Sahih Muslim — Hadith #11362
Hadith #11362
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، وَزُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ سُهَيْلٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " لاَ يَجْزِي وَلَدٌ وَالِدًا إِلاَّ أَنْ يَجِدَهُ مَمْلُوكًا فَيَشْتَرِيَهُ فَيُعْتِقَهُ " . وَفِي رِوَايَةِ ابْنِ أَبِي شَيْبَةَ " وَلَدٌ وَالِدَهُ " .
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Ein Sohn muss seinem Vater seine Schulden erst dann zurückzahlen, wenn er ihn, falls er ein Sklave ist, freikauft und ihn dann freilässt.“ In der von Ibn Abu Shaiba überlieferten Fassung findet sich eine geringfügige Abweichung im Wortlaut.
Quelle
Sahih Muslim # 20/3799
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Fluch
Themen:
#Mother