Sunan Abu Dawud — Hadith #19071
Hadith #19071
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ أَسْمَاءَ، حَدَّثَنَا جُوَيْرِيَةُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمَعْنَى مَالِكٍ وَلَمْ يَذْكُرْ " وَإِلاَّ فَقَدْ عَتَقَ مِنْهُ مَا عَتَقَ " . انْتَهَى حَدِيثُهُ إِلَى " وَأُعْتِقَ عَلَيْهِ الْعَبْدُ " . عَلَى مَعْنَاهُ .
Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Ibn Umar über eine andere Überlieferungskette mit demselben Inhalt wie von Malik wiedergegeben. In dieser Version fehlt die Formulierung „andernfalls wird er im Umfang des Anteils des ersten Mannes freigelassen“. Seine Version endet mit „und der Sklave wird somit freigelassen“, was dem Inhalt von Maliks Version entspricht.
Quelle
Sunan Abu Dawud # 31/3945
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Sklavenfreilassung
Themen:
#Mother