Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27405

Hadith #27405
أَخْبَرَنَا بِذَلِكَ، قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ بْنُ سَعْدٍ، عَنِ ابْنِ عَجْلاَنَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏"‏ الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا إِلاَّ أَنْ تَكُونَ صَفْقَةَ خِيَارٍ وَلاَ يَحِلُّ لَهُ أَنْ يُفَارِقَ صَاحِبَهُ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ ‏.‏ وَمَعْنَى هَذَا أَنْ يُفَارِقَهُ بَعْدَ الْبَيْعِ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ وَلَوْ كَانَتِ الْفُرْقَةُ بِالْكَلاَمِ وَلَمْ يَكُنْ لَهُ خِيَارٌ بَعْدَ الْبَيْعِ لَمْ يَكُنْ لِهَذَا الْحَدِيثِ مَعْنًى حَيْثُ قَالَ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ وَلاَ يَحِلُّ لَهُ أَنْ يُفَارِقَهُ خَشْيَةَ أَنْ يَسْتَقِيلَهُ ‏"‏ ‏.‏
Al-Layth bin Saad erzählte uns davon, im Auftrag von Ibn Ajlan, im Auftrag von Amr bin Shuaib, im Auftrag seines Vaters, im Auftrag seines Großvaters, der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Ein Verkauf gegen eine Option erfolgt, solange sie sich nicht trennen, es sei denn, es handelt sich um ein Optionsgeschäft, und es ist ihm nicht gestattet, sich zu trennen.“ Sein Besitzer aus Angst, dass er ihn entlassen würde. Abu Issa sagte: Dies ist ein guter Hadith. Das bedeutet, dass er ihn nach dem Verkauf verlassen würde, aus Angst, dass er zurücktreten würde, selbst wenn die Teilung mündlich erfolgt wäre und er nach dem Verkauf keine andere Wahl gehabt hätte, hätte dieser Hadith keine Bedeutung gehabt, da er, Gottes Gebete und Friede seien mit ihm, sagte: „Und nein Es ist ihm erlaubt, sich von ihm zu trennen, aus Angst vor seinem Rücktritt.“
Erzählt von
Amr Ibn Shuayb
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 14/1247
Grad
Hasan
Kategorie
Kapitel 14: Handel
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Themen: #Prayer #Mother

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