Sunan Ibn Madschah — Hadith #32860

Hadith #32860
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَكَّارِ بْنِ بِلاَلٍ الدِّمَشْقِيُّ، أَنْبَأَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَاشِدٍ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ مُوسَى، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ كُلُّ مُسْتَلْحَقٍ اسْتُلْحِقَ بَعْدَ أَبِيهِ الَّذِي يُدْعَى لَهُ ادَّعَاهُ وَرَثَتُهُ مِنْ بَعْدِهِ فَقَضَى أَنَّ مَنْ كَانَ مِنْ أَمَةٍ يَمْلِكُهَا يَوْمَ أَصَابَهَا فَقَدْ لَحِقَ بِمَنِ اسْتَلْحَقَهُ وَلَيْسَ لَهُ فِيمَا قُسِمَ قَبْلَهُ مِنَ الْمِيرَاثِ شَىْءٌ وَمَا أَدْرَكَ مِنْ مِيرَاثٍ لَمْ يُقْسَمْ فَلَهُ نَصِيبُهُ وَلاَ يَلْحَقُ إِذَا كَانَ أَبُوهُ الَّذِي يُدْعَى لَهُ أَنْكَرَهُ وَإِنْ كَانَ مِنْ أَمَةٍ لاَ يَمْلِكُهَا أَوْ مِنْ حُرَّةٍ عَاهَرَ بِهَا فَإِنَّهُ لاَ يَلْحَقُ وَلاَ يُورَثُ وَإِنْ كَانَ الَّذِي يُدْعَى لَهُ هُوَ ادَّعَاهُ فَهُوَ وَلَدُ زِنًا لأَهْلِ أُمِّهِ مَنْ كَانُوا حُرَّةً أَوْ أَمَةً ‏"‏ ‏.‏ قَالَ مُحَمَّدُ بْنُ رَاشِدٍ يَعْنِي بِذَلِكَ مَا قُسِمَ فِي الْجَاهِلِيَّةِ قَبْلَ الإِسْلاَمِ ‏.‏
Von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jedes Kind, das seinem Vater zugeschrieben wird, nachdem sein Vater, dem es zugeschrieben wird, gestorben ist, und seine Erben es ihm zugeschrieben haben, nachdem er gestorben ist, hat er verfügt, dass* jeder, der von einer Sklavin geboren wurde, die er besaß, als er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, nach dem benannt werden sollte, dem er zugeschrieben wurde, aber er hat es getan.“ Kein Anteil an dem Erbe, das er noch nicht verteilt hat, er wird keinen Anteil daran haben, wenn der Mann, den er als seinen Vater beansprucht, ihn nicht als Sohn einer Sklavin, die sein Vater nicht besaß, anerkennt, dann kann er nicht nach ihm benannt werden, und er erbt nicht von ihm, selbst wenn er ihn als seinen Vater anerkennt ist ein uneheliches Kind, das zum Volk seiner Mutter gehört, wer auch immer es ist, ob sie eine freie Frau oder eine Sklavin ist.“
Erzählt von
It Was
Quelle
Sunan Ibn Madschah # 23/2746
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 23: Erbschaft
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