und Silber gefragt hatte. Er sagte: „Es schadet nicht.“ Malik sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot Muzabana. Die Erklärung von Muzabana ist, dass es bedeutet, etwas zu kaufen, dessen Anzahl, Gewicht und Maß nicht bekannt ist, mit etwas, dessen Anzahl, Gewicht oder Maß bekannt ist, zum Beispiel, wenn ein Mann einen Stapel Lebensmittel hat, dessen Maß nicht bekannt ist, entweder Weizen, Datteln oder was auch immer Lebensmittel, oder der Mann Waren aus Weizen, Dattelkernen, Kräutern, Saflor, Baumwolle, Flachs, Seide und Schafen hat.“ Er kennt das Maß, das Gewicht oder die Anzahl nicht, und dann kommt ein Käufer auf ihn zu und schlägt ihm vor, die Ware zu wiegen, zu messen oder zu zählen, aber bevor er dies tut, gibt er an, dass er den Preis für diesen Betrag zahlt, und stimmt zu, dass alles, was unter diesem Betrag liegt, ein Verlust für ihn und alles, was über diesem Betrag liegt, ein Gewinn für ihn ist definitiv, was er bezahlt. Alles, was dem ähnelt, ist auch verboten. Malik sagte, ein weiteres Beispiel dafür sei zum Beispiel ein Mann gewesen, der einem anderen Mann einen Antrag gemacht habe: „Du hast Stoff. Ich werde dir garantieren, dass du von diesem Stoff so viele Kapuzen tragen wirst.“ Umhänge, wobei das Maß jedes Umhangs so und so sein soll (ein Maß benennen). Welcher Verlust auch immer vorhanden ist, geht zu meinen Lasten und ich werde Ihnen die festgelegte Menge zahlen, und was auch immer darüber hinausgeht, gehört mir.“ Oder vielleicht schlug der Mann vor: „Ich werde Ihnen aus diesem Stoff so viele Hemden garantieren, dass die Maße jedes Hemdes so und so sind, und was auch immer Verlust ist, geht zu meinen Lasten, und ich werde die festgelegte Menge erfüllen, und was auch immer darüber hinaus ist, gehört mir.“ Oder vielleicht schlug ein Mann einem Mann vor, der Rinder- oder Kamelhäute hatte: „Ich werde diese Häute von Ihnen in Sandalen aufschneiden.“ Muster zeige ich Dir. Was auch immer weniger als hundert Paar sind, ich werde den Verlust ausgleichen und was darüber hinausgeht, gehört mir, weil ich es dir garantiert habe.“ Ein anderes Beispiel war, dass ein Mann zu einem Mann sagte, der Ben-Nüsse hatte: „Ich werde diese Nüsse von dir pressen.“ Alles, was das eine oder andere Gewicht pro Pfund unterschreitet, werde ich nachholen, und was mehr als das ist, gehört mir.“ Malik sagte, dass all dies und alles, was ihm sonst noch ähnelte oder ihm ähnelte, in die Kategorie von Muzabana fiele, was weder gut noch erlaubt war. Es war auch dasselbe, wenn ein Mann zu einem Mann sagte, der Futterblätter, Dattelkerne, Baumwolle, Flachs, Kräuter oder Saflor hatte: „Ich werde diese Blätter im Tausch dafür von dir kaufen.“ so und so ein sa, (zeigt Blätter an, die wie seine Blätter zerstoßen werden). . oder diese Dattelkerne für diese und jene Art von Körnern wie diese und dergleichen im Fall von Färberdistel, Baumwolle, Flachs und Kräutern.“ Malik sagte: „All das haben wir über Muzabana beschrieben.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1316
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّهُ قَالَ أَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم السَّعْدَيْنِ أَنْ يَبِيعَا آنِيَةً مِنَ الْمَغَانِمِ مِنْ ذَهَبٍ أَوْ فِضَّةٍ فَبَاعَا كُلَّ ثَلاَثَةٍ بِأَرْبَعَةٍ عَيْنًا أَوْ كُلَّ أَرْبَعَةٍ بِثَلاَثَةٍ عَيْنًا فَقَالَ لَهُمَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَرْبَيْتُمَا فَرُدَّا
Malik sagte: „Es schadet nicht, Datteln von bestimmten Bäumen oder einem bestimmten Obstgarten zu kaufen oder Milch von bestimmten Schafen zu kaufen, wenn der Käufer beginnt, sie zu nehmen, sobald er den Preis bezahlt hat. Das ist, als würde man Öl aus einem Behälter kaufen. Ein Mann kauft etwas davon für ein oder zwei Dinar, gibt sein Gold und verlangt, dass es für ihn abgemessen wird. Das schadet nicht. Wenn der Behälter kaputt geht und das Öl verschwendet wird, erhält der Käufer sein Gold zurück und es gibt keine Transaktion zwischen ihnen.“ Malik sagte: „Alles, was sofort genommen wird, so wie es ist, wie frische Milch und frisch gepflückte Datteln, die der Käufer täglich mitnehmen kann, schadet nicht. Wenn der Vorrat zur Neige geht, bevor der Käufer das hat, was er vollständig bezahlt hat, gibt ihm der Verkäufer den Teil des Goldes zurück, der ihm geschuldet wird, oder der Käufer nimmt ihm andere Waren im Wert dessen ab, was ihm geschuldet wird und worüber sie sich einig sind. Der Käufer sollte beim Verkäufer bleiben, bis er es genommen hat. Es wird für den Verkäufer abgelehnt, weil die Transaktion dann in die verbotene Kategorie einer Schuld für eine Schuld fallen würde. Wenn eine bestimmte Frist für die Zahlung oder Lieferung in die Transaktion eingeht, ist dies ebenfalls nicht zulässig und nur dann akzeptabel, wenn dies gängige Praxis zu bestimmten Bedingungen ist, zu denen der Verkäufer dies dem Käufer garantiert, dies darf jedoch nicht von einem bestimmten Obstgarten oder von bestimmten Mutterschafen erfolgen. Malik wurde nach einem Mann gefragt, der von einem anderen Mann einen Obstgarten gekauft hatte, in dem es verschiedene Arten von Palmen gab – ausgezeichnete Ajwa-Palmen, gute Kabis-Palmen, Adhq-Palmen und andere Arten. Der Verkäufer behielt vom Verkauf das Produkt einer bestimmten Palme seiner Wahl beiseite. Malik sagte: „Das ist nicht gut, denn wenn er es tut Wenn er zum Beispiel Datteln der Ajwa-Sorte beiseite lässt, deren Ertrag 15 Sa beträgt, und er die Datteln der Kabis an ihrer Stelle pflückt, und der Ertrag ihrer Datteln 10 Sa beträgt, oder er pflückt die Ajwa, die 15 Sa ergeben, und lässt die Kabis übrig, die 10 Sa ergeben, ist es so, als ob er die Ajwa für die Kabis gekauft hätte und dabei deren Qualitätsunterschied berücksichtigt hätte. Das ist das Gleiche, als ob ein Mann, der mit einem Mann zu tun hat, der haufenweise Datteln vor sich hat – einen Haufen von 15 sa Ajwa, einen Haufen von 10 sa Kabis und einen Haufen von 12 sa Cadhq –, dem Besitzer der Datteln einen Dinar gibt, damit er sich einen der Haufen aussuchen und nehmen kann, den er möchte.“ Malik sagte: „Das ist nicht gut.“ Malik gab ihm einen Dinar, der Anspruch hatte, wenn die Ernte verdorben war, und sagte: „Der Käufer rechnet mit dem Besitzer des Obstgartens ab und nimmt, was ihm vom Dinar zusteht.“ Wenn der Käufer zwei Drittel eines Dinars an Datteln genommen hat, erhält er das ihm geschuldete Drittel eines Dinars zurück. Wenn der Käufer Datteln im Wert von drei Vierteln eines Dinars genommen hat, erhält er das Viertel zurück, das ihm geschuldet wird, oder es kommt zu einer gegenseitigen Vereinbarung, und der Käufer nimmt vom Eigentümer des Obstgartens den ihm geschuldeten Betrag von seinem Dinar in einer anderen Form seiner Wahl. Wenn er zum Beispiel lieber trockene Datteln oder andere Waren mitnimmt, nimmt er diese entsprechend dem geschuldeten Betrag. Wenn er trockene Datteln oder andere Waren nimmt, sollte er bei ihm bleiben, bis er vollständig bezahlt ist.“ Malik sagte: „Dies ist die gleiche Situation wie das Vermieten eines bestimmten Reitkamels oder die Beschäftigung eines Sklavenschneiders, Zimmermanns oder einer anderen Art von Arbeiter oder die Vermietung eines Hauses und die Vorauszahlung für die Miete des Sklaven oder die Miete dafür.“ das Haus oder das Kamel. Dann kommt es zu einem Unfall mit dem Mieter, der zum Tod oder zu etwas anderem führt. Der Besitzer des Kamels, des Sklaven oder des Hauses gibt den Rest der Miete des Kamels, des Lohns des Sklaven oder der Miete des Hauses an denjenigen zurück, der ihm das Geld vorgeschossen hat, und der Besitzer berechnet, was zur vollständigen Begleichung dieses Betrags erforderlich ist. Wenn er zum Beispiel die Hälfte dessen, wofür der Mann bezahlt hat, bereitgestellt hat, gibt er die verbleibende Hälfte dessen zurück, was er vorgeschossen hat, oder entsprechend dem fälligen Betrag.“ Malik sagte: „Für etwas, das zur Hand ist, im Voraus zu bezahlen, ist nur dann gut, wenn der Käufer das in Besitz nimmt, wofür er bezahlt hat, sobald er das Gold übergibt, sei es ein Sklave, ein Kamel oder ein Haus, oder im Fall von Datteln, er beginnt, sie zu pflücken, sobald er das Geld bezahlt hat.“ Es ist nicht gut, dass es einen Aufschub oder einen Kredit gibt Malik sagte: „Ein Beispiel, das verdeutlicht, was in dieser Situation missbilligt wird, ist, dass ein Mann zum Beispiel sagen könnte, dass er jemandem im Voraus die Nutzung seines Kamels für den Ritt beim Hadsch bezahlen würde, und der Hadsch noch eine Weile dauern würde, oder er könnte etwas Ähnliches sagen wie über einen Sklaven oder ein Haus.“ Wenn er dies tut, zahlt er das Geld nur im Voraus unter der Voraussetzung, dass er das Kamel aufgrund seiner bereits gezahlten Beträge annehmen wird, wenn er zum Zeitpunkt des Mietbeginns feststellt, dass es gesund ist. Wenn dem Kamel ein Unfall, ein Todesfall oder etwas anderes passiert, erhält er sein Geld zurück und das im Voraus bezahlte Geld wird als Darlehen betrachtet.“ Malik sagte: „Das unterscheidet sich von jemandem, der das, was er mietet oder mietet, sofort in Besitz nimmt, sodass es nicht in die Kategorie ‚Unsicherheit‘ oder missbilligte Vorauszahlung fällt.“ Das folgt eine gängige Praxis. Ein Beispiel dafür ist, dass ein Mann einen Sklaven oder eine Sklavin kauft, sie in Besitz nimmt und den Preis zahlt. Wenn ihnen innerhalb der Laufzeit des Jahresentschädigungsvertrags etwas zustößt, nimmt er sein Gold von demjenigen zurück, von dem er es gekauft hat. Das schadet nicht. Dies ist der Präzedenzfall der Sunna in Bezug auf den Verkauf von Sklaven.“ Malik sagte: „Jemand, der einen bestimmten Sklaven oder ein bestimmtes Kamel für einen späteren Zeitpunkt mietet, an dem er das Kamel oder den Sklaven in Besitz nehmen wird, hat nicht ordnungsgemäß gehandelt, weil er das, was er gemietet oder gemietet hat, nicht in Besitz genommen hat, noch hat er einen Kredit vorgestreckt, für dessen Rückzahlung die Person verantwortlich ist.“ Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Vorgehensweise unter uns ist, dass jemand, der …“ Wenn jemand frisches oder trockenes Obst kauft, sollte er es nicht weiterverkaufen, bis er es vollständig besitzt. Er sollte keine Dinge der gleichen Art tauschen, außer von Hand zu Hand. Was auch immer zu trockenen Früchten verarbeitet werden kann, die aufbewahrt und gegessen werden sollen, sollte nicht gegen seinesgleichen eingetauscht werden, außer von Hand zu Hand, Gleiches gegen Gleiches, wenn es sich um die gleiche Obstsorte handelt. Bei zwei verschiedenen Obstsorten kann es nicht schaden, gleich zwei Obstsorten gegeneinander einzutauschen, Hand in Hand. Es ist nicht gut, verspätete Bedingungen festzulegen. Was Produkte betrifft, die nicht getrocknet und gelagert werden, sondern frisch verzehrt werden, wie Wassermelonen, Gurken, Melonen, Karotten, Zitronatzitronen, Mispeln, Granatäpfel und bald, die, wenn sie getrocknet sind, nicht mehr als Früchte gelten und nicht wie Früchte gelagert werden, so halte ich es für völlig angemessen, solche Dinge zwei gegen eins derselben Sorte Hand in Hand zu tauschen. Wenn kein Begriff darin enthalten ist, ist darin kein Schaden.“ Yahya erzählte mir von Malik, dass Yahya ibn Said sagte: „Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, befahl den beiden Sads, ein Gefäß aus Gold oder Silber aus der Beute zu verkaufen. Sie verkauften entweder jeweils drei Gewichtseinheiten für vier Gewichtseinheiten Münzen oder jeweils vier Gewichtseinheiten für drei Gewichtseinheiten Münzen. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte zu ihnen: „Ihr habt Wucher genommen, also gib ihn zurück.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1317
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ مُوسَى بْنِ أَبِي تَمِيمٍ، عَنْ أَبِي الْحُبَابِ، سَعِيدِ بْنِ يَسَارٍ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ الدِّينَارُ بِالدِّينَارِ وَالدِّرْهَمُ بِالدِّرْهَمِ لاَ فَضْلَ بَيْنَهُمَا ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Musa ibn Abi Tamim aus Abu'l Hubab Said ibn Yasar aus Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: "Ein Dinar für einen Dinar, ein Dirham für einen Dirham, kein Übermaß zwischen den beiden
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Muwatta von Imam Malik # 31/1318
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا الْوَرِقَ بِالْوَرِقِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا مِنْهَا شَيْئًا غَائِبًا بِنَاجِزٍ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Nafi von Abu Said al-Khudri, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: "Verkaufe kein Gold für Gold, außer für Gleiches und vermehre nicht einen Teil gegenüber einem anderen Teil. Verkaufe Silber nicht für Silber, außer für Gleiches, und vermehre nicht einen Teil gegenüber dem anderen. Verkaufen Sie nicht etwas davon, das nicht für etwas davon da ist, das
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Muwatta von Imam Malik # 31/1319
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ حُمَيْدِ بْنِ قَيْسٍ الْمَكِّيِّ، عَنْ مُجَاهِدٍ، أَنَّهُ قَالَ كُنْتُ مَعَ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ فَجَاءَهُ صَائِغٌ فَقَالَ لَهُ يَا أَبَا عَبْدِ الرَّحْمَنِ إِنِّي أَصُوغُ الذَّهَبَ ثُمَّ أَبِيعُ الشَّىْءَ مِنْ ذَلِكَ بِأَكْثَرَ مِنْ وَزْنِهِ فَأَسْتَفْضِلُ مِنْ ذَلِكَ قَدْرَ عَمَلِ يَدِي ‏.‏ فَنَهَاهُ عَبْدُ اللَّهِ عَنْ ذَلِكَ فَجَعَلَ الصَّائِغُ يُرَدِّدُ عَلَيْهِ الْمَسْأَلَةَ وَعَبْدُ اللَّهِ يَنْهَاهُ حَتَّى انْتَهَى إِلَى بَابِ الْمَسْجِدِ أَوْ إِلَى دَابَّةٍ يُرِيدُ أَنْ يَرْكَبَهَا ثُمَّ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ الدِّينَارُ بِالدِّينَارِ وَالدِّرْهَمُ بِالدِّرْهَمِ لاَ فَضْلَ بَيْنَهُمَا هَذَا عَهْدُ نَبِيِّنَا إِلَيْنَا وَعَهْدُنَا إِلَيْكُمْ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Humayd ibn Qays al-Makki, dass Mujahid sagte: „Ich war bei Abdullah ibn Umar und ein Handwerker kam zu ihm und sagte: ‚Abu Abd ar-Rahman – ich verarbeite Gold und verkaufe dann, was ich gemacht habe, für mehr als sein Gewicht. Ich nehme einen Betrag, der der Arbeit meiner Hände entspricht.‘ Abdullah verbot ihm das, also wiederholte der Handwerker die Frage an ihn, und Abdullah verbot es ihm weiterhin, bis er zur Tür der Moschee oder zu einem Tier kam, das er besteigen wollte. Dann sagte Abdullah ibn Umar: „Ein Dinar für einen Dinar und ein Dirham für einen Dirham.“ Es gibt keine Steigerung zwischen ihnen. Dies ist der Befehl unseres Propheten an uns und unser Rat an Sie
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Muwatta von Imam Malik # 31/1320
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ عَنْ جَدِّهِ، مَالِكِ بْنِ أَبِي عَامِرٍ أَنَّ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ، قَالَ قَالَ لِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ لاَ تَبِيعُوا الدِّينَارَ بِالدِّينَارَيْنِ وَلاَ الدِّرْهَمَ بِالدِّرْهَمَيْنِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er von seinem Großvater Malik ibn Abi Amir gehört hatte, dass Uthman ibn Affan sagte: „Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte zu mir: ‚Verkaufe keinen Dinar für zwei Dinar, noch einen Dirham für zwei Dirham.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1321
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ، عَنْ عَطَاءِ بْنِ يَسَارٍ، أَنَّ مُعَاوِيَةَ بْنَ أَبِي سُفْيَانَ، بَاعَ سِقَايَةً مِنْ ذَهَبٍ أَوْ وَرِقٍ بِأَكْثَرَ مِنْ وَزْنِهَا فَقَالَ أَبُو الدَّرْدَاءِ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَنْهَى عَنْ مِثْلِ هَذَا إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ مُعَاوِيَةُ مَا أَرَى بِمِثْلِ هَذَا بَأْسًا ‏.‏ فَقَالَ أَبُو الدَّرْدَاءِ مَنْ يَعْذِرُنِي مِنْ مُعَاوِيَةَ أَنَا أُخْبِرُهُ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَيُخْبِرُنِي عَنْ رَأْيِهِ لاَ أُسَاكِنُكَ بِأَرْضٍ أَنْتَ بِهَا ‏.‏ ثُمَّ قَدِمَ أَبُو الدَّرْدَاءِ عَلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَذَكَرَ ذَلِكَ لَهُ فَكَتَبَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ إِلَى مُعَاوِيَةَ أَنْ لاَ تَبِيعَ ذَلِكَ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَزْنًا بِوَزْنٍ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Zayd ibn Aslam von Ata ibn Yasar, dass Muawiya ibn Abi Sufyan ein goldenes oder silbernes Trinkgefäß für mehr als sein Gewicht verkaufte. Abu'dDarda sagte: „Ich habe gehört, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, solche Verkäufe verbietet, außer Gleiches gegen Gleiches.“ Muawiya sagte zu ihm: „Ich sehe keinen Schaden darin.“ Abu'd-Darda sagte zu ihm: „Wer wird mich von Muawiya entschuldigen? Ich sage ihm etwas vom Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und er sagt mir seine eigene Meinung! Ich werde nicht im selben Land wie du leben!“ Dann ging Abu'd-Darda zu Umar ibn al-Khattab und erzählte ihm davon. Umar ibn al-Khattab schrieb daher an Muawiya: „Verkaufe es nicht, außer Gleiches für Gleiches, Gewicht für Gewicht.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1322
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ لاَ تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا الْوَرِقَ بِالْوَرِقِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا الْوَرِقَ بِالذَّهَبِ أَحَدُهُمَا غَائِبٌ وَالآخَرُ نَاجِزٌ وَإِنِ اسْتَنْظَرَكَ إِلَى أَنْ يَلِجَ بَيْتَهُ فَلاَ تُنْظِرْهُ إِنِّي أَخَافُ عَلَيْكُمُ الرَّمَاءَ وَالرَّمَاءُ هُوَ الرِّبَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Verkaufe kein Gold gegen Gold, außer Gleiches gegen Gleiches, und vermehre nicht einen Teil gegenüber einem anderen. Verkaufe kein Silber gegen Silber, außer Gleiches gegen Gleiches, und vermehre keinen Teil gegenüber einem anderen. Verkaufe kein Silber gegen Gold, eines davon ist zur Hand und das andere soll später gegeben werden. Wenn jemand versucht, die Zahlung an dich aufzuschieben, bis er in seinem Haus war, geh nicht Ihn. Ich fürchte Rama für dich. Rama ist Wucher
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Muwatta von Imam Malik # 31/1323
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ لاَ تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا الْوَرِقَ بِالْوَرِقِ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ وَلاَ تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلاَ تَبِيعُوا شَيْئًا مِنْهَا غَائِبًا بِنَاجِزٍ ‏.‏ وَإِنِ اسْتَنْظَرَكَ إِلَى أَنْ يَلِجَ بَيْتَهُ فَلاَ تُنْظِرْهُ إِنِّي أَخَافُ عَلَيْكُمُ الرَّمَاءَ وَالرَّمَاءُ هُوَ الرِّبَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Dinar von Abdullah ibn Umar, dass Umar ibn al-Khattab sagte: "Verkaufe kein Gold für Gold, außer für Gleiches. Erhöhen Sie einen Teil davon nicht über einen anderen Teil. Verkaufe Silber nicht für Silber, außer für Gleiches, und vermehre nicht einen Teil davon gegenüber einem anderen Teil. Verkaufen Sie nicht etwas davon, das für etwas da ist, das nicht da ist. Wenn dich jemand bittet, auf die Zahlung zu warten, bis er in seinem Haus gewesen ist, verlasse ihn nicht. Ich fürchte Rama für dich.„ Rama ist Wucher
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Muwatta von Imam Malik # 31/1324
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ عَنِ الْقَاسِمِ بْنِ مُحَمَّدٍ، أَنَّهُ قَالَ قَالَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ الدِّينَارُ بِالدِّينَارِ وَالدِّرْهَمُ بِالدِّرْهَمِ وَالصَّاعُ بِالصَّاعِ وَلاَ يُبَاعُ كَالِئٌ بِنَاجِزٍ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass al-Oasim ibn Muhammad sagte: ''Umar ibn al-Khattab sagte: 'Ein Dinar für einen Dinar und ein Dirham für Adirham und ein Sa für ein Sa. Etwas, das später gesammelt werden soll, darf nicht für etwas verkauft werden, das zur Hand ist
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Muwatta von Imam Malik # 31/1325
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، أَنَّهُ سَمِعَ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، يَقُولُ لاَ رِبًا إِلاَّ فِي ذَهَبٍ أَوْ فِضَّةٍ أَوْ مَا يُكَالُ أَوْ يُوزَنُ بِمَا يُؤْكَلُ أَوْ يُشْرَبُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass Abu'z-Zinad Said ibn al-Musayyab sagen hörte: „Wucher gibt es nur in Gold oder Silber oder in dem, was gewogen oder gemessen wird, von dem, was gegessen oder getrunken wird.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1326
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّهُ سَمِعَ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، يَقُولُ قَطْعُ الذَّهَبِ وَالْوَرِقِ مِنَ الْفَسَادِ فِي الأَرْضِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَلاَ بَأْسَ أَنْ يَشْتَرِيَ الرَّجُلُ الذَّهَبَ بِالْفِضَّةِ وَالْفِضَّةَ بِالذَّهَبِ جِزَافًا إِذَا كَانَ تِبْرًا أَوْ حَلْيًا قَدْ صِيغَ فَأَمَّا الدَّرَاهِمُ الْمَعْدُودَةُ وَالدَّنَانِيرُ الْمَعْدُودَةُ فَلاَ يَنْبَغِي لأَحَدٍ أَنْ يَشْتَرِيَ ذَلِكَ جِزَافًا حَتَّى يُعْلَمَ وَيُعَدَّ فَإِنِ اشْتُرِيَ ذَلِكَ جِزَافًا فَإِنَّمَا يُرَادُ بِهِ الْغَرَرُ حِينَ يُتْرَكُ عَدُّهُ وَيُشْتَرَى جِزَافًا وَلَيْسَ هَذَا مِنْ بُيُوعِ الْمُسْلِمِينَ فَأَمَّا مَا كَانَ يُوزَنُ مِنَ التِّبْرِ وَالْحَلْىِ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يُبَاعَ ذَلِكَ جِزَافًا وَإِنَّمَا ابْتِيَاعُ ذَلِكَ جِزَافًا كَهَيْئَةِ الْحِنْطَةِ وَالتَّمْرِ وَنَحْوِهِمَا مِنَ الأَطْعِمَةِ الَّتِي تُبَاعُ جِزَافًا وَمِثْلُهَا يُكَالُ فَلَيْسَ بِابْتِيَاعِ ذَلِكَ جِزَافًا بَأْسٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَنِ اشْتَرَى مُصْحَفًا أَوْ سَيْفًا أَوْ خَاتَمًا وَفِي شَىْءٍ مِنْ ذَلِكَ ذَهَبٌ أَوْ فِضَّةٌ بِدَنَانِيرَ أَوْ دَرَاهِمَ فَإِنَّ مَا اشْتُرِيَ مِنْ ذَلِكَ وَفِيهِ الذَّهَبُ بِدَنَانِيرَ فَإِنَّهُ يُنْظَرُ إِلَى قِيمَتِهِ فَإِنْ كَانَتْ قِيمَةُ ذَلِكَ الثُّلُثَيْنِ وَقِيمَةُ مَا فِيهِ مِنَ الذَّهَبِ الثُّلُثَ فَذَلِكَ جَائِزٌ لاَ بَأْسَ بِهِ إِذَا كَانَ ذَلِكَ يَدًا بِيَدٍ وَلاَ يَكُونُ فِيهِ تَأْخِيرٌ وَمَا اشْتُرِيَ مِنْ ذَلِكَ بِالْوَرِقِ مِمَّا فِيهِ الْوَرِقُ نُظِرَ إِلَى قِيمَتِهِ فَإِنْ كَانَ قِيمَةُ ذَلِكَ الثُّلُثَيْنِ وَقِيمَةُ مَا فِيهِ مِنَ الْوَرِقِ الثُّلُثَ فَذَلِكَ جَائِزٌ لاَ بَأْسَ بِهِ إِذَا كَانَ ذَلِكَ يَدًا بِيَدٍ وَلَمْ يَزَلْ ذَلِكَ مِنْ أَمْرِ النَّاسِ عِنْدَنَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass Yahya ibn Said Said ibn al-Musayyab sagen hörte: "Gold und Silber aus dem Verkehr zu ziehen, ist Teil der Korruption im Land." Malik sagte: „Es schadet nicht, Gold mit Silber oder Silber mit Gold zu kaufen, ohne zu messen, ob es ungemünzt ist oder ein Schmuckstück, das hergestellt wurde. Gezählte Dirham und gezählte Dinar sollten nicht ohne Abrechnung gekauft werden, bis sie bekannt und gezählt sind. Zahlen aufzugeben und sie nach dem Zufallsprinzip zu kaufen, wäre nur eine Spekulation. Das gehört nicht zum Geschäftsverkehr von Muslimen. Was das Wiegen von ungemünzten Gegenständen und Schmuck betrifft, so schadet es nicht, solche Dinge zu kaufen, ohne zu messen. Sie zu kaufen, ohne zu messen, ist wie Weizen, getrocknete Datteln und solche Lebensmittel zu kaufen, die ohne zu messen verkauft werden, auch wenn solche Dinge gemessen werden. “ Malik sprach davon, einen Koran, ein Schwert oder einen Siegelring zu kaufen, an dem Gold oder Silber mit Dinar oder Dirham gearbeitet wurde. Er sagte: "Der Wert des mit Dinar gekauften Objekts, das Gold enthält, wird betrachtet. Wenn der Wert des Goldes bis zu einem Drittel des Preises beträgt, ist es erlaubt und es besteht kein Schaden, wenn der Verkauf von Hand zu Hand erfolgt und es keine Verschiebung gibt. Wenn etwas mit Silber gekauft wird, das Silber enthält, wird der Wert betrachtet. Wenn der Wert des Silbers ein Drittel beträgt, ist es erlaubt und es schadet ihm nicht, wenn der Verkauf von Hand zu Hand erfolgt. Das ist immer noch die Art und Weise, Dinge unter uns zu tun
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Muwatta von Imam Malik # 31/1327
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ مَالِكِ بْنِ أَوْسِ بْنِ الْحَدَثَانِ النَّصْرِيِّ، أَنَّهُ الْتَمَسَ صَرْفًا بِمِائَةِ دِينَارٍ قَالَ فَدَعَانِي طَلْحَةُ بْنُ عُبَيْدِ اللَّهِ فَتَرَاوَضْنَا حَتَّى اصْطَرَفَ مِنِّي وَأَخَذَ الذَّهَبَ يُقَلِّبُهَا فِي يَدِهِ ثُمَّ قَالَ حَتَّى يَأْتِيَنِي خَازِنِي مِنَ الْغَابَةِ ‏.‏ وَعُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ يَسْمَعُ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ وَاللَّهِ لاَ تُفَارِقْهُ حَتَّى تَأْخُذَ مِنْهُ - ثُمَّ قَالَ - قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ الذَّهَبُ بِالْوَرِقِ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ وَالْبُرُّ بِالْبُرِّ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ رِبًا إِلاَّ هَاءَ وَهَاءَ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Malik ibn Aus ibn al-Hadathan an-Nasri, dass er einmal darum gebeten hatte, 100 Dinar auszutauschen. Er sagte: „Talha ibn Ubaydullah rief mich herbei und wir trafen eine gegenseitige Vereinbarung, dass er einen Austausch für mich machen würde. Er nahm das Gold und drehte es in seine Hand und sagte dann: "Ich kann es nicht tun, bis mein Schatzmeister mir das Geld von al-Ghaba bringt.' Umar ibn al- Khattab hörte zu und Umar sagte: "Bei Allah! Verlasse ihn nicht, bis du es ihm genommen hast!' Dann sagte er:'Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: "Gold für Silber ist Wucher, außer von Hand zu Hand. Weizen für Weizen ist Wucher, außer von Hand zu Hand. Termine für Termine sind Wucher, außer von Hand zu Hand. Gerste für Gerste ist Wucher, außer Hand in Hand." "' Malik sagte:"Wenn ein Mann Dirham mit Dinaren kauft und dann einen schlechten Dirham unter ihnen findet und ihn zurückgeben will, bricht der Austausch der Dinare zusammen, und er gibt das Silber zurück und nimmt seine Dinare zurück. Die Erklärung dessen, was darin missbilligt wird, ist, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: "Gold für Silber ist Wucher, außer von Hand zu Hand." Und Umar ibn al-Khattab sagte: "Wenn jemand dich bittet, zu warten, bis er bezahlt wird, bis er in sein Haus zurückgekehrt ist, verlasse ihn nicht." Wenn er ihm einen Dirham von der Börse zurückgibt, nachdem er ihn verlassen hat, ist das wie eine Schuld oder etwas Aufgeschobenes. Aus diesem Grund wird es abgelehnt und der Austausch bricht zusammen. Umar ibn al-Khattab gesucht
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Muwatta von Imam Malik # 31/1328
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَزِيدَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ قُسَيْطٍ، أَنَّهُ رَأَى سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ يُرَاطِلُ الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ فَيُفْرِغُ ذَهَبَهُ فِي كِفَّةِ الْمِيزَانِ وَيُفْرِغُ صَاحِبُهُ الَّذِي يُرَاطِلُهُ ذَهَبَهُ فِي كِفَّةِ الْمِيزَانِ الأُخْرَى فَإِذَا اعْتَدَلَ لِسَانُ الْمِيزَانِ أَخَذَ وَأَعْطَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي بَيْعِ الذَّهَبِ بِالذَّهَبِ وَالْوَرِقِ بِالْوَرِقِ مُرَاطَلَةً أَنَّهُ لاَ بَأْسَ بِذَلِكَ أَنْ يَأْخُذَ أَحَدَ عَشَرَ دِينَارًا بِعَشَرَةِ دَنَانِيرَ يَدًا بِيَدٍ إِذَا كَانَ وَزْنُ الذَّهَبَيْنِ سَوَاءً عَيْنًا بِعَيْنٍ وَإِنْ تَفَاضَلَ الْعَدَدُ وَالدَّرَاهِمُ أَيْضًا فِي ذَلِكَ بِمَنْزِلَةِ الدَّنَانِيرِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَنْ رَاطَلَ ذَهَبًا بِذَهَبٍ أَوْ وَرِقًا بِوَرِقٍ فَكَانَ بَيْنَ الذَّهَبَيْنِ فَضْلُ مِثْقَالٍ فَأَعْطَى صَاحِبَهُ قِيمَتَهُ مِنَ الْوَرِقِ أَوْ مِنْ غَيْرِهَا فَلاَ يَأْخُذُهُ فَإِنَّ ذَلِكَ قَبِيحٌ وَذَرِيعَةٌ إِلَى الرِّبَا لأَنَّهُ إِذَا جَازَ لَهُ أَنْ يَأْخُذَ الْمِثْقَالَ بِقِيمَتِهِ حَتَّى كَأَنَّهُ اشْتَرَاهُ عَلَى حِدَتِهِ جَازَ لَهُ أَنْ يَأْخُذَ الْمِثْقَالَ بِقِيمَتِهِ مِرَارًا لأَنْ يُجِيزَ ذَلِكَ الْبَيْعَ بَيْنَهُ وَبَيْنَ صَاحِبِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَلَوْ أَنَّهُ بَاعَهُ ذَلِكَ الْمِثْقَالَ مُفْرَدًا لَيْسَ مَعَهُ غَيْرُهُ لَمْ يَأْخُذْهُ بِعُشْرِ الثَّمَنِ الَّذِي أَخَذَهُ بِهِ لأَنْ يُجَوِّزَ لَهُ الْبَيْعَ فَذَلِكَ الذَّرِيعَةُ إِلَى إِحْلاَلِ الْحَرَامِ وَالأَمْرُ الْمَنْهِيُّ عَنْهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الرَّجُلِ يُرَاطِلُ الرَّجُلَ وَيُعْطِيهِ الذَّهَبَ الْعُتُقَ الْجِيَادَ وَيَجْعَلُ مَعَهَا تِبْرًا ذَهَبًا غَيْرَ جَيِّدَةٍ وَيَأْخُذُ مِنْ صَاحِبِهِ ذَهَبًا كُوفِيَّةً مُقَطَّعَةً وَتِلْكَ الْكُوفِيَّةُ مَكْرُوهَةٌ عِنْدَ النَّاسِ فَيَتَبَايَعَانِ ذَلِكَ مِثْلاً بِمِثْلٍ إِنَّ ذَلِكَ لاَ يَصْلُحُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَتَفْسِيرُ مَا كُرِهَ مِنْ ذَلِكَ أَنَّ صَاحِبَ الذَّهَبِ الْجِيَادِ أَخَذَ فَضْلَ عُيُونِ ذَهَبِهِ فِي التِّبْرِ الَّذِي طَرَحَ مَعَ ذَهَبِهِ وَلَوْلاَ فَضْلُ ذَهَبِهِ عَلَى ذَهَبِ صَاحِبِهِ لَمْ يُرَاطِلْهُ صَاحِبُهُ بِتِبْرِهِ ذَلِكَ إِلَى ذَهَبِهِ الْكُوفِيَّةِ فَامْتَنَعَ وَإِنَّمَا مَثَلُ ذَلِكَ كَمَثَلِ رَجُلٍ أَرَادَ أَنْ يَبْتَاعَ ثَلاَثَةَ أَصْوُعٍ مِنْ تَمْرٍ عَجْوَةٍ بِصَاعَيْنِ وَمُدٍّ مِنْ تَمْرٍ كَبِيسٍ فَقِيلَ لَهُ هَذَا لاَ يَصْلُحُ ‏.‏ فَجَعَلَ صَاعَيْنِ مِنْ كَبِيسٍ وَصَاعًا مِنْ حَشَفٍ يُرِيدُ أَنْ يُجِيزَ بِذَلِكَ بَيْعَهُ فَذَلِكَ لاَ يَصْلُحُ لأَنَّهُ لَمْ يَكُنْ صَاحِبُ الْعَجْوَةِ لِيُعْطِيَهُ صَاعًا مِنَ الْعَجْوَةِ بِصَاعٍ مِنْ حَشَفٍ وَلَكِنَّهُ إِنَّمَا أَعْطَاهُ ذَلِكَ لِفَضْلِ الْكَبِيسِ أَوْ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ بِعْنِي ثَلاَثَةَ أَصْوُعٍ مِنَ الْبَيْضَاءِ بِصَاعَيْنِ وَنِصْفٍ مِنْ حِنْطَةٍ شَامِيَّةٍ فَيَقُولُ هَذَا لاَ يَصْلُحُ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ ‏.‏ فَيَجْعَلُ صَاعَيْنِ مِنْ حِنْطَةٍ شَامِيَّةٍ وَصَاعًا مِنْ شَعِيرٍ يُرِيدُ أَنْ يُجِيزَ بِذَلِكَ الْبَيْعَ فِيمَا بَيْنَهُمَا فَهَذَا لاَ يَصْلُحُ لأَنَّهُ لَمْ يَكُنْ لِيُعْطِيَهُ بِصَاعٍ مِنْ شَعِيرٍ صَاعًا مِنْ حِنْطَةٍ بَيْضَاءَ لَوْ كَانَ ذَلِكَ الصَّاعُ مُفْرَدًا وَإِنَّمَا أَعْطَاهُ إِيَّاهُ لِفَضْلِ الشَّامِيَّةِ عَلَى الْبَيْضَاءِ فَهَذَا لاَ يَصْلُحُ وَهُوَ مِثْلُ مَا وَصَفْنَا مِنَ التِّبْرِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَكُلُّ شَىْءٍ مِنَ الذَّهَبِ وَالْوَرِقِ وَالطَّعَامِ كُلِّهِ الَّذِي لاَ يَنْبَغِي أَنْ يُبَاعَ إِلاَّ مِثْلاً بِمِثْلٍ فَلاَ يَنْبَغِي أَنْ يُجْعَلَ مَعَ الصِّنْفِ الْجَيِّدِ مِنَ الْمَرْغُوبِ فِيهِ الشَّىْءُ الرَّدِيءُ الْمَسْخُوطُ لِيُجَازَ الْبَيْعُ وَلِيُسْتَحَلَّ بِذَلِكَ مَا نُهِيَ عَنْهُ مِنَ الأَمْرِ الَّذِي لاَ يَصْلُحُ إِذَا جُعِلَ ذَلِكَ مَعَ الصِّنْفِ الْمَرْغُوبِ فِيهِ وَإِنَّمَا يُرِيدُ صَاحِبُ ذَلِكَ أَنْ يُدْرِكَ بِذَلِكَ فَضْلَ جَوْدَةِ مَا يَبِيعُ فَيُعْطِيَ الشَّىْءَ الَّذِي لَوْ أَعْطَاهُ وَحْدَهُ لَمْ يَقْبَلْهُ صَاحِبُهُ وَلَمْ يَهْمُمْ بِذَلِكَ وَإِنَّمَا يَقْبَلُهُ مِنْ أَجْلِ الَّذِي يَأْخُذُ مَعَهُ لِفَضْلِ سِلْعَةِ صَاحِبِهِ عَلَى سِلْعَتِهِ فَلاَ يَنْبَغِي لِشَىْءٍ مِنَ الذَّهَبِ وَالْوَرِقِ وَالطَّعَامِ أَنْ يَدْخُلَهُ شَىْءٌ مِنْ هَذِهِ الصِّفَةِ فَإِنْ أَرَادَ صَاحِبُ الطَّعَامِ الرَّدِيءِ أَنْ يَبِيعَهُ بِغَيْرِهِ فَلْيَبِعْهُ عَلَى حِدَتِهِ وَلاَ يَجْعَلْ مَعَ ذَلِكَ شَيْئًا فَلاَ بَأْسَ بِهِ إِذَا كَانَ كَذَلِكَ ‏.‏
Yahya erzählte mir aus Malik, dass Yazid ibn Abdullah ibn Qusayt sah, wie Said ibn al-Musayyab Gold als Gegenstück für Gold verkaufte. Er schüttete sein Gold in eine Schale der Waage, und der Mann, mit dem er den Ausgleich machte, legte sein Gold in die andere Schale der Waage, und als die Zunge der Waage im Gleichgewicht war, nahmen sie und gaben. Malik sagte: „Nach der Art und Weise, wie die Dinge bei uns gehandhabt werden, schadet es nicht, Gold gegen Gold und Silber gegen Silber zu verkaufen, indem man das Gewicht ausgleicht, selbst wenn 11 Dinar von Hand zu Hand für 10 Dinar genommen werden, wenn das Gewicht des Goldes gleich ist, Münze für Münze, auch wenn die Zahl unterschiedlich ist. Dirham werden in einer solchen Situation genauso behandelt wie Dinare.“ Malik sagte: „Wenn beim Ausgleich von Gold gegen Gold oder Silber gegen Silber ein Gewichtsunterschied besteht, sollte eine Partei der anderen nicht den Wert der Differenz in Silber oder etwas anderem geben. Eine solche Transaktion ist hässlich und ein Mittel zum Wucher, denn wenn es einer der Parteien gestattet wäre, die Differenz zu einem separaten Preis zu nehmen, könnte es so sein, als hätte sie sie separat gekauft, also wäre es ihm gestattet. Dann wäre es ihm möglich, ein Vielfaches des Wertes der Differenz zu verlangen, um die Vervollständigung zu ermöglichen.“ Malik sagte: „Wenn ihm wirklich die Differenz verkauft worden wäre, ohne dass irgendetwas anderes dabei gewesen wäre, hätte er sie nicht für ein Zehntel des Preises genommen, für den er sie genommen hat, um der Transaktion einen ‚Rechtsvorwand‘ zu geben.“ Dies führt dazu, dass das Verbotene zugelassen wird. Die Sache ist verboten.“ Malik sagte, dass es als Gegengewicht nicht gut sei, gute alte Goldmünzen zu geben und dazu ungeprägtes Gold gegen abgenutztes kufisches Gold einzutauschen, was unpopulär sei, und den Tausch dann als Gleiches für Gleiches zu behandeln. Malik sagte: „Der Kommentar, warum dies missbilligt wird, ist, dass der Besitzer des guten Goldes die Qualität seiner alten Goldmünzen als Vorwand nutzt, um das ungeprägte Gold dazuzuwerfen. Wäre sein (gutes) Gold nicht dem Gold der anderen Partei überlegen gewesen, hätte die andere Partei das ungeprägte Gold nicht als Gegenstück zu seinem kufischen Gold verwendet, und der Deal wäre abgelehnt worden.“ „Es ist, als ob ein Mann drei Sa getrockneter Ajwa-Datteln kaufen wollte.“ zwei Sa und ein Mudd Kabis-Datteln, und als mir gesagt wurde, dass es nicht gut sei, bot er zwei Sa Kabis und einen Sa Datteln schlechter Qualität an, in dem Wunsch, den Verkauf zu ermöglichen. Das ist nicht gut, denn der Besitzer des Ajwa sollte ihm kein Sa von Ajwa für ein Sa von schlechten Datteln geben. Er würde ihm das nur wegen der hervorragenden Kabis-Datteln geben. „Oder es ist so, als würde ein Mann jemanden bitten, ihm drei Sa weißen Weizen für zweieinhalb Sa syrischen Weizens zu verkaufen, und ihm wird gesagt, dass es nicht gut sei, außer Gleiches um Gleiches, und so zwei Sa Weizen und ein Sa Gerste anbieten, um den Verkauf untereinander zu ermöglichen. Das ist nicht gut, weil niemand einen Sa Gerste für einen Sa weißen Weizen gegeben hätte, wenn dieser Sa an sich gewesen wäre. Es wurde nur gegeben, weil der syrische Weizen gegenüber dem weißen Weizen besser war. Das ist nicht gut. Das ist es das Gleiche wie im Fall des ungeprägten Goldes.“ Malik sagte: „Wenn es um Gold, Silber und Lebensmittel geht, also um Dinge, die nur gleichwertig verkauft werden sollten, sollte etwas, das man nicht mag und von schlechter Qualität ist, nicht mit etwas Gutem und Begehrenswertem kombiniert werden, um den Verkauf zu ermöglichen und eine schlechte Situation halal zu machen verkauft werden, die bei einem Einzelverkauf nicht angenommen worden wären und auf die der Käufer keine Rücksicht genommen hätte. Sie wird vom Käufer nur wegen der Überlegenheit des Lieferumfangs gegenüber seiner eigenen Ware akzeptiert. Transaktionen mit Gold, Silber oder Lebensmitteln dürfen nichts dieser Art umfassen. Wenn der Eigentümer minderwertiger Waren diese verkaufen möchte, verkauft er sie selbst und legt ihnen nichts bei. Es schadet nicht, wenn es so ist
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Muwatta von Imam Malik # 31/1329
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنِ ابْتَاعَ طَعَامًا فَلاَ يَبِعْهُ حَتَّى يَسْتَوْفِيَهُ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Jemand, der Lebensmittel kauft, darf sie nicht weiterverkaufen, bis er alles erhalten hat.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1330
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ دِينَارٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنِ ابْتَاعَ طَعَامًا فَلاَ يَبِعْهُ حَتَّى يَقْبِضَهُ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Dinar von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Jemand, der Lebensmittel kauft, darf sie nicht verkaufen, bis er sie in Besitz nimmt.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1331
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ قَالَ كُنَّا فِي زَمَانِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَبْتَاعُ الطَّعَامَ فَيَبْعَثُ عَلَيْنَا مَنْ يَأْمُرُنَا بِانْتِقَالِهِ مِنَ الْمَكَانِ الَّذِي ابْتَعْنَاهُ فِيهِ إِلَى مَكَانٍ سِوَاهُ قَبْلَ أَنْ نَبِيعَهُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte: „Zur Zeit des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, kauften wir Lebensmittel. Er sandte uns den Befehl, unsere Einkäufe von dem Ort, an dem wir sie gekauft hatten, an einen anderen Ort zu bringen, bevor wir sie weiterverkauften.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1332
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، ‏.‏ أَنَّ حَكِيمَ بْنَ حِزَامٍ، ابْتَاعَ طَعَامًا أَمَرَ بِهِ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ لِلنَّاسِ فَبَاعَ حَكِيمٌ الطَّعَامَ قَبْلَ أَنْ يَسْتَوْفِيَهُ فَبَلَغَ ذَلِكَ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ فَرَدَّهُ عَلَيْهِ وَقَالَ لاَ تَبِعْ طَعَامًا ابْتَعْتَهُ حَتَّى تَسْتَوْفِيَهُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Hakim ibn Hizam Lebensmittel gegen Menschen eintauschte, wie Umar ibn al-Khattab es ihm befohlen hatte. Hakim verkaufte das Essen weiter, bevor er es in Empfang genommen hatte. Dies erreichte Umar ibn al-Khattab und er widerrief den Verkauf und sagte: „Verkaufen Sie keine Lebensmittel, die Sie gekauft haben, bis Sie sie erhalten haben.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1333
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ ‏.‏ أَنَّ صُكُوكًا، خَرَجَتْ لِلنَّاسِ فِي زَمَانِ مَرْوَانَ بْنِ الْحَكَمِ مِنْ طَعَامِ الْجَارِ فَتَبَايَعَ النَّاسُ تِلْكَ الصُّكُوكَ بَيْنَهُمْ قَبْلَ أَنْ يَسْتَوْفُوهَا فَدَخَلَ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ وَرَجُلٌ مِنْ أَصْحَابِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى مَرْوَانَ بْنِ الْحَكَمِ فَقَالاَ أَتُحِلُّ بَيْعَ الرِّبَا يَا مَرْوَانُ ‏.‏ فَقَالَ أَعُوذُ بِاللَّهِ وَمَا ذَاكَ فَقَالاَ هَذِهِ الصُّكُوكُ تَبَايَعَهَا النَّاسُ ثُمَّ بَاعُوهَا قَبْلَ أَنْ يَسْتَوْفُوهَا فَبَعَثَ مَرْوَانُ الْحَرَسَ يَتْبَعُونَهَا يَنْزِعُونَهَا مِنْ أَيْدِي النَّاسِ وَيَرُدُّونَهَا إِلَى أَهْلِهَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass den Menschen zur Zeit von Marwan ibn al-Hakam Quittungen für die Produkte des Marktes in al-Jar gegeben wurden. Die Leute kauften und verkauften die Quittungen untereinander, bevor sie die Waren entgegennahmen. Zayd Thabit und einer der Gefährten des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, gingen zu Marwan ibn al-Hakam und sagten: „Marwan! Machen Sie Wucher halal?“ Er sagte: „Ich suche Zuflucht bei Allah! Was ist das?“ Er sagte: „Diese Quittungen, die die Leute kaufen und verkaufen, bevor sie die Waren in Empfang nehmen.“ Deshalb schickte Marwan einen Wächter, der ihnen folgte und sie den Menschen aus den Händen nahm und sie ihren Besitzern zurückgab
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Muwatta von Imam Malik # 31/1334
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ رَجُلاً، أَرَادَ أَنْ يَبْتَاعَ طَعَامًا مِنْ رَجُلٍ إِلَى أَجَلٍ فَذَهَبَ بِهِ الرَّجُلُ الَّذِي يُرِيدُ أَنْ يَبِيعَهُ الطَّعَامَ إِلَى السُّوقِ فَجَعَلَ يُرِيهِ الصُّبَرَ وَيَقُولُ لَهُ مِنْ أَيِّهَا تُحِبُّ أَنْ أَبْتَاعَ لَكَ فَقَالَ الْمُبْتَاعُ أَتَبِيعُنِي مَا لَيْسَ عِنْدَكَ فَأَتَيَا عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ فَذَكَرَا ذَلِكَ لَهُ فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ لِلْمُبْتَاعِ لاَ تَبْتَعْ مِنْهُ مَا لَيْسَ عِنْدَهُ ‏.‏ وَقَالَ لِلْبَائِعِ لاَ تَبِعْ مَا لَيْسَ عِنْدَكَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass ein Mann einem Mann im Voraus Essen abkaufen wollte. Der Mann, der ihm das Essen verkaufen wollte, ging mit ihm auf den Markt, und er fing an, ihm Haufen zu zeigen und sagte: „Welches soll ich für dich kaufen?“ Der Käufer sagte zu ihm: „Verkaufen Sie mir, was Sie nicht haben?“ Also kamen sie zu Abdullah ibn Umar und erzählten ihm davon. Abdallah ibn Umar sagte zum Käufer: „Kaufe nicht von ihm, was er nicht hat.“ Er sagte zum Verkäufer: „Verkaufen Sie nicht, was Sie nicht haben.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1335
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّهُ سَمِعَ جَمِيلَ بْنَ عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْمُؤَذِّنَ، يَقُولُ لِسَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ إِنِّي رَجُلٌ أَبْتَاعُ مِنَ الأَرْزَاقِ الَّتِي تُعْطَى النَّاسُ بِالْجَارِ مَا شَاءَ اللَّهُ ثُمَّ أُرِيدُ أَنْ أَبِيعَ الطَّعَامَ الْمَضْمُونَ عَلَىَّ إِلَى أَجَلٍ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ سَعِيدٌ أَتُرِيدُ أَنْ تُوَفِّيَهُمْ مِنْ تِلْكَ الأَرْزَاقِ الَّتِي ابْتَعْتَ فَقَالَ نَعَمْ ‏.‏ فَنَهَاهُ عَنْ ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ أَنَّهُ مَنِ اشْتَرَى طَعَامًا بُرًّا أَوْ شَعِيرًا أَوْ سُلْتًا أَوْ ذُرَةً أَوْ دُخْنًا أَوْ شَيْئًا مِنَ الْحُبُوبِ الْقِطْنِيَّةِ أَوْ شَيْئًا مِمَّا يُشْبِهُ الْقِطْنِيَّةَ مِمَّا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ أَوْ شَيْئًا مِنَ الأُدْمِ كُلِّهَا الزَّيْتِ وَالسَّمْنِ وَالْعَسَلِ وَالْخَلِّ وَالْجُبْنِ وَالشَّبْرَقِ وَاللَّبَنِ وَمَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ الأُدْمِ فَإِنَّ الْمُبْتَاعَ لاَ يَبِيعُ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ حَتَّى يَقْبِضَهُ وَيَسْتَوْفِيَهُ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass Yahya ibn Said hörte, wie Jamil ibn Abd ar-Rahman, der Muadhdhin, zu Said ibn al-Musayyab sagte: „Ich bin ein Mann, der von den Quittungen für die Lebensmittel, die den Menschen in al-Jar angeboten werden, kauft, was Allah will. Ich möchte die Bezahlung für Waren entgegennehmen, deren Lieferung ich zu einem späteren Zeitpunkt garantiere.“ Said sagte zu ihm: „Haben Sie vor, diese Dinge mit den Quittungen für die Lebensmittel zu begleichen, die Sie gekauft haben?“ Er sagte: „Ja.“ Also hat er das verboten. Malik sagte: „Die unter uns allgemein vereinbarte Vorgehensweise beim Kauf von Lebensmitteln – Weizen, Gerste, Durra-Sorghum, Perlhirse oder Hülsenfrüchten oder Hülsenfrüchten, für die Zakat erforderlich ist, oder Gewürzen jeglicher Art – Öl, Ghee, Honig, Essig, Käse, Sesamöl, Milch usw. – besteht darin, dass der Käufer nichts davon weiterverkaufen sollte, bis er es in Besitz genommen und vollständig geliefert hat.“
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Muwatta von Imam Malik # 31/1336
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، أَنَّهُ سَمِعَ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، وَسُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ، يَنْهَيَانِ أَنْ يَبِيعَ الرَّجُلُ، حِنْطَةً بِذَهَبٍ إِلَى أَجَلٍ ثُمَّ يَشْتَرِيَ بِالذَّهَبِ تَمْرًا قَبْلَ أَنْ يَقْبِضَ الذَّهَبَ
Yahya erzählte mir von Malik, dass Abu'z-Zinad hörte, wie Sa'id ibn al-Musayyab und Sulayman ibn Yasar einem Mann verboten hatten, Weizen zu verspäteten Bedingungen für Gold zu verkaufen und dann getrocknete Datteln mit dem Gold zu kaufen, bevor er das Gold erhalten hatte
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Muwatta von Imam Malik # 31/1337
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ كَثِيرِ بْنِ فَرْقَدٍ، ‏.‏ أَنَّهُ سَأَلَ أَبَا بَكْرِ بْنَ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ عَنِ الرَّجُلِ، يَبِيعُ الطَّعَامَ مِنَ الرَّجُلِ بِذَهَبٍ إِلَى أَجَلٍ ثُمَّ يَشْتَرِي بِالذَّهَبِ تَمْرًا قَبْلَ أَنْ يَقْبِضَ الذَّهَبَ فَكَرِهَ ذَلِكَ وَنَهَى عَنْهُ ‏.‏ وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، بِمِثْلِ ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنَّمَا نَهَى سَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ وَسُلَيْمَانُ بْنُ يَسَارٍ وَأَبُو بَكْرِ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ وَابْنُ شِهَابٍ عَنْ أَنْ لاَ يَبِيعَ الرَّجُلُ حِنْطَةً بِذَهَبٍ ثُمَّ يَشْتَرِيَ الرَّجُلُ بِالذَّهَبِ تَمْرًا قَبْلَ أَنْ يَقْبِضَ الذَّهَبَ مِنْ بَيْعِهِ الَّذِي اشْتَرَى مِنْهُ الْحِنْطَةَ فَأَمَّا أَنْ يَشْتَرِيَ بِالذَّهَبِ الَّتِي بَاعَ بِهَا الْحِنْطَةَ إِلَى أَجَلٍ تَمْرًا مِنْ غَيْرِ بَائِعِهِ الَّذِي بَاعَ مِنْهُ الْحِنْطَةَ قَبْلَ أَنْ يَقْبِضَ الذَّهَبَ وَيُحِيلَ الَّذِي اشْتَرَى مِنْهُ التَّمْرَ عَلَى غَرِيمِهِ الَّذِي بَاعَ مِنْهُ الْحِنْطَةَ بِالذَّهَبِ الَّتِي لَهُ عَلَيْهِ فِي ثَمَنِ التَّمْرِ فَلاَ بَأْسَ بِذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَقَدْ سَأَلْتُ عَنْ ذَلِكَ غَيْرَ وَاحِدٍ مِنْ أَهْلِ الْعِلْمِ فَلَمْ يَرَوْا بِهِ بَأْسًا ‏
Yahya erzählte mir aus Malik, dass Kathir ibn Farqad Abu Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm über einen Mann fragte, der Lebensmittel verkaufte, die zu einem späteren Zeitpunkt an einen Mann geliefert werden sollten, und dass er dann mit dem Gold Datteln kaufte, bevor er das Gold erhalten hatte. Er missbilligte das und verbot es. Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab etwas Ähnliches. Malik sagte: „Sagte ibn al-Musayyab, Sulayman ibn Yasar, Abu Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm und Ibn Shihab verboten einem Mann, Weizen für Gold zu verkaufen und dann mit diesem Gold Datteln zu kaufen, bevor er das Gold aus der Transaktion erhalten hatte, in der er den Weizen verkaufte.“ Es schadet niemandem, Datteln zu verspäteten Bedingungen zu kaufen, aufgrund des Goldes, für das er den Weizen verkauft hat, von jemand anderem als der Person, an die er den Weizen verkauft hat, bevor er das Gold in Besitz genommen hat, und denjenigen, von dem er die Datteln gekauft hat, an seinen Schuldner zu verweisen, der den Weizen gekauft hat, für das Gold, das ihm für die Datteln geschuldet wird.“ Malik sagte: „Ich habe mehr als einen der Leute mit Wissen darüber gefragt, und sie sahen keinen Schaden darin
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Muwatta von Imam Malik # 31/1338
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّهُ سَمِعَ جَمِيلَ بْنَ عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْمُؤَذِّنَ، يَقُولُ لِسَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ إِنِّي رَجُلٌ أَبْتَاعُ مِنَ الأَرْزَاقِ الَّتِي تُعْطَى النَّاسُ بِالْجَارِ مَا شَاءَ اللَّهُ ثُمَّ أُرِيدُ أَنْ أَبِيعَ الطَّعَامَ الْمَضْمُونَ عَلَىَّ إِلَى أَجَلٍ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ سَعِيدٌ أَتُرِيدُ أَنْ تُوَفِّيَهُمْ مِنْ تِلْكَ الأَرْزَاقِ الَّتِي ابْتَعْتَ فَقَالَ نَعَمْ ‏.‏ فَنَهَاهُ عَنْ ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ أَنَّهُ مَنِ اشْتَرَى طَعَامًا بُرًّا أَوْ شَعِيرًا أَوْ سُلْتًا أَوْ ذُرَةً أَوْ دُخْنًا أَوْ شَيْئًا مِنَ الْحُبُوبِ الْقِطْنِيَّةِ أَوْ شَيْئًا مِمَّا يُشْبِهُ الْقِطْنِيَّةَ مِمَّا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ أَوْ شَيْئًا مِنَ الأُدْمِ كُلِّهَا الزَّيْتِ وَالسَّمْنِ وَالْعَسَلِ وَالْخَلِّ وَالْجُبْنِ وَالشَّبْرَقِ وَاللَّبَنِ وَمَا أَشْبَهَ ذَلِكَ مِنَ الأُدْمِ فَإِنَّ الْمُبْتَاعَ لاَ يَبِيعُ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ حَتَّى يَقْبِضَهُ وَيَسْتَوْفِيَهُ ‏.‏
Er erzählte mir im Auftrag von Malik, im Auftrag von Yahya bin Saeed, dass er Jamil bin Abd al-Rahman, den Muezzin, zu Saeed bin al-Musayyab sagen hörte: „Ich bin ein Mann.“ Ich werde von den Vorräten, die mein Nachbar den Menschen gibt, so wie Gott es will, einkaufen und dann die Lebensmittel verkaufen, die für einen bestimmten Zeitraum garantiert sind. Also sagte er zu ihm. Saeed. Möchten Sie die von Ihnen erworbene Provision zurückzahlen? Er sagte: „Ja.“ Also hat er das verboten. Malik sagte: „Die Angelegenheit wurde vereinbart.“ Bei uns gibt es keinen Unterschied, wer Weizen, Gerste, Weizen, Mais, Hirse oder irgendein anderes Getreide kauft. Baumwolle oder etwas, das Baumwolle ähnelt, für das Zakat erforderlich ist, oder etwas, das aus Rohstoffen wie Öl, Ghee, Honig und Essig hergestellt wird. Was Käse, Käse, Milch und alles, was der Menschheit ähnelt, betrifft, so verkauft der Käufer nichts davon, bis er es in Besitz nimmt. Und er erfüllt es.
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Muwatta von Imam Malik # 31/1339
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ قَالَ لاَ بَأْسَ بِأَنْ يُسَلِّفَ الرَّجُلُ الرَّجُلَ فِي الطَّعَامِ الْمَوْصُوفِ بِسِعْرٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مُسَمًّى مَا لَمْ يَكُنْ فِي زَرْعٍ لَمْ يَبْدُ صَلاَحُهُ أَوْ تَمْرٍ لَمْ يَبْدُ صَلاَحُهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِيمَنْ سَلَّفَ فِي طَعَامٍ بِسِعْرٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مُسَمًّى فَحَلَّ الأَجَلُ فَلَمْ يَجِدِ الْمُبْتَاعُ عِنْدَ الْبَائِعِ وَفَاءً مِمَّا ابْتَاعَ مِنْهُ فَأَقَالَهُ فَإِنَّهُ لاَ يَنْبَغِي لَهُ أَنْ يَأْخُذَ مِنْهُ إِلاَّ وَرِقَهُ أَوْ ذَهَبَهُ أَوِ الثَّمَنَ الَّذِي دَفَعَ إِلَيْهِ بِعَيْنِهِ وَإِنَّهُ لاَ يَشْتَرِي مِنْهُ بِذَلِكَ الثَّمَنِ شَيْئًا حَتَّى يَقْبِضَهُ مِنْهُ وَذَلِكَ أَنَّهُ إِذَا أَخَذَ غَيْرَ الثَّمَنِ الَّذِي دَفَعَ إِلَيْهِ أَوْ صَرَفَهُ فِي سِلْعَةٍ غَيْرِ الطَّعَامِ الَّذِي ابْتَاعَ مِنْهُ فَهُوَ بَيْعُ الطَّعَامِ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَقَدْ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعِ الطَّعَامِ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَإِنْ نَدِمَ الْمُشْتَرِي فَقَالَ لِلْبَائِعِ أَقِلْنِي وَأُنْظِرُكَ بِالثَّمَنِ الَّذِي دَفَعْتُ إِلَيْكَ ‏.‏ فَإِنَّ ذَلِكَ لاَ يَصْلُحُ وَأَهْلُ الْعِلْمِ يَنْهَوْنَ عَنْهُ وَذَلِكَ أَنَّهُ لَمَّا حَلَّ الطَّعَامُ لِلْمُشْتَرِي عَلَى الْبَائِعِ أَخَّرَ عَنْهُ حَقَّهُ عَلَى أَنْ يُقِيلَهُ فَكَانَ ذَلِكَ بَيْعَ الطَّعَامِ إِلَى أَجَلٍ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنَّ الْمُشْتَرِيَ حِينَ حَلَّ الأَجَلُ وَكَرِهَ الطَّعَامَ أَخَذَ بِهِ دِينَارًا إِلَى أَجَلٍ وَلَيْسَ ذَلِكَ بِالإِقَالَةِ وَإِنَّمَا الإِقَالَةُ مَا لَمْ يَزْدَدْ فِيهِ الْبَائِعُ وَلاَ الْمُشْتَرِي فَإِذَا وَقَعَتْ فِيهِ الزِّيَادَةُ بِنَسِيئَةٍ إِلَى أَجَلٍ أَوْ بِشَىْءٍ يَزْدَادُهُ أَحَدُهُمَا عَلَى صَاحِبِهِ أَوْ بِشَىْءٍ يَنْتَفِعُ بِهِ أَحَدُهُمَا فَإِنَّ ذَلِكَ لَيْسَ بِالإِقَالَةِ وَإِنَّمَا تَصِيرُ الإِقَالَةُ إِذَا فَعَلاَ ذَلِكَ بَيْعًا وَإِنَّمَا أُرْخِصَ فِي الإِقَالَةِ وَالشِّرْكِ وَالتَّوْلِيَةِ مَا لَمْ يَدْخُلْ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ زِيَادَةٌ أَوْ نُقْصَانٌ أَوْ نَظِرَةٌ فَإِنْ دَخَلَ ذَلِكَ زِيَادَةٌ أَوْ نُقْصَانٌ أَوْ نَظِرَةٌ صَارَ بَيْعًا يُحِلُّهُ مَا يُحِلُّ الْبَيْعَ وَيُحَرِّمُهُ مَا يُحَرِّمُ الْبَيْعَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَنْ سَلَّفَ فِي حِنْطَةٍ شَامِيَّةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ مَحْمُولَةً بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ مَنْ سَلَّفَ فِي صِنْفٍ مِنَ الأَصْنَافِ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ خَيْرًا مِمَّا سَلَّفَ فِيهِ أَوْ أَدْنَى بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنْ يُسَلِّفَ الرَّجُلُ فِي حِنْطَةٍ مَحْمُولَةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ شَعِيرًا أَوْ شَامِيَّةً وَإِنْ سَلَّفَ فِي تَمْرٍ عَجْوَةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ صَيْحَانِيًّا أَوْ جَمْعًا وَإِنْ سَلَّفَ فِي زَبِيبٍ أَحْمَرَ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ أَسْوَدَ إِذَا كَانَ ذَلِكَ كُلُّهُ بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ إِذَا كَانَتْ مَكِيلَةُ ذَلِكَ سَوَاءً بِمِثْلِ كَيْلِ مَا سَلَّفَ فِيهِ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte, dass es nicht schädlich sei, wenn ein Mann einem anderen Mann einen Vorschuss für Lebensmittel mit einer festgelegten Beschreibung und einem festgelegten Preis bis zu einem festgelegten Datum mache, solange es sich nicht um Feldfrüchte oder Datteln handele, die noch nicht zu reifen begonnen hätten. Malik sagte: „Die Art und Weise, wie wir bei jemandem vorgehen, der bis zu einem bestimmten Datum einen Vorschuss für Lebensmittel zu einem bekannten Preis leistet, und das Datum kommt und er feststellt, dass von dem, was ihm beim Verkäufer verkauft wurde, nicht ausreicht, um seine Bestellung zu erfüllen, und deshalb den Verkauf widerruft, besteht darin, dass er nur das Silber, Gold oder den Preis zurücknehmen muss, den er genau bezahlt hat. Er kauft nichts anderes von dem Mann zum gleichen Preis, bis er zurückbekommen hat, was er bezahlt hat. Das liegt daran, dass er etwas anderes genommen hat Abgesehen von dem Preis, den er ihm zahlte oder gegen andere Waren als die Waren eintauschte, die er von ihm gekauft hatte, würde er Lebensmittel verkaufen, bevor er sie geliefert bekam. Malik sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot den Verkauf von Lebensmitteln, bevor sie geliefert wurden.“ Malik sagte, es sei nicht gut, wenn der Käufer seinen Kauf bereue und den Verkäufer auffordere, den Verkauf für ihn zu widerrufen, und er würde ihn nicht sofort zur Zahlung des gezahlten Betrags drängen. Die Leute des Wissens haben das verboten. Der Grund hierfür war, dass der Käufer, als der Verkäufer das Essen für den Käufer bereitstellte, seine Schulden gegenüber dem Verkäufer zurückstellte, damit dieser den Verkauf für ihn widerrufen konnte. Dabei handelte es sich um den Verkauf von Lebensmitteln mit verspäteten Bedingungen vor der Lieferung der Lebensmittel. Malik sagte: „Die Erklärung dafür ist, dass, wenn der Liefertermin erreicht ist und der Käufer das Essen nicht mag, der Verkäufer Geld für die spätere Zahlung einnimmt und es sich daher nicht um einen Widerruf handelt. Ein Widerruf ist das, bei dem weder das noch der … Käufer und Verkäufer erhöht sich. Erfolgt die Erhöhung durch Zahlungsaufschub für einen bestimmten Zeitraum oder durch etwas, das einen von ihnen gegenüber dem anderen erhöht oder einem von ihnen einen Gewinn verschafft, handelt es sich nicht um einen Widerruf. Wenn einer von beiden dies tut, wird aus dem Widerruf ein Verkauf. Es gibt einen Ablass für Widerruf, Partnerschaft und Übertragung, solange darin keine Erhöhung, Verringerung oder Aufschiebung eintritt. Kommt es zu einer Erhöhung, Minderung oder Stundung, handelt es sich um einen Verkauf. Was auch immer einen Verkauf halal macht, macht ihn halal und was auch immer einen Verkauf haram macht, macht ihn haram.“ Malik sagte: „Wenn jemand für syrischen Weizen im Voraus bezahlt, schadet es nicht, wenn er nach Ablauf der Frist eine Ladung übernimmt.“ Malik sagte: „Das Gleiche gilt für jeden, der für irgendetwas Vorschuss leistet.“ Es kann nicht schaden, wenn er nach dem vereinbarten Liefertermin eine bessere oder eine schlechtere Leistung als den von ihm geleisteten Vorschuss in Kauf nimmt. Die Erklärung dafür ist, dass zum Beispiel ein Mann für ein bestimmtes Gewicht Weizen vorschlägt. Es schadet nicht, wenn er sich für Gerste oder syrischen Weizen entscheidet. Wenn er für gute Datteln vorgesorgt hat, kann es nicht schaden, wenn er sich für Datteln von schlechter Qualität entscheidet. Wenn er rote Rosinen im Voraus bezahlt hat, schadet es nicht, wenn er schwarze nimmt, wenn dies nach dem vereinbarten Liefertermin geschieht und wenn das Maß dessen, was er nimmt, dem Maß dessen entspricht, was er im Voraus bezahlt hat