8 Hadithe
01
Muwatta von Imam Malik # 39/1489
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، كَانَ يَقُولُ الْمُكَاتَبُ عَبْدٌ مَا بَقِيَ عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ شَىْءٌ ‏.‏
Malik erzählte mir aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte: „Ein Mukatab ist ein Sklave, solange noch etwas von seiner Kitaba zu bezahlen ist.“
02
Muwatta von Imam Malik # 39/1490
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُرْوَةَ بْنَ الزُّبَيْرِ، وَسُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ، كَانَا يَقُولاَنِ الْمُكَاتَبُ عَبْدٌ مَا بَقِيَ عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ شَىْءٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَهُو رَأْيِي ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَإِنْ هَلَكَ الْمُكَاتَبُ وَتَرَكَ مَالاً أَكْثَرَ مِمَّا بَقِيَ عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ وَلَهُ وَلَدٌ وُلِدُوا فِي كِتَابَتِهِ أَوْ كَاتَبَ عَلَيْهِمْ وَرِثُوا مَا بَقِيَ مِنَ الْمَالِ بَعْدَ قَضَاءِ كِتَابَتِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Urwa ibn az-Zubayr und Sulayman ibn Yasar sagten: „Der Mukatab ist ein Sklave, solange noch etwas von seiner Kitaba zu bezahlen ist.“ Malik sagte: „Das ist auch meine Meinung.“ Malik sagte: „Wenn ein Mukatab stirbt und mehr Eigentum hinterlässt, als von seiner Kitaba noch zu zahlen ist, und er Kinder hat, die während der Zeit seiner Kitaba geboren wurden oder deren Kitaba ebenfalls geschrieben wurde, erben sie jegliches Eigentum, das nach der Zahlung der Kitaba übrig bleibt.“
03
Muwatta von Imam Malik # 39/1491
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ حُمَيْدِ بْنِ قَيْسٍ الْمَكِّيِّ، أَنَّ مُكَاتَبًا، كَانَ لاِبْنِ الْمُتَوَكِّلِ هَلَكَ بِمَكَّةَ وَتَرَكَ عَلَيْهِ بَقِيَّةً مِنْ كِتَابَتِهِ وَدُيُونًا لِلنَّاسِ وَتَرَكَ ابْنَتَهُ فَأَشْكَلَ عَلَى عَامِلِ مَكَّةَ الْقَضَاءُ فِيهِ فَكَتَبَ إِلَى عَبْدِ الْمَلِكِ بْنِ مَرْوَانَ يَسْأَلُهُ عَنْ ذَلِكَ فَكَتَبَ إِلَيْهِ عَبْدُ الْمَلِكِ أَنِ ابْدَأْ بِدُيُونِ النَّاسِ ثُمَّ اقْضِ مَا بَقِيَ مِنْ كِتَابَتِهِ ثُمَّ اقْسِمْ مَا بَقِيَ مِنْ مَالِهِ بَيْنَ ابْنَتِهِ وَمَوْلاَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّهُ لَيْسَ عَلَى سَيِّدِ الْعَبْدِ أَنْ يُكَاتِبَهُ إِذَا سَأَلَهُ ذَلِكَ وَلَمْ أَسْمَعْ أَنَّ أَحَدًا مِنَ الأَئِمَّةِ أَكْرَهَ رَجُلاً عَلَى أَنْ يُكَاتِبَ عَبْدَهُ وَقَدْ سَمِعْتُ بَعْضَ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا سُئِلَ عَنْ ذَلِكَ فَقِيلَ لَهُ إِنَّ اللَّهَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى يَقُولُ ‏{‏فَكَاتِبُوهُمْ إِنْ عَلِمْتُمْ فِيهِمْ خَيْرًا‏}‏ ‏.‏ يَتْلُو هَاتَيْنِ الآيَتَيْنِ ‏{‏وَإِذَا حَلَلْتُمْ فَاصْطَادُوا‏}‏ ‏.‏ ‏{‏فَإِذَا قُضِيَتِ الصَّلاَةُ فَانْتَشِرُوا فِي الأَرْضِ وَابْتَغُوا مِنْ فَضْلِ اللَّهِ‏}‏ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنَّمَا ذَلِكَ أَمْرٌ أَذِنَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ فِيهِ لِلنَّاسِ وَلَيْسَ بِوَاجِبٍ عَلَيْهِمْ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَسَمِعْتُ بَعْضَ أَهْلِ الْعِلْمِ يَقُولُ فِي قَوْلِ اللَّهِ تَبَارَكَ وَتَعَالَى ‏{‏وَآتُوهُمْ مِنْ مَالِ اللَّهِ الَّذِي آتَاكُمْ‏}‏ ‏.‏ إِنَّ ذَلِكَ أَنْ يُكَاتِبَ الرَّجُلُ غُلاَمَهُ ثُمَّ يَضَعُ عَنْهُ مِنْ آخِرِ كِتَابَتِهِ شَيْئًا مُسَمًّى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَهَذَا الَّذِي سَمِعْتُ مِنْ أَهْلِ الْعِلْمِ وَأَدْرَكْتُ عَمَلَ النَّاسِ عَلَى ذَلِكَ عِنْدَنَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَقَدْ بَلَغَنِي أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ كَاتَبَ غُلاَمًا لَهُ عَلَى خَمْسَةٍ وَثَلاَثِينَ أَلْفَ دِرْهَمٍ ثُمَّ وَضَعَ عَنْهُ مِنْ آخِرِ كِتَابَتِهِ خَمْسَةَ آلاَفِ دِرْهَمٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّ الْمُكَاتَبَ إِذَا كَاتَبَهُ سَيِّدُهُ تَبِعَهُ مَالُهُ وَلَمْ يَتْبَعْهُ وَلَدُهُ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَهُمْ فِي كِتَابَتِهِ ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ فِي الْمُكَاتَبِ يُكَاتِبُهُ سَيِّدُهُ وَلَهُ جَارِيَةٌ بِهَا حَبَلٌ مِنْهُ لَمْ يَعْلَمْ بِهِ هُوَ وَلاَ سَيِّدُهُ يَوْمَ كِتَابَتِهِ فَإِنَّهُ لاَ يَتْبَعُهُ ذَلِكَ الْوَلَدُ لأَنَّهُ لَمْ يَكُنْ دَخَلَ فِي كِتَابَتِهِ وَهُوَ لِسَيِّدِهِ فَأَمَّا الْجَارِيَةُ فَإِنَّهَا لِلْمُكَاتَبِ لأَنَّهَا مِنْ مَالِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ وَرِثَ مُكَاتَبًا مِنِ امْرَأَتِهِ هُوَ وَابْنُهَا إِنَّ الْمُكَاتَبَ إِنْ مَاتَ قَبْلَ أَنْ يَقْضِيَ كِتَابَتَهُ اقْتَسَمَا مِيرَاثَهُ عَلَى كِتَابِ اللَّهِ وَإِنْ أَدَّى كِتَابَتَهُ ثُمَّ مَاتَ فَمِيرَاثُهُ لاِبْنِ الْمَرْأَةِ وَلَيْسَ لِلزَّوْجِ مِنْ مِيرَاثِهِ شَىْءٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُكَاتَبِ يُكَاتِبُ عَبْدَهُ قَالَ يُنْظَرُ فِي ذَلِكَ فَإِنْ كَانَ إِنَّمَا أَرَادَ الْمُحَابَاةَ لِعَبْدِهِ وَعُرِفَ ذَلِكَ مِنْهُ بِالتَّخْفِيفِ عَنْهُ فَلاَ يَجُوزُ ذَلِكَ وَإِنْ كَانَ إِنَّمَا كَاتَبَهُ عَلَى وَجْهِ الرَّغْبَةِ وَطَلَبِ الْمَالِ وَابْتِغَاءِ الْفَضْلِ وَالْعَوْنِ عَلَى كِتَابَتِهِ فَذَلِكَ جَائِزٌ لَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي رَجُلٍ وَطِئَ مُكَاتَبَةً لَهُ إِنَّهَا إِنْ حَمَلَتْ فَهِيَ بِالْخِيَارِ إِنْ شَاءَتْ كَانَتْ أُمَّ وَلَدٍ وَإِنْ شَاءَتْ قَرَّتْ عَلَى كِتَابَتِهَا فَإِنْ لَمْ تَحْمِلْ فَهِيَ عَلَى كِتَابَتِهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا فِي الَعَبْدِ يَكُونُ بَيْنَ الرَّجُلَيْنِ إِنَّ أَحَدَهُمَا لاَ يُكَاتِبُ نَصِيبَهُ مِنْهُ أَذِنَ لَهُ بِذَلِكَ صَاحِبُهُ أَوْ لَمْ يَأْذَنْ إِلاَّ أَنْ يُكَاتِبَاهُ جَمِيعًا لأَنَّ ذَلِكَ يَعْقِدُ لَهُ عِتْقًا وَيَصِيرُ إِذَا أَدَّى الْعَبْدُ مَا كُوتِبَ عَلَيْهِ إِلَى أَنْ يَعْتِقَ نِصْفُهُ وَلاَ يَكُونُ عَلَى الَّذِي كَاتَبَ بَعْضَهُ أَنْ يَسْتَتِمَّ عِتْقَهُ فَذَلِكَ خِلاَفُ مَا قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ مَنْ أَعْتَقَ شِرْكًا لَهُ فِي عَبْدٍ قُوِّمَ عَلَيْهِ قِيمَةَ الْعَدْلِ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَإِنْ جَهِلَ ذَلِكَ حَتَّى يُؤَدِّيَ الْمُكَاتَبُ أَوْ قَبْلَ أَنْ يُؤَدِّيَ رَدَّ إِلَيْهِ الَّذِي كَاتَبَهُ مَا قَبَضَ مِنَ الْمُكَاتَبِ فَاقْتَسَمَهُ هُوَ وَشَرِيكُهُ عَلَى قَدْرِ حِصَصِهِمَا وَبَطَلَتْ كِتَابَتُهُ وَكَانَ عَبْدًا لَهُمَا عَلَى حَالِهِ الأُولَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي مُكَاتَبٍ بَيْنَ رَجُلَيْنِ فَأَنْظَرَهُ أَحَدُهُمَا بِحَقِّهِ الَّذِي عَلَيْهِ وَأَبَى الآخَرُ أَنْ يُنْظِرَهُ فَاقْتَضَى الَّذِي أَبَى أَنْ يُنْظِرَهُ بَعْضَ حَقِّهِ ثُمَّ مَاتَ الْمُكَاتَبُ وَتَرَكَ مَالاً لَيْسَ فِيهِ وَفَاءٌ مِنْ كِتَابَتِهِ قَالَ مَالِكٌ يَتَحَاصَّانِ بِقَدْرِ مَا بَقِيَ لَهُمَا عَلَيْهِ يَأْخُذُ كُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِقَدْرِ حِصَّتِهِ فَإِنْ تَرَكَ الْمُكَاتَبُ فَضْلاً عَنْ كِتَابَتِهِ أَخَذَ كُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا مَا بَقِيَ مِنَ الْكِتَابَةِ وَكَانَ مَا بَقِيَ بَيْنَهُمَا بِالسَّوَاءِ فَإِنْ عَجَزَ الْمُكَاتَبُ وَقَدِ اقْتَضَى الَّذِي لَمْ يُنْظِرْهُ أَكْثَرَ مِمَّا اقْتَضَى صَاحِبُهُ كَانَ الْعَبْدُ بَيْنَهُمَا نِصْفَيْنِ وَلاَ يَرُدُّ عَلَى صَاحِبِهِ فَضْلَ مَا اقْتَضَى لأَنَّهُ إِنَّمَا اقْتَضَى الَّذِي لَهُ بِإِذْنِ صَاحِبِهِ وَإِنْ وَضَعَ عَنْهُ أَحَدُهُمَا الَّذِي لَهُ ثُمَّ اقْتَضَى صَاحِبُهُ بَعْضَ الَّذِي لَهُ عَلَيْهِ ثُمَّ عَجَزَ فَهُوَ بَيْنَهُمَا وَلاَ يَرُدُّ الَّذِي اقْتَضَى عَلَى صَاحِبِهِ شَيْئًا لأَنَّهُ إِنَّمَا اقْتَضَى الَّذِي لَهُ عَلَيْهِ وَذَلِكَ بِمَنْزِلَةِ الدَّيْنِ لِلرَّجُلَيْنِ بِكِتَابٍ وَاحِدٍ عَلَى رَجُلٍ وَاحِدٍ فَيُنْظِرُهُ أَحَدُهُمَا وَيَشِحُّ الآخَرُ فَيَقْتَضِي بَعْضَ حَقِّهِ ثُمَّ يُفْلِسُ الْغَرِيمُ فَلَيْسَ عَلَى الَّذِي اقْتَضَى أَنْ يَرُدَّ شَيْئًا مِمَّا أَخَذَ ‏
Malik erzählte mir von Humayd ibn Qays al-Makki, dass ein Sohn von al-Mutawakkil einen Mukatab hatte, der in Mekka starb und (genug, um den Rest seiner Kitaba zu bezahlen) zurückließ und dass er einige Schulden bei Menschen hatte. Er hinterließ auch eine Tochter. Der Gouverneur von Mekka war sich nicht sicher, wie er in diesem Fall urteilen sollte, also schrieb er an Abd al-Malik ibn Marwan und fragte ihn danach. Abd al-Malik schrieb ihm: „Beginnen Sie mit den Schulden gegenüber den Menschen und zahlen Sie dann den Rest seiner Kitaba. Teilen Sie dann den Rest des Eigentums zwischen der Tochter und dem Herrn auf.“ Malik sagte: „Was bei uns getan wird, ist, dass der Herr eines Sklaven seinem Sklaven keine Kitaba geben muss, wenn er darum bittet. Ich habe noch nie von einem Imam gehört, der einen Mann dazu zwingt, seinem Sklaven eine Kitaba zu geben 33) rezitierte diese beiden Verse: „Wenn du vom Ihram-Zustand befreit bist, dann jage nach Wild.“ (Sure 5 Ayat 3) „Wenn das Gebet beendet ist, zerstreue dich im Land und suche Allahs Gunst.“ " (Sure 62 Ayat 10) Malik kommentierte: „Es ist eine Art und Weise, Dinge zu tun, für die Allah, der Mächtige, der Majestätische, den Menschen die Erlaubnis gegeben hat, und es ist für sie nicht verpflichtend.“ Malik sagte: „Ich hörte einen der Leute mit Wissen über das Wort Allahs, des Gesegneten, des Erhabenen sagen: ‚Gib ihnen von dem Reichtum, den Allah dir gegeben hat‘, dass es bedeutete, dass ein Mann seinem Sklaven eine Kitaba gibt und dann das Ende seiner Kitaba für ihn um einen bestimmten Betrag reduziert.“ Malik sagte: „Das habe ich von den Leuten mit Wissen gehört und was ich sehe, was die Leute hier tun.“ Malik sagte: „Ich habe gehört, dass Abdullah ibn Umar einem seiner Sklaven seine Kitaba für 35.000 Dirham gab und dann das Ende seiner Kitaba um 5.000 Dirham reduzierte.“ Malik sagte: „Was unter uns geschieht, ist, dass, wenn ein Meister einem Mukatab seine Kitaba gibt, das Eigentum des Mukatab mit ihm geht, seine Kinder jedoch nicht mit ihm, es sei denn, er legt dies in seiner Kitaba fest.“ Yahya sagte: „Ich hörte Malik sagen, wenn ein Mukatab, dessen Meister ihm eine Kitaba gegeben hatte, eine Sklavin hatte, die von ihm schwanger war, und weder er noch sein Meister wussten, dass ihm an dem Tag, an dem ihm seine Kitaba gegeben wurde, das Kind nicht folgte, weil es nicht in der Kitaba enthalten war. Er gehörte dem Meister. Was die Sklavin betrifft, gehörte sie dem Mukatab, weil sie sein Eigentum war.“ Malik sagte, wenn ein Mann und der Sohn seiner Frau (von einem anderen Ehemann) einen Mukatab von der Frau erbten und der Mukatab starb, bevor er seine Kitaba vollendet hatte, teilten sie sein Erbe gemäß dem Buch Allahs untereinander auf. Wenn der Sklave seine Kitaba bezahlte und dann starb, ging sein Erbe an den Sohn der Frau, und der Ehemann hatte nichts von seinem Erbe. Malik sagte, wenn ein Mukatab seinem eigenen Sklaven eine Kitaba gab, würde man sich die Situation ansehen. Wenn er seinem Sklaven einen Gefallen tun wollte und dies dadurch deutlich wurde, dass er es ihm leicht machte, war ihm das nicht gestattet. Wenn er ihm eine Kitaba schenkte, weil er Geld finden wollte, um seine eigene Kitaba abzubezahlen, war ihm das erlaubt. Malik sagte, wenn ein Mann Geschlechtsverkehr mit einer seiner Mukataba hatte und sie von ihm schwanger würde, hätte sie eine Option. Wenn sie wollte, könnte sie ein Umm Walad sein. Wenn sie wollte, konnte sie ihre Kitaba bestätigen. Wenn sie nicht schwanger wurde, hatte sie immer noch ihre Kitaba. Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Vorgehensweise unter uns in Bezug auf a Ein Sklave, der zwei Männern gehört, bedeutet, dass einer von ihnen keine Kitaba für seinen Anteil gibt, unabhängig davon, ob sein Begleiter ihm die Erlaubnis dazu gibt oder nicht, es sei denn, beide schreiben die Kitaba gemeinsam, denn das allein würde seine Freilassung bewirken. Wenn der Sklave seine Vereinbarung erfüllen würde, um die Hälfte von ihm zu befreien, und dann derjenige, der eine Kitaba für die Hälfte von ihm gegeben hat, nicht verpflichtet wäre, seine Freilassung zu vollenden, würde das im Widerspruch zu den Worten des Gesandten Allahs stehen, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren. „Wenn jemand seinen Anteil an einem Sklaven freigibt und genug Geld hat, um den vollen, für ihn gerecht berechneten Preis des Sklaven zu decken, muss er seinen Partnern ihre Anteile geben, damit der Sklave völlig frei ist.“ „ Malik sagte: „Wenn er sich dessen nicht bewusst ist, bis der Mukatab die Bedingungen erfüllt hat oder bevor er sie erfüllt hat, gibt der Besitzer, der ihm die Kitaba geschrieben hat, ihm das zurück, was er vom Mukatab genommen hat, und dann teilen er und sein Partner ihn gemäß ihren ursprünglichen Anteilen auf und die Kitaba ist ungültig.“ Er ist der Sklave beider in seinem ursprünglichen Zustand.“ Malik sprach über einen Mukatab, der zwei Männern gehörte, und einer von ihnen gewährte ihm einen Aufschub bei der Zahlung des ihm geschuldeten Rechts, und der andere weigerte sich, die Zahlung aufzuschieben, und so forderte derjenige, der sich weigerte, die Zahlung aufzuschieben, seinen Teil des fälligen Betrags ein. Malik sagte, wenn der Mukatab dann starb und Eigentum hinterließ, das seine Kitaba nicht vervollständigte, „teilen sie es entsprechend dem auf, was sie ihm noch schulden.“ Jeder von ihnen nimmt entsprechend seinem Anteil. Wenn der Mukatab mehr als seine Kitaba hinterlässt, nimmt jeder von ihnen, was von der Kitaba übrig bleibt, und was danach übrig bleibt, wird zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt. Wenn der Mukatab nicht in der Lage ist, seine Kitaba vollständig zu bezahlen, und derjenige, der dies getan hat Wenn er ihm nicht erlaubt, seine Zahlung aufzuschieben, hat er mehr verlangt als sein Partner, der Sklave wird immer noch zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt, und er gibt seinen Partnern den Überschuss dessen, was er verlangt hat, nicht zurück, weil er sein Recht nur mit der Erlaubnis seines Partners eingefordert hat. Wenn einer von ihnen das, was ihm geschuldet wird, überweist und dann sein Partner einen Teil dessen eintreibt, was er ihm schuldet, und der Mukatab dann nicht in der Lage ist, zu zahlen, gehört er beiden. Und wer etwas verlangt hat, gibt nichts zurück, weil er nur das verlangt hat, was ihm zusteht. Das ist wie die Schuld zweier Männer in einem Schreiben gegen einen Mann. Einer von ihnen gewährt ihm Zeit zum Bezahlen und der andere ist gierig und fordert seine Schuld ein. Dann geht der Schuldner pleite. Derjenige, der seine Schuld eingetrieben hat, muss nichts von dem zurückgeben, was er genommen hat
04
Muwatta von Imam Malik # 39/1492
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، كَانَ يَقُولُ الْمُكَاتَبُ عَبْدٌ مَا بَقِيَ عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ شَىْءٌ ‏.‏
Malik erzählte mir aufgrund der Autorität von Nafi‘, dass Abdullah ibn Umar immer sagte, dass al-Muttab ein Sklave sei und von seinen Schriften nichts übrig geblieben sei.
05
Muwatta von Imam Malik # 39/1493
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ أُمَّ سَلَمَةَ، زَوْجَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم كَانَتْ تُقَاطِعُ مُكَاتَبِيهَا بِالذَّهَبِ وَالْوَرِقِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ عِنْدَنَا فِي الْمَكَاتَبِ يَكُونُ بَيْنَ الشَّرِيكَيْنِ فَإِنَّهُ لاَ يَجُوزُ لأَحَدِهِمَا أَنْ يُقَاطِعَهُ عَلَى حِصَّتِهِ إِلاَّ بِإِذْنِ شَرِيكِهِ وَذَلِكَ أَنَّ الْعَبْدَ وَمَالَهُ بَيْنَهُمَا فَلاَ يَجُوزُ لأَحَدِهِمَا أَنْ يَأْخُذَ شَيْئًا مِنْ مَالِهِ إِلاَّ بِإِذْنِ شَرِيكِهِ وَلَوْ قَاطَعَهُ أَحَدُهُمَا دُونَ صَاحِبِهِ ثُمَّ حَازَ ذَلِكَ ثُمَّ مَاتَ الْمُكَاتَبُ وَلَهُ مَالٌ أَوْ عَجَزَ لَمْ يَكُنْ لِمَنْ قَاطَعَهُ شَىْءٌ مِنْ مَالِهِ وَلَمْ يَكُنْ لَهُ أَنْ يَرُدَّ مَا قَاطَعَهُ عَلَيْهِ وَيَرْجِعَ حَقُّهُ فِي رَقَبَتِهِ وَلَكِنْ مَنْ قَاطَعَ مُكَاتَبًا بِإِذْنِ شَرِيكِهِ ثُمَّ عَجَزَ الْمُكَاتَبُ فَإِنْ أَحَبَّ الَّذِي قَاطَعَهُ أَنْ يَرُدَّ الَّذِي أَخَذَ مِنْهُ مِنَ الْقَطَاعَةِ وَيَكُونُ عَلَى نَصِيبِهِ مِنْ رَقَبَةِ الْمُكَاتَبِ كَانَ ذَلِكَ لَهُ وَإِنْ مَاتَ الْمُكَاتَبُ وَتَرَكَ مَالاً اسْتَوْفَى الَّذِي بَقِيَتْ لَهُ الْكِتَابَةُ حَقَّهُ الَّذِي بَقِيَ لَهُ عَلَى الْمُكَاتَبِ مِنْ مَالِهِ ثُمَّ كَانَ مَا بَقِيَ مِنْ مَالِ الْمُكَاتَبِ بَيْنَ الَّذِي قَاطَعَهُ وَبَيْنَ شَرِيكِهِ عَلَى قَدْرِ حِصَصِهِمَا فِي الْمُكَاتَبِ وَإِنْ كَانَ أَحَدُهُمَا قَاطَعَهُ وَتَمَاسَكَ صَاحِبُهُ بِالْكِتَابَةِ ثُمَّ عَجَزَ الْمُكَاتَبُ قِيلَ لِلَّذِي قَاطَعَهُ إِنْ شِئْتَ أَنْ تَرُدَّ عَلَى صَاحِبِكَ نِصْفَ الَّذِي أَخَذْتَ وَيَكُونُ الْعَبْدُ بَيْنَكُمَا شَطْرَيْنِ وَإِنْ أَبَيْتَ فَجَمِيعُ الْعَبْدِ لِلَّذِي تَمَسَّكَ بِالرِّقِّ خَالِصًا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُكَاتَبِ يَكُونُ بَيْنَ الرَّجُلَيْنِ فَيُقَاطِعُهُ أَحَدُهُمَا بِإِذْنِ صَاحِبِهِ ثُمَّ يَقْتَضِي الَّذِي تَمَسَّكَ بِالرِّقِّ مِثْلَ مَا قَاطَعَ عَلَيْهِ صَاحِبُهُ أَوْ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ ثُمَّ يَعْجِزُ الْمُكَاتَبُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَهُوَ بَيْنَهُمَا لأَنَّهُ إِنَّمَا اقْتَضَى الَّذِي لَهُ عَلَيْهِ وَإِنِ اقْتَضَى أَقَلَّ مِمَّا أَخَذَ الَّذِي قَاطَعَهُ ثُمَّ عَجَزَ الْمُكَاتَبُ فَأَحَبَّ الَّذِي قَاطَعَهُ أَنَّ يَرُدَّ عَلَى صَاحِبِهِ نِصْفَ مَا تَفَضَّلَهُ بِهِ وَيَكُونُ الْعَبْدُ بَيْنَهُمَا نِصْفَيْنِ فَذَلِكَ لَهُ وَإِنْ أَبَى فَجَمِيعُ الْعَبْدِ لِلَّذِي لَمْ يُقَاطِعْهُ وَإِنْ مَاتَ الْمُكَاتَبُ وَتَرَكَ مَالاً فَأَحَبَّ الَّذِي قَاطَعَهُ أَنْ يَرُدَّ عَلَى صَاحِبِهِ نِصْفَ مَا تَفَضَّلَهُ بِهِ وَيَكُونُ الْمِيرَاثُ بَيْنَهُمَا فَذَلِكَ لَهُ وَإِنْ كَانَ الَّذِي تَمَسَّكَ بِالْكِتَابَةِ قَدْ أَخَذَ مِثْلَ مَا قَاطَعَ عَلَيْهِ شَرِيكُهُ أَوْ أَفْضَلَ فَالْمِيرَاثُ بَيْنَهُمَا بِقَدْرِ مِلْكِهِمَا لأَنَّهُ إِنَّمَا أَخَذَ حَقَّهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُكَاتَبِ يَكُونُ بَيْنَ الرَّجُلَيْنِ فَيُقَاطِعُ أَحَدُهُمَا عَلَى نِصْفِ حَقِّهُ بِإِذْنِ صَاحِبِهِ ثُمَّ يَقْبِضُ الَّذِي تَمَسَّكَ بِالرِّقِّ أَقَلَّ مِمَّا قَاطَعَ عَلَيْهِ صَاحِبُهُ ثُمَّ يَعْجِزُ الْمُكَاتَبُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ إِنْ أَحَبَّ الَّذِي قَاطَعَ الْعَبْدَ أَنْ يَرُدَّ عَلَى صَاحِبِهِ نِصْفَ مَا تَفَضَّلَهُ بِهِ كَانَ الْعَبْدُ بَيْنَهُمَا شَطْرَيْنِ وَإِنْ أَبَى أَنْ يَرُدَّ فَلِلَّذِي تَمَسَّكَ بِالرِّقِّ حِصَّةُ صَاحِبِهِ الَّذِي كَانَ قَاطَعَ عَلَيْهِ الْمُكَاتَبَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنَّ الْعَبْدَ يَكُونُ بَيْنَهُمَا شَطْرَيْنِ فَيُكَاتِبَانِهِ جَمِيعًا ثُمَّ يُقَاطِعُ أَحَدُهُمَا الْمُكَاتَبَ عَلَى نِصْفِ حَقِّهِ بِإِذْنِ صَاحِبِهِ وَذَلِكَ الرُّبُعُ مِنْ جَمِيعِ الْعَبْدِ ثُمَّ يَعْجِزُ الْمُكَاتَبُ فَيُقَالُ لِلَّذِي قَاطَعَهُ إِنْ شِئْتَ فَارْدُدْ عَلَى صَاحِبِكَ نِصْفَ مَا فَضَلْتَهُ بِهِ وَيَكُونُ الْعَبْدُ بَيْنَكُمَا شَطْرَيْنِ ‏.‏ وَإِنْ أَبَى كَانَ لِلَّذِي تَمَسَّكَ بِالْكِتَابَةِ رُبُعُ صَاحِبِهِ الَّذِي قَاطَعَ الْمُكَاتَبَ عَلَيْهِ خَالِصًا وَكَانَ لَهُ نِصْفُ الْعَبْدِ فَذَلِكَ ثَلاَثَةُ أَرْبَاعِ الْعَبْدِ وَكَانَ لِلَّذِي قَاطَعَ رُبُعُ الْعَبْدِ لأَنَّهُ أَبَى أَنْ يَرُدَّ ثَمَنَ رُبُعِهِ الَّذِي قَاطَعَ عَلَيْهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُكَاتَبِ يُقَاطِعُهُ سَيِّدُهُ فَيَعْتِقُ وَيَكْتُبُ عَلَيْهِ مَا بَقِيَ مِنْ قَطَاعَتِهِ دَيْنًا عَلَيْهِ ثُمَّ يَمُوتُ الْمُكَاتَبُ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ لِلنَّاسِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَإِنَّ سَيِّدَهُ لاَ يُحَاصُّ غُرَمَاءَهُ بِالَّذِي عَلَيْهِ مِنْ قَطَاعَتِهِ وَلِغُرَمَائِهِ أَنْ يُبَدَّءُوا عَلَيْهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ لَيْسَ لِلْمُكَاتَبِ أَنْ يُقَاطِعَ سَيِّدَهُ إِذَا كَانَ عَلَيْهِ دَيْنٌ لِلنَّاسِ فَيَعْتِقُ وَيَصِيرُ لاَ شَىْءَ لَهُ لأَنَّ أَهْلَ الدَّيْنِ أَحَقُّ بِمَالِهِ مِنْ سَيِّدِهِ فَلَيْسَ ذَلِكَ بِجَائِزٍ لَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي الرَّجُلِ يُكَاتِبُ عَبْدَهُ ثُمَّ يُقَاطِعُهُ بِالذَّهَبِ فَيَضَعُ عَنْهُ مِمَّا عَلَيْهِ مِنَ الْكِتَابَةِ عَلَى أَنْ يُعَجِّلَ لَهُ مَا قَاطَعَهُ عَلَيْهِ أَنَّهُ لَيْسَ بِذَلِكَ بَأْسٌ وَإِنَّمَا كَرِهَ ذَلِكَ مَنْ كَرِهَهُ لأَنَّهُ أَنْزَلَهُ بِمَنْزِلَةِ الدَّيْنِ يَكُونُ لِلرَّجُلِ عَلَى الرَّجُلِ إِلَى أَجَلٍ فَيَضَعُ عَنْهُ وَيَنْقُدُهُ وَلَيْسَ هَذَا مِثْلَ الدَّيْنِ إِنَّمَا كَانَتْ قَطَاعَةُ الْمُكَاتَبِ سَيِّدَهُ عَلَى أَنْ يُعْطِيَهُ مَالاً فِي أَنْ يَتَعَجَّلَ الْعِتْقَ فَيَجِبُ لَهُ الْمِيرَاثُ وَالشَّهَادَةُ وَالْحُدُودُ وَتَثْبُتُ لَهُ حُرْمَةُ الْعَتَاقَةِ وَلَمْ يَشْتَرِ دَرَاهِمَ بِدَرَاهِمَ وَلاَ ذَهَبًا بِذَهَبٍ وَإِنَّمَا مَثَلُ ذَلِكَ مَثَلُ رَجُلٍ قَالَ لِغُلاَمِهِ ائْتِنِي بِكَذَا وَكَذَا دِينَارًا وَأَنْتَ حُرٌّ فَوَضَعَ عَنْهُ مِنْ ذَلِكَ فَقَالَ إِنْ جِئْتَنِي بِأَقَلَّ مِنْ ذَلِكَ فَأَنْتَ حُرٌّ ‏.‏ فَلَيْسَ هَذَا دَيْنًا ثَابِتًا وَلَوْ كَانَ دَيْنًا ثَابِتًا لَحَاصَّ بِهِ السَّيِّدُ غُرَمَاءَ الْمُكَاتَبِ إِذَا مَاتَ أَوْ أَفْلَسَ فَدَخَلَ مَعَهُمْ فِي مَالِ مُكَاتَبِهِ ‏.‏
Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Art und Weise, Dinge unter uns zu tun, ist, dass, wenn Sklaven ihre Kitaba zusammen in einer Kitaba schreiben und einige für andere verantwortlich sind und sie durch den Tod eines der Verantwortlichen nichts reduziert werden und dann einer von ihnen sagt: „Ich kann es nicht tun“ und aufgibt, seine Gefährten ihn bei jeder Arbeit verwenden können, die er tun kann, und sie helfen sich gegenseitig dabei in ihrer Kitaba, bis sie befreit werden, wenn sie befreit werden, oder Sklaven bleiben, wenn sie bleiben Sklaven.“ Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Art und Weise, Dinge unter uns zu tun, ist, dass, wenn ein Meister einem Sklaven seine Kitaba gibt, es dem Meister nicht gestattet ist, irgendjemandem die Verantwortung für die Kitaba seines Sklaven zu überlassen, wenn der Sklave stirbt oder handlungsunfähig ist. Dies ist nicht Teil der Sunna der Muslime. Das liegt daran, dass, wenn ein Mann gegenüber dem Meister eines Mukatab die Verantwortung für das übernimmt, was der Mukatab seiner Kitaba schuldet, und der Meister des Mukatab dies dann weiterverfolgt.“ Derjenige, der die Verantwortung übernimmt, nimmt sein Geld nicht fälschlicherweise, so dass das, was er gibt, Teil des Preises für etwas ist, das ihm gehört, und der für ihn festgelegte Preis erkauft auch nicht seine Unverletzlichkeit als freier Mann, er fällt an seinen Herrn zurück und ist sein Sklave. Es ist etwas, das ihn, wenn es vom Mukatab bezahlt wird, frei macht. Wenn der Mukatab stirbt und Schulden hat, ist sein Herr nicht einer der Gläubiger für das, was von der Kitaba übrig bleibt. Wenn der Mukatab die Zahlungen nicht bezahlen kann, fällt er zurück Es liegt in der Verantwortung des Mukatab, ein Sklave zu sein, der seinem Herrn gehört, und die Schulden gegenüber dem Volk. Die Gläubiger gehen mit dem Herrn keinen Anteil am Preis seiner Person ein.“ Malik sagte: „Wenn Menschen in einer Kitaba zusammengeschrieben sind und zwischen ihnen keine Verwandtschaft besteht, durch die sie voneinander erben, und einige von ihnen für andere verantwortlich sind, dann wird keiner von ihnen vor den anderen freigelassen, bis die gesamte Kitaba bezahlt ist.“ Wenn einer von ihnen stirbt und Eigentum hinterlässt und es mehr ist als alles, was gegen ihn ist, zahlt er alles, was gegen ihn ist. Der Überschuss des Eigentums geht an den Meister, und niemand von denen, die mit dem Verstorbenen in die Kitaba eingetragen wurden, hat einen Teil des Überschusses. Die Ansprüche des Meisters werden überschattet von seinen Ansprüchen auf die ihnen verbleibenden Teile der Kitaba, die aus dem Eigentum des Verstorbenen erfüllt werden können, weil der Verstorbene seine Verantwortung übernommen hat und er sein Eigentum zur Bezahlung seiner Freiheit verwenden muss. Wenn der verstorbene Mukatab ein freies Kind hat, das nicht in Kitaba geboren wurde und das nicht in der Kitaba geschrieben steht, erbt es nicht von ihm, weil der Mukatab bis zu seinem Tod nicht freigelassen wurde.“ Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Umm Salama, die Frau des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, mit ihrem Mukatab einen Vergleich über eine vereinbarte Menge an Gold und Silber geschlossen hatte Mukatab, der von zwei Partnern geteilt wird, besteht darin, dass einer von ihnen ohne Zustimmung seines Partners keinen Vergleich mit ihm über einen vereinbarten Preis entsprechend seinem Anteil abschließen kann. Das liegt daran, dass der Sklave und sein Eigentum Eigentum beider sind und es daher einem von ihnen nicht gestattet ist, irgendetwas von dem Eigentum zu nehmen, außer mit Zustimmung seines Partners. Wenn einer von ihnen sich mit dem Mukatab abschloss und sein Partner dies nicht tat, und er den vereinbarten Preis akzeptierte und dann der Mukatab starb, während er Eigentum hatte oder nicht in der Lage war, zu zahlen, hätte derjenige, der sich niederließ, nichts vom Eigentum des Mukatab und er konnte das, wofür er eine Vereinbarung getroffen hatte, nicht zurückgeben, so dass sein Recht auf die Person des Sklaven zu ihm zurückkehren würde. Wenn sich jedoch jemand mit der Erlaubnis seines Partners mit einem Mukatab abschließt und der Mukatab dann nicht in der Lage ist, zu zahlen, ist es vorzuziehen, dass derjenige, der mit ihm gebrochen hat, das zurückgibt, was er vom Mukatab für die Abfindung genommen hat, und er kann seinen Anteil am Mukatab zurückerhalten. Er kann das tun. Wenn der Mukatab verstirbt und das Eigentum verlässt, erhält der Partner, der die Kitaba behalten hat, den Betrag der Kitaba, der ihm gegen den Mukatab aus dem Eigentum des Mukatab verbleibt, in voller Höhe ausgezahlt. Was dann vom Eigentum des Mukatab übrig bleibt, liegt zwischen dem Partner, der mit ihm gebrochen hat, und seinem Partner, entsprechend ihren Anteilen am Mukatab. Wenn einer der Partner mit ihm Schluss macht und der andere die Kitaba behält und der Mukatab nicht zahlen kann, wird dem Partner, der mit ihm abgerechnet hat, gesagt: „Wenn du deinem Partner die Hälfte von dem geben willst, was du genommen hast, damit der Sklave unter euch aufgeteilt wird, dann tu es.“ Wenn Sie sich weigern, gehört der gesamte Sklave demjenigen, der den Sklaven besessen hat. „Malik sprach von einem Mukatab, der zwischen zwei Männern geteilt wurde, und einer von ihnen schloss mit der Erlaubnis seines Partners eine Vereinbarung mit ihm. Dann verlangte derjenige, der den Besitz des Sklaven behielt, dasselbe oder mehr als das, wofür sein Partner sich geeinigt hatte, und der Mukatab konnte es nicht bezahlen. Er sagte: „Der Mukatab wird zwischen ihnen geteilt, weil der Mann nur hat.“ verlangte, was ihm zusteht. Wenn er weniger verlangt als derjenige, der mit ihm abgerechnet hat, und der Mukatab das nicht schaffen kann, und derjenige, der mit ihm abgerechnet hat, es vorzieht, seinem Partner die Hälfte dessen zurückzugeben, was er genommen hat, sodass der Sklave in zwei Hälften zwischen ihnen aufgeteilt wird, kann er das tun. Wenn er sich weigert, gehört der gesamte Sklave demjenigen, der sich nicht mit ihm abgefunden hat. Wenn der Mukatab stirbt und Eigentum hinterlässt und derjenige, der sich mit ihm niedergelassen hat, es vorzieht, seinem Gefährten die Hälfte dessen zurückzugeben, was er genommen hat, damit das Erbe zwischen ihnen aufgeteilt wird, kann er das tun. Wenn derjenige, der die Kitaba behalten hat, dasselbe nimmt wie derjenige, der mit ihm abgerechnet hat, oder mehr, liegt das Erbe zwischen ihnen gemäß ihren Anteilen am Sklaven, weil er nur sein Recht nimmt.“ Malik sprach über einen Mukatab, der zwischen zwei Männern geteilt wurde, und einer von ihnen machte mit der Erlaubnis seines Partners einen Vergleich mit ihm über die Hälfte dessen, was ihm zusteht, und dann nahm derjenige, der den Besitz des Sklaven behielt, weniger als das, was sein Partner mit ihm vereinbart hatte, und der Mukatab war nicht in der Lage, ihn zu bezahlen. Er sagte: „Wenn derjenige, der mit dem Sklaven eine Vereinbarung getroffen hat, es vorzieht, die Hälfte dessen, was ihm zugesprochen wurde, an seinen Partner zurückzugeben, wird der Sklave zwischen ihnen aufgeteilt.“ Wenn er sich weigert, es zurückzugeben, erhält derjenige, der den Besitz behalten hat, den Teil des Anteils, für den sein Partner mit dem Mukatab eine Vereinbarung getroffen hat.“ Malik sagte: „Die Erklärung dafür ist, dass der Sklave zwischen ihnen in zwei Hälften geteilt wird.“ Sie schreiben ihm gemeinsam eine Kitaba, und dann schließt einer von ihnen mit der Erlaubnis seines Partners mit dem Mukatab eine Abrechnung über die Hälfte seiner Schuld ab. Das ist ein Viertel aller Sklaven. Dann ist der Mukatab nicht mehr in der Lage, weiterzumachen, also wird zu demjenigen, der sich mit ihm niedergelassen hat, gesagt: „Wenn du möchtest, Geben Sie Ihrem Partner die Hälfte dessen zurück, was Sie erhalten haben, und der Sklave wird zu gleichen Teilen zwischen Ihnen aufgeteilt. Wenn er sich weigert, erhält derjenige, der an der Kitaba festgehalten hat, den vollen Viertelbetrag seines Partners, für den er mit der Mukatab eine Abrechnung gemacht hat. Er hatte die Hälfte des Sklaven, so dass er jetzt drei Viertel des Sklaven hat. Derjenige, der abgebrochen hat, hat ein Viertel des Sklaven, weil er sich geweigert hat, den Gegenwert des vierten Anteils zurückzugeben, für den er sich begnügt hat.“ Malik sprach über einen Mukatab, dessen Herr einen Vergleich mit ihm machte und ihn freiließ und der Rest seiner Abfindung als Schuld auf ihn geschrieben wurde, dann starb der Mukatab und die Leute hatten Schulden bei ihm. Er sagte: „Sein Herr teilt nicht mit den Gläubigern, was ihm aus der Abfindung geschuldet wird.“ Die Gläubiger beginnen zuerst.“ Malik sagte: „Ein Mukatab kann nicht mit seinem Herrn brechen, wenn er anderen Menschen Schulden schuldet.“ Er würde freigelassen werden und nichts haben, weil die Leute, die die Schulden halten, mehr Anspruch auf sein Eigentum haben als sein Herr. Das ist ihm nicht gestattet.“ Malik sagte: „Entsprechend der Art und Weise, wie die Dinge unter uns gehandhabt werden, schadet es nicht, wenn ein Mann seinem Sklaven eine Kitaba gibt und mit ihm Gold abrechnet und den ihm von der Kitaba geschuldeten Betrag reduziert, vorausgesetzt, dass nur das Gold sofort bezahlt wird.“ Wer dies missbilligt, tut dies, weil er es in die Kategorie einer Schuld einordnet, die ein Mensch gegenüber einem anderen für eine bestimmte Zeit hat. Er gewährt ihm eine Ermäßigung, die er sofort bezahlt. Das ist nicht wie diese Schulden. Der Bruch des Mukatab mit seinem Meister hängt davon ab, dass er Geld gibt, um die Freilassung zu beschleunigen. Für ihn sind Erbschaft, Zeugnis und Hudud verpflichtend und die Unverletzlichkeit der Freilassung wird für ihn festgestellt. Er kauft weder Dirham für Dirham noch Gold für Gold. Vielmehr ist es so ein Mann, der zu seinem Sklaven gesagt hat: „Bring mir so oder so viel Dinar, und du bist frei“, dann reduziert er das für ihn und sagt: „Wenn du mir weniger als das bringst, bist du frei.“ Das ist keine feste Schuld. Wäre es eine feste Schuld gewesen, hätte der Meister sie mit den Gläubigern des Mukatab geteilt, wenn er starb oder bankrott ging. Sein Anspruch auf das Eigentum des Mukatab würde sich ihrem anschließen
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Muwatta von Imam Malik # 39/1494
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُرْوَةَ بْنَ الزُّبَيْرِ، وَسُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ، سُئِلاَ عَنْ رَجُلٍ، كَاتَبَ عَلَى نَفْسِهِ وَعَلَى بَنِيهِ ثُمَّ مَاتَ هَلْ يَسْعَى بَنُو الْمُكَاتَبِ فِي كِتَابَةِ أَبِيهِمْ أَمْ هُمْ عَبِيدٌ فَقَالاَ بَلْ يَسْعَوْنَ فِي كِتَابَةِ أَبِيهِمْ وَلاَ يُوْضَعُ عَنْهُمْ لِمَوْتِ أَبِيهِمْ شَىْءٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنْ كَانُوا صِغَارًا لاَ يُطِيقُونَ السَّعْىَ لَمْ يُنْتَظَرْ بِهِمْ أَنْ يَكْبَرُوا وَكَانُوا رَقِيقًا لِسَيِّدِ أَبِيهِمْ إِلاَّ أَنْ يَكُونَ الْمُكَاتَبُ تَرَكَ مَا يُؤَدَّى بِهِ عَنْهُمْ نُجُومُهُمْ إِلَى أَنْ يَتَكَلَّفُوا السَّعْىَ فَإِنْ كَانَ فِيمَا تَرَكَ مَا يُؤَدَّى عَنْهُمْ أُدِّيَ ذَلِكَ عَنْهُمْ وَتُرِكُوا عَلَى حَالِهِمْ حَتَّى يَبْلُغُوا السَّعْىَ فَإِنْ أَدَّوْا عَتَقُوا وَإِنْ عَجَزُوا رَقُّوا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُكَاتَبِ يَمُوتُ وَيَتْرُكُ مَالاً لَيْسَ فِيهِ وَفَاءُ الْكِتَابَةِ وَيَتْرُكُ وَلَدًا مَعَهُ فِي كِتَابَتِهِ وَأُمَّ وَلَدٍ فَأَرَادَتْ أُمُّ وَلَدِهِ أَنْ تَسْعَى عَلَيْهِمْ إِنَّهُ يُدْفَعُ إِلَيْهَا الْمَالُ إِذَا كَانَتْ مَأْمُونَةً عَلَى ذَلِكَ قَوِيَّةً عَلَى السَّعْىِ وَإِنْ لَمْ تَكُنْ قَوِيَّةً عَلَى السَّعْىِ وَلاَ مَأْمُونَةً عَلَى الْمَالِ لَمْ تُعْطَ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ وَرَجَعَتْ هِيَ وَوَلَدُ الْمُكَاتَبِ رَقِيقًا لِسَيِّدِ الْمُكَاتَبِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ إِذَا كَاتَبَ الْقَوْمُ جَمِيعًا كِتَابَةً وَاحِدَةً وَلاَ رَحِمَ بَيْنَهُمْ فَعَجَزَ بَعْضُهُمْ وَسَعَى بَعْضُهُمْ حَتَّى عَتَقُوا جَمِيعًا فَإِنَّ الَّذِينَ سَعَوْا يَرْجِعُونَ عَلَى الَّذِينَ عَجَزُوا بِحِصَّةِ مَا أَدَّوْا عَنْهُمْ لأَنَّ بَعْضَهُمْ حُمَلاَءُ عَنْ بَعْضٍ ‏.‏
Malik sagte: „Das Beste, was ich über einen Mukatab gehört habe, der einen Mann so verletzt, dass Blutgeld bezahlt werden muss, ist, dass, wenn der Mukatab das Blutgeld für die Verletzung mit seiner Kitaba bezahlen kann, er dies tut, und es ist gegen seine Kitaba. Wenn er das nicht tun kann und er seine Kitaba nicht bezahlen kann, weil er das Blutgeld für diese Verletzung vor der Kitaba bezahlen muss, und er kann das Blutgeld für diese Verletzung nicht bezahlen, dann hat sein Meister eine Option.“ Wenn er es vorzieht, das Blutgeld für diese Verletzung zu bezahlen, behält er seinen Sklaven und wird zum eigenen Sklaven. Wenn er den Sklaven dem Verletzten ausliefern möchte, muss er ihn nicht mehr tun, als seinen Sklaven auszuliefern. Malik sprach über Menschen, die in einer allgemeinen Kitaba waren und einer von ihnen eine Verletzung verursachte, die Blutgeld nach sich zog. Er sagte: „Wenn einer von ihnen eine Verletzung mit Blutgeld verursacht, werden er und diejenigen, die mit ihm in der Kitaba sind, aufgefordert, das gesamte Blutgeld für diese Verletzung zu bezahlen werden wieder seine Sklaven, da sie das Blutgeld für den Schaden, den ihr Gefährte verursacht hat, nicht bezahlen können. Malik sagte: „Die Art und Weise, Dinge zu tun, über die es unter uns keinen Streit gibt, besteht darin, dass, wenn ein Mukatab auf irgendeine Weise verletzt wird, die Blutgeld nach sich zieht, oder wenn eines der Kinder des Mukatab, das mit ihm in der Kitaba eingetragen ist, verletzt wird, ihr Blutgeld das Blutgeld von Sklaven ihres Wertes ist, und was ihnen als Blutgeld bestimmt ist, wird an den Herrn gezahlt, der es erlitten hat.“ die Kitaba und er rechnet damit für den Mukatab am Ende seiner Kitaba und es gibt eine Ermäßigung für das Blutgeld, das der Meister für die Verletzung eingenommen hat.“ Malik sagte: „Die Erklärung dafür ist, sagen wir zum Beispiel, er hat seine Kitaba für dreitausend Dirham geschrieben und das Blutgeld, das der Meister für seine Verletzung genommen hat, beträgt eintausend Dirham.“ Wenn der Mukatab seinem Herrn zweitausend Dirham bezahlt hat, ist er frei. Wenn von seiner Kitaba noch eintausend Dirham übrig sind und das Blutgeld für seine Verletzung eintausend Dirham beträgt, ist er sofort frei. Wenn das Blutgeld der Verletzung höher ist als der Rest der Kitaba, nimmt der Meister des Mukatab den Rest seiner Kitaba und befreit ihn. Was nach der Bezahlung der Kitaba übrig bleibt, gehört dem Mukatab. Man darf dem Mukatab nichts vom Blutgeld seiner Verletzung bezahlen, sonst könnte er es verzehren und aufbrauchen. Wenn er seine Kitaba nicht vollständig bezahlen konnte, kehrte er einäugig, mit abgeschnittener Hand oder verkrüppelt zu seinem Meister zurück. Sein Meister schrieb seine Kitaba nur gegen seinen Besitz und sein Einkommen, und er schrieb seine Kitaba nicht, damit er das Blutgeld für das, was seinem Kind oder ihm selbst widerfuhr, nehmen und es aufbrauchen und verzehren würde. Man zahlt dem Meister das Blutgeld für die Verletzungen eines Mukatab und seiner Kinder, die in seiner Kitaba geboren werden, oder ihre Kitaba wird geschrieben, und er rechnet es für ihn am Ende seiner Kitaba ab.“ Malik sagte: „Das Beste, was über einen Mann gesagt wird, der den Mukatab eines Mannes kauft, ist, dass, wenn der Mann die Kitaba des Sklaven für Dinar oder Dirham geschrieben hat, er ihn nicht verkauft, es sei denn, es handelt sich um Waren, die sofort bezahlt und nicht aufgeschoben werden, weil wenn es aufgeschoben wird, wäre es eine Schuld für eine Schuld. Eine Schuld für eine Schuld ist verboten.“ Er sagte: „Wenn der Meister einem Mukatab seine Kitaba für bestimmte Waren wie Kamele, Rinder, Schafe oder Sklaven gibt, ist es richtiger, dass der Käufer ihn für Gold, Silber oder andere Waren kauft als die, für die sein Meister die Kitaba geschrieben hat, und diese müssen sofort bezahlt werden, nicht aufgeschoben.“ Malik sagte: „Das Beste, was ich über einen Mukatab gehört habe, wenn er verkauft wird, ist, dass er mehr Anspruch darauf hat, seine Kitaba zu kaufen, als derjenige, der ihn kauft, wenn er seine bezahlen kann.“ Beherrschen Sie den Preis, für den er in bar verkauft wurde. Das liegt daran, dass es seine Freiheit ist, sich selbst zu kaufen, und die Freiheit hat Vorrang vor den damit verbundenen Hinterlassenschaften. Wenn einer von denen, die die Kitaba für den Mukatab geschrieben haben, seinen Anteil an ihm verkauft, sodass eine Hälfte, ein Drittel, ein Viertel oder welcher Anteil auch immer am Mukatab verkauft wird, hat der Mukatab kein Vorkaufsrecht an dem, was von ihm verkauft wird. Das liegt daran, dass es wie die Abfindung eines Partners ist und ein Partner nur mit der Erlaubnis seiner Partner einen Vergleich für den Partner desjenigen abschließen kann, der Mukatab ist, weil das, was von ihm verkauft wird, ihm nicht die vollständigen Rechte als freier Mann gibt und sein Eigentum ihm verwehrt ist, und wenn man einen Teil von sich selbst kauft, wird befürchtet, dass er aufgrund dessen, was er ausgeben musste, nicht mehr in der Lage sein wird, die Zahlung zu leisten. Das ist nicht so, als würde sich der Mukatab vollständig kaufen, es sei denn, derjenige, der noch einen Teil der ihm zustehenden Kitaba hat, gibt ihm die Erlaubnis. Wenn sie ihm die Erlaubnis geben, hat er einen größeren Anspruch auf das, was von ihm verkauft wird.“ Malik sagte: „Der Verkauf einer der Raten eines Mukatab ist nicht halal.“ Das liegt daran, dass es sich um eine ungewisse Transaktion handelt. Wenn der Mukatab es nicht bezahlen kann, wird seine Schuld aufgehoben. Wenn er stirbt oder bankrott geht und anderen Menschen Schulden schuldet, dann die Person, die Derjenige, der seine Rate gekauft hat, nimmt keinen Teil seines Anteils bei den Gläubigern in Anspruch. Die Person, die eine der Raten des Mukatab kauft, ist in der Position des Meisters des Mukatab. Der Herr des Mukatab hat mit den Gläubigern des Mukatab keinen Anteil an dem, was ihm an der Kitaba seines Sklaven zusteht. Ebenso verhält es sich mit dem Kharaj (ein festgesetzter Betrag, der dem Sklaven täglich von seinem Verdienst abgezogen wird), der für einen Herrn aus dem Verdienst seines Sklaven angesammelt wird. Die Gläubiger seines Sklaven gestatten ihm keinen Anteil an dem, was sich aus diesen Abzügen für ihn angesammelt hat.“ Malik sagte: „Es schadet nicht, wenn ein Mukatab seine Kitaba mit Münzen oder anderen Waren als den Waren abbezahlt, für die er seine Kitaba geschrieben hat, wenn diese mit dieser identisch sind, pünktlich (für die Rate) oder verspätet.“ „ Malik sagte, wenn ein Mukatab starb und ihr oder jemand anderem ein Umm Walad und kleine Kinder hinterließ und diese nicht arbeiten konnten und befürchtet wurde, dass sie ihre Kitaba nicht erfüllen könnten, wurde das Umm Walad des Vaters verkauft, wenn ihr Preis die gesamte Kitaba für sie bezahlen würde, unabhängig davon, ob sie ihre Mutter war oder nicht. Sie wurden bezahlt und freigelassen, weil ihr Vater ihren Verkauf nicht verbot, wenn er befürchtete, dass er seine Kitaba nicht erfüllen könnte. Wenn ihr Preis nicht zahlen würde Da weder sie noch sie arbeiten konnten, wurden sie alle zu Sklaven des Meisters. Malik sagte: „Was bei einer Person geschieht, die die Kitaba eines Mukatab kauft und der Mukatab dann stirbt, bevor er seine Kitaba bezahlt hat, ist, dass die Person, die die Kitaba gekauft hat, von ihm erbt.“ Wenn der Mukatab nicht sterben kann, sondern nicht zahlen kann, hat der Käufer seine Person. Wenn der Mukatab seine Kitaba an die Person zahlt, die ihn gekauft hat, und er freigelassen wird, wird sein Wala' geht an die Person, die die Kitaba geschrieben hat, und die Person, die ihre Kitaba gekauft hat, hat nichts davon.“ Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Urwa ibn az-Zubayr und Sulayman ibn Yasar auf die Frage, ob die Söhne eines Mannes, der eine Kitaba für sich und seine Kinder schreiben ließ und dann starb, für die Kitaba ihres Vaters arbeiteten oder Sklaven waren, sagten: „Sie arbeiten für die Kitaba ihres Vaters und erhalten für den Tod ihres Vaters überhaupt keine Ermäßigung.“ Vater.“ Malik sagte: „Wenn sie klein und arbeitsunfähig sind, wartet man nicht, bis sie erwachsen sind, und sie sind Sklaven des Herrn ihres Vaters, es sei denn, der Mukatab hat ihnen etwas hinterlassen, um ihre Raten zu bezahlen, bis sie arbeiten können.“ Wenn genug übrig ist, um für sie zu bezahlen, wird das in ihrem Namen bezahlt und sie bleiben in ihrem Zustand, bis sie arbeiten können, und wenn sie dann zahlen, sind sie frei. Wenn sie es nicht können, sind sie Sklaven.“ Malik sprach über einen Mukatab, der starb und Eigentum hinterließ, das nicht ausreichte, um seine Kitaba zu bezahlen, und er ließ auch ein Kind in seiner Kitaba und einem Umm Walad bei sich, und der Umm Walad wollte für sie arbeiten. Er sagte: „Das Geld wird ihr ausgezahlt, wenn sie damit vertrauenswürdig und stark genug ist, um zu arbeiten.“ Wenn sie nicht stark genug ist, um zu arbeiten, und ihr Eigentum nicht vertrauenswürdig ist, wird ihr nichts davon gegeben und sie und die Kinder des Mukatab werden wieder zu Sklaven des Meisters des Mukatab.“ Malik sagte: „Wenn Menschen in einer Kitaba zusammengeschrieben sind und keine Verwandtschaft zwischen ihnen besteht und einige von ihnen arbeitsunfähig sind und andere arbeiten, bis sie alle freigelassen werden, können diejenigen, die gearbeitet haben, von denen, die nicht dazu in der Lage waren, den Teil von dem verlangen, was sie für sie bezahlt haben, weil einige von ihnen die Verantwortung dafür übernommen haben.“ andere
07
Muwatta von Imam Malik # 39/1495
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ سَمِعَ رَبِيعَةَ بْنَ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، وَغَيْرَهُ، يَذْكُرُونَ أَنَّ مَكَاتَبًا، كَانَ لِلْفُرَافِصَةِ بْنِ عُمَيْرٍ الْحَنَفِيِّ وَأَنَّهُ عَرَضَ عَلَيْهِ أَنْ يَدْفَعَ إِلَيْهِ جَمِيعَ مَا عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ فَأَبَى الْفُرَافِصَةُ فَأَتَى الْمُكَاتَبُ مَرْوَانَ بْنَ الْحَكَمِ وَهُوَ أَمِيرُ الْمَدِينَةِ فَذَكَرَ ذَلِكَ لَهُ فَدَعَا مَرْوَانُ الْفُرَافِصَةَ فَقَالَ لَهُ ذَلِكَ فَأَبَى فَأَمَرَ مَرْوَانُ بِذَلِكَ الْمَالِ أَنْ يُقْبَضَ مِنَ الْمُكَاتَبِ فَيُوضَعَ فِي بَيْتِ الْمَالِ وَقَالَ لِلْمُكَاتَبِ اذْهَبْ فَقَدْ عَتَقْتَ ‏.‏ فَلَمَّا رَأَى ذَلِكَ الْفُرَافِصَةُ قَبَضَ الْمَالَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَالأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّ الْمُكَاتَبَ إِذَا أَدَّى جَمِيعَ مَا عَلَيْهِ مِنْ نُجُومِهِ قَبْلَ مَحِلِّهَا جَازَ ذَلِكَ لَهُ وَلَمْ يَكُنْ لِسَيِّدِهِ أَنْ يَأْبَى ذَلِكَ عَلَيْهِ وَذَلِكَ أَنَّهُ يَضَعُ عَنِ الْمُكَاتَبِ بِذَلِكَ كُلَّ شَرْطٍ أَوْ خِدْمَةٍ أَوْ سَفَرٍ لأَنَّهُ لاَ تَتِمُّ عَتَاقَةُ رَجُلٍ وَعَلَيْهِ بَقِيَّةٌ مِنْ رِقٍّ وَلاَ تَتِمُّ حُرْمَتُهُ وَلاَ تَجُوزُ شَهَادَتُهُ وَلاَ يَجِبُ مِيرَاثُهُ وَلاَ أَشْبَاهُ هَذَا مِنْ أَمْرِهِ وَلاَ يَنْبَغِي لِسَيِّدِهِ أَنْ يَشْتَرِطَ عَلَيْهِ خِدْمَةً بَعْدَ عَتَاقَتِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي مُكَاتَبٍ مَرِضَ مَرَضًا شَدِيدًا فَأَرَادَ أَنْ يَدْفَعَ نُجُومَهُ كُلَّهَا إِلَى سَيِّدِهِ لأَنْ يَرِثَهُ وَرَثَةٌ لَهُ أَحْرَارٌ وَلَيْسَ مَعَهُ فِي كِتَابَتِهِ وَلَدٌ لَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ ذَلِكَ جَائِزٌ لَهُ لأَنَّهُ تَتِمُّ بِذَلِكَ حُرْمَتُهُ وَتَجُوزُ شَهَادَتُهُ وَيَجُوزُ اعْتِرَافُهُ بِمَا عَلَيْهِ مِنْ دُيُونِ النَّاسِ وَتَجُوزُ وَصِيَّتُهُ وَلَيْسَ لِسَيِّدِهِ أَنْ يَأْبَى ذَلِكَ عَلَيْهِ بِأَنْ يَقُولَ فَرَّ مِنِّي بِمَالِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er hörte, wie Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman und andere erwähnten, dass al-Furafisa ibn Umar al-Hanafi einen Mukatab hatte, der ihm anbot, ihm die gesamte geschuldete Kitaba zu zahlen. Al-Furafisa weigerte sich, es anzunehmen, und der Mukatab ging zu Marwan ibn al-Hakam, dem Emir von Medina, und brachte die Angelegenheit zur Sprache. Marwan rief al-Furafisa herbei und sagte ihm, er solle annehmen. Er lehnte ab. Marwan ordnete daraufhin an, dass die Zahlung vom Mukatab abgezogen und in die Schatzkammer überwiesen werde. Er sagte zum Mukatab: „Geh, du bist frei.“ Als al-Furafisa das sah, nahm er das Geld. Malik sagte: „Was unter uns getan wird, wenn ein Mukatab alle Raten, die er schuldet, vor Ablauf der Frist bezahlt, ist, dass es ihm erlaubt ist. Der Meister kann ihm das nicht verweigern. Das liegt daran, dass durch die Zahlung alle Bedingungen vom Mukatab sowie von Dienst und Reisen wegfallen. Die Freilassung eines Mannes ist nicht vollständig, solange er noch in der Sklaverei verbleibt, und seine Unverletzlichkeit als freier Mann wäre auch nicht vollständig und sein Zeugnis erlaubt, eine Erbschaftspflicht und dergleichen in dieser Situation. Sein Meister darf dies nicht tun eine Dienstvereinbarung mit ihm treffen, nachdem er freigelassen wurde.“ Malik sagte, dass es einem Mukatab erlaubt sei, der sehr krank wurde und seinem Herrn alle seine Raten zahlen wollte, weil seine Erben, die frei waren, dann von ihm erben würden und er keine Kinder bei sich in seiner Kitaba hatte, dies zu tun, weil er dadurch seine Unverletzlichkeit als freier Mann vervollständigte, seine Aussage erlaubt war und sein Eingeständnis dessen, was er an Schulden gegenüber Menschen schuldete, erlaubt war. Auch seine Vermächtnis wurde genehmigt. Sein Herr konnte ihm das nicht verweigern, indem er sagte: „Er entkommt mir mit seinem Eigentum.“
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Muwatta von Imam Malik # 39/1496
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، سُئِلَ عَنْ مُكَاتَبٍ، كَانَ بَيْنَ رَجُلَيْنِ فَأَعْتَقَ أَحَدُهُمَا نَصِيبَهُ فَمَاتَ الْمُكَاتَبُ وَتَرَكَ مَالاً كَثِيرًا فَقَالَ يُؤَدَّى إِلَى الَّذِي تَمَاسَكَ بِكِتَابَتِهِ الَّذِي بَقِيَ لَهُ ثُمَّ يَقْتَسِمَانِ مَا بَقِيَ بِالسَّوِيَّةِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ إِذَا كَاتَبَ الْمُكَاتَبُ فَعَتَقَ فَإِنَّمَا يَرِثُهُ أَوْلَى النَّاسِ بِمَنْ كَاتَبَهُ مِنَ الرِّجَالِ يَوْمَ تُوُفِّيَ الْمُكَاتَبُ مِنْ وَلَدٍ أَوْ عَصَبَةٍ ‏.‏ قَالَ وَهَذَا أَيْضًا فِي كُلِّ مَنْ أُعْتِقَ فَإِنَّمَا مِيرَاثُهُ لأَقْرَبِ النَّاسِ مِمَّنْ أَعْتَقَهُ مِنْ وَلَدٍ أَوْ عَصَبَةٍ مِنَ الرِّجَالِ يَوْمَ يَمُوتُ الْمُعْتَقُ بَعْدَ أَنْ يَعْتِقَ وَيَصِيرَ مَوْرُوثًا بِالْوَلاَءِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ الإِخْوَةُ فِي الْكِتَابَةِ بِمَنْزِلَةِ الْوَلَدِ إِذَا كُوتِبُوا جَمِيعًا كِتَابَةً وَاحِدَةً إِذَا لَمْ يَكُنْ لأَحَدٍ مِنْهُمْ وَلَدٌ كَاتَبَ عَلَيْهِمْ أَوْ وُلِدُوا فِي كِتَابَتِهِ أَوْ كَاتَبَ عَلَيْهِمْ ثُمَّ هَلَكَ أَحَدُهُمْ وَتَرَكَ مَالاً أُدِّيَ عَنْهُمْ جَمِيعُ مَا عَلَيْهِمْ مِنْ كِتَابَتِهِمْ وَعَتَقُوا وَكَانَ فَضْلُ الْمَالِ بَعْدَ ذَلِكَ لِوَلَدِهِ دُونَ إِخْوَتِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Said ibn al-Musayyab nach einem Mukatab gefragt wurde, den sich zwei Männer teilten. Einer von ihnen gab seinen Anteil frei und dann starb der Mukatab und hinterließ eine Menge Geld. Said antwortete: „Derjenige, der seine Kitaba behalten hat, erhält den Restbetrag, der ihm zusteht, und dann teilen sie den Rest zu gleichen Teilen zwischen beiden auf.“ Malik sagte: „Wenn ein Mukatab, der seine Kitaba erfüllt und frei wird, stirbt, wird er von den Leuten geerbt, die seine Kitaba geschrieben haben, sowie von deren Kindern und väterlichen Verwandten – wer auch immer es am meisten verdient.“ Er sagte: „Dies gilt auch für denjenigen, der freigelassen wird, wenn er nach der Freilassung stirbt – sein Erbe gilt den ihm am nächsten stehenden Personen aus Kindern oder väterlichen Verwandten, die durch die Wala' erben.“ Malik sagte: „Brüder, die zusammen in derselben Kitaba eingetragen sind, sind untereinander in der gleichen Lage wie Kinder, wenn keiner von ihnen Kinder hat, die in der Kitaba eingetragen oder in der Kitaba geboren sind. Wenn einer von ihnen stirbt und sein Eigentum hinterlässt, zahlt er für sie alles, was von ihrer Kitaba gegen sie gerichtet ist, und lässt sie frei. Das Geld, das danach übrig bleibt, geht eher an seine Kinder als an seine Brüder.“