Sunan Abu Dawud — Hadith #19572
Hadith #19572
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكِ بْنِ أَنَسٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ قَالَ إِنَّ الْيَهُودَ جَاءُوا إِلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرُوا لَهُ أَنَّ رَجُلاً مِنْهُمْ وَامْرَأَةً زَنَيَا فَقَالَ لَهُمْ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم
" مَا تَجِدُونَ فِي التَّوْرَاةِ فِي شَأْنِ الزِّنَا " . فَقَالُوا نَفْضَحُهُمْ وَيُجْلَدُونَ . فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلاَمٍ كَذَبْتُمْ إِنَّ فِيهَا الرَّجْمَ . فَأَتَوْا بِالتَّوْرَاةِ فَنَشَرُوهَا فَجَعَلَ أَحَدُهُمْ يَدَهُ عَلَى آيَةِ الرَّجْمِ ثُمَّ جَعَلَ يَقْرَأُ مَا قَبْلَهَا وَمَا بَعْدَهَا فَقَالَ لَهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلاَمٍ ارْفَعْ يَدَكَ . فَرَفَعَهَا فَإِذَا فِيهَا آيَةُ الرَّجْمِ فَقَالُوا صَدَقَ يَا مُحَمَّدُ فِيهَا آيَةُ الرَّجْمِ . فَأَمَرَ بِهِمَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَرُجِمَا . قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ فَرَأَيْتُ الرَّجُلَ يَحْنِي عَلَى الْمَرْأَةِ يَقِيهَا الْحِجَارَةَ .
Ibn Umar berichtete: Einige Juden kamen zum Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) und erzählten ihm, dass ein Mann und eine Frau aus ihrer Mitte Unzucht getrieben hätten. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) fragte sie: Was findet ihr in der Tora über die Steinigung? Sie antworteten: Wir entehren sie, und sie sollen ausgepeitscht werden. Abdullah ibn Salam sagte: Ihr lügt; sie enthält eine Anweisung zur Steinigung. Da brachten sie die Tora und breiteten sie aus, und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung und las, was davor und danach stand. Abdullah ibn Salam sagte zu ihm: Heb deine Hand. Als er dies tat, war der Vers über die Steinigung darin zu sehen. Sie sagten dann: Er hat die Wahrheit gesagt, Muhammad, der Vers über die Steinigung steht darin. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) gab daraufhin den Befehl, und sie wurden gesteinigt. Umar sagte: Ich sah den Mann, der sich an die Frau lehnte und sie vor den Steinen schützte.
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 40/4446
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 40: Vorgeschriebene Strafen