Sunan Abu Dawud — Hadith #17378
Hadith #17378
حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ دَاوُدَ الْعَتَكِيُّ، حَدَّثَنَا فُلَيْحٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَهْلِ بْنِ سَعْدٍ، فِي هَذَا الْحَدِيثِ وَكَانَتْ حَامِلاً فَأَنْكَرَ حَمْلَهَا فَكَانَ ابْنُهَا يُدْعَى إِلَيْهَا ثُمَّ جَرَتِ السُّنَّةُ فِي الْمِيرَاثِ أَنْ يَرِثَهَا وَتَرِثَ مِنْهُ مَا فَرَضَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ لَهَا .
Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Sahl bin Sa'd über eine andere Überlieferungskette weitergegeben. Diese Version lautet: „Sie war schwanger, er leugnete die Schwangerschaft. Daher wurde ihr Sohn ihr zugeschrieben. Im Erbrecht hat sich die Praxis (Sunna) etabliert, dass der Sohn einen Anteil am Erbe seiner Mutter und die Mutter einen Anteil am Erbe ihres Sohnes gemäß den von Allah, dem Erhabenen, festgelegten Anteilen erhält.“
Quelle
Sunan Abu Dawud # 13/2252
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Scheidung