Sunan Abu Dawud — Hadith #16694

Hadith #16694
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا عَبَّادُ بْنُ الْعَوَّامِ، عَنْ سُفْيَانَ بْنِ حُسَيْنٍ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَالِمٍ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ كَتَبَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم كِتَابَ الصَّدَقَةِ فَلَمْ يُخْرِجْهُ إِلَى عُمَّالِهِ حَتَّى قُبِضَ فَقَرَنَهُ بِسَيْفِهِ فَعَمِلَ بِهِ أَبُو بَكْرٍ حَتَّى قُبِضَ ثُمَّ عَمِلَ بِهِ عُمَرُ حَتَّى قُبِضَ فَكَانَ فِيهِ ‏ "‏ فِي خَمْسٍ مِنَ الإِبِلِ شَاةٌ وَفِي عَشْرٍ شَاتَانِ وَفِي خَمْسَ عَشَرَةَ ثَلاَثُ شِيَاهٍ وَفِي عِشْرِينَ أَرْبَعُ شِيَاهٍ وَفِي خَمْسٍ وَعِشْرِينَ ابْنَةُ مَخَاضٍ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَةُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّةٌ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّتَانِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتِ الإِبِلُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ وَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ وَفِي الْغَنَمِ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ شَاةً شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَشَاتَانِ إِلَى مِائَتَيْنِ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً عَلَى الْمِائَتَيْنِ فَفِيهَا ثَلاَثُ شِيَاهٍ إِلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتِ الْغَنَمُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ وَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ حَتَّى تَبْلُغَ الْمِائَةَ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُتَفَرِّقٍ مَخَافَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ وَلاَ يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَيْبٍ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ وَقَالَ الزُّهْرِيُّ إِذَا جَاءَ الْمُصَدِّقُ قُسِمَتِ الشَّاءُ أَثْلاَثًا ثُلُثًا شِرَارًا وَثُلُثًا خِيَارًا وَثُلُثًا وَسَطًا فَأَخَذَ الْمُصَدِّقُ مِنَ الْوَسَطِ وَلَمْ يَذْكُرِ الزُّهْرِيُّ الْبَقَرَ ‏.‏
Der Gesandte Allahs (ﷺ) verfasste einen Brief über Sadaqa (Zakat), starb jedoch, bevor er ihn an seine Statthalter senden konnte. Er hatte ihn bei seinem Schwert aufbewahrt. So handelte Abu Bakr gemäß dem Brief bis zu seinem Tod, und anschließend Umar bis zu seinem Tod. Es enthielt: „Für fünf Kamele ist eine Ziege zu geben; für zehn Kamele zwei Ziegen; für fünfzehn Kamele drei Ziegen; für zwanzig Kamele vier Ziegen; für fünfundzwanzig bis fünfunddreißig Kamele eine zweijährige Kamelstute. Übersteigt die Anzahl die Anzahl um eins bis zu siebzig Kamelen, ist eine vierjährige Kamelstute zu geben; übersteigt sie die Anzahl um eins bis zu fünfundsiebzig Kamelen, ist eine fünfjährige Kamelstute zu geben; übersteigt sie die Anzahl um eins bis zu neunzig Kamelen, sind zwei dreijährige Kamelstuten zu geben; übersteigt sie die Anzahl um eins bis zu einhundertzwanzig, sind zwei vierjährige Kamelstuten zu geben. Sind es mehr Kamele, ist für je fünfzig Kamele eine vierjährige Kamelstute und für je vierzig Kamele eine dreijährige Kamelstute zu geben.“ Für jede Ziege ist eine Ziege zu geben; bei einer Anzahl von über einer bis zu zweihundert Ziegen sind zwei Ziegen zu geben. Bei einer Anzahl von über einer bis zu dreihundert Ziegen sind drei Ziegen zu geben; bei mehr Ziegen ist für je hundert Ziegen eine Ziege zu geben. Bis zu einer Anzahl von einhundert Ziegen ist keine Abgabe fällig. Ziegen einer Herde dürfen nicht getrennt werden, und Ziegen aus verschiedenen Herden dürfen nicht zusammengeführt werden, um die Sadaqa (Zakat) zu vermeiden. Was zwei Partnern gehört, können sie gegenseitig nach Billigkeit auf Entschädigung fordern. Eine alte oder eine behinderte Ziege darf nicht als Sadaqa (Zakat) angenommen werden. Az-Zuhri sagte: Wenn der Einnehmer kommt, werden die Ziegen in drei Herden aufgeteilt: eine mit schlechten, eine mit guten und eine mit mittelmäßigen Tieren. Der Einnehmer wird von den mittelmäßigen Tieren die Zakat einziehen. Az-Zuhri erwähnte die Kühe (die ebenfalls in drei Herden aufgeteilt werden sollten) nicht.
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 9/1568
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 9: Zakat
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