Sunan Ibn Madschah — Hadith #32647
Hadith #32647
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَبْدَةَ، أَنْبَأَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي أُمَامَةَ بْنِ سَهْلِ بْنِ حُنَيْفٍ، أَنَّ عُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ، أَشْرَفَ عَلَيْهِمْ فَسَمِعَهُمْ وَهُمْ، يَذْكُرُونَ الْقَتْلَ فَقَالَ إِنَّهُمْ لَيَتَوَاعَدُونِي بِالْقَتْلِ فَلِمَ يَقْتُلُونِي وَقَدْ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ
" لا يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ إِلاَّ فِي إِحْدَى ثَلاَثٍ رَجُلٌ زَنَى وَهُوَ مُحْصَنٌ فَرُجِمَ أَوْ رَجُلٌ قَتَلَ نَفْسًا بِغَيْرِ نَفْسٍ أَوْ رَجُلٌ ارْتَدَّ بَعْدَ إِسْلاَمِهِ " . فَوَاللَّهِ مَا زَنَيْتُ فِي جَاهِلِيَّةٍ وَلاَ فِي إِسْلاَمٍ وَلاَ قَتَلْتُ نَفْسًا مُسْلِمَةً وَلاَ ارْتَدَدْتُ مُنْذُ أَسْلَمْتُ .
Von Abu Umamah bin Sahl bin Hunaif wurde berichtet: „Uthman bin 'Affan schaute sie an, als sie vom Töten sprachen.“ Er sagte: „Drohen sie, mich zu töten? Warum sollten sie mich töten?“ Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Es ist nicht erlaubt, das Blut eines Muslims zu vergießen, außer in einem von drei (Fällen): Ein Mann, der Ehebruch begeht, wenn er verheiratet ist, sollte gesteinigt werden; ein Mann, der eine Seele tötet, nicht als Vergeltung für einen Mord; und ein Mann, der abtrünnig wird, nachdem er Muslim geworden ist.‘ Bei Allah (SWT), ich habe weder in den Tagen der Unwissenheit noch im Islam Ehebruch begangen, und ich habe nie eine muslimische Seele getötet, und ich bin nicht vom Glauben abgefallen, seit ich Muslim geworden bin.“
Erzählt von
Abu Umamah bin Sahl bin Hunaif (RA)
Quelle
Sunan Ibn Madschah # 20/2533
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Gesetzliche Strafen