Sunan Ibn Madschah — Hadith #32005

Hadith #32005
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ مَهْدِيٍّ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنْ فِرَاسٍ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنْ مَسْرُوقٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّهُ سُئِلَ عَنْ رَجُلٍ، تَزَوَّجَ امْرَأَةً فَمَاتَ عَنْهَا وَلَمْ يَدْخُلْ بِهَا وَلَمْ يَفْرِضْ لَهَا ‏.‏ قَالَ فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ لَهَا الصَّدَاقُ وَلَهَا الْمِيرَاثُ وَعَلَيْهَا الْعِدَّةُ ‏.‏ فَقَالَ مَعْقِلُ بْنُ سِنَانٍ الأَشْجَعِيُّ شَهِدْتُ رَسُولَ اللَّهِ ـ صلى الله عليه وسلم ـ قَضَى فِي بَرْوَعَ بِنْتِ وَاشِقٍ بِمِثْلِ ذَلِكَ ‏.‏ حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ مَهْدِيٍّ، عَنْ سُفْيَانَ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عَلْقَمَةَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ، مِثْلَهُ ‏.‏
Aus Masruq wurde Folgendes überliefert: Abdullah wurde über einen Mann befragt, der eine Frau heiratete und starb, ohne die Ehe mit ihr vollzogen oder die Mitgift festgelegt zu haben. Abdullah sagte: „Die Mitgift gehört ihr, und das Erbe gehört ihr und sie muss die Wartezeit einhalten.“ Ma'qil bin Sinan Al-Ashja'i sagte: „Ich habe gesehen, wie der Gesandte Allahs (ﷺ) eine ähnliche Entscheidung bezüglich Birwa' bint Washiq erlassen hat.“ (Sahih) Eine weitere Kette von 'Alqamah, von Abdullah, mit ähnlichem Wortlaut. Aus Masruq wurde berichtet, dass Abdullah über einen Mann befragt wurde, der eine Frau heiratete und starb, ohne die Ehe mit ihr vollzogen zu haben oder die Mitgift festzulegen. Abdullah sagte: „Die Mitgift gehört ihr, und das Erbe gehört ihr und sie muss die Wartezeit einhalten.“ Ma'qil bin Sinan Al-Ashja'i sagte: „Ich habe gesehen, wie der Gesandte Allahs eine ähnliche Entscheidung bezüglich Birwa' bint Washiq erlassen hat.“ (Sahih) Eine weitere Kette von 'Alqamah, von Abdullah, mit ähnlichem Wortlaut
Erzählt von
Masruq (RA)
Quelle
Sunan Ibn Madschah # 9/1891
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 9: Die Ehe
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