Sunan Abu Dawud — Hadith #18364
Hadith #18364
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ كَثِيرٍ، أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ، حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ أُتِيَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بِرَجُلٍ وَقَصَتْهُ رَاحِلَتُهُ فَمَاتَ وَهُوَ مُحْرِمٌ فَقَالَ " كَفِّنُوهُ فِي ثَوْبَيْهِ وَاغْسِلُوهُ بِمَاءٍ وَسِدْرٍ وَلاَ تُخَمِّرُوا رَأْسَهُ فَإِنَّ اللَّهَ يَبْعَثُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يُلَبِّي " . قَالَ أَبُو دَاوُدَ سَمِعْتُ أَحْمَدَ بْنَ حَنْبَلٍ يَقُولُ فِي هَذَا الْحَدِيثِ خَمْسُ سُنَنٍ " كَفِّنُوهُ فِي ثَوْبَيْهِ " . أَىْ يُكَفَّنُ الْمَيِّتُ فِي ثَوْبَيْنِ " وَاغْسِلُوهُ بِمَاءٍ وَسِدْرٍ " . أَىْ إِنَّ فِي الْغَسَلاَتِ كُلِّهَا سِدْرًا " وَلاَ تُخَمِّرُوا رَأْسَهُ " . وَلاَ تُقَرِّبُوهُ طِيبًا وَكَانَ الْكَفَنُ مِنْ جَمِيعِ الْمَالِ .
Dem Gesandten Allahs (ﷺ) wurde ein Mann im Ihram gebracht, der von seiner Kamelstute abgeworfen worden war, sich das Genick gebrochen hatte und gestorben war. Er sagte: „Hüllt ihn in seine beiden Gewänder, wascht ihn mit Wasser und Lotusblättern, aber bedeckt seinen Kopf nicht, denn er wird am Tag der Auferstehung die Talbiyah sprechen.“
Abu Dawud berichtete: Ich hörte Ahmad ibn Hanbal sagen: „Diese Überlieferung enthält fünf Sunna-Regeln: ‚Hüllt ihn in seine beiden Gewänder‘, das heißt, der Tote soll in seine beiden Gewänder gehüllt werden. ‚Wascht ihn mit Wasser und Lotusblättern‘, das heißt, die Waschung soll stets mit Lotusblättern erfolgen. Bringt kein Parfüm in seine Nähe. Das Leichentuch wird aus dem Besitz des Verstorbenen gefertigt.“
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 21/3238
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Beerdigungen