Sunan Abu Dawud — Hadith #17312
Hadith #17312
حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ هِلاَلٍ، أَنَّ جَعْفَرَ بْنَ سُلَيْمَانَ، حَدَّثَهُمْ عَنْ يَزِيدَ الرِّشْكِ، عَنْ مُطَرِّفِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ عِمْرَانَ بْنَ حُصَيْنٍ، سُئِلَ عَنِ الرَّجُلِ، يُطَلِّقُ امْرَأَتَهُ ثُمَّ يَقَعُ بِهَا وَلَمْ يُشْهِدْ عَلَى طَلاَقِهَا وَلاَ عَلَى رَجْعَتِهَا فَقَالَ طَلَّقْتَ لِغَيْرِ سُنَّةٍ . وَرَاجَعْتَ لِغَيْرِ سُنَّةٍ أَشْهِدْ عَلَى طَلاَقِهَا وَعَلَى رَجْعَتِهَا وَلاَ تَعُدْ .
Imran ibn Husayn wurde nach einem Mann gefragt, der sich von seiner Frau scheiden lässt und dann mit ihr Geschlechtsverkehr hat, ohne jedoch Zeugen für die Scheidung oder ihre Wiederverheiratung zu benennen. Er sagte: „Du hast dich entgegen der Sunna von ihr scheiden lassen und sie entgegen der Sunna wieder aufgenommen. Benenne einen Zeugen für ihre Scheidung und ihre Wiederverheiratung und wiederhole dies nicht.“
Erzählt von
Mutarrif bin Abdullah (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 13/2186
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Scheidung