Dschami at-Tirmidhi — Hadith #28276
Hadith #28276
حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم
" مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ وَلَهُ مَا يُوصِي فِيهِ إِلاَّ وَوَصِيَّتُهُ مَكْتُوبَةٌ عِنْدَهُ " . قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ . وَقَدْ رُوِيَ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَالِمٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم نَحْوُهُ .
Ibn Abi Umar erzählte uns, Sufyan erzählte uns, mit der Autorität von Ayyub, mit der Autorität von Nafi', mit der Autorität von Ibn Umar, er sagte: „Der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Was ist das Recht eines Muslims, die Nacht zu verbringen? Zwei Nächte, und er hat während dieser Zeit nichts zu hinterlassen, es sei denn, sein Testament wird mit ihm geschrieben.“ Abu Issa sagte: Dies ist ein guter und authentischer Hadith. Es wurde erzählt. Auf die Autorität von Al-Zuhri, auf die Autorität von Salem, auf die Autorität von Ibn Umar, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und etwas Ähnliches.
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 30/2118
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 30: Testamente