Sunan Abu Dawud — Hadith #17321
Hadith #17321
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مُحَمَّدٍ الْمَرْوَزِيُّ، حَدَّثَنِي عَلِيُّ بْنُ حُسَيْنِ بْنِ وَاقِدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ يَزِيدَ النَّحْوِيِّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ { وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلاَثَةَ قُرُوءٍ وَلاَ يَحِلُّ لَهُنَّ أَنْ يَكْتُمْنَ مَا خَلَقَ اللَّهُ فِي أَرْحَامِهِنَّ } الآيَةَ وَذَلِكَ أَنَّ الرَّجُلَ كَانَ إِذَا طَلَّقَ امْرَأَتَهُ فَهُوَ أَحَقُّ بِرَجْعَتِهَا وَإِنْ طَلَّقَهَا ثَلاَثًا فَنُسِخَ ذَلِكَ وَقَالَ { الطَّلاَقُ مَرَّتَانِ } .
Geschiedene Frauen müssen drei Monate lang mit ihren Angelegenheiten warten. Es ist ihnen auch nicht erlaubt, das zu verbergen, was Allah in ihrem Leib erschaffen hat. Dies bedeutete, dass ein Mann, der sich von seiner Frau scheiden ließ, das Recht hatte, sie wieder zu heiraten, obwohl er die Scheidung dreimal ausgesprochen hatte. Diese Regelung wurde jedoch später (durch einen Koranvers) aufgehoben. Eine Scheidung ist nur zweimal erlaubt.
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 13/2195
Grad
Hasan Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Scheidung
Themen:
#Marriage