56 Hadithe
01
Muwatta von Imam Malik # 36/1399
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ زَيْنَبَ بِنْتِ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أُمِّ سَلَمَةَ، زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ إِنَّمَا أَنَا بَشَرٌ وَإِنَّكُمْ تَخْتَصِمُونَ إِلَىَّ فَلَعَلَّ بَعْضَكُمْ أَنْ يَكُونَ أَلْحَنَ بِحُجَّتِهِ مِنْ بَعْضٍ فَأَقْضِيَ لَهُ عَلَى نَحْوِ مَا أَسْمَعُ مِنْهُ فَمَنْ قَضَيْتُ لَهُ بِشَىْءٍ مِنْ حَقِّ أَخِيهِ فَلاَ يَأْخُذَنَّ مِنْهُ شَيْئًا فَإِنَّمَا أَقْطَعُ لَهُ قِطْعَةً مِنَ النَّارِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Hisham ibn Urwa von seinem Vater von Zaynab bint Abi Salama von Umm Salama, der Frau des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Ich bin nur ein Mann, zu dem ihr eure Streitigkeiten bringt. Vielleicht ist einer von euch in seinen Beweisen beredter als der andere, also urteile ich entsprechend dem, was ich von ihm gehört habe. Was auch immer ich.“ Entscheide für ihn, was zum Recht seines Bruders gehört, er darf nichts davon nehmen, denn Ich gewähre ihm einen Teil des Feuers
02
Muwatta von Imam Malik # 36/1400
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، اخْتَصَمَ إِلَيْهِ مُسْلِمٌ وَيَهُودِيٌّ فَرَأَى عُمَرُ أَنَّ الْحَقَّ لِلْيَهُودِيِّ فَقَضَى لَهُ فَقَالَ لَهُ الْيَهُودِيُّ وَاللَّهِ لَقَدْ قَضَيْتَ بِالْحَقِّ ‏.‏ فَضَرَبَهُ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ بِالدِّرَّةِ ثُمَّ قَالَ وَمَا يُدْرِيكَ فَقَالَ لَهُ الْيَهُودِيُّ إِنَّا نَجِدُ أَنَّهُ لَيْسَ قَاضٍ يَقْضِي بِالْحَقِّ إِلاَّ كَانَ عَنْ يَمِينِهِ مَلَكٌ وَعَنْ شِمَالِهِ مَلَكٌ يُسَدِّدَانِهِ وَيُوَفِّقَانِهِ لِلْحَقِّ مَادَامَ مَعَ الْحَقِّ فَإِذَا تَرَكَ الْحَقَّ عَرَجَا وَتَرَكَاهُ ‏.‏
Malik erzählte mir von Yahya ibn Said von Said ibn al-Musayyab, dass Umar ibn al-Khattab einen Streit zwischen einem Muslim und einem Juden vorgebracht bekam. Umar sah, dass das Recht dem Juden gehörte und entschied zu seinen Gunsten. Der Jude sagte zu ihm: „Bei Allah! Du hast richtig geurteilt.“ Da schlug Umar ibn al-Khattab ihn mit einer Peitsche und sagte: „Wie kannst du sicher sein?“ Der Jude sagte zu ihm: „Wir stellen fest, dass es keinen Richter gibt, der richtig urteilt, sondern dass es einen Engel auf seiner rechten Seite und einen Engel auf seiner linken Seite gibt, die ihn führen und ihm Erfolg in der Wahrheit geben, solange er in der Wahrheit ist.“ Wenn er die Wahrheit verlässt, erheben sie sich und verlassen ihn
03
Muwatta von Imam Malik # 36/1401
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرِو بْنِ عُثْمَانَ، عَنْ أَبِي عَمْرَةَ الأَنْصَارِيِّ، عَنْ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ الْجُهَنِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ أَلاَ أُخْبِرُكُمْ بِخَيْرِ الشُّهَدَاءِ الَّذِي يَأْتِي بِشَهَادَتِهِ قَبْلَ أَنْ يُسْأَلَهَا أَوْ يُخْبِرُ بِشَهَادَتِهِ قَبْلَ أَنْ يُسْأَلَهَا ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Abi Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm von seinem Vater von Abdullah ibn Amr ibn Uthman von Abu Amra al-Ansari von Zayd ibn Khalid al-Juhani, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Soll ich dir nicht sagen, wer der beste Zeuge ist? Derjenige, der sein Zeugnis vorlegt.“ darum gebeten wird oder seine Aussage macht, bevor er darum gebeten wird
04
Muwatta von Imam Malik # 36/1402
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَنَّهُ قَالَ قَدِمَ عَلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ الْعِرَاقِ فَقَالَ لَقَدْ جِئْتُكَ لأَمْرٍ مَا لَهُ رَأْسٌ وَلاَ ذَنَبٌ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ مَا هُوَ قَالَ شَهَادَاتُ الزُّورِ ظَهَرَتْ بِأَرْضِنَا ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ أَوَقَدْ كَانَ ذَلِكَ قَالَ نَعَمْ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ وَاللَّهِ لاَ يُؤْسَرُ رَجُلٌ فِي الإِسْلاَمِ بِغَيْرِ الْعُدُولِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman sagte: „Ein Iraker trat vor Umar ibn al-Khattab und sagte: ‚Ich bin wegen einer Angelegenheit zu dir gekommen, die keinen Anfang und kein Ende hat.‘ Umar sagte: „Was ist das?“ Der Mann sagte: „In unserem Land sind falsche Aussagen aufgetaucht.“ Umar sagte: „Ist das so?“ Er sagte: „Ja.“ Umar sagte: „Bei Allah!“ Ein Mann wird im Islam nicht ohne gerechte Zeugen inhaftiert
05
Muwatta von Imam Malik # 36/1403
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ لاَ تَجُوزُ شَهَادَةُ خَصْمٍ وَلاَ ظَنِينٍ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Die Aussage von jemandem, von dem bekannt ist, dass er einen Groll hegt oder unzuverlässig ist, wird nicht akzeptiert.“
06
Muwatta von Imam Malik # 36/1404
قَالَ يَحْيَى عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، وَغَيْرِهِ، أَنَّهُمْ سُئِلُوا عَنْ رَجُلٍ، جُلِدَ الْحَدَّ أَتَجُوزُ شَهَادَتُهُ فَقَالُوا نَعَمْ إِذَا ظَهَرَتْ مِنْهُ التَّوْبَةُ ‏.‏
Yahya sagte von Malik, dass er von Sulayman ibn Yasar und anderen gehört habe, dass sie auf die Frage, ob die Aussage eines wegen eines Hadd-Verbrechens ausgepeitschten Mannes zulässig sei, antworteten: „Ja, wenn Reue (Tawba) von ihm kommt.“ Malik erzählte mir, dass er hörte, wie Ibn Shihab danach gefragt wurde, und er sagte dasselbe wie Sulayman ibn Yasar. Malik sagte: „Das ist es, was in unserer Gemeinde getan wird. Es geschieht durch das Wort Allahs, des Gesegneten, des Erhabenen: ‚Und diejenigen, die Frauen beschuldigen, die Muhsan sind, und dann nicht vier Zeugen vorbringen, peitschen sie mit achtzig Peitschenhieben aus und akzeptieren niemals eine Aussage von ihnen. Sie sind in der Tat Übeltäter, außer denen, die danach Tawba abgeben und Wiedergutmachung leisten. Allah ist verzeihend, barmherzig.‘ " (Sure 24 Ayat)
07
Muwatta von Imam Malik # 36/1405
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ سَمِعَ ابْنَ شِهَابٍ، يُسْأَلُ عَنْ ذَلِكَ، فَقَالَ مِثْلَ مَا قَالَ سُلَيْمَانُ بْنُ يَسَارٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا وَذَلِكَ لِقَوْلِ اللَّهِ تَبَارَكَ وَتَعَالَى ‏{‏وَالَّذِينَ يَرْمُونَ الْمُحْصَنَاتِ ثُمَّ لَمْ يَأْتُوا بِأَرْبَعَةِ شُهَدَاءَ فَاجْلِدُوهُمْ ثَمَانِينَ جَلْدَةً وَلاَ تَقْبَلُوا لَهُمْ شَهَادَةً أَبَدًا وَأُولَئِكَ هُمُ الْفَاسِقُونَ * إِلاَّ الَّذِينَ تَابُوا مِنْ بَعْدِ ذَلِكَ وَأَصْلَحُوا فَإِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ‏}‏‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَالأَمْرُ الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَنَا أَنَّ الَّذِي يُجْلَدُ الْحَدَّ ثُمَّ تَابَ وَأَصْلَحَ تَجُوزُ شَهَادَتُهُ وَهُوَ أَحَبُّ مَا سَمِعْتُ إِلَىَّ فِي ذَلِكَ ‏.‏
Hadith-Übersetzung Nicht verfügbar
08
Muwatta von Imam Malik # 36/1406
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنْ جَعْفَرِ بْنِ مُحَمَّدٍ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى بِالْيَمِينِ مَعَ الشَّاهِدِ ‏.‏
Yahya sagte: „Malik sagte von Jafar ibn Muhammad von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, das Urteil auf der Grundlage eines Eides mit einem Zeugen verkündete.“
09
Muwatta von Imam Malik # 36/1407
وَعَنْ مَالِكٍ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِ، كَتَبَ إِلَى عَبْدِ الْحَمِيدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ زَيْدِ بْنِ الْخَطَّابِ وَهُوَ عَامِلٌ عَلَى الْكُوفَةِ أَنِ اقْضِ بِالْيَمِينِ مَعَ الشَّاهِدِ ‏.‏
Von Malik aus Abu'z-Zinad, den Umar ibn Abd al-Aziz an Abd al-Hamid ibn Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn al-Khattab, den Gouverneur von Kufa, schrieb: „Verkünde das Urteil auf der Grundlage eines Eides mit einem Zeugen.“
10
Muwatta von Imam Malik # 36/1408
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ أَبَا سَلَمَةَ بْنَ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، وَسُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ، سُئِلاَ هَلْ يُقْضَى بِالْيَمِينِ مَعَ الشَّاهِدِ فَقَالاَ نَعَمْ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَضَتِ السُّنَّةُ فِي الْقَضَاءِ بِالْيَمِينِ مَعَ الشَّاهِدِ الْوَاحِدِ يَحْلِفُ صَاحِبُ الْحَقِّ مَعَ شَاهِدِهِ وَيَسْتَحِقُّ حَقَّهُ فَإِنْ نَكَلَ وَأَبَى أَنْ يَحْلِفَ أُحْلِفَ الْمَطْلُوبُ فَإِنْ حَلَفَ سَقَطَ عَنْهُ ذَلِكَ الْحَقُّ وَإِنْ أَبَى أَنْ يَحْلِفَ ثَبَتَ عَلَيْهِ الْحَقُّ لِصَاحِبِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنَّمَا يَكُونُ ذَلِكَ فِي الأَمْوَالِ خَاصَّةً وَلاَ يَقَعُ ذَلِكَ فِي شَىْءٍ مِنَ الْحُدُودِ وَلاَ فِي نِكَاحٍ وَلاَ فِي طَلاَقٍ وَلاَ فِي عَتَاقَةٍ وَلاَ فِي سَرِقَةٍ وَلاَ فِي فِرْيَةٍ فَإِنْ قَالَ قَائِلٌ فَإِنَّ الْعَتَاقَةَ مِنَ الأَمْوَالِ ‏.‏ فَقَدْ أَخْطَأَ لَيْسَ ذَلِكَ عَلَى مَا قَالَ وَلَوْ كَانَ ذَلِكَ عَلَى مَا قَالَ لَحَلَفَ الْعَبْدُ مَعَ شَاهِدِهِ إِذَا جَاءَ بِشَاهِدٍ أَنَّ سَيِّدَهُ أَعْتَقَهُ وَأَنَّ الْعَبْدَ إِذَا جَاءَ بِشَاهِدٍ عَلَى مَالٍ مِنَ الأَمْوَالِ ادَّعَاهُ حَلَفَ مَعَ شَاهِدِهِ وَاسْتَحَقَّ حَقَّهُ كَمَا يَحْلِفُ الْحُرُّ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَالسُّنَّةُ عِنْدَنَا أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا جَاءَ بِشَاهِدٍ عَلَى عَتَاقَتِهِ اسْتُحْلِفَ سَيِّدُهُ مَا أَعْتَقَهُ وَبَطَلَ ذَلِكَ عَنْهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ السُّنَّةُ عِنْدَنَا أَيْضًا فِي الطَّلاَقِ إِذَا جَاءَتِ الْمَرْأَةُ بِشَاهِدٍ أَنَّ زَوْجَهَا طَلَّقَهَا أُحْلِفَ زَوْجُهَا مَا طَلَّقَهَا فَإِذَا حَلَفَ لَمْ يَقَعْ عَلَيْهِ الطَّلاَقُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَسُنَّةُ الطَّلاَقِ وَالْعَتَاقَةِ فِي الشَّاهِدِ الْوَاحِدِ وَاحِدَةٌ إِنَّمَا يَكُونُ الْيَمِينُ عَلَى زَوْجِ الْمَرْأَةِ وَعَلَى سَيِّدِ الْعَبْدِ وَإِنَّمَا الْعَتَاقَةُ حَدٌّ مِنَ الْحُدُودِ لاَ تَجُوزُ فِيهَا شَهَادَةُ النِّسَاءِ لأَنَّهُ إِذَا عَتَقَ الْعَبْدُ ثَبَتَتْ حُرْمَتُهُ وَوَقَعَتْ لَهُ الْحُدُودُ وَوَقَعَتْ عَلَيْهِ وَإِنْ زَنَى وَقَدْ أُحْصِنَ رُجِمَ وَإِنْ قَتَلَ الْعَبْدَ قُتِلَ بِهِ وَثَبَتَ لَهُ الْمِيرَاثُ بَيْنَهُ وَبَيْنَ مَنْ يُوَارِثُهُ فَإِنِ احْتَجَّ مُحْتَجٌّ فَقَالَ لَوْ أَنَّ رَجُلاً أَعْتَقَ عَبْدَهُ وَجَاءَ رَجُلٌ يَطْلُبُ سَيِّدَ الْعَبْدِ بِدَيْنٍ لَهُ عَلَيْهِ فَشَهِدَ لَهُ عَلَى حَقِّهِ ذَلِكَ رَجُلٌ وَامْرَأَتَانِ فَإِنَّ ذَلِكَ يُثْبِتُ الْحَقَّ عَلَى سَيِّدِ الْعَبْدِ حَتَّى تُرَدَّ بِهِ عَتَاقَتُهُ إِذَا لَمْ يَكُنْ لِسَيِّدِ الْعَبْدِ مَالٌ غَيْرُ الْعَبْدِ يُرِيدُ أَنْ يُجِيزَ بِذَلِكَ شَهَادَةَ النِّسَاءِ فِي الْعَتَاقَةِ فَإِنَّ ذَلِكَ لَيْسَ عَلَى مَا قَالَ وَإِنَّمَا مَثَلُ ذَلِكَ الرَّجُلُ يَعْتِقُ عَبْدَهُ ثُمَّ يَأْتِي طَالِبُ الْحَقِّ عَلَى سَيِّدِهِ بِشَاهِدٍ وَاحِدٍ فَيَحْلِفُ مَعَ شَاهِدِهِ ثُمَّ يَسْتَحِقُّ حَقَّهُ وَتُرَدُّ بِذَلِكَ عَتَاقَةُ الْعَبْدِ أَوْ يَأْتِي الرَّجُلُ قَدْ كَانَتْ بَيْنَهُ وَبَيْنَ سَيِّدِ الْعَبْدِ مُخَالَطَةٌ وَمُلاَبَسَةٌ فَيَزْعُمُ أَنَّ لَهُ عَلَى سَيِّدِ الْعَبْدِ مَالاً فَيُقَالُ لِسَيِّدِ الْعَبْدِ احْلِفْ مَا عَلَيْكَ مَا ادَّعَى فَإِنْ نَكَلَ وَأَبَى أَنْ يَحْلِفَ حُلِّفَ صَاحِبُ الْحَقِّ وَثَبَتَ حَقُّهُ عَلَى سَيِّدِ الْعَبْدِ فَيَكُونُ ذَلِكَ يَرُدُّ عَتَاقَةَ الْعَبْدِ إِذَا ثَبَتَ الْمَالُ عَلَى سَيِّدِهِ ‏.‏ قَالَ وَكَذَلِكَ أَيْضًا الرَّجُلُ يَنْكِحُ الأَمَةَ فَتَكُونُ امْرَأَتَهُ فَيَأْتِي سَيِّدُ الأَمَةِ إِلَى الرَّجُلِ الَّذِي تَزَوَّجَهَا فَيَقُولُ ابْتَعْتَ مِنِّي جَارِيَتِي فُلاَنَةَ أَنْتَ وَفُلاَنٌ بِكَذَا وَكَذَا دِينَارًا ‏.‏ فَيُنْكِرُ ذَلِكَ زَوْجُ الأَمَةِ فَيَأْتِي سَيِّدُ الأَمَةِ بِرَجُلٍ وَامْرَأَتَيْنِ فَيَشْهَدُونَ عَلَى مَا قَالَ فَيَثْبُتُ بَيْعُهُ وَيَحِقُّ حَقُّهُ وَتَحْرُمُ الأَمَةُ عَلَى زَوْجِهَا وَيَكُونُ ذَلِكَ فِرَاقًا بَيْنَهُمَا وَشَهَادَةُ النِّسَاءِ لاَ تَجُوزُ فِي الطَّلاَقِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَمِنْ ذَلِكَ أَيْضًا الرَّجُلُ يَفْتَرِي عَلَى الرَّجُلِ الْحُرِّ فَيَقَعُ عَلَيْهِ الْحَدُّ فَيَأْتِي رَجُلٌ وَامْرَأَتَانِ فَيَشْهَدُونَ أَنَّ الَّذِي افْتُرِيَ عَلَيْهِ عَبْدٌ مَمْلُوكٌ فَيَضَعُ ذَلِكَ الْحَدَّ عَنِ الْمُفْتَرِي بَعْدَ أَنْ وَقَعَ عَلَيْهِ وَشَهَادَةُ النِّسَاءِ لاَ تَجُوزُ فِي الْفِرْيَةِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَمِمَّا يُشْبِهُ ذَلِكَ أَيْضًا مِمَّا يَفْتَرِقُ فِيهِ الْقَضَاءُ وَمَا مَضَى مِنَ السُّنَّةِ أَنَّ الْمَرْأَتَيْنِ يَشْهَدَانِ عَلَى اسْتِهْلاَلِ الصَّبِيِّ فَيَجِبُ بِذَلِكَ مِيرَاثُهُ حَتَّى يَرِثَ وَيَكُونُ مَالُهُ لِمَنْ يَرِثُهُ إِنْ مَاتَ الصَّبِيُّ وَلَيْسَ مَعَ الْمَرْأَتَيْنِ اللَّتَيْنِ شَهِدَتَا رَجُلٌ وَلاَ يَمِينٌ وَقَدْ يَكُونُ ذَلِكَ فِي الأَمْوَالِ الْعِظَامِ مِنَ الذَّهَبِ وَالْوَرِقِ وَالرِّبَاعِ وَالْحَوَائِطِ وَالرَّقِيقِ وَمَا سِوَى ذَلِكَ مِنَ الأَمْوَالِ وَلَوْ شَهِدَتِ امْرَأَتَانِ عَلَى دِرْهَمٍ وَاحِدٍ أَوْ أَقَلَّ مِنْ ذَلِكَ أَوْ أَكْثَرَ لَمْ تَقْطَعْ شَهَادَتُهُمَا شَيْئًا وَلَمْ تَجُزْ إِلاَّ أَنْ يَكُونَ مَعَهُمَا شَاهِدٌ أَوْ يَمِينٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَمِنَ النَّاسِ مَنْ يَقُولُ لاَ تَكُونُ الْيَمِينُ مَعَ الشَّاهِدِ الْوَاحِدِ ‏.‏ وَيَحْتَجُّ بِقَوْلِ اللَّهِ تَبَارَكَ وَتَعَالَى وَقَوْلُهُ الْحَقُّ ‏{‏وَاسْتَشْهِدُوا شَهِيدَيْنِ مِنْ رِجَالِكُمْ فَإِنْ لَمْ يَكُونَا رَجُلَيْنِ فَرَجُلٌ وَامْرَأَتَانِ مِمَّنْ تَرْضَوْنَ مِنَ الشُّهَدَاءِ‏}‏ يَقُولُ فَإِنْ لَمْ يَأْتِ بِرَجُلٍ وَامْرَأَتَيْنِ فَلاَ شَىْءَ لَهُ وَلاَ يُحَلَّفُ مَعَ شَاهِدِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَمِنَ الْحُجَّةِ عَلَى مَنْ قَالَ ذَلِكَ الْقَوْلَ أَنْ يُقَالَ لَهُ أَرَأَيْتَ لَوْ أَنَّ رَجُلاً ادَّعَى عَلَى رَجُلٍ مَالاً أَلَيْسَ يَحْلِفُ الْمَطْلُوبُ مَا ذَلِكَ الْحَقُّ عَلَيْهِ فَإِنْ حَلَفَ بَطَلَ ذَلِكَ عَنْهُ وَإِنْ نَكَلَ عَنِ الْيَمِينِ حُلِّفَ صَاحِبُ الْحَقِّ إِنَّ حَقَّهُ لَحَقٌّ ‏.‏ وَثَبَتَ حَقُّهُ عَلَى صَاحِبِهِ فَهَذَا مَا لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَ أَحَدٍ مِنَ النَّاسِ وَلاَ بِبَلَدٍ مِنَ الْبُلْدَانِ فَبِأَىِّ شَىْءٍ أَخَذَ هَذَا أَوْ فِي أَىِّ مَوْضِعٍ مِنْ كِتَابِ اللَّهِ وَجَدَهُ فَإِنْ أَقَرَّ بِهَذَا فَلْيُقْرِرْ بِالْيَمِينِ مَعَ الشَّاهِدِ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ ذَلِكَ فِي كِتَابِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ وَأَنَّهُ لَيَكْفِي مِنْ ذَلِكَ مَا مَضَى مِنَ السُّنَّةِ وَلَكِنِ الْمَرْءُ قَدْ يُحِبُّ أَنْ يَعْرِفَ وَجْهَ الصَّوَابِ وَمَوْقِعَ الْحُجَّةِ فَفِي هَذَا بَيَانُ مَا أَشْكَلَ مِنْ ذَلِكَ إِنْ شَاءَ اللَّهُ تَعَالَى ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er hörte, dass Abu Salama ibn Abd ar-Rahman und Sulayman ibn Yasar beide gefragt wurden: „Verkündet man ein Urteil auf der Grundlage eines Eides mit einem Zeugen?“ Sie sagten beide: „Ja.“ Malik sagte: „Der Präzedenzfall der Sunna bei der Beurteilung durch einen Eid mit einem Zeugen besteht darin, dass der Kläger, wenn er mit seinem Zeugen einen Eid leistet, in seinem Recht bestätigt wird. Wenn er zurücktritt und sich weigert, einen Eid zu leisten, muss der Angeklagte einen Eid leisten. Wenn er einen Eid leistet, wird die Klage gegen ihn fallen gelassen. Wenn er sich weigert, einen Eid zu leisten, wird die Klage gegen ihn bestätigt.“ Malik sagte: „Dieses Verfahren bezieht sich insbesondere auf Eigentumsfälle. Es kommt bei keiner der Hadd-Strafen vor, auch nicht bei Ehe, Scheidung, Befreiung von Sklaven, Diebstahl oder Verleumdung. Wenn jemand sagt: ‚Die Befreiung von Sklaven fällt unter Eigentum‘, hat er sich geirrt Wenn er Anspruch auf ein Grundstück erhebt, kann er mit einem Zeugen einen Eid leisten und sein Recht einfordern, so wie der Freie sein Recht einfordert.“ Malik sagte: „Die Sunna bei uns ist, dass, wenn ein Sklave jemanden bringt, der bezeugt, dass er freigelassen wurde, sein Herr einen Eid leisten muss, dass er ihn nicht befreit hat, und der Anspruch des Sklaven fallen gelassen wird.“ Malik sagte: „Die Sunna über die Scheidung ist bei uns auch so.“ Wenn eine Frau jemanden mitbringt, der bezeugt, dass sich ihr Mann von ihr scheiden ließ, muss der Ehemann einen Eid ablegen, dass er sich nicht von ihr scheiden ließ. Wenn er den Eid leistet, wird die Scheidung nicht durchgeführt. „ Malik sagte: „Es gibt nur eine Sunna, nämlich im Falle einer Scheidung einen Zeugen vorzubringen und einen Sklaven zu befreien.“ Das Recht zu machen Ein Eid steht nur dem Ehemann der Frau und dem Herrn des Sklaven zu. Die Freilassung ist eine Hadd-Angelegenheit, und die Aussage von Frauen ist darin nicht erlaubt, denn wenn ein Sklave befreit wird, wird seine Unverletzlichkeit bestätigt und die Hadd-Strafen werden für und gegen ihn verhängt. Wenn er Unzucht begeht und ein Muhsan ist, wird er gesteinigt. Wenn er einen Sklaven tötet, wird er dafür getötet. Für ihn wird das Erbe zwischen ihm und demjenigen begründet, der von ihm erbt. Wenn jemand dies bestreitet und argumentiert, wenn ein Mann seinen Sklaven freilässt und dann ein Mann kommt, um vom Herrn des Sklaven die Zahlung einer Schuld zu verlangen, und ein Mann und zwei Frauen für sein Recht aussagen, begründet dies das Recht gegen den Herrn des Sklaven, so dass seine Freilassung annulliert wird, wenn er nur den Sklaven als Eigentum hat, und schließt aus diesem Fall, dass die Aussage von Frauen in Fällen der Freilassung zulässig ist. Der Fall ist nicht so, wie er es vorschlägt (d. h. es handelt sich um einen Fall, in dem Eigentum nicht freigegeben wird). Es ist wie bei einem Mann, der seinen Sklaven freilässt, und dann kommt der Antragsteller einer Schuld zum Herrn und leistet mit einem Zeugen einen Eid, in dem er sein Recht einfordert. Damit würde die Freilassung des Sklaven aufgehoben. Oder es kommt ein Mann, der häufig Geschäfte mit dem Herrn des Sklaven hat. Er behauptet, dass ihm der Herr des Sklaven Geld schulde. Jemand sagt zum Herrn des Sklaven: „Schwören Sie, dass Sie ihm nichts schuldig sind.“ Wenn er zurücktritt und sich weigert, einen Eid zu leisten, leistet derjenige, der den Anspruch geltend macht, einen Eid und sein Recht gegenüber dem Herrn des Sklaven wird bestätigt. Das würde die Freilassung der Sklavin aufheben, wenn bestätigt wird, dass das Eigentum dem Herrn gehört.“ Malik sagte: „Dasselbe gilt für einen Mann, der eine Sklavin heiratet, und dann kommt der Herr der Sklavin zu ihm.“ Mann, der sie geheiratet hat und behauptet: „Du und der und der habt mir meine Sklavin für so viel Dinar abgekauft.“ Der Ehemann der Sklavin bestreitet dies. Der Herr der Sklavin bringt einen Mann und zwei Frauen mit und sie bezeugen, was er gesagt hat. Der Verkauf wird bestätigt und seine Behauptung gilt als wahr. Daher ist die Sklavin haram für ihren Ehemann und sie müssen sich trennen, auch wenn die Aussage von Frauen bei einer Scheidung nicht akzeptiert wird.“ Malik sagte: „Dasselbe gilt auch für einen Mann, der einen freien Mann beschuldigt, also fällt der Hadd auf ihn.“ Ein Mann und zwei Frauen kommen und sagen aus, dass der Angeklagte ein Sklave sei. Das würde dem Angeklagten den Hadd entziehen, nachdem er ihn getroffen hat, auch wenn die Aussage von Frauen in Anschuldigungen, die Hadd-Strafen beinhalten, nicht akzeptiert wird.“ Malik sagte: „Ein weiterer ähnlicher Fall, in dem das Urteil gegen den Präzedenzfall der Sunna zu verstoßen scheint, besteht darin, dass zwei Frauen aussagen, dass ein Kind lebend geboren wurde und es daher notwendig ist, dass es erbt, wenn eine Situation eintritt, in der es Anspruch auf Erbschaft hat, und das Eigentum des Kindes an diejenigen geht, die von ihm erben, wenn er.“ stirbt, und es ist nicht notwendig, dass die beiden Zeuginnen von einem Mann oder einem Eid begleitet werden, auch wenn es sich dabei um riesige Besitztümer an Gold, Silber, Vieh, Gärten, Sklaven und anderen Besitztümern handeln kann. Hätten jedoch zwei Frauen in einem Eigentumsfall über einen Dirham oder mehr oder weniger als diesen ausgesagt, hätte ihre Aussage keinerlei Auswirkungen und wäre nicht erlaubt, es sei denn, es gäbe einen Zeugen oder einen Eid bei ihnen.“ Malik sagte: „Es gibt Leute, die sagen, dass ein Eid mit nur einem Zeugen nicht akzeptabel ist, und sie argumentieren mit dem Wort Allahs, des Gesegneten, des Erhabenen, und Sein Wort ist die Wahrheit: ‚Und ruft zwei Zeugen als Zeugen auf, Männer; oder wenn die beiden keine Männer sind, dann ein Mann und zwei Frauen, solche Zeugen, die Sie gutheißen.' (Sure 2 Ayat 282). Solche Leute argumentieren, dass er keinen Anspruch hat, wenn er nicht einen Mann und zwei Frauen mitbringt, und dass es ihm nicht gestattet ist, mit einem Zeugen einen Eid zu leisten.“ Malik sagte: „Ein Teil des Beweises gegen diejenigen, die dies argumentieren, besteht darin, ihnen zu antworten: ‚Glauben Sie, dass, wenn ein Mann Eigentum von einem Mann beansprucht, derjenige, der Ansprüche geltend macht, nicht schwören würde, dass die Behauptung falsch war?‘ Wenn er schwört, entfällt die Klage gegen ihn. Wenn er sich weigert, einen Eid zu leisten, muss der Antragsteller einen Eid ablegen, dass sein Anspruch wahr ist, und sein Anspruch gegenüber seinem Begleiter wird begründet. Darüber gibt es mit keinem Volk und in keinem Land Streit. Womit versteht er das? An welcher Stelle im Buch Allahs findet er es? Wenn er dies also bestätigt, soll er den Eid mit einem Zeugen bestätigen, auch wenn er nicht im Buch Allahs, des Mächtigen, des Majestätischen, steht! Es reicht aus, dass dies der Präzedenzfall der Sunna ist. Der Mensch möchte jedoch die richtige Vorgehensweise und den Ort des Beweises erkennen. Darin wird klargestellt, was daran unklar ist, wenn Allah, der Erhabene, will
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Muwatta von Imam Malik # 36/1409
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنْ جَمِيلِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْمُؤَذِّنِ، أَنَّهُ كَانَ يَحْضُرُ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِ وَهُوَ يَقْضِي بَيْنَ النَّاسِ فَإِذَا جَاءَهُ الرَّجُلُ يَدَّعِي عَلَى الرَّجُلِ حَقًّا نَظَرَ فَإِنْ كَانَتْ بَيْنَهُمَا مُخَالَطَةٌ أَوْ مُلاَبَسَةٌ أَحْلَفَ الَّذِي ادُّعِيَ عَلَيْهِ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ شَىْءٌ مِنْ ذَلِكَ لَمْ يُحَلِّفْهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّهُ مَنِ ادَّعَى عَلَى رَجُلٍ بِدَعْوَى نُظِرَ فَإِنْ كَانَتْ بَيْنَهُمَا مُخَالَطَةٌ أَوْ مُلاَبَسَةٌ أُحْلِفَ الْمُدَّعَى عَلَيْهِ فَإِنْ حَلَفَ بَطَلَ ذَلِكَ الْحَقُّ عَنْهُ وَإِنْ أَبَى أَنْ يَحْلِفَ وَرَدَّ الْيَمِينَ عَلَى الْمُدَّعِي فَحَلَفَ طَالِبُ الْحَقِّ أَخَذَ حَقَّهُ ‏.‏
Yahya sagte, dass Malik von einem Mann sprach, der gestorben ist und eine Schuld bei ihm hatte, und es gab einen Zeugen, und einige Leute hatten eine Schuld bei ihm und sie hatten nur einen Zeugen, und seine Erben weigerten sich, mit ihrem Zeugen einen Eid auf ihre Rechte zu leisten. Er sagte: „Die Gläubiger leisten einen Eid und nehmen ihre Rechte. Wenn noch etwas übrig bleibt, nehmen die Erben nichts davon. Das liegt daran, dass ihnen die Eide schon früher geleistet wurden und sie sie aufgegeben haben, es sei denn, sie sagen: ‚Wir wussten nicht, dass unser Begleiter mehr hatte‘, und es ist bekannt, dass sie die Eide nur deswegen aufgegeben haben. Ich denke, dass sie einen Eid leisten und nehmen sollten, was nach seiner Schuld übrig bleibt.“ Yahya sagte: „Malik sagte über Jamil ibn Abd ar-Rahman al-Muadhdin, dass er mit Umar ibn Abd al-Aziz anwesend war, als er zwischen Menschen urteilte. Wenn ein Mann mit einer Klage gegen einen Mann zu ihm kam, prüfte er, ob es häufige Transaktionen und Geschäfte zwischen ihnen gab oder nicht. Wenn ja, konnte der Angeklagte einen Eid leisten. Wenn nichts dergleichen vorlag, nahm er keinen Eid von ihm an.“ Malik fasste zusammen: „Was in unserer Gemeinschaft getan wird, ist, dass, wenn jemand einen Anspruch gegen einen Mann erhebt, dieser geprüft wird. Wenn es häufige Transaktionen und Geschäfte zwischen ihnen gibt, muss der Angeklagte einen Eid leisten
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Muwatta von Imam Malik # 36/1410
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ الزُّبَيْرِ، كَانَ يَقْضِي بِشَهَادَةِ الصِّبْيَانِ فِيمَا بَيْنَهُمْ مِنَ الْجِرَاحِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا أَنَّ شَهَادَةَ الصِّبْيَانِ تَجُوزُ فِيمَا بَيْنَهُمْ مِنَ الْجِرَاحِ وَلاَ تَجُوزُ عَلَى غَيْرِهِمْ وَإِنَّمَا تَجُوزُ شَهَادَتُهُمْ فِيمَا بَيْنَهُمْ مِنَ الْجِرَاحِ وَحْدَهَا لاَ تَجُوزُ فِي غَيْرِ ذَلِكَ إِذَا كَانَ ذَلِكَ قَبْلَ أَنْ يَتَفَرَّقُوا أَوْ يُخَبَّبُوا أَوْ يُعَلَّمُوا فَإِنِ افْتَرَقُوا فَلاَ شَهَادَةَ لَهُمْ إِلاَّ أَنْ يَكُونُوا قَدْ أَشْهَدُوا الْعُدُولَ عَلَى شَهَادَتِهِمْ قَبْلَ أَنْ يَفْتَرِقُوا ‏.‏
Yahya sagte: „Malik sagte von Hisham ibn Urwa, dass Abdullah ibn az-Zubayr sein Urteil auf der Grundlage der Aussagen von Kindern über die Verletzungen zwischen ihnen gefällt habe.“ Malik sagte: „Die allgemein anerkannte Vorgehensweise in unserer Gemeinschaft ist, dass die Aussage von Kindern über Verletzungen zwischen ihnen erlaubt ist. Über alles andere wird sie nicht akzeptiert. Sie ist nur zwischen ihnen erlaubt, wenn sie aussagen, bevor sie den Tatort verlassen, und getäuscht oder angewiesen wurden. Wenn sie den Tatort verlassen, haben sie keine Aussage, es sei denn, sie rufen nur Zeugen auf, um ihre Aussage zu bezeugen, bevor sie gehen.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1411
قَالَ يَحْيَى حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ هَاشِمِ بْنِ هَاشِمِ بْنِ عُتْبَةَ بْنِ أَبِي وَقَّاصٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نِسْطَاسٍ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ الأَنْصَارِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنْ حَلَفَ عَلَى مِنْبَرِي آثِمًا تَبَوَّأَ مَقْعَدَهُ مِنَ النَّارِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya sagte: Malik erzählte uns von Hisham ibn Hisham ibn Utba ibn Abi Waqqas von Abdullah ibn Nistas von Jabir ibn Abdullah al-Ansari, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Wenn jemand in der Nähe meiner Mimbar einen falschen Eid schwört, wird er seinen Platz im Feuer einnehmen.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1412
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ الْعَلاَءِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ مَعْبَدِ بْنِ كَعْبٍ السَّلَمِيِّ، عَنْ أَخِيهِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ كَعْبِ بْنِ مَالِكٍ الأَنْصَارِيِّ، عَنْ أَبِي أُمَامَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏"‏ مَنِ اقْتَطَعَ حَقَّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ بِيَمِينِهِ حَرَّمَ اللَّهُ عَلَيْهِ الْجَنَّةَ وَأَوْجَبَ لَهُ النَّارَ ‏"‏ ‏.‏ قَالُوا وَإِنْ كَانَ شَيْئًا يَسِيرًا يَا رَسُولَ اللَّهِ قَالَ ‏"‏ وَإِنْ كَانَ قَضِيبًا مِنْ أَرَاكٍ وَإِنْ كَانَ قَضِيبًا مِنْ أَرَاكٍ وَإِنْ كَانَ قَضِيبًا مِنْ أَرَاكٍ ‏"‏ ‏.‏ قَالَهَا ثَلاَثَ مَرَّاتٍ ‏.‏
Malik erzählte mir von al-Ala ibn Abd ar-Rahman von Mabad ibn Kab as-Salami von seinem Bruder Abdullah ibn Kab ibn Malik al-Ansari von Abu Umama, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Wer einem muslimischen Mann durch seinen Eid das Recht abschneidet, dem verbietet Allah den Garten und verpflichtet das Feuer für ihn.“ Sie sagten: „Auch wenn es etwas Unbedeutendes ist, Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Auch wenn es ein Zahnstocher ist, selbst wenn es ein Zahnstocher ist“, und wiederholte es dreimal
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Muwatta von Imam Malik # 36/1413
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنْ دَاوُدَ بْنِ الْحُصَيْنِ، أَنَّهُ سَمِعَ أَبَا غَطَفَانَ بْنَ طَرِيفٍ الْمُرِّيَّ، يَقُولُ اخْتَصَمَ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ الأَنْصَارِيُّ وَابْنُ مُطِيعٍ فِي دَارٍ كَانَتْ بَيْنَهُمَا إِلَى مَرْوَانَ بْنِ الْحَكَمِ وَهُوَ أَمِيرٌ عَلَى الْمَدِينَةِ فَقَضَى مَرْوَانُ عَلَى زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ بِالْيَمِينِ عَلَى الْمِنْبَرِ ‏.‏ فَقَالَ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ أَحْلِفُ لَهُ مَكَانِي ‏.‏ قَالَ فَقَالَ مَرْوَانُ لاَ وَاللَّهِ إِلاَّ عِنْدَ مَقَاطِعِ الْحُقُوقِ ‏.‏ قَالَ فَجَعَلَ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ يَحْلِفُ أَنَّ حَقَّهُ لَحَقٌّ ‏.‏ وَيَأْبَى أَنْ يَحْلِفَ عَلَى الْمِنْبَرِ - قَالَ - فَجَعَلَ مَرْوَانُ بْنُ الْحَكَمِ يَعْجَبُ مِنْ ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ لاَ أَرَى أَنْ يُحَلَّفَ أَحَدٌ عَلَى الْمِنْبَرِ عَلَى أَقَلَّ مِنْ رُبُعِ دِينَارٍ وَذَلِكَ ثَلاَثَةُ دَرَاهِمَ ‏.‏
Yahya sagte, dass Malik von Da'ud ibn al-Husayn gesagt hatte, dass er Abu Ghatafan ibn Tarif al-Muriyi sagen hörte: „Zayd ibn Thabit al-Ansari und Ibn Muti hatten einen Streit über ein Haus, das sie teilten. Sie gingen zu Marwan ibn al-Hakam, dem Emir von Medina. Marwan entschied, dass Zayd ibn Thabit einen Eid auf der Mimbar leisten musste. Zayd Ibn Thabit sagte: „Ich schwöre es, wo ich bin.“ Marwan sagte: „Nein, bei Allah!“ nur an der Stelle der Schadensregulierung (d. h. der Mimbar).‘ Zayd ibn Thabit begann einen Eid zu leisten, dass sein Recht wahr sei, und er weigerte sich, in der Nähe der Mimbar einen Eid zu leisten. Marwan ibn al-Hakam begann sich darüber zu wundern.“ Malik sagte: „Ich glaube nicht, dass jemand gezwungen werden sollte, in der Nähe der Mimbar einen Eid für weniger als einen Viertel Dinar zu leisten, und das sind drei Dirham.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1414
قَالَ يَحْيَى حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يَغْلَقُ الرَّهْنُ ‏"‏ ‏.‏
Yahya sagte: „Malik erzählte uns von Ibn Shihab von Sa'id ibn al-Musayyab, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: ‚Das als Sicherheit gegebene Pfand verfällt nicht.‘ „Malik sagte: „Die Erklärung dafür ist nach unserer Meinung – und Allah weiß es am besten –, dass ein Mann jemandem ein Pfand als Sicherheit für etwas gibt.“ Das Pfand ist höher als das, wofür er es verpfändet hat. Der Pfandgläubiger sagt zum Pfandleiher: „Nach dieser oder jener Zeit werde ich Ihnen das geschuldete Geld zurückbringen.“ Wenn nicht, gehört das Pfand Ihnen für das, wofür es verpfändet wurde.' „Malik sagte: „Diese Transaktion ist nicht gut und nicht halal.“ Das war verboten. Bringt der Eigentümer das, wofür er es verpfändet hat, nach Ablauf der Frist mit, gehört es ihm. Ich denke, dass die Zeitbedingung ungültig ist
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Muwatta von Imam Malik # 36/1415
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ عَبْدَ الْمَلِكِ بْنَ مَرْوَانَ، قَضَى فِي امْرَأَةٍ أُصِيبَتْ مُسْتَكْرَهَةً بِصَدَاقِهَا عَلَى مَنْ فَعَلَ ذَلِكَ بِهَا ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي الرَّجُلِ يَغْتَصِبُ الْمَرْأَةَ بِكْرًا كَانَتْ أَوْ ثَيِّبًا إِنَّهَا إِنْ كَانَتْ حُرَّةً فَعَلَيْهِ صَدَاقُ مِثْلِهَا وَإِنْ كَانَتْ أَمَةً فَعَلَيْهِ مَا نَقَصَ مِنْ ثَمَنِهَا وَالْعُقُوبَةُ فِي ذَلِكَ عَلَى الْمُغْتَصِبِ وَلاَ عُقُوبَةَ عَلَى الْمُغْتَصَبَةِ فِي ذَلِكَ كُلِّهِ وَإِنْ كَانَ الْمُغْتَصِبُ عَبْدًا فَذَلِكَ عَلَى سَيِّدِهِ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ أَنْ يُسَلِّمَهُ ‏.‏
Yahya sagte: „Ich hörte Malik sagen, dass, wenn ein Mann seinen Garten für einen bestimmten Zeitraum verpfändet und die Früchte dieses Gartens vor Ablauf dieses Zeitraums fertig sind, die Früchte nicht in der Verpfändung mit der Immobilie enthalten sind, es sei denn, der Pfandgeber hat dies in seinem Pfand festgelegt. Wenn jedoch ein Mann eine Sklavin als Pfand erhält und sie schwanger ist oder schwanger wird, nachdem er sie als Pfand genommen hat, wird ihr Kind mit einbezogen.“ Es wird zwischen der Frucht und dem Kind unterschieden der Sklavin. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wenn jemand eine bestäubte Palme verkauft, gehört die Frucht dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer schreibt dies vor.“ Die unbestrittene Vorgehensweise in unserer Gemeinschaft ist, dass, wenn ein Mann eine Sklavin oder ein Tier mit einem Fötus im Mutterleib verkauft, der Fötus dem Käufer gehört, unabhängig davon, ob der Käufer dies vorschreibt oder nicht. Die Palme ist nicht wie das Tier. Obst ist nicht wie der Fötus im Mutterleib. Ein Teil dessen, was dies verdeutlicht, ist auch, dass es bei Menschen üblich ist, dass ein Mann die Frucht der Palme außer der Palme verpfändet. Niemand verpfändet den Fötus im Mutterleib, weder von Sklaven noch von Tieren.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die unbestrittene Vorgehensweise in unserer Gemeinde in Bezug auf Pfandrechte ist, dass in Fällen, in denen bekannt ist, dass Land, ein Haus oder ein Tier zerstört wurde, während es sich im Besitz des Pfandgebers befand, und die Umstände des Verlusts bekannt sind, der Verlust zu Lasten des Pfandgebers geht.“ Es erfolgt überhaupt kein Abzug von dem Betrag, der dem Makler zusteht. Jedes Pfandrecht, das im Besitz des Maklers untergeht, und die Umstände seines Verlusts sind nur durch sein Wort bekannt, der Verlust geht zu Lasten des Maklers und er ist es auch haftet für seinen Wert. Er wird gebeten, zu beschreiben, was zerstört wurde, und muss dann einen Eid über diese Beschreibung und die von ihm als Sicherheit dafür geliehene Summe ablegen. „Dann bewerten Menschen mit Urteilsvermögen die Beschreibung. Wenn das Pfand mehr wert war als das, was der Makler geliehen hat, nimmt der Pfandgeber den Mehrwert. Wenn der Schätzwert des Pfands geringer ist als das, was ihm geliehen wurde, muss der Pfandgeber einen Eid darüber ablegen, was der Makler geliehen hat, und er muss den Mehrbetrag, den der Makler über den Schätzwert des Pfands hinaus geliehen hat, nicht zahlen Wenn der Makler angibt, dass er den Wert des Pfands nicht kennt, muss der Pfandgeber einen Eid auf die Beschreibung des Pfands ablegen, und dieser steht ihm zu, wenn er eine Sache vorbringt, die nicht missbilligt wird. Malik sagte: „All dies gilt, wenn der Makler das Pfand übernimmt und es nicht in die Hände eines anderen legt.“ Yahya sagte, er habe Malik über zwei Männer sprechen hören, die zwischen ihnen ein Versprechen hatten. Einer von ihnen verpflichtete sich, sein Pfand zu verkaufen, und der andere hatte ihn gebeten, ein Jahr auf seine Schuld zu warten. Er sagte: „Wenn es möglich ist, das Pfand zu teilen, und die Schuld desjenigen, der ihn gebeten hat, zu warten, nicht gemindert wird, wird die Hälfte des Pfands, das zwischen ihnen ist, für ihn verkauft und er erhält seinen Anspruch. Wenn zu befürchten ist, dass sein Recht gemindert wird, wird das gesamte Pfand verkauft, und derjenige, der sich verpflichtet hat, seinen Pfand zu verkaufen, erhält seine Schuld davon. Wenn derjenige, der ihn gebeten hat, auf seine Schuld zu warten, mit sich selbst zufrieden ist, wird die Hälfte des Preises an den Pfandgeber gezahlt. Wenn Nein, der Pfandgläubiger muss einen Eid ablegen, dass er ihn nur gebeten hat zu warten, damit er mir mein Pfand in seiner Form übertragen kann. Dann wird ihm sein gegeben sofort fällig.“ Yahya sagte, er habe Malik über einen Sklaven sagen hören, dessen Herr ihn verpfändet hatte und der Sklave eigenes Eigentum hatte: „Das Eigentum des Sklaven ist nicht Teil des Pfands, es sei denn, der Makler legt dies fest.“ Yahya sagte, er habe Malik über jemanden sprechen hören, der Waren als Sicherheit für einen Kredit verpfändet habe, und sie seien mit dem Makler umgekommen Der Pfandgeber sagte, dass es zwanzig Dinar wert gewesen sei, während der Makler sagte, dass es nur zehn Dinar wert gewesen sei und dass der als Sicherheit geliehene Betrag zwanzig Dinar gewesen sei. Wenn er es beschreibt, muss er einen Eid darauf leisten und dann bewerten erfahrene Menschen diese Beschreibung. Wenn der Wert höher ist als das, was als Sicherheit dafür geliehen wurde, wird dem Makler gesagt: „Gib den Restbetrag, den er schuldet, an den Pfandgeber zurück.“ Liegt der Wert unter dem als Sicherheit geliehenen Wert, kassiert der Makler den Rest seiner Schuld vom Pfandgeber. Wenn der Wert der genauen Höhe des Darlehens entspricht, wird das Pfand durch das Darlehen kompensiert.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit zwei Männern gemacht wird, die sich über einen Geldbetrag streiten, der als Sicherheit für ein Pfand geliehen wurde – der Pfandgeber behauptet, dass er ihn für zehn Dinar verpfändet hat, und der Makler besteht darauf, dass er das Pfand als Sicherheit für zwanzig Dinar genommen hat, und das Pfand ist eindeutig im Besitz des Maklers –, ist, dass der Makler gemacht ist.“ einen Eid zu leisten, wenn der Wert des Pfands vollständig bekannt ist. Wenn der Wert des Pfands genau dem entspricht, den er geschworen hat, als Sicherheit dafür geliehen zu haben, wird der … Der Makler nimmt das Pfand als sein Recht an. Er ist eher dazu berechtigt, einen Eid zu leisten, da er im Besitz des Pfands ist. Will der Pfandinhaber ihm den geschworenen Betrag zurückgeben, kann er das Pfand zurücknehmen. Wenn das Pfand weniger wert ist als die zwanzig Dinar, die er geliehen hat, wird dem Pfandgeber gesagt: „Entweder Sie geben ihm, was er geschworen hat, und nehmen Ihr Pfand zurück, oder Sie schwören bei dem, wofür Sie es angeblich gepfändet haben.“ Leistet der Pfandgeber den Eid, so wird der vom Makler über den Pfandwert hinaus erhöhte Betrag ungültig. Wenn der Pfandgeber keinen Eid leistet, muss er bezahlen, was der Makler geschworen hat.“ Malik sagte: „Wenn ein als Sicherheit für ein Darlehen gegebenes Pfand verfällt und beide Parteien sich gegenseitig ihre Rechte verweigern, wobei der Makler, der das Darlehen schuldet, sagt, dass er zwanzig Dinar gegeben hat, und der Pfandgläubiger, der das Darlehen schuldet, sagt, dass er nur zehn gegeben hat, und der Makler, dem das Darlehen geschuldet wurde, sagt, dass das Pfand zehn Dinar wert war, und der Makler, der sagt, dass das Pfand zehn Dinar wert war.“ Wenn der Makler das Darlehen schuldet und angibt, dass er zwanzig wert sei, wird der Makler, dem das Darlehen geschuldet wird, gebeten, das Pfand zu beschreiben. Wenn er es beschreibt, muss er einen Eid auf die Beschreibung leisten. Dann bewerten Leute mit Erfahrung damit diese Beschreibung. Wenn der Pfandwert höher eingeschätzt wird, als der Makler behauptet, leistet er einen Eid auf das, was er behauptet hat, und der Pfandgläubiger erhält den Betrag, der über dem Pfandwert liegt. Wenn der Wert geringer ist, als der Makler behauptet, muss er einen Eid darüber ablegen, was er für sein Eigentum hält. Dann verlangt er eine Abgeltung entsprechend dem tatsächlichen Pfandwert. Der Schuldner des Darlehens muss dann einen Eid auf den zusätzlichen Betrag ablegen, der dem Antragsteller nach dem Preis noch geschuldet wird das Versprechen ist erreicht. Dies liegt daran, dass der Makler zum Kläger gegenüber dem Pfandgeber wird. Wenn er einen Eid leistet, wird der Rest dessen, was der Makler über den Pfandwert hinaus geschworen hat, ungültig. Wenn er sich zurückzieht, ist er verpflichtet, den Betrag zu zahlen, der dem Makler nach dem Wert des Pfands noch zusteht.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit einem Mann gemacht wird, der ein Tier für eine Reise zu einem bestimmten Ort mietet und dann über diesen Ort hinaus und noch weiter geht, ist, dass der Besitzer des Tieres die Wahl hat.“ Wenn er für sein Tier eine zusätzliche Miete verlangen möchte, um die zurückgelegte Strecke zurückzulegen, erhält er diese zusätzlich zur ersten Miete und das Tier wird zurückgegeben. Wenn der Besitzer des Tieres das Tier von der Stelle aus verkaufen möchte, die er überschreitet, muss er den Preis des Tieres zusätzlich zur Miete zahlen. Wenn der Mieter das Tier jedoch für Hin- und Rückfahrt gemietet hat und er dann bei Erreichen der Stadt, an die er es vermietet hat, die Grenze überschritten hat, hat der Besitzer des Tieres nur die Hälfte der ersten Miete zu zahlen. Das liegt daran, dass die Hälfte der Miete wegfließt und die andere Hälfte zurückfließt. Überschreitet er mit dem Tier, ist für ihn nur die Hälfte der ersten Miete geschuldet. Wäre das Tier gestorben, als es die Stadt erreichte, an die es vermietet wurde, wäre der Mieter nicht haftbar und der Mieter hätte nur die Hälfte der Miete zu zahlen.“ Malik sagte: „Das ist, was man mit Leuten macht, die zu weit gehen und sich darüber streiten, wofür sie das Tier genommen haben.“ Malik sagte: „So ist es auch mit jemandem, der Qirad-Geld von seinem Begleiter nimmt.“ Der Grundstückseigentümer sagt zu ihm: „Kaufe nicht diese oder jene Tiere oder diese und jene Waren.“ Er benennt sie und verbietet sie und missbilligt es, wenn sein Geld in sie investiert wird. Derjenige, der das Geld nimmt, kauft dann, was er war verboten. Damit will er für das Geld haften und den Gewinn seines Partners mitnehmen. Wenn er das tut, hat der Besitzer des Geldes eine Option. Will er mit ihm die Ware nach den ursprünglichen Vereinbarungen über den Gewinn eingehen, so tut er dies. Wenn er möchte, lässt er sich sein Kapital gegen denjenigen garantieren, der das Kapital genommen und die Marke überschritten hat.“ Malik sagte: „So ist es auch mit einem Mann, bei dem ein anderer Mann etwas anlegt.“ Der Grundstückseigentümer befiehlt ihm, bestimmte, von ihm benannte Waren für ihn zu kaufen. Er ist anderer Meinung und kauft mit der Ware etwas anderes als das, was ihm befohlen wurde. Er hat seine Befehle übertroffen. Der Eigentümer der Ware hat eine Option. Wenn er mit seinem Eigentum das mitnehmen will, was er gekauft hat, dann nimmt er es. Wenn er möchte, dass der Partner für sein Kapital haftet, hat er das.“ Malik erzählte mir von Ibn Shihab, dass Abd al-Malik ibn Marwan ein Urteil gefällt habe, dass der Vergewaltiger der vergewaltigten Frau ihren Brautpreis zahlen müsse. Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit dem Mann gemacht wird, der eine Frau, ob jungfräulich oder nicht-jungfräulich, vergewaltigt, wenn sie frei ist, ist, dass er den Brautpreis von ihresgleichen zahlen muss.“ Wenn sie eine Sklavin ist, muss er dafür bezahlen, was er an ihrem Wert gemindert hat. In solchen Fällen wird die Hadd-Strafe gegen den Vergewaltiger verhängt, die vergewaltigte Frau wird jedoch nicht bestraft. Wenn der Vergewaltiger ein Sklave ist, ist das gegen seinen Herrn, es sei denn, er möchte ihn ausliefern
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Muwatta von Imam Malik # 36/1416
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏"‏ مَنْ غَيَّرَ دِينَهُ فَاضْرِبُوا عُنُقَهُ ‏"‏ ‏.‏ وَمَعْنَى قَوْلِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فِيمَا نُرَى - وَاللَّهُ أَعْلَمُ - ‏"‏ مَنْ غَيَّرَ دِينَهُ فَاضْرِبُوا عُنُقَهُ ‏"‏ ‏.‏ أَنَّهُ مَنْ خَرَجَ مِنَ الإِسْلاَمِ إِلَى غَيْرِهِ مِثْلُ الزَّنَادِقَةِ وَأَشْبَاهِهِمْ فَإِنَّ أُولَئِكَ إِذَا ظُهِرَ عَلَيْهِمْ قُتِلُوا وَلَمْ يُسْتَتَابُوا لأَنَّهُ لاَ تُعْرَفُ تَوْبَتُهُمْ وَأَنَّهُمْ كَانُوا يُسِرُّونَ الْكُفْرَ وَيُعْلِنُونَ الإِسْلاَمَ فَلاَ أَرَى أَنْ يُسْتَتَابَ هَؤُلاَءِ وَلاَ يُقْبَلُ مِنْهُمْ قَوْلُهُمْ وَأَمَّا مَنْ خَرَجَ مِنَ الإِسْلاَمِ إِلَى غَيْرِهِ وَأَظْهَرَ ذَلِكَ فَإِنَّهُ يُسْتَتَابُ فَإِنْ تَابَ وَإِلاَّ قُتِلَ وَذَلِكَ لَوْ أَنَّ قَوْمًا كَانُوا عَلَى ذَلِكَ رَأَيْتُ أَنْ يُدْعَوْا إِلَى الإِسْلاَمِ وَيُسْتَتَابُوا فَإِنْ تَابُوا قُبِلَ ذَلِكَ مِنْهُمْ وَإِنْ لَمْ يَتُوبُوا قُتِلُوا وَلَمْ يُعْنَ بِذَلِكَ فِيمَا نُرَى وَاللَّهُ أَعْلَمُ مَنْ خَرَجَ مِنَ الْيَهُودِيَّةِ إِلَى النَّصْرَانِيَّةِ وَلاَ مِنَ النَّصْرَانِيَّةِ إِلَى الْيَهُودِيَّةِ وَلاَ مَنْ يُغَيِّرُ دِينَهُ مِنْ أَهْلِ الأَدْيَانِ كُلِّهَا إِلاَّ الإِسْلاَمَ فَمَنْ خَرَجَ مِنَ الإِسْلاَمِ إِلَى غَيْرِهِ وَأَظْهَرَ ذَلِكَ فَذَلِكَ الَّذِي عُنِيَ بِهِ وَاللَّهُ أَعْلَمُ ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit jemandem gemacht wird, der ein Tier ohne die Erlaubnis seines Besitzers verzehrt hat, ist, dass er den Preis an dem Tag zahlen muss, an dem er es verzehrt hat. Er ist nicht verpflichtet, es durch ein ähnliches Tier zu ersetzen, noch entschädigt er den Besitzer mit irgendeinem Tier. Er muss seinen Preis am Tag des Verzehrs zahlen, und die Angabe des Wertes ist eine gerechtere Entschädigung für Tiere und Waren.“ Yahya sagte, er habe Malik über jemanden sagen hören, der etwas Nahrung ohne die Erlaubnis seines Besitzers verzehrt: „Er gibt dem Besitzer ein gleiches Gewicht der gleichen Art von Nahrung zurück. Nahrung hat die gleiche Stellung wie Gold und Silber für sich selbst und macht einen Gewinn, der Gewinn gehört ihm, weil er für die Immobilie verantwortlich ist, bis er sie ihrem Eigentümer zurückgibt. „Yahya erzählte mir von Malik aus Zayd ibn Aslam, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Wenn jemand seinen Glauben ändert, schlag ihm den Hals!“ Die Bedeutung der Aussage des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, ist unserer Meinung nach und Allah weiß es am besten, dass „Wenn jemand seinen Glauben ändert, schlag ihm den Hals!“ bezieht sich auf diejenigen, die den Islam verlassen, um sich für etwas anderes zu entscheiden – wie die Ketzer und ihresgleichen, über die es bekannt ist. Das sind sie getötet, ohne zur Tawba gerufen zu werden, weil ihre Tawba nicht anerkannt wird. Sie haben ihren Kufr versteckt und ihren Islam veröffentlicht, daher glaube ich nicht, dass man solche Leute zur Tawba ruft, und das tut man auch akzeptiere ihr Wort nicht. Was denjenigen betrifft, der den Islam verlässt und sich etwas anderem zuwendet und es preisgibt, nennt man ihn Tawba. Wenn er Tawba nicht abgibt, wird er getötet. Wenn es Menschen in dieser Situation gibt, denke ich, dass man sie zum Islam und zur Tawba aufrufen sollte. Wenn sie Tawba abgeben, wird dies von ihnen akzeptiert. Wenn sie Tawba nicht abgeben, werden sie getötet. Das bezieht sich, wie wir es sehen, und Allah weiß es am besten, nicht auf diejenigen, die vom Judentum zum Christentum oder vom Christentum zum Judentum übergehen, noch auf jemanden, der seinen Glauben von den verschiedenen Formen des Glaubens außer dem Islam ändert. Wer auch immer vom Islam abweicht und etwas anderes preisgibt, ist derjenige, auf den Bezug genommen wird, und Allah weiß es am besten
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Muwatta von Imam Malik # 36/1417
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدٍ الْقَارِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ قَالَ قَدِمَ عَلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَجُلٌ مِنْ قِبَلِ أَبِي مُوسَى الأَشْعَرِيِّ فَسَأَلَهُ عَنِ النَّاسِ، فَأَخْبَرَهُ ثُمَّ، قَالَ لَهُ عُمَرُ هَلْ كَانَ فِيكُمْ مِنْ مُغَرِّبَةِ خَبَرٍ فَقَالَ نَعَمْ رَجُلٌ كَفَرَ بَعْدَ إِسْلاَمِهِ ‏.‏ قَالَ فَمَا فَعَلْتُمْ بِهِ قَالَ قَرَّبْنَاهُ فَضَرَبْنَا عُنُقَهُ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ أَفَلاَ حَبَسْتُمُوهُ ثَلاَثًا وَأَطْعَمْتُمُوهُ كُلَّ يَوْمٍ رَغِيفًا وَاسْتَتَبْتُمُوهُ لَعَلَّهُ يَتُوبُ وَيُرَاجِعُ أَمْرَ اللَّهِ ثُمَّ قَالَ عُمَرُ اللَّهُمَّ إِنِّي لَمْ أَحْضُرْ وَلَمْ آمُرْ وَلَمْ أَرْضَ إِذْ بَلَغَنِي ‏.‏
Malik erzählte mir von Abd ar-Rahman ibn Muhammad ibn Abdullah ibn Abd al-Qari, dass sein Vater sagte: „Ein Mann kam von Abu Musa al-Ashari zu Umar ibn al-Khattab. Umar fragte nach verschiedenen Leuten und informierte ihn. Dann erkundigte sich Umar: „Haben Sie aktuelle Neuigkeiten?“ Er sagte: „Ja.“ „Ein Mann ist nach seinem Islam ein Kafir geworden.“ Umar fragte: „Was hast du mit ihm gemacht?“ Er sagte: „Wir ließen ihn näher kommen und schlugen ihm den Kopf ab.“ Umar sagte: „Hast du ihn nicht drei Tage lang eingesperrt und ihm jeden Tag einen Laib Brot gegeben und ihn zum Tawba aufgerufen, damit er sich im Tawba umkehren und zum Befehl Allahs zurückkehren kann?“ Dann sagte Umar: „O Allah! Ich war nicht anwesend und habe es nicht bestellt und bin nicht zufrieden, da es zu mir gekommen ist
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Muwatta von Imam Malik # 36/1418
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ سُهَيْلِ بْنِ أَبِي صَالِحٍ السَّمَّانِ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ سَعْدَ بْنَ عُبَادَةَ، قَالَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَرَأَيْتَ إِنْ وَجَدْتُ مَعَ امْرَأَتِي رَجُلاً أَأُمْهِلُهُ حَتَّى آتِيَ بِأَرْبَعَةِ شُهَدَاءَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ نَعَمْ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik aus Suhayl ibn Abi Salih as-Samman von seinem Vater aus Abu Huraira, dass Sad ibn Ubada zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Was denkst du, wenn ich einen Mann mit meiner Frau finde? Soll ich ihm eine Frist gewähren, bis ich vier Zeugen mitgebracht habe?“ Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, antwortete: „Ja.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1419
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَجُلاً، مِنْ أَهْلِ الشَّامِ - يُقَالُ لَهُ ابْنُ خَيْبَرِيٍّ - وَجَدَ مَعَ امْرَأَتِهِ رَجُلاً فَقَتَلَهُ أَوْ قَتَلَهُمَا مَعًا فَأَشْكَلَ عَلَى مُعَاوِيَةَ بْنِ أَبِي سُفْيَانَ الْقَضَاءُ فِيهِ فَكَتَبَ إِلَى أَبِي مُوسَى الأَشْعَرِيِّ يَسْأَلُ لَهُ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ عَنْ ذَلِكَ فَسَأَلَ أَبُو مُوسَى عَنْ ذَلِكَ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ فَقَالَ لَهُ عَلِيٌّ إِنَّ هَذَا الشَّىْءَ مَا هُوَ بِأَرْضِي عَزَمْتُ عَلَيْكَ لَتُخْبِرَنِّي ‏.‏ فَقَالَ لَهُ أَبُو مُوسَى كَتَبَ إِلَىَّ مُعَاوِيَةُ بْنُ أَبِي سُفْيَانَ أَنْ أَسْأَلَكَ عَنْ ذَلِكَ ‏.‏ فَقَالَ عَلِيٌّ أَنَا أَبُو حَسَنٍ إِنْ لَمْ يَأْتِ بِأَرْبَعَةِ شُهَدَاءَ فَلْيُعْطَ بِرُمَّتِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir von Yahya ibn Said von Said ibn al-Musayyab, dass ein Syrer namens Ibn Khaybari einen Mann mit seiner Frau fand und ihn tötete oder sie beide tötete. Muawiya ibn Abi Sufyan fiel es schwer, eine Entscheidung zu treffen, und er schrieb an Abu Musa al-Ashari, um Ali ibn Abi Talib für ihn diesbezüglich zu befragen. Also fragte Abu Musa Ali ibn Abi Talib und AIi sagte zu ihm: „Ist dieses Ding in meinem Land? Ich beschwöre dich, du musst es mir sagen.“ Abu Musa erklärte ihm, wie Muawiya ibn Abi Sufyan ihm geschrieben hatte, um Ali danach zu fragen. Ali sagte: „Ich bin Abu Hasan. Wenn er nicht vier Zeugen mitbringt, soll er vollständig ausgeliefert werden“ (an die Angehörigen des Ermordeten)
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Muwatta von Imam Malik # 36/1420
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سُنَيْنٍ أَبِي جَمِيلَةَ، رَجُلٌ مِنْ بَنِي سُلَيْمٍ أَنَّهُ وَجَدَ مَنْبُوذًا فِي زَمَانِ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ قَالَ فَجِئْتُ بِهِ إِلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَقَالَ مَا حَمَلَكَ عَلَى أَخْذِ هَذِهِ النَّسَمَةِ فَقَالَ وَجَدْتُهَا ضَائِعَةً فَأَخَذْتُهَا ‏.‏ فَقَالَ لَهُ عَرِيفُهُ يَا أَمِيرَ الْمُؤْمِنِينَ إِنَّهُ رَجُلٌ صَالِحٌ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ عُمَرُ أَكَذَلِكَ قَالَ نَعَمْ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ اذْهَبْ فَهُوَ حُرٌّ وَلَكَ وَلاَؤُهُ وَعَلَيْنَا نَفَقَتُهُ ‏.‏
Yahya sagte, Malik habe von Ibn Shihab erzählt, dass Sunayn Abi Jamila, ein Mann aus den Banu Sulaym, zur Zeit von Umar ibn al-Khattab ein verlassenes Kind gefunden habe. Sunayn brachte ihn zu Umar ibn al-Khattab. Er fragte: „Was hat Sie dazu bewogen, diese Person mitzunehmen?“ Er antwortete: „Ich fand ihn verloren, also habe ich ihn mitgenommen.“ Umars Berater sagte zu ihm: „Amir al-Muminin! Er ist ein Mann, der Gutes tut.“ Umar fragte ihn: „Ist es so?“ Er antwortete: „Ja.“ Umar ibn al-Khattab sagte: „Geh, er ist frei, und du hast sein wala‘-Erbe, und wir werden für ihn sorgen.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit einem verlassenen Kind gemacht wird, ist, dass es frei ist und sein Wala‘-Erbe den Muslimen gehört, und sie erben von ihm und zahlen sein Blutgeld.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1421
قَالَ يَحْيَى عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ بْنِ الزُّبَيْرِ، عَنْ عَائِشَةَ، زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهَا قَالَتْ كَانَ عُتْبَةُ بْنُ أَبِي وَقَّاصٍ عَهِدَ إِلَى أَخِيهِ سَعْدِ بْنِ أَبِي وَقَّاصٍ أَنَّ ابْنَ وَلِيدَةِ زَمْعَةَ مِنِّي فَاقْبِضْهُ إِلَيْكَ ‏.‏ قَالَتْ فَلَمَّا كَانَ عَامُ الْفَتْحِ أَخَذَهُ سَعْدٌ وَقَالَ ابْنُ أَخِي قَدْ كَانَ عَهِدَ إِلَىَّ فِيهِ ‏.‏ فَقَامَ إِلَيْهِ عَبْدُ بْنُ زَمْعَةَ فَقَالَ أَخِي وَابْنُ وَلِيدَةِ أَبِي وُلِدَ عَلَى فِرَاشِهِ ‏.‏ فَتَسَاوَقَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ سَعْدٌ يَا رَسُولَ اللَّهِ ابْنُ أَخِي قَدْ كَانَ عَهِدَ إِلَىَّ فِيهِ ‏.‏ وَقَالَ عَبْدُ بْنُ زَمْعَةَ أَخِي وَابْنُ وَلِيدَةِ أَبِي وُلِدَ عَلَى فِرَاشِهِ ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ هُوَ لَكَ يَا عَبْدُ بْنَ زَمْعَةَ ‏"‏ ‏.‏ ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ الْوَلَدُ لِلْفِرَاشِ وَلِلْعَاهِرِ الْحَجَرُ ‏"‏ ‏.‏ ثُمَّ قَالَ لِسَوْدَةَ بِنْتِ زَمْعَةَ ‏"‏ احْتَجِبِي مِنْهُ ‏"‏ ‏.‏ لِمَا رَأَى مِنْ شَبَهِهِ بِعُتْبَةَ بْنِ أَبِي وَقَّاصٍ قَالَتْ فَمَا رَآهَا حَتَّى لَقِيَ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ ‏.‏
Yahya sagte von Malik von Ibn Shihab von Urwa ibn az-Zubayr, dass A'isha, die Frau des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Utba ibn Abi Waqqas offenbarte seinem Bruder Sad ibn Abi Waqqas, dass er der Vater des Sohnes der Sklavin von Zama war, und nahm ihm das Versprechen ab, sich um ihn zu kümmern (nach seinem Tod). Im Jahr der Eroberung nahm Sad ihn mit und sagte: „Er ist der Sohn meines Bruders.“ Er hat mit mir einen Bund für ihn geschlossen.‘ Abd ibn Zama stand auf und sagte: „Er ist mein Bruder und der Sohn der Sklavin meines Vaters.“ Er wurde in seinem Bett geboren.‘ Sie gingen zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. Sad sagte: „Gesandter Allahs!“ Er ist der Sohn meines Bruders, über ihn hat er mit mir einen Bund geschlossen.‘ Abd ibn Zama sagte: „Er ist mein Bruder und der Sohn der Sklavin meines Vaters und wurde im Bett meines Vaters geboren.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Er gehört dir, Abd ibn Zama.“ Dann sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Ein Kind gehört zum Haushalt (in dem es geboren wurde) und der Ehebrecher wird gesteinigt.“ Dann sagte er zu Sawda bint Zama: „Verschleiere dich vor ihm“, da er in ihm eine Ähnlichkeit mit Utba ibn Abi Waqqas sah.“ A'isha fügte hinzu: „Er sah sie nicht, bis er Allah, dem Mächtigen, dem Majestätischen, begegnete.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1422
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ يَزِيدَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ الْهَادِي، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ إِبْرَاهِيمَ بْنِ الْحَارِثِ التَّيْمِيِّ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي أُمَيَّةَ، أَنَّ امْرَأَةً، هَلَكَ عَنْهَا زَوْجُهَا فَاعْتَدَّتْ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا ثُمَّ تَزَوَّجَتْ حِينَ حَلَّتْ فَمَكَثَتْ عِنْدَ زَوْجِهَا أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَنِصْفَ شَهْرٍ ثُمَّ وَلَدَتْ وَلَدًا تَامًّا فَجَاءَ زَوْجُهَا إِلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَذَكَرَ ذَلِكَ لَهُ فَدَعَا عُمَرُ نِسْوَةً مِنْ نِسَاءِ الْجَاهِلِيَّةِ قُدَمَاءَ فَسَأَلَهُنَّ عَنْ ذَلِكَ فَقَالَتِ امْرَأَةٌ مِنْهُنَّ أَنَا أُخْبِرُكَ عَنْ هَذِهِ الْمَرْأَةِ هَلَكَ عَنْهَا زَوْجُهَا حِينَ حَمَلَتْ مِنْهُ فَأُهْرِيقَتْ عَلَيْهِ الدِّمَاءُ فَحَشَّ وَلَدُهَا فِي بَطْنِهَا فَلَمَّا أَصَابَهَا زَوْجُهَا الَّذِي نَكَحَهَا وَأَصَابَ الْوَلَدَ الْمَاءُ تَحَرَّكَ الْوَلَدُ فِي بَطْنِهَا وَكَبِرَ ‏.‏ فَصَدَّقَهَا عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ وَفَرَّقَ بَيْنَهُمَا وَقَالَ عُمَرُ أَمَا إِنَّهُ لَمْ يَبْلُغْنِي عَنْكُمَا إِلاَّ خَيْرٌ وَأَلْحَقَ الْوَلَدَ بِالأَوَّلِ ‏.‏
Malik erzählte mir von Yazid ibn Abdullah ibn al-Hadi von Muhammad ibn Ibrahim ibn al-Harith at-Taymi von Sulayman ibn Yasar von Abdullah ibn Abi Umayya, dass der Ehemann einer Frau starb und sie die Idda von vier Monaten und zehn Tagen tat. Dann heiratete sie, als sie die Freiheit hatte zu heiraten. Sie blieb viereinhalb Monate bei ihrem Mann und brachte dann ein voll entwickeltes Kind zur Welt. Ihr Mann ging zu Umar ibn al-Khattab und erzählte ihm davon, also rief Umar einige der alten Frauen der Jahiliyya an und fragte sie danach. Eine der Frauen sagte: „Ich werde Ihnen erzählen, was mit dieser Frau passiert ist. Als ihr Mann starb, war sie von ihm schwanger, aber dann floss aufgrund seines Todes das Blut aus ihr und das Kind wurde in ihrem Mutterleib trocken. Als ihr neuer Mann Geschlechtsverkehr mit ihr hatte und das Wasser das Kind erreichte, bewegte sich das Kind im Mutterleib und wuchs.“ Umar ibn al-Khattab glaubte ihr und trennte sie (bis sie ihre Idda vollendet hatte). Umar sagte: „Ich habe nur Gutes über euch beide erreicht“, und er brachte das Kind mit dem ersten Ehemann in Verbindung
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Muwatta von Imam Malik # 36/1423
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، كَانَ يُلِيطُ أَوْلاَدَ الْجَاهِلِيَّةِ بِمَنِ ادَّعَاهُمْ فِي الإِسْلاَمِ فَأَتَى رَجُلاَنِ كِلاَهُمَا يَدَّعِي وَلَدَ امْرَأَةٍ فَدَعَا عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ قَائِفًا فَنَظَرَ إِلَيْهِمَا فَقَالَ الْقَائِفُ لَقَدِ اشْتَرَكَا فِيهِ فَضَرَبَهُ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ بِالدِّرَّةِ ثُمَّ دَعَا الْمَرْأَةَ فَقَالَ أَخْبِرِينِي خَبَرَكِ فَقَالَتْ كَانَ هَذَا - لأَحَدِ الرَّجُلَيْنِ - يَأْتِينِي ‏.‏ وَهِيَ فِي إِبِلٍ لأَهْلِهَا فَلاَ يُفَارِقُهَا حَتَّى يَظُنَّ وَتَظُنَّ أَنَّهُ قَدِ اسْتَمَرَّ بِهَا حَبَلٌ ثُمَّ انْصَرَفَ عَنْهَا فَأُهْرِيقَتْ عَلَيْهِ دِمَاءٌ ثُمَّ خَلَفَ عَلَيْهَا هَذَا - تَعْنِي الآخَرَ - فَلاَ أَدْرِي مِنْ أَيِّهِمَا هُوَ قَالَ فَكَبَّرَ الْقَائِفُ فَقَالَ عُمَرُ لِلْغُلاَمِ وَالِ أَيَّهُمَا شِئْتَ ‏.‏
Malik erzählte mir von Yahya ibn Said von Sulayman ibn Yasar, dass Umar ibn al-Khattab die Kinder der Jahiliyya demjenigen anvertraute, der sie im Islam beanspruchte. Zwei Männer kamen und jeder von ihnen forderte das Kind einer Frau. Umar ibn al-Khattab rief eine Person herbei, die die Gesichtszüge untersuchte und sie ansah. Der Prüfer sagte: „Sie haben beide Anteil an ihm.“ Umar ibn al-Khattab schlug ihn mit einer Peitsche. Dann rief er die Frau zu sich und sagte: „Erzähl mir deine Geschichte.“ Sie sagte: „Es war dieser (was einen der beiden Männer bezeichnete), der zu mir kam, während ich bei den Kamelen meines Volkes war. Er verließ mich nicht, bis er dachte und ich dachte, ich sei schwanger. Dann verließ er mich und Blut floss aus mir, und dieser andere nahm seinen Platz ein. Ich weiß nicht, von welchem ​​von ihnen das Kind ist.“ Der Prüfer sagte: „Allah ist größer.“ Umar sagte zu dem Kind: „Geh zu dem von ihnen, zu dem du willst.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1424
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، أَوْ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ قَضَى أَحَدُهُمَا فِي امْرَأَةٍ غَرَّتْ رَجُلاً بِنَفْسِهَا وَذَكَرَتْ أَنَّهَا حُرَّةٌ فَتَزَوَّجَهَا فَوَلَدَتْ لَهُ أَوْلاَدًا فَقَضَى أَنْ يَفْدِيَ وَلَدَهُ بِمِثْلِهِمْ ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ وَالْقِيمَةُ أَعْدَلُ فِي هَذَا إِنْ شَاءَ اللَّهُ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Umar ibn al-Khattab oder Uthman ibn Affan ein Urteil über eine Sklavin gefällt hatte, die einen Mann über sich selbst getäuscht und gesagt hatte, sie sei frei. Er heiratete sie und sie gebar Kinder. Es wurde beschlossen, dass er seine Kinder als Sklaven freikaufen sollte. Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Sie mit ihrem Preis freizukaufen, ist in diesem Fall gerechter, so Allah will.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1425
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَا بَالُ رِجَالٍ يَطَئُونَ وَلاَئِدَهُمْ ثُمَّ يَعْزِلُوهُنَّ لاَ تَأْتِينِي وَلِيدَةٌ يَعْتَرِفُ سَيِّدُهَا أَنْ قَدْ أَلَمَّ بِهَا إِلاَّ أَلْحَقْتُ بِهِ وَلَدَهَا فَاعْزِلُوا بَعْدُ أَوِ اتْرُكُوا ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die Art und Weise, Dinge zu tun, die in unserer Gemeinschaft allgemein vereinbart sind, wenn ein Mann stirbt und Söhne hat und einer von ihnen behauptet: ‚Mein Vater hat bestätigt, dass dieser und jener sein Sohn war‘, ist, dass die Beziehung nicht durch die Aussage eines Mannes begründet wird und die Bestätigung desjenigen, der sie bestätigt hat, nur in Bezug auf seinen eigenen Anteil an der Aufteilung des Eigentums seines Vaters zulässig ist Zeuge. Malik sagte: „Ein Beispiel hierfür ist, dass ein Mann stirbt und zwei Söhne und 600 Dinar hinterlässt. Jeder von ihnen nimmt 300 Dinar. Dann bezeugt einer von ihnen, dass sein verstorbener Vater bestätigt hat, dass dieser und jener sein Sohn war Nimmt die anderen 100, und so erfüllt er sein Recht und seine Beziehung ist mit der einer Frau vergleichbar, die eine Schuld gegenüber ihrem Vater oder ihrem Ehemann bestätigt, und die anderen Erben müssen sie entsprechend ihrem Anteil an der gesamten Schuld bezahlen, wenn diese gegenüber allen Erben bestätigt worden wäre. Wenn eine Tochter die Hälfte erbt Welche Frau auch immer ihn bestätigt, sie zahlt ihm entsprechend: „Wenn die Aussage eines Mannes mit der Aussage der Frau übereinstimmt, dass dieser oder jener eine Schuld gegenüber seinem Vater hatte, muss der Gläubiger einen Eid bei einem Zeugen leisten und ihm wird alles gegeben, was ihm zusteht.“ Dies ist bei Frauen nicht der Fall, da dies bei der Aussage eines Mannes der Fall ist erlaubt und der Gläubiger muss einen Eid auf die Aussage seines Zeugen ablegen und alle ihm zustehenden Forderungen begleichen. Wenn er keinen Eid leistet, nimmt er vom Erbe desjenigen, der ihn bestätigt hat, nur seinen Anteil an der Schuld ab, weil er sein Recht bestätigt hat und die anderen Erben es verweigert haben. Es ist ihm gestattet, dies zu bestätigen.“ Yahya sagte, dass Malik von Ibn Shihab von Salim ibn Abdullah ibn Umar von seinem Vater erzählte, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Was ist mit Männern los, die Geschlechtsverkehr mit ihren Sklavinnen haben und sie dann entlassen?“ Es kommt keine Sklavin zu mir, deren Herr gesteht, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, ich aber ihr Kind mit ihm verbinde, unabhängig davon, ob es den Coitus interruptus praktiziert oder den Geschlechtsverkehr mit ihr eingestellt hat oder nicht
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Muwatta von Imam Malik # 36/1426
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ صَفِيَّةَ بِنْتِ أَبِي عُبَيْدٍ، أَنَّهَا أَخْبَرَتْهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ قَالَ مَا بَالُ رِجَالٍ يَطَئُونَ وَلاَئِدَهُمْ ثُمَّ يَدَعُوهُنَّ يَخْرُجْنَ لاَ تَأْتِينِي وَلِيدَةٌ يَعْتَرِفُ سَيِّدُهَا أَنْ قَدْ أَلَمَّ بِهَا إِلاَّ قَدْ أَلْحَقْتُ بِهِ وَلَدَهَا فَأَرْسِلُوهُنَّ بَعْدُ أَوْ أَمْسِكُوهُنَّ ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي أُمِّ الْوَلَدِ إِذَا جَنَتْ جِنَايَةً ضَمِنَ سَيِّدُهَا مَا بَيْنَهَا وَبَيْنَ قِيمَتِهَا وَلَيْسَ لَهُ أَنْ يُسَلِّمَهَا وَلَيْسَ عَلَيْهِ أَنْ يَحْمِلَ مِنْ جِنَايَتِهَا أَكْثَرَ مِنْ قِيمَتِهَا ‏.‏
Malik erzählte mir aus Nafi, dass Safiyya bint Abi Ubayd ihm mitteilte, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Was ist los mit Männern, die Geschlechtsverkehr mit ihren Sklavinnen haben und sie dann gehen lassen? Es kommt keine Sklavin zu mir, deren Herr gesteht, dass er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, ich aber ihr Kind mit ihm verbinde, unabhängig davon, ob er den Geschlechtsverkehr mit ihr praktiziert hat oder nicht.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde gegen eine Umm Walad unternommen wird, die ein Verbrechen begeht, ist, dass ihr Herr für das, was sie getan hat, bis zu ihrem Wert haftbar ist. Er muss sie nicht ausliefern, und er kann nicht gezwungen werden, mehr als ihren Wert für ihr Verbrechen zu tragen.“
29
Muwatta von Imam Malik # 36/1427
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَنْ أَحْيَا أَرْضًا مَيِّتَةً فَهِيَ لَهُ وَلَيْسَ لِعِرْقٍ ظَالِمٍ حَقٌّ ‏"‏ ‏.‏
Yahya berichtete von Malik von Hisham ibn Urwa von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Wenn jemand totes Land wiederbelebt, gehört es ihm, und die ungerechtfertigte Wurzel hat kein Recht.“ Malik erklärte: „Die ungerechte Wurzel ist alles, was ohne Recht genommen oder gepflanzt wird.“
30
Muwatta von Imam Malik # 36/1428
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَنْ أَحْيَا أَرْضًا مَيِّتَةً فَهِيَ لَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا ‏.‏
Malik erzählte mir von Ibn Shihab, von Salim ibn Abdullah, von seinem Vater, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Wer totes Land wiederbelebt, dem gehört es.“ Malik sagte: „Das ist es, was in unserer Gemeinschaft getan wird.“
31
Muwatta von Imam Malik # 36/1429
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرِو بْنِ حَزْمٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ فِي سَيْلِ مَهْزُورٍ وَمُذَيْنِبٍ ‏ "‏ يُمْسَكُ حَتَّى الْكَعْبَيْنِ ثُمَّ يُرْسِلُ الأَعْلَى عَلَى الأَسْفَلِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Abdullah ibn Abi Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm, dass er hörte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, über die Überschwemmungskanäle von Mahzur und Mudhaynib (in Medina) sagte: „Stauen Sie sie systematisch ein, so dass das Wasser der Reihe nach bis auf Knöchelhöhe in jedes Grundstück umgeleitet wird, beginnend flussaufwärts.“
32
Muwatta von Imam Malik # 36/1430
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يُمْنَعُ فَضْلُ الْمَاءِ لِيُمْنَعَ بِهِ الْكَلأُ ‏"‏ ‏.‏
Malik erzählte mir aus Abu'z-Zinad aus al-Araj aus Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Überschüssiges Wasser wird nicht zurückgehalten, um das Wachstum von Kräutern zu verhindern.“
33
Muwatta von Imam Malik # 36/1431
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الرِّجَالِ، مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ عَنْ أُمِّهِ، عَمْرَةَ بِنْتِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ أَنَّهَا أَخْبَرَتْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يُمْنَعُ نَقْعُ بِئْرٍ ‏"‏ ‏.‏
Malik erzählte mir von Abu'r-Rijal Muhammad ibn Abd ar-Rahman und seiner Mutter Amra bint Abd ar-Rahman, dass sie ihm mitgeteilt hatte, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Enthalte den Menschen nicht das überschüssige Wasser eines Brunnens vor.“
34
Muwatta von Imam Malik # 36/1432
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ يَحْيَى الْمَازِنِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ ضَرَرَ وَلاَ ضِرَارَ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Amr ibn Yahya al-Mazini von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es gibt keine Verletzung und auch keine Rückkehr der Verletzung.“
35
Muwatta von Imam Malik # 36/1433
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يَمْنَعُ أَحَدُكُمْ جَارَهُ خَشَبَةً يَغْرِزُهَا فى جِدَارِهِ ‏"‏ ‏.‏ ثُمَّ يَقُولُ أَبُو هُرَيْرَةَ مَا لِي أَرَاكُمْ عَنْهَا مُعْرِضِينَ وَاللَّهِ لأَرْمِيَنَّ بِهَا بَيْنَ أَكْتَافِكُمْ ‏.‏
Malik erzählte mir von Ibn Shihab aus al-Araj aus Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Niemand sollte seinen Nachbarn daran hindern, einen Holzpflock in seiner Wand zu befestigen.“ Dann sagte Abu Hurayra: „Warum sehe ich, dass du dich davon abwendest? Bei Allah! Ich werde dich darüber weiterhin belästigen.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1434
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ عَمْرِو بْنِ يَحْيَى الْمَازِنِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ الضَّحَّاكَ بْنَ خَلِيفَةَ، سَاقَ خَلِيجًا لَهُ مِنَ الْعُرَيْضِ فَأَرَادَ أَنْ يَمُرَّ بِهِ فِي أَرْضِ مُحَمَّدِ بْنِ مَسْلَمَةَ فَأَبَى مُحَمَّدٌ ‏.‏ فَقَالَ لَهُ الضَّحَّاكُ لِمَ تَمْنَعُنِي وَهُوَ لَكَ مَنْفَعَةٌ تَشْرَبُ بِهِ أَوَّلاً وَآخِرًا وَلاَ يَضُرُّكَ ‏.‏ فَأَبَى مُحَمَّدٌ فَكَلَّمَ فِيهِ الضَّحَّاكُ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ فَدَعَا عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ مُحَمَّدَ بْنَ مَسْلَمَةَ فَأَمَرَهُ أَنْ يُخَلِّيَ سَبِيلَهُ فَقَالَ مُحَمَّدٌ لاَ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ لِمَ تَمْنَعُ أَخَاكَ مَا يَنْفَعُهُ وَهُوَ لَكَ نَافِعٌ تَسْقِي بِهِ أَوَّلاً وَآخِرًا وَهُوَ لاَ يَضُرُّكَ ‏.‏ فَقَالَ مُحَمَّدٌ لاَ وَاللَّهِ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ وَاللَّهِ لَيَمُرَّنَّ بِهِ وَلَوْ عَلَى بَطْنِكَ ‏.‏ فَأَمَرَهُ عُمَرُ أَنْ يَمُرَّ بِهِ فَفَعَلَ الضَّحَّاكُ ‏.‏
Malik erzählte mir von Amr ibn Yahya al-Mazini von seinem Vater, dass ad-Dahhak ibn Khalifa seinen Bewässerungsgraben aus einer großen Wasserquelle bewässerte. Er wollte, dass es durch das Land von Muhammad ibn Maslama gelangte, und Muhammad lehnte ab. Ad-Dahhak sagte zu ihm: „Warum hinderst du mich? Es wird dir nützen. Du kannst zuerst und zuletzt davon trinken und es wird dir nicht schaden.“ Muhammed weigerte sich, also sprach ad-Dahhak mit Umar ibn al-Khattab darüber, und Umar ibn al-Khattab rief Muhammad ibn Maslama herbei und befahl ihm, den Weg freizumachen. Muhammad sagte: „Nein.“ Umar sagte: „Warum verhinderst du deinem Bruder, was ihm nützt und auch für dich nützlich ist? Du wirst zuerst und zuletzt Wasser davon nehmen und es wird dir nicht schaden.“ Muhammad sagte: „Nein, bei Allah!“ Umar sagte: „Bei Allah, er wird es durchlassen, selbst wenn es über deinem Bauch liegt!“ Umar befahl ihm, den Durchgang zu erlauben, und Ad-Dahhak tat dies
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Muwatta von Imam Malik # 36/1435
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ عَمْرِو بْنِ يَحْيَى الْمَازِنِيِّ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ قَالَ كَانَ فِي حَائِطِ جَدِّهِ رَبِيعٌ لِعَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ فَأَرَادَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ عَوْفٍ أَنْ يُحَوِّلَهُ إِلَى نَاحِيَةٍ مِنَ الْحَائِطِ هِيَ أَقْرَبُ إِلَى أَرْضِهِ فَمَنَعَهُ صَاحِبُ الْحَائِطِ فَكَلَّمَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ عَوْفٍ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ فِي ذَلِكَ فَقَضَى لِعَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ بِتَحْوِيلِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir von Amr ibn Yahya al-Mazini, dass sein Vater sagte: „Im Garten meines Großvaters gab es einen Bach, der Abd ar-Rahman ibn Awf gehörte. Abd ar-Rahman ibn Awf wollte ihn in eine Ecke des Gartens verlegen, die näher an seinem Land lag, und der Besitzer des Gartens hinderte ihn daran. Abd ar-Rahman ibn Awf sprach mit Umar ibn al-Khattab darüber, und er gab Abd ar-Rahman ibn Awf das Urteil, dass er es übertragen sollte
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Muwatta von Imam Malik # 36/1436
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ ثَوْرِ بْنِ زَيْدٍ الدِّيلِيِّ، أَنَّهُ قَالَ بَلَغَنِي أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ أَيُّمَا دَارٍ أَوْ أَرْضٍ قُسِمَتْ فِي الْجَاهِلِيَّةِ فَهِيَ عَلَى قَسْمِ الْجَاهِلِيَّةِ وَأَيُّمَا دَارٍ أَوْ أَرْضٍ أَدْرَكَهَا الإِسْلاَمُ وَلَمْ تُقْسَمْ فَهِيَ عَلَى قَسْمِ الإِسْلاَمِ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ فِيمَنْ هَلَكَ وَتَرَكَ أَمْوَالاً بِالْعَالِيَةِ وَالسَّافِلَةِ إِنَّ الْبَعْلَ لاَ يُقْسَمُ مَعَ النَّضْحِ إِلاَّ أَنْ يَرْضَى أَهْلُهُ بِذَلِكَ وَإِنَّ الْبَعْلَ يُقْسَمُ مَعَ الْعَيْنِ إِذَا كَانَ يُشْبِهُهَا وَأَنَّ الأَمْوَالَ إِذَا كَانَتْ بِأَرْضٍ وَاحِدَةٍ الَّذِي بَيْنَهُمَا مُتَقَارِبٌ أَنَّهُ يُقَامُ كُلُّ مَالٍ مِنْهَا ثُمَّ يُقْسَمُ بَيْنَهُمْ وَالْمَسَاكِنُ وَالدُّورُ بِهَذِهِ الْمَنْزِلَةِ ‏.‏
Yahya erzählte mir aus Malik, dass Thawr ibn Zayd ad-Dili sagte: „Ich hörte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Ein Haus oder Land, das in der Jahiliyya geteilt wurde, richtet sich nach der Teilung der Jahiliyya. Ein Haus oder Land, das vor dem Aufkommen des Islam nicht geteilt wurde, wird nach dem Islam geteilt.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1437
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ حَرَامِ بْنِ سَعْدِ بْنِ مُحَيِّصَةَ، أَنَّ نَاقَةً، لِلْبَرَاءِ بْنِ عَازِبٍ دَخَلَتْ حَائِطَ رَجُلٍ فَأَفْسَدَتْ فِيهِ فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّ عَلَى أَهْلِ الْحَوَائِطِ حِفْظَهَا بِالنَّهَارِ وَأَنَّ مَا أَفْسَدَتِ الْمَوَاشِي بِاللَّيْلِ ضَامِنٌ عَلَى أَهْلِهَا ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik über einen Mann sprechen hören, der starb und Grundstücke in Aliya und Safila (Außenbezirke von Medina) hinterließ. Er sagte: „Unbewässertes, natürlich bewässertes Land fällt nicht in die gleiche Kategorie wie bewässertes Land, es sei denn, die Familie ist damit zufrieden. Unbewässertes Land fällt nur dann in die gleiche Kategorie wie Land mit einer Quelle, wenn es dieser ähnelt. Wenn sich die Grundstücke auf einem Grundstück befinden und nahe beieinander liegen, wird jedes einzelne Grundstück bewertet und dann zwischen den Erben aufgeteilt. Wohnungen und Häuser befinden sich in der gleichen Position.“ Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Haram ibn Sad ibn Muhayyisa, dass ein weibliches Kamel von al-Bara ibn Azib in den Garten eines Mannes eindrang und dort Schaden anrichtete. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, urteilte, dass die Bewohner des Gartens dafür verantwortlich seien, ihn tagsüber zu bewachen, und der Besitzer der Tiere für das verantwortlich sei, was die Tiere nachts zerstörten
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Muwatta von Imam Malik # 36/1438
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ يَحْيَى بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ حَاطِبٍ، أَنَّ رَقِيقًا، لِحَاطِبٍ سَرَقُوا نَاقَةً لِرَجُلٍ مِنْ مُزَيْنَةَ فَانْتَحَرُوهَا فَرُفِعَ ذَلِكَ إِلَى عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَأَمَرَ عُمَرُ كَثِيرَ بْنَ الصَّلْتِ أَنْ يَقْطَعَ أَيْدِيَهُمْ ثُمَّ قَالَ عُمَرُ أَرَاكَ تُجِيعُهُمْ ‏.‏ ثُمَّ قَالَ عُمَرُ وَاللَّهِ لأُغَرِّمَنَّكَ غُرْمًا يَشُقُّ عَلَيْكَ ثُمَّ قَالَ لِلْمُزَنِيِّ كَمْ ثَمَنُ نَاقَتِكَ فَقَالَ الْمُزَنِيُّ قَدْ كُنْتُ وَاللَّهِ أَمْنَعُهَا مِنْ أَرْبَعِمِائَةِ دِرْهَمٍ ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ أَعْطِهِ ثَمَانَمِائَةِ دِرْهَمٍ ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ وَلَيْسَ عَلَى هَذَا الْعَمَلُ عِنْدَنَا فِي تَضْعِيفِ الْقِيمَةِ وَلَكِنْ مَضَى أَمْرُ النَّاسِ عِنْدَنَا عَلَى أَنَّهُ إِنَّمَا يَغْرَمُ الرَّجُلُ قِيمَةَ الْبَعِيرِ أَوِ الدَّابَّةِ يَوْمَ يَأْخُذُهَا ‏.‏
Malik erzählte mir von Hischam ibn Urwa, von seinem Vater von Yahya ibn Abd ar-Rahman ibn Hatib, dass einige Sklaven von Hatib eine Kamelstute eines Mannes aus dem Stamm der Muzayna gestohlen und sie geschlachtet hätten. Der Fall wurde vor Umar ibn al-Khattab gebracht, und Umar befahl Kathir ibn as-Salt, ihnen die Hände abzuschneiden. Dann sagte Umar zu Habib: „Ich glaube, du lässt sie aushungern“, und er fügte hinzu: „Bei Allah! Ich werde dir eine so hohe Strafe zahlen lassen, dass es für dich schwer sein wird.“ Er fragte den Mann aus dem Muzayna-Stamm: „Was war der Preis für Ihr Kamel?“ Der Muzayni sagte: „Bei Allah, ich habe mich geweigert, sie für 400 Dirham zu verkaufen.“ Umar sagte: „Gib ihm 800 Dirham.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Den Preis zu verdoppeln ist nicht das Verhalten unserer Gemeinschaft. Was die Menschen unter uns vereinbart haben, ist, dass der Mann verpflichtet ist, den Wert des Kamels oder Tieres an dem Tag zu zahlen, an dem er es genommen hat.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1439
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ حُمَيْدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ، وَعَنْ مُحَمَّدِ بْنِ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ، أَنَّهُمَا حَدَّثَاهُ عَنِ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ، أَنَّهُ قَالَ إِنَّ أَبَاهُ بَشِيرًا أَتَى بِهِ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ إِنِّي نَحَلْتُ ابْنِي هَذَا غُلاَمًا كَانَ لِي ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ أَكُلَّ وَلَدِكَ نَحَلْتَهُ مِثْلَ هَذَا ‏"‏ ‏.‏ فَقَالَ لاَ ‏.‏ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ فَارْتَجِعْهُ ‏"‏ ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde gegen die Verletzung eines Haustiers unternommen wird, ist, dass derjenige, der es verletzt, den Betrag zahlen muss, um den er den Preis des Tieres gemindert hat.“ Yahya sagte, dass er Malik über ein Kamel sprechen hörte, das einen Mann angriff, und er fürchtete um sich selbst und tötete es oder lähmte es. Er sagte: „Wenn er einen klaren Beweis dafür hat, dass es auf ihn zukam und ihn angegriffen hat, gibt es keinen Schadensersatz gegen ihn. Wenn es außer seinem Wort keinen klaren Beweis gibt, ist er für das Kamel verantwortlich.“ Yahya erzählte, dass er Malik sagen hörte, wenn ein Mann einem Wäscher ein Kleidungsstück zum Färben gab und er es färbte und der Besitzer des Kleidungsstücks dann sagte: „Ich habe dir nicht befohlen, diesen Farbstoff zu verwenden“, und der Wäscher protestierte, dass er es getan hatte, dann war dem Wäscher zu glauben. Ebenso war es mit dem Schneider und dem Goldschmied. Sie legten einen Eid darauf ab, es sei denn, sie brachten etwas hervor, wofür sie normalerweise nicht angestellt gewesen wären. In diesem Fall war ihre Aussage nicht zulässig und der Besitzer des Kleidungsstücks musste einen Eid leisten. Wenn er es ablehnte und sich weigerte zu schwören, musste der Färber einen Eid leisten. Yahya sagte: „Ich hörte Malik über einen Färber sprechen, dem ein Kleidungsstück gegeben wurde und er einen Fehler machte und es einem anderen Mann gab, und derjenige, dem er es gab, trug es. Er sagte: ‚Derjenige, der es trug, hat keinen Schadensersatz gegen ihn, und der Wäscher zahlt Schadensersatz an den Besitzer des Kleidungsstücks. Das ist, wenn der Mann das Kleidungsstück trägt, das ihm gegeben wurde, ohne zu erkennen, dass es nicht sein Kleidungsstück ist. Wenn er es trägt und weiß, dass es nicht sein Kleidungsstück ist, ist er dafür verantwortlich.‘ „ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde mit einem Mann gemacht wird, der einen Gläubiger für die Schulden, die er ihm schuldet, an einen anderen Mann verweist, ist, dass derjenige, der ihn verwiesen hat.“ Wenn jemand bankrott geht oder stirbt und nicht genug hinterlässt, um die Schulden zu begleichen, dann hat der Gläubiger nichts gegen denjenigen, der ihn überwiesen hat, und die Schulden kehren nicht zur ersten Partei zurück.“ Malik sagte: „Das ist die Art und Weise, Dinge zu tun, über die es in unserer Gemeinschaft keinen Streit gibt.“ Malik sagte: „Wenn ein Mann seine Schulden gegenüber jemandem von einem anderen Mann für sich übernehmen lässt und dann der Mann, der sie übernommen hat, stirbt oder bankrott geht, dann kehrt alles, was von ihm übernommen wurde, zum ersten Schuldner zurück.“ Yahya sagte dass er Malik sagen hörte: „Wenn ein Mann ein Kleidungsstück kauft, das einen Defekt, eine Verbrennung oder etwas anderes hat, von dem der Verkäufer weiß und das gegen ihn ausgesagt wird oder er es bestätigt, und der Mann, der es gekauft hat, einen neuen Riss verursacht, der den Preis des Kleidungsstücks senkt, und er dann von dem ursprünglichen Defekt erfährt, kann er es dem Verkäufer zurückgeben und haftet nicht dafür, dass er es zerrissen hat.“ „Wenn ein Mann ein Kleidungsstück kauft, das den Mangel einer Verbrennung oder eines Fehlers aufweist, und der Verkäufer, der es ihm verkauft hat, behauptet, dass er nichts davon gewusst hat, und der Käufer das Kleidungsstück zugeschnitten oder gefärbt hat, dann hat der Käufer eine Wahl. Wenn er möchte, kann er eine Reduzierung verlangen, je nachdem, wie stark die Verbrennung oder der Fehler den Preis des Kleidungsstücks beeinträchtigt, und er kann das Kleidungsstück behalten, oder wenn er Schadensersatz für den Preis des Kleidungsstücks zahlen möchte, der durch das Schneiden oder Färben gesunken ist, und es zurückgeben möchte, kann er dies tun „Wenn der Käufer das Kleidungsstück mit einem Farbstoff gefärbt hat, der den Wert erhöht, hat der Käufer eine Option.“ Wenn er möchte, erhält er einen Nachlass auf den Preis des Kleidungsstücks, je nachdem, wie sich der Mangel verringert, oder wenn er Teilhaber desjenigen werden möchte, der das Kleidungsstück verkauft hat, tut er dies. Der Preis des Kleidungsstücks mit einer Verbrennung oder einem Fehler wird geprüft. Wenn der Preis zehn Dirham beträgt und der Betrag um was durch das Färben erhöht wird, beträgt der Wert fünf Dirham, dann sind sie Teilhaber am Kleidungsstück, jeder nach seinem Anteil. In dieser Berechnung ist der Betrag, um den das Färben den Preis des Kleidungsstücks erhöht.“ Yahya erzählte uns von Malik von Ibn Shihab von Humayd ibn Abd ar-Rah man ibn Awf und von Muhammad ibn an-Numan ibn Bashir, dass sie ihm erzählten, dass an-Numan ibn Bashir sagte, sein Vater Bashir habe ihn zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, gebracht und gesagt: „Ich habe gegeben.“ Dieser mein Sohn ist einer meiner Sklaven.“ Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Habt ihr jedem eurer Kinder dasselbe gegeben?“ Er sagte: „Nein.“ Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Dann nimm den Sklaven zurück.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1440
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ بْنِ الزُّبَيْرِ، عَنْ عَائِشَةَ، زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهَا قَالَتْ إِنَّ أَبَا بَكْرٍ الصِّدِّيقَ كَانَ نَحَلَهَا جَادَّ عِشْرِينَ وَسْقًا مِنْ مَالِهِ بِالْغَابَةِ فَلَمَّا حَضَرَتْهُ الْوَفَاةُ قَالَ وَاللَّهِ يَا بُنَيَّةُ مَا مِنَ النَّاسِ أَحَدٌ أَحَبُّ إِلَىَّ غِنًى بَعْدِي مِنْكِ وَلاَ أَعَزُّ عَلَىَّ فَقْرًا بَعْدِي مِنْكِ وَإِنِّي كُنْتُ نَحَلْتُكِ جَادَّ عِشْرِينَ وَسْقًا فَلَوْ كُنْتِ جَدَدْتِيهِ وَاحْتَزْتِيهِ كَانَ لَكِ وَإِنَّمَا هُوَ الْيَوْمَ مَالُ وَارِثٍ وَإِنَّمَا هُمَا أَخَوَاكِ وَأُخْتَاكِ فَاقْتَسِمُوهُ عَلَى كِتَابِ اللَّهِ ‏.‏ قَالَتْ عَائِشَةُ فَقُلْتُ يَا أَبَتِ وَاللَّهِ لَوْ كَانَ كَذَا وَكَذَا لَتَرَكْتُهُ إِنَّمَا هِيَ أَسْمَاءُ فَمَنِ الأُخْرَى فَقَالَ أَبُو بَكْرٍ ذُو بَطْنِ بِنْتِ خَارِجَةَ ‏.‏ أُرَاهَا جَارِيَةً ‏.‏
Malik erzählte mir von Ibn Shihab aus Urwa ibn az-Zubayr, dass A'isha, die Frau des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Abu Bakr as-Siddiq gab mir Palmen, deren Ertrag zwanzig Awsuq von seinem Besitz in al-Ghaba betrug. Als er starb, sagte er: „Bei Allah, kleine Tochter, es gibt niemanden, den ich nach meinem Tod lieber reich haben möchte, als dich. Es gibt niemanden.“ Es ist für mich schwieriger, nach meinem Tod arm zu sein als für dich. Ich habe dir Palmen gegeben, deren Ertrag zwanzig Awsuq beträgt. Wenn du sie gefällt und in Besitz genommen hättest, wären sie dein Eigentum gewesen, aber heute sind sie Eigentum der Erben, und sie sind deine beiden Brüder und deine beiden Schwestern, also teile es gemäß dem Buch Allahs. A'isha fuhr fort: „Ich sagte: ‚Mein Vater! Bei Allah, selbst wenn es mehr gewesen wäre, hätte ich es gelassen. Es gibt nur Asma. Wer ist meine andere Schwester?“ Abu Bakr antwortete: „Was befindet sich im Mutterleib von Kharija? (Kharija war die Frau von Abu Bakrs „Bruder“ aus den Ansar.) Ich denke, dass es ein Mädchen sein wird
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Muwatta von Imam Malik # 36/1441
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ بْنِ الزُّبَيْرِ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَبْدٍ الْقَارِيِّ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَا بَالُ رِجَالٍ يَنْحَلُونَ أَبْنَاءَهُمْ نُحْلاً ثُمَّ يُمْسِكُونَهَا فَإِنْ مَاتَ ابْنُ أَحَدِهِمْ قَالَ مَالِي بِيَدِي لَمْ أُعْطِهِ أَحَدًا ‏.‏ وَإِنْ مَاتَ هُوَ قَالَ هُوَ لاِبْنِي قَدْ كُنْتُ أَعْطَيْتُهُ إِيَّاهُ ‏.‏ مَنْ نَحَلَ نِحْلَةً فَلَمْ يَحُزْهَا الَّذِي نُحِلَهَا - حَتَّى يَكُونَ إِنْ مَاتَ لِوَرَثَتِهِ - فَهِيَ بَاطِلٌ ‏.‏
Malik erzählte mir von Ibn Shihab, von Urwa ibn az-Zubayr, von Abd ar-Rahman ibn Abd al-Qari, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Was ist los mit Männern, die ihren Söhnen Geschenke machen und sie dann behalten, und wenn der Sohn stirbt, sagen sie: ‚Mein Eigentum ist in meinem Besitz und ich habe es niemandem gegeben.‘“ Aber wenn sie selbst im Sterben liegen, sagen sie: „Es gehört meinem Sohn, ich habe es ihm gegeben.“ Wer eine Schenkung macht und diese nicht dem Schenkenden übergibt, ist die Schenkung ungültig, und wenn er stirbt, gehört sie im Allgemeinen den Erben
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Muwatta von Imam Malik # 36/1442
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ دَاوُدَ بْنِ الْحُصَيْنِ، عَنْ أَبِي غَطَفَانَ بْنِ طَرِيفٍ الْمُرِّيِّ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَنْ وَهَبَ هِبَةً لِصِلَةِ رَحِمٍ أَوْ عَلَى وَجْهِ صَدَقَةٍ فَإِنَّهُ لاَ يَرْجِعُ فِيهَا وَمَنْ وَهَبَ هِبَةً يَرَى أَنَّهُ إِنَّمَا أَرَادَ بِهَا الثَّوَابَ فَهُوَ عَلَى هِبَتِهِ يَرْجِعُ فِيهَا إِذَا لَمْ يُرْضَ مِنْهَا ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا أَنَّ الْهِبَةَ إِذَا تَغَيَّرَتْ عِنْدَ الْمَوْهُوبِ لَهُ لِلثَّوَابِ بِزِيَادَةٍ أَوْ نُقْصَانٍ فَإِنَّ عَلَى الْمَوْهُوبِ لَهُ أَنْ يُعْطِيَ صَاحِبَهَا قِيمَتَهَا يَوْمَ قَبَضَهَا ‏.‏
Yahya sagte, dass er Malik sagen hörte: „Was in unserer Gemeinschaft mit jemandem gemacht wird, der eine Gabe gibt, die nicht auf eine Belohnung abzielt, ist, dass er Zeugen dafür ruft. Es gilt für denjenigen, dem es gegeben wurde, es sei denn, der Geber stirbt, bevor derjenige, dem es gegeben wurde, die Gabe erhält.“ Er sagte: „Wenn der Schenkende das Geschenk behalten möchte, nachdem er es bezeugt hat, kann er das nicht. Wenn der Empfänger es von ihm einfordert, nimmt er es.“ Malik sagte: „Wenn jemand ein Geschenk gibt und es dann zurückzieht und der Empfänger einen Zeugen mitbringt, der für ihn aussagt, dass ihm das Geschenk gegeben wurde, sei es Waren, Gold, Silber oder Tiere, muss der Empfänger einen Eid leisten. Wenn er sich weigert, muss der Geber einen Eid leisten. Wenn er sich auch weigert, einen Eid zu leisten, gibt er dem Empfänger, was er von ihm verlangt, wenn er mindestens einen Zeugen hat. Wenn er keinen Zeugen hat, hat er nichts.“ Malik sagte: „Wenn jemand eine Schenkung macht, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, und dann der Beschenkte stirbt, sind die Erben an seiner Stelle. Wenn der Schenkende stirbt, bevor der Beschenkte seine Schenkung erhalten hat, hat der Beschenkte nichts. Malik erzählte mir von Da'ud ibn al-Husayn aus Abu Ghatafan ibn Tarif al-Muriyi, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Wenn jemand ein Geschenk gibt, um die Bindungen zu einem Verwandten oder als Sadaqa zu stärken, kann er es nicht zurückerhalten. Wenn jedoch jemand ein Geschenk macht, um damit Gunst oder Belohnung zu suchen, hat er sein Geschenk und kann es zurückfordern, wenn er dadurch keine Befriedigung findet.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die allgemein vereinbarte Vorgehensweise.“ In unserer Gemeinschaft gilt Folgendes: Wenn das Geschenk als Gegenleistung an denjenigen zurückgegeben wird, der es gegeben hat, und sein Wert entweder erhöht oder gemindert wurde, gibt derjenige, dem es gegeben wurde, den Wert an dem Tag zurück, an dem er es erhalten hat
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Muwatta von Imam Malik # 36/1443
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ الأَنْصَارِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ أَيُّمَا رَجُلٍ أُعْمِرَ عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَإِنَّهَا لِلَّذِي يُعْطَاهَا لاَ تَرْجِعُ إِلَى الَّذِي أَعْطَاهَا أَبَدًا ‏"‏ ‏.‏ لأَنَّهُ أَعْطَى عَطَاءً وَقَعَتْ فِيهِ الْمَوَارِيثُ ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die Art und Weise, Dinge in unserer Gemeinschaft zu tun, über die es keinen Streit gibt, ist, dass, wenn ein Mann seinem Sohn Sadaqa gibt – Sadaqa, die der Sohn in Besitz nimmt oder die sich in der Obhut des Vaters befindet und der Vater seine Sadaqa bezeugen ließ, er nichts davon zurücknehmen kann, weil er keine Sadaqa zurückfordern kann.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die in unserer Gemeinschaft allgemein anerkannte Art und Weise, Dinge zu tun, wenn jemand seinem Sohn ein Geschenk macht oder ihm ein Geschenk gewährt, das kein Sadaqa ist, ist, dass er es zurücknehmen kann, solange das Kind keine Schulden macht, die die Leute von ihm einfordern und die sie ihm aufgrund des Geschenks anvertrauen, das sein Vater ihm gegeben hat. Der Vater kann nichts von dem Geschenk zurücknehmen, nachdem Schulden dafür entstanden sind.“ „Wenn ein Mann seinem Sohn oder seiner Tochter etwas gibt und Eine Frau heiratet den Mann, und sie heiratet ihn nur wegen des Reichtums und des Eigentums, das sein Vater ihm gegeben hat, und deshalb möchte der Vater es zurücknehmen, oder wenn ein Mann eine Frau heiratet, deren Vater ihr ein Geschenk gemacht hat, und er sie wegen des Reichtums und Eigentums, das ihr Vater gegeben hat, mit einem erhöhten Brautpreis heiratet, dann sagt der Vater: „Das werde ich zurücknehmen“, dann kann der Vater nichts davon vom Sohn oder der Tochter zurücknehmen, wenn es so ist, wie ich es Ihnen beschrieben habe.“ Malik erzählte mir von Ibn Shihab aus Abu Salama ibn Abd ar-Rahman ibn Awf aus Jabir ibn Abdullah al-Ansari, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Wenn jemand eine lebenslange Rente für ihn und seine Nachkommen erhält, gehört diese der Person, der sie gegeben wurde.“ Es fällt nie an denjenigen zurück, der es gegeben hat, weil er eine Schenkung gemacht hat und für sie die Regeln der Erbschaft gelten
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Muwatta von Imam Malik # 36/1444
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ الْقَاسِمِ، أَنَّهُ سَمِعَ مَكْحُولاً الدِّمَشْقِيَّ، يَسْأَلُ الْقَاسِمَ بْنَ مُحَمَّدٍ عَنِ الْعُمْرَى، وَمَا يَقُولُ النَّاسُ فِيهَا فَقَالَ الْقَاسِمُ بْنُ مُحَمَّدٍ مَا أَدْرَكْتُ النَّاسَ إِلاَّ وَهُمْ عَلَى شُرُوطِهِمْ فِي أَمْوَالِهِمْ وَفِيمَا أُعْطُوا ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّ الْعُمْرَى تَرْجِعُ إِلَى الَّذِي أَعْمَرَهَا إِذَا لَمْ يَقُلْ هِيَ لَكَ وَلِعَقِبِكَ ‏.‏
Malik erzählte mir von Yahya ibn Said, dass Abd ar-Rahman ibn al-Qasim ibn Muhammad hörte, wie Makhul ad-Dimashqi al-Qasim ibn Muhammad nach der lebenslangen Rente fragte und was die Leute darüber sagten. Al-Qasim ibn Muhammad sagte: „Ich bin nur auf Menschen gestoßen, die sich an die Bedingungen halten, die sie in Bezug auf ihr Eigentum und das, was ihnen gegeben wird, stellen.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde getan wird, ist, dass die lebenslange Rente an denjenigen zurückfällt, der sie zu einer lebenslangen Rente macht, es sei denn, er sagt: ‚Sie gehört Ihnen und Ihren Nachkommen.‘
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Muwatta von Imam Malik # 36/1445
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، ‏.‏ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، وَرِثَ مِنْ حَفْصَةَ بِنْتِ عُمَرَ دَارَهَا قَالَ وَكَانَتْ حَفْصَةُ قَدْ أَسْكَنَتْ بِنْتَ زَيْدِ بْنِ الْخَطَّابِ مَا عَاشَتْ فَلَمَّا تُوُفِّيَتْ بِنْتُ زَيْدٍ قَبَضَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ الْمَسْكَنَ وَرَأَى أَنَّهُ لَهُ ‏.‏
Malik erzählte mir von Nafi, dass Abdullah ibn Umar das Haus von Hafsa bint Umar geerbt habe. Er sagte: „Hafsa beherbergte die Tochter von Zayd ibn al-Khattab, solange sie lebte. Als die Tochter von Zayd starb, nahm Abdullah ibn Umar die Wohnung in Besitz und betrachtete sie als seine.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1446
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ يَزِيدَ، مَوْلَى الْمُنْبَعِثِ عَنْ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ الْجُهَنِيِّ، أَنَّهُ قَالَ جَاءَ رَجُلٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَسَأَلَهُ عَنِ اللُّقَطَةِ ‏.‏ فَقَالَ ‏"‏ اعْرِفْ عِفَاصَهَا وَوِكَاءَهَا ثُمَّ عَرِّفْهَا سَنَةً فَإِنْ جَاءَ صَاحِبُهَا وَإِلاَّ فَشَأْنَكَ بِهَا ‏"‏ ‏.‏ قَالَ فَضَالَّةُ الْغَنَمِ يَا رَسُولَ اللَّهِ قَالَ ‏"‏ هِيَ لَكَ أَوْ لأَخِيكَ أَوْ لِلذِّئْبِ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ فَضَالَّةُ الإِبِلِ قَالَ ‏"‏ مَا لَكَ وَلَهَا مَعَهَا سِقَاؤُهَا وَحِذَاؤُهَا تَرِدُ الْمَاءَ وَتَأْكُلُ الشَّجَرَ حَتَّى يَلْقَاهَا رَبُّهَا ‏"‏ ‏.‏
Malik erzählte mir von Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman aus Yazid, der Mawla von al-Munbaith, dass Zayd ibn Khalid al-Juhani sagte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und fragte ihn nach Funden. Er sagte: ‚Merk dir die Eigenschaften des gefundenen Objekts ein und mache es dann ein Jahr lang öffentlich. Wenn der Besitzer kommt, gib es ihm. Wenn nicht, dann es.‘ ist Ihr Geschäft.' Er sagte: „Was ist mit verlorenen Schafen, Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Sie gehören dir, deinem Bruder oder dem Wolf.“ Er sagte: „Und das verlorene Kamel?“ Er sagte: „Es geht Sie nichts an.“ Es hat sein Wasser und seine Füße. Es wird Wasser erreichen und Bäume fressen, bis sein Besitzer es findet
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Muwatta von Imam Malik # 36/1447
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَيُّوبَ بْنِ مُوسَى، عَنْ مُعَاوِيَةَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بَدْرٍ الْجُهَنِيِّ، أَنَّ أَبَاهُ، أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، نَزَلَ مَنْزِلَ قَوْمٍ بِطَرِيقِ الشَّامِ فَوَجَدَ صُرَّةً فِيهَا ثَمَانُونَ دِينَارًا فَذَكَرَهَا لِعُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَقَالَ لَهُ عُمَرُ عَرِّفْهَا عَلَى أَبْوَابِ الْمَسَاجِدِ وَاذْكُرْهَا لِكُلِّ مَنْ يَأْتِي مِنَ الشَّأْمِ سَنَةً فَإِذَا مَضَتِ السَّنَةُ فَشَأْنَكَ بِهَا ‏.‏
Malik erzählte mir von Ayyub ibn Musa von Muawiya ibn Abdullah ibn Badr al-Juhani, dass sein Vater ihm mitgeteilt habe, dass er auf dem Weg nach Syrien bei einem Volk angehalten habe und er eine Handtasche gefunden habe, in der sich achtzig Dinar befanden. Er erwähnte dies gegenüber Umar ibn al-Khattab. Umar sagte zu ihm: „Machen Sie es an den Türen der Moscheen bekannt und sagen Sie es jedem, der für ein Jahr aus Syrien kommt. Wenn ein Jahr vergeht, ist es deine Sache.“
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Muwatta von Imam Malik # 36/1448
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ رَجُلاً، وَجَدَ لُقَطَةً فَجَاءَ إِلَى عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ فَقَالَ لَهُ إِنِّي وَجَدْتُ لُقَطَةً فَمَاذَا تَرَى فِيهَا فَقَالَ لَهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ عَرِّفْهَا ‏.‏ قَالَ قَدْ فَعَلْتُ ‏.‏ قَالَ زِدْ ‏.‏ قَالَ قَدْ فَعَلْتُ ‏.‏ فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ لاَ آمُرُكَ أَنْ تَأْكُلَهَا وَلَوْ شِئْتَ لَمْ تَأْخُذْهَا ‏.‏
Malik erzählte mir aus Nafi, dass ein Mann etwas fand und zu Abdullah ibn Umar ging und zu ihm sagte: „Ich habe etwas gefunden. Was soll ich Ihrer Meinung nach dagegen tun?“ Abdullah ibn Umar sagte zu ihm: „Machen Sie es öffentlich!“ Er sagte: „Das habe ich getan.“ Er sagte: „Mach es noch einmal.“ Er sagte: „Das habe ich getan.“ Abdullah sagte: „Ich befehle Ihnen nicht, es zu benutzen. Wenn Sie wollten, hätten Sie es lassen können.“