Hadis Sambhar — Hadith #37964

Hadith #37964
كبيسة! ولا يجوز طلب غير ثلاثة أشخاص؛ (1) الشخص الذي عليه غرامة (سيضمن دفع الدياة أو الغرامة) يجوز له أن يسأل. ثم عندما يدفع، يجب عليه أن يتوقف عن المطالبة. يجوز له أن يسأل حتى يرجع حاله.\n(3) من أصبح محتاجا وشهد ثلاثة من حكماء قومه أن فلانا محتاجا فيجوز له أن يسأل.\nغير ذلك يا كبيسة لسائر الناس. يحظر أكل تشاي (ميج). سيحرم أكل هذا الطعام ". (مسلم 2451، أبو داود 1642، النسائي 2579-2580، صحيح الترغيب 817)
Kabeesah! Es ist nicht erlaubt, nach mehr als drei Personen zu fragen; (1) Die Person, gegen die eine Geldbuße verhängt wird (wird für die Zahlung eines Diaats oder einer Geldstrafe bürgen), ist berechtigt, dies zu verlangen. Sobald die Zahlung erfolgt ist, stellt er die Forderung ein. wird getan, ist es ihm erlaubt zu betteln, bis sein guter Zustand wiederhergestellt ist.\n(3) Eine Person, die bedürftig wird und drei weise Männer seines Stammes bezeugen, dass dieser oder jener bedürftig ist, dann ist es ihm erlaubt zu betteln.\nAbgesehen davon, oh Kabeesah, für andere Menschen. Es ist verboten, Chai (Mege) zu essen. Es wird verboten sein, dieses Essen zu essen.“ (Muslim 2451, Abu Dawud 1642, Nasa'i 2579-2580, Sahih Targhib 817)
Erzählt von
Kabeesah bin Mukharik Hilali (RA)
Quelle
Hadis Sambhar # 1018
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 7
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