Sunan Abu Dawud — Hadith #19491
Hadith #19491
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، عَنْ أَيُّوبَ، بِإِسْنَادِهِ بِهَذَا الْحَدِيثِ قَالَ فِيهِ فَأَمَرَ بِمَسَامِيرَ فَأُحْمِيَتْ فَكَحَلَهُمْ وَقَطَّعَ أَيْدِيَهُمْ وَأَرْجُلَهُمْ وَمَا حَسَمَهُمْ .
Die oben erwähnte Tradition wurde auch vom Überlieferer Ayyub über verschiedene Überlieferungsketten weitergegeben. Diese Version lautet: „So befahl er (der Prophet), Nägel zu erhitzen und sie damit zu blenden. Er ließ ihnen Hände und Füße abhacken, ohne die Wundränder zu veröden, um die Blutung zu stoppen.“
Erzählt von
Die Tradition
Quelle
Sunan Abu Dawud # 40/4365
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 40: Vorgeschriebene Strafen