Sunan Ibn Madschah — Hadith #32494

Hadith #32494
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ، أَنْبَأَنَا اللَّيْثُ بْنُ سَعْدٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ ‏ "‏ مَنْ أَعْمَرَ رَجُلاً عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَقَدْ قَطَعَ قَوْلُهُ حَقَّهُ فِيهَا فَهِيَ لِمَنْ أُعْمِرَ وَلِعَقِبِهِ ‏"‏ ‏.‏
Es wurde überliefert, dass Dschabir sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Wer einem Menschen ein lebenslanges Geschenk gibt, dem gehört es (dem Empfänger) und seinen Erben. Seine (die Worte des Gebers) beenden sein Recht darauf, und es gehört demjenigen, dem es auf Lebenszeit gegeben wurde, und seinen Erben.“
Erzählt von
Jabir (RA)
Quelle
Sunan Ibn Madschah # 14/2380
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 14: Schenkungen
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Themen: #Charity

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