Sunan Abu Dawud — Hadith #16693

Hadith #16693
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، قَالَ أَخَذْتُ مِنْ ثُمَامَةَ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَنَسٍ كِتَابًا زَعَمَ أَنَّ أَبَا بَكْرٍ، كَتَبَهُ لأَنَسٍ وَعَلَيْهِ خَاتَمُ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم حِينَ بَعَثَهُ مُصَدِّقًا وَكَتَبَهُ لَهُ فَإِذَا فِيهِ ‏"‏ هَذِهِ فَرِيضَةُ الصَّدَقَةِ الَّتِي فَرَضَهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى الْمُسْلِمِينَ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ بِهَا نَبِيَّهُ صلى الله عليه وسلم فَمَنْ سُئِلَهَا مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى وَجْهِهَا فَلْيُعْطِهَا وَمَنْ سُئِلَ فَوْقَهَا فَلاَ يُعْطِهِ فِيمَا دُونَ خَمْسٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الإِبِلِ الْغَنَمُ فِي كُلِّ خَمْسِ ذَوْدٍ شَاةٌ ‏.‏ فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ خَمْسًا وَثَلاَثِينَ فَإِنْ لَمْ يَكُنْ فِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَثَلاَثِينَ فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَأَرْبَعِينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْفَحْلِ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَسِتِّينَ فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَسَبْعِينَ فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَتِسْعِينَ فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْفَحْلِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ فَإِذَا تَبَايَنَ أَسْنَانُ الإِبِلِ فِي فَرَائِضِ الصَّدَقَاتِ فَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْجَذَعَةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ جَذَعَةٌ وَعِنْدَهُ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَأَنْ يَجْعَلَ مَعَهَا شَاتَيْنِ - إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ - أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ حِقَّةٌ وَعِنْدَهُ جَذَعَةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ الْحِقَّةِ وَلَيْسَ عِنْدَهُ حِقَّةٌ وَعِنْدَهُ ابْنَةُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ أَبُو دَاوُدَ مِنْ هَا هُنَا لَمْ أَضْبِطْهُ عَنْ مُوسَى كَمَا أُحِبُّ ‏"‏ وَيَجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ - إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ - أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ بِنْتِ لَبُونٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ حِقَّةٌ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ أَبُو دَاوُدَ إِلَى هَا هُنَا ثُمَّ أَتْقَنْتُهُ ‏"‏ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ ابْنَةِ لَبُونٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ بِنْتُ مَخَاضٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَشَاتَيْنِ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةُ ابْنَةِ مَخَاضٍ وَلَيْسَ عِنْدَهُ إِلاَّ ابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ فَإِنَّهُ يُقْبَلُ مِنْهُ وَلَيْسَ مَعَهُ شَىْءٌ وَمَنْ لَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ إِلاَّ أَرْبَعٌ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ فَفِيهَا شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِيهَا شَاتَانِ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ مِائَتَيْنِ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى مِائَتَيْنِ فَفِيهَا ثَلاَثُ شِيَاهٍ إِلَى أَنْ تَبْلُغَ ثَلاَثَمِائَةٍ فَإِذَا زَادَتْ عَلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَفِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ وَلاَ يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلاَ ذَاتُ عَوَارٍ مِنَ الْغَنَمِ وَلاَ تَيْسُ الْغَنَمِ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ الْمُصَّدِّقُ وَلاَ يُجْمَعُ بَيْنَ مُفْتَرِقٍ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ فَإِنْ لَمْ تَبْلُغْ سَائِمَةُ الرَّجُلِ أَرْبَعِينَ فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا وَفِي الرِّقَةِ رُبْعُ الْعُشْرِ فَإِنْ لَمْ يَكُنِ الْمَالُ إِلاَّ تِسْعِينَ وَمِائَةً فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا ‏"‏ ‏.‏
Ich erhielt einen Brief von Thumamah bin ‘Abd Allah bin Anas. Er nahm an, dass Abu Bakr ihn für Anas verfasst hatte, als er ihn als Zakat-Sammler nach Al-Bahrain entsandte. Dieser Brief trug den Stempel des Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) und war von Abu Bakr für ihn (Anas) geschrieben worden. Dieser Brief besagt: „Dies ist die obligatorische Sadaqa (Zakat), die der Gesandte Allahs (ﷺ) den Muslimen auferlegt hat und die Allah seinem Propheten (ﷺ) geboten hat. Muslime, die um den korrekten Betrag gebeten werden, müssen ihn entrichten, diejenigen, die um mehr gebeten werden, müssen ihn nicht entrichten. Für je fünf Kamele unter 25 soll eine Ziege gegeben werden. Bei 25 bis 35 Kamelen soll eine zweijährige Kamelstute gegeben werden. Gibt es keine zweijährige Kamelstute, soll ein dreijähriger Kamelhengst gegeben werden. Bei 36 bis 45 Kamelen soll eine dreijährige Kamelstute gegeben werden. Bei 46 bis 60 Kamelen soll eine vierjährige Kamelstute gegeben werden, die decken kann. Bei 61 bis 75 Kamelen soll eine fünfjährige Kamelstute gegeben werden. Bei 76 bis 90 Kamelen sollen zwei dreijährige Kamelstuten gegeben werden.“ Wenn die Anzahl der Kamele 91 bis 120 erreicht hat und sie decken können, sind zwei Kamelstuten im vierten Lebensjahr zu spenden. Übersteigt die Anzahl 120, ist für je 40 Kamele eine Kamelstute im dritten Lebensjahr und für je 50 Kamele eine im vierten Lebensjahr zu spenden. Falls das Alter der Kamele bei der Zahlung der obligatorischen Sadaqa (Zakat) variiert: Besitzt jemand, dessen Kamele die Anzahl erreicht haben, ab der eine Kamelstute im fünften Lebensjahr zu entrichten ist, keine, aber eine im vierten Lebensjahr, so wird diese zusammen mit zwei Ziegen, sofern er diese zur Verfügung stellen kann, oder andernfalls 20 Dirham angenommen. Besitzt jemand, dessen Kamele die Anzahl erreicht haben, ab der eine Kamelstute im vierten Lebensjahr zu entrichten ist, keine, aber eine im fünften Lebensjahr, so wird diese angenommen, und der Sammler muss ihm 20 Dirham oder zwei Ziegen geben. Besitzt jemand, dessen Kamele die Anzahl erreicht haben, ab der eine Kamelstute im vierten Lebensjahr zu entrichten ist, nur eine im dritten Lebensjahr, so gilt Folgendes: „Das wird von ihm angenommen.“ Abu Dawud sagte: „Von hier konnte ich mich nicht genau an Musas Angaben erinnern: „Und er muss dazu zwei Ziegen geben, wenn es ihm möglich ist, sie zu geben, oder ansonsten zwanzig Dirham. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, für die eine Kamelstute im dritten Jahr bezahlt werden muss, im vierten Jahr nur eine besitzt, wird diese von ihm angenommen.“ Abau Dawud sagte: „Von hier an konnte ich mich nicht genau an Musas Angaben erinnern. Abu Dawud sagte (ich war zweifelnd) bis hierher und behielt den folgenden Abschnitt korrekt bei: „Und der Einnehmer muss ihm zwanzig Dirham oder zwei Ziegen geben. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, ab der eine Kamelstute im dritten Lebensjahr fällig wird, keine besitzt, aber eine im zweiten Lebensjahr hat, wird diese von ihm angenommen, aber er muss zwei Ziegen oder zwanzig Dirham geben. Wenn jemand, dessen Kamele die Anzahl erreichen, ab der eine Kamelstute im zweiten Lebensjahr fällig wird, keine besitzt, aber einen männlichen Kamel im dritten Lebensjahr hat, wird dieser von ihm angenommen, und es wird nichts Zusätzliches dazu verlangt. Wenn jemand nur vier Kamele besitzt, ist keine Zakat darauf zu entrichten, es sei denn, ihr Besitzer wünscht es. Wenn die Anzahl der Weideziegen vierzig bis einhundertzwanzig erreicht, ist eine Ziege zu geben. Über einhundertzwanzig bis zweihundert sind zwei Ziegen zu geben. Wenn sie zweihundert bis dreihundert überschreiten, sind drei Ziegen zu geben. Wenn sie dreihundert überschreiten, ist für je hundert eine Ziege zu geben.“ Alte Schafe, Schafe mit Augenfehlern oder männliche Ziegen dürfen nicht als Sadaqa (Zakat) angenommen werden, es sei denn, der Sammler wünscht dies. Tiere aus verschiedenen Herden dürfen nicht zusammengeführt und Tiere aus einer Herde nicht getrennt werden, um die Sadaqa (Zakat) nicht zu gefährden. Bezüglich des gemeinsamen Eigentums zweier Partner können diese gegenseitig gerechte Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. Besitzt ein Mann weniger als vierzig Weidetiere, ist keine Sadaqa (Zakat) fällig, es sei denn, der Besitzer wünscht dies. Bei einem Silberdirham ist ein Vierzigstel zu entrichten, bei einhundertneunzig Tieren hingegen keine, es sei denn, der Besitzer wünscht dies.
Erzählt von
Hammad (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 9/1567
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 9: Zakat
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Themen: #Charity #Mother

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