Hadis Sambhar — Hadith #37013
Hadith #37013
«من مرض في شهر رمضان ثم مات وهو مفطر، وجب إطعام المسكين عنه؛ ليس لديه مال. وأما إذا مات تاركاً صيام النضر، صام عنه وليه. (أبو داود 2401) إلخ.)
„Wenn jemand während des Monats Ramadan krank wird und dann stirbt, während er nicht fastet, muss der Miskeen in seinem Namen ernährt werden; Er hat kein Geld. Wenn er andererseits beim Verlassen des Fastens von Nazr stirbt, wird sein Vormund (oder seine Waren) in seinem Namen fasten. (Abu Dawud 2401) usw.)
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Hadis Sambhar # 1088
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 8