Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27715
Hadith #27715
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ الْمُفَضَّلِ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ زَيْدٍ، عَنْ عُمَيْرٍ، مَوْلَى آبِي اللَّحْمِ قَالَ شَهِدْتُ خَيْبَرَ مَعَ سَادَتِي فَكَلَّمُوا فِيَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَأَعْلَمُوهُ أَنِّي مَمْلُوكٌ . قَالَ فَأَمَرَ بِي فَقُلِّدْتُ السَّيْفَ فَإِذَا أَنَا أَجُرُّهُ فَأَمَرَ لِي بِشَيْءٍ مِنْ خُرْثِيِّ الْمَتَاعِ وَعَرَضْتُ عَلَيْهِ رُقْيَةً كُنْتُ أَرْقِي بِهَا الْمَجَانِينَ فَأَمَرَنِي بِطَرْحِ بَعْضِهَا وَحَبْسِ بَعْضِهَا . وَفِي الْبَابِ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ . وَهَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ . وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ أَنْ لاَ يُسْهَمَ لِلْمَمْلُوكِ وَلَكِنْ يُرْضَخُ لَهُ بِشَيْءٍ . وَهُوَ قَوْلُ الثَّوْرِيِّ وَالشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ .
Qutaibah erzählte uns, Bishr ibn al-Mufaddal erzählte uns, auf die Autorität von Muhammad ibn Zayd, auf die Autorität von Umair, dem Diener von Abi al-Lahm, der sagte: „Ich war Zeuge von Khaybar mit meinen Herren, also sprachen sie über den Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren und ihm mitteilen, dass ich ein Sklave bin.“ Er sagte: „Also befahl er mir zu gehen, also knöpfte ich das Schwert auf und sah, dass ich ihn schleifte, also befahl er mir, es zu tun.“ Mit einigen der Erbstücke, und ich zeigte ihm eine Ruqyah, mit der ich Ruqyah an Wahnsinnigen durchführte, also befahl er mir, einen Teil davon wegzuwerfen und einen Teil zurückzuhalten. Und an der Tür. Auf Autorität von Ibn Abbas. Dies ist ein guter und authentischer Hadith. Nach Ansicht einiger Wissender besteht die Praxis darin, dass der Anteil nicht dem Sklaven ausgezahlt werden sollte, sondern dass er sich unterwirft Er hat etwas. Dies ist die Meinung von Al-Thawri, Al-Shafi’i, Ahmad und Ishaq.
Erzählt von
Umair, der freigelassene Sklave Abil-lahms (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 21/1557
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Feldzüge