Sunan Abu Dawud — Hadith #17392

Hadith #17392
حَدَّثَنَا مَحْمُودُ بْنُ خَالِدٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ رَاشِدٍ، بِإِسْنَادِهِ وَمَعْنَاهُ زَادَ وَهُوَ وَلَدُ زِنًا لأَهْلِ أُمِّهِ مَنْ كَانُوا حُرَّةً أَوْ أَمَةً وَذَلِكَ فِيمَا اسْتُلْحِقَ فِي أَوَّلِ الإِسْلاَمِ فَمَا اقْتُسِمَ مِنْ مَالٍ قَبْلَ الإِسْلاَمِ فَقَدْ مَضَى ‏.‏
Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Muhammad bin Rashid über eine andere Überlieferungskette mit demselben Inhalt weitergegeben. Diese Version fügt hinzu: „Er ist das Kind der Unzucht für die Familie seiner Mutter, ob sie nun frei oder eine Sklavin war.“ Diese Zuordnung eines Kindes zu den Eltern war zu Beginn des Islam üblich. Das vor dem Islam aufgeteilte Eigentum wird nicht berücksichtigt.
Quelle
Sunan Abu Dawud # 13/2266
Grad
Hasan
Kategorie
Kapitel 13: Scheidung
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Themen: #Mother

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