Sunan Ibn Madschah — Hadith #32307
Hadith #32307
حَدَّثَنَا الْفَضْلُ بْنُ يَعْقُوبَ الرُّخَامِيُّ، حَدَّثَنَا حَبِيبُ بْنُ أَبِي حَبِيبٍ أَبُو مُحَمَّدٍ، كَاتِبُ مَالِكِ بْنِ أَنَسٍ حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عَامِرٍ الأَسْلَمِيُّ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ النَّبِيَّ ـ صلى الله عليه وسلم ـ نَهَى عَنْ بَيْعِ الْعُرْبَانِ . قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ الْعُرْبَانُ أَنْ يَشْتَرِيَ الرَّجُلُ دَابَّةً بِمِائَةِ دِينَارٍ فَيُعْطِيَهُ دِينَارَيْنِ أَرْبُونًا فَيَقُولَ إِنْ لَمْ أَشْتَرِ الدَّابَّةَ فَالدِّينَارَانِ لَكَ .
Von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater und von seinem Großvater wurde berichtet, dass der Prophet (ﷺ) den Handel mit echtem Geld verbot. (Hasan) Abu 'Abdullah sagte: „Ernsthaftes Geld bedeutet, wenn ein Mann ein Tier für einhundert Dinar kauft, dann gibt er dem Verkäufer zwei Dinar im Voraus und sagt: „Wenn ich das Tier nicht kaufe, dann gehören die zwei Dinar dir.“ Und es wurde gesagt, dass es sich darauf bezieht, und Allah weiß es am besten, wenn ein Mann etwas kauft und dem Verkäufer einen Dirham oder weniger oder mehr gibt und sagt: „Wenn ich es nehme (alles schön und gut), und wenn ich es nicht tue, dann gehört der Dirham dir.“
Erzählt von
Amr Ibn Shuayb
Quelle
Sunan Ibn Madschah # 12/2193
Grad
Daif
Kategorie
Kapitel 12: Handelsgeschäfte
Themen:
#Mother